Nicht so ganz... etwas kimpliziert...gästefrau hat geschrieben:also heißt das jetzt wirklich, dass wenn ich suizidal bin, nichts davon erwähnen darf, weil der mich sonst zwangseinweisen lässt????
wenn du ihm das sagst ist es okay.
Wenn er dich aber fragt, ob du ihm versprechen kannst, dich nicht umzubringen
und du kannst das nicht klar mit "ja" beantworten,
dann könnte er dich erstmal einweisen lassen
zu deiner eigenen Sicherheit!
Deshalb ist es gut, vielleicht "Termine" zu machen:
bis XY kann ich das versprechen.
Aber, selbst wenn er dich einweisen lässt, wird in der Klinik
das gleiche wieder gefragt und wenn du glaubhaft versichern kannst,
dass du nicht gleich vor´s Auto springst, kannst du auch wieder gehen.
Es ist halt zu deinem Schutz
und wenn du nicht sicher bist, ob du dich gleich umbringst,
dann ist es ja auch gut, geschützt zu werden, oder?
Pass gut auf dich auf