OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ja, das ist wichtig, dass du weiter leben kannst, dass es dir gut geht, du stabil bist. Aber ich finde es noch immer eine Sauerei, wie Gutachter sich für solche Schlechtachten hergeben können, das ist echt kriminell, finde ich. Es tut mir wirklich leid, dass du erleben musstest, wie dämlich die sein können.
Nochmals viel Erfolg in der Klinik!
LG
Meli
Nochmals viel Erfolg in der Klinik!
LG
Meli
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Taesha
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Vielen Dank Meli. Das baut ein wenig auf
LG Taesha
LG Taesha
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KleinerHase
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo,
habe mir heute das Antragsformular nach dem OEG runtergeladen und stoße da hart an meine Grenzen.
Wie sicherlich so manch Andere/Anderer hier habe ich gedacht, dass ich mit dem Verdrängen meines Erlebten leben kann. Doch immer wieder holt es mich an und ich bin dann für einige Zeit nicht arbeitsfähig. Dieses Jahr habe ich beschlossen, dass damit jetzt Schluss sein muss und ich professionelle Hilfe benötige. Ich bin bei einem Psychiater/Psychotherapeuten in Behandlung, allerdings macht er keine Therapien, sondern unterstützt mich insoweit, dass er einfach nur da ist. Meiner Meinung nach bin ich nicht voll arbeitsfähig, jedenfalls nicht momentan. Gehe aber trotzdem jeden Tag zur Arbeit (wer weiß wie lange mein Chef das mitmacht) aber schaffe es nicht merh 100% Leistung wie früher zu erbringen...bin Alleinverdiener. Heute habe ich im Einvernehmen meines Chefes meine Stunden unter anrechnung von Urlaub herabgesetzt. Ich stehe auch auf einer warteliste zwecks stationärer Therapie, die voraussichtlich Ende des Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres beginnen kann. Dieses wird einige Zeit in anspruch nehmen, auch weiß ich nicht, ob ich danach wieder voll arbeitsfähig sein werde. Deshalb möchte ich diesen Antrag stellen.
Aber schon unter II. stoße ich da echt auf Wiederstand. Tathergang...das kriege ich nicht hin...das sind Fragen, da blocke ich...weiß nicht wie das hinbekommen.
Ich bin Opfer von smb. Nach 3 Instanzen wurde der Täter vor etwa 8 Jahren verurteilt. Gutachten wurden in diesem Zusammenhang auch erstellt, 2 Stück.
Ist es ratsam, mit meiner damaligen anwältin wieder Kontakt aufzunehmen, damit diese Gutachten vielleicht verwendet werden können?
Wäre dankbar für eine Hilfestellung.
KleinerHase
habe mir heute das Antragsformular nach dem OEG runtergeladen und stoße da hart an meine Grenzen.
Wie sicherlich so manch Andere/Anderer hier habe ich gedacht, dass ich mit dem Verdrängen meines Erlebten leben kann. Doch immer wieder holt es mich an und ich bin dann für einige Zeit nicht arbeitsfähig. Dieses Jahr habe ich beschlossen, dass damit jetzt Schluss sein muss und ich professionelle Hilfe benötige. Ich bin bei einem Psychiater/Psychotherapeuten in Behandlung, allerdings macht er keine Therapien, sondern unterstützt mich insoweit, dass er einfach nur da ist. Meiner Meinung nach bin ich nicht voll arbeitsfähig, jedenfalls nicht momentan. Gehe aber trotzdem jeden Tag zur Arbeit (wer weiß wie lange mein Chef das mitmacht) aber schaffe es nicht merh 100% Leistung wie früher zu erbringen...bin Alleinverdiener. Heute habe ich im Einvernehmen meines Chefes meine Stunden unter anrechnung von Urlaub herabgesetzt. Ich stehe auch auf einer warteliste zwecks stationärer Therapie, die voraussichtlich Ende des Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres beginnen kann. Dieses wird einige Zeit in anspruch nehmen, auch weiß ich nicht, ob ich danach wieder voll arbeitsfähig sein werde. Deshalb möchte ich diesen Antrag stellen.
Aber schon unter II. stoße ich da echt auf Wiederstand. Tathergang...das kriege ich nicht hin...das sind Fragen, da blocke ich...weiß nicht wie das hinbekommen.
Ich bin Opfer von smb. Nach 3 Instanzen wurde der Täter vor etwa 8 Jahren verurteilt. Gutachten wurden in diesem Zusammenhang auch erstellt, 2 Stück.
Ist es ratsam, mit meiner damaligen anwältin wieder Kontakt aufzunehmen, damit diese Gutachten vielleicht verwendet werden können?
Wäre dankbar für eine Hilfestellung.
KleinerHase
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Das ist sicher ratsam, zu kucken, ob es noch Akten gibt. Falls ja, schick sie deinem Antrag mit. Du solltest dir auf jeden Fall einen Anwalt oder eine Anwältin besorgen für den Antrag und alles weitere. Der Weiße Ring vergibt auf Antrag Beratungsgutscheine für Anwälte - und wenn du nicht genug verdienst, kannst du auch einen Beratungsgutschein vom Amtsgericht bekommen.
Guter Artikel, der einem weiter helfen kann zunächst mal eine Idee vom OEG etc. zu bekommen: "Kein Recht für Opfer?" - der ist im Internet über eine Suchmaschine deines Vertrauens zu finden als pdf.
Ich bewundere wie sehr du kämpfst um arbeitsfähig zu sein!
LG
Meli
Guter Artikel, der einem weiter helfen kann zunächst mal eine Idee vom OEG etc. zu bekommen: "Kein Recht für Opfer?" - der ist im Internet über eine Suchmaschine deines Vertrauens zu finden als pdf.
Ich bewundere wie sehr du kämpfst um arbeitsfähig zu sein!
LG
Meli
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KleinerHase
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Lieben Dank, Meli.
Leider wird der Kampf von Tag zu Tag schwerer, da momentan soviel auf mich einschlägt...
"Weißer Ring" habe ich mir schon notiert...allerdings müsste ich da ja wieder erzählen
Das bekomme ich momentan nicht hin.
Hab jetzt schon eine Bekannte gebeten sich mal zu erkundigen wie lange Jugendamt-Akten aufgehoben werden und wer dort einsicht beantragen kann. Hoffe ihn dieser akte wird sich finden lassen, dass mir damals die Auflage gemacht wurde, eine Psychologin aufzusuchen. Hab mich da über ein Jahr hingeqält...allerdings mit ihr nie über den Mb gesprochen.
Wie bereits geschrieben, denke ich, dass ich Einsicht in die Akten nur über einen Anwalt bekomme. Bezweifle allerdings, dass dort mehr drin zu finden ist als in den beiden Urteilen, die ich ja auch habe. Auch würde dieser antrag auf akteneinsicht wieder Zeit kosten, somit würde sich die Antragstellung nach OEG weiter hinauszögern und bis dahin könnte ich auch schon in Klink sein.
Danke für den Tipp mit dem Artikel...werd ich mir gleich mal versuchen durchzulesen.
KleinerHase
Leider wird der Kampf von Tag zu Tag schwerer, da momentan soviel auf mich einschlägt...
"Weißer Ring" habe ich mir schon notiert...allerdings müsste ich da ja wieder erzählen
Hab jetzt schon eine Bekannte gebeten sich mal zu erkundigen wie lange Jugendamt-Akten aufgehoben werden und wer dort einsicht beantragen kann. Hoffe ihn dieser akte wird sich finden lassen, dass mir damals die Auflage gemacht wurde, eine Psychologin aufzusuchen. Hab mich da über ein Jahr hingeqält...allerdings mit ihr nie über den Mb gesprochen.
Wie bereits geschrieben, denke ich, dass ich Einsicht in die Akten nur über einen Anwalt bekomme. Bezweifle allerdings, dass dort mehr drin zu finden ist als in den beiden Urteilen, die ich ja auch habe. Auch würde dieser antrag auf akteneinsicht wieder Zeit kosten, somit würde sich die Antragstellung nach OEG weiter hinauszögern und bis dahin könnte ich auch schon in Klink sein.
Danke für den Tipp mit dem Artikel...werd ich mir gleich mal versuchen durchzulesen.
KleinerHase
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Da es bei dir ein Urteil gab, wird dein Fall vielleicht nicht Jahre dauern, das ist doch immerhin positiv. Meistens zieht sich das ewig hin.
Ich wünsch dir alles Gute für die Klinik!
LG
Meli
Ich wünsch dir alles Gute für die Klinik!
LG
Meli
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KleinerHase
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Danke fürs Mutmachen, Meli.
Eigentlich möchte ich ja gern weiterarbeiten...wer möchte das nicht...und daher bin ich auch noch am überlegen, ob ich diesen Antrag stellen sollte. Diese Antragstellung wird sicher wieder einiges an Kraft kosten, die ich wohl nötiger für Therapie benötige. Werd mal schauen, ob ich einen Termin bei meiner früheren anwältin bekommen kann, der meine Finanzen nicht gänzlich sprengen wird.
Hab lieben Dank.
KleinerHase
Eigentlich möchte ich ja gern weiterarbeiten...wer möchte das nicht...und daher bin ich auch noch am überlegen, ob ich diesen Antrag stellen sollte. Diese Antragstellung wird sicher wieder einiges an Kraft kosten, die ich wohl nötiger für Therapie benötige. Werd mal schauen, ob ich einen Termin bei meiner früheren anwältin bekommen kann, der meine Finanzen nicht gänzlich sprengen wird.
Hab lieben Dank.
KleinerHase
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Gast
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo !
Ich beziehe seit 7 Jahren Beschädigtenversorung nach dem OEG, bin zu 50% Erwebsgemindert,aufgrund der Folgeschäden durch den Mißbrauch.
Immer wieder wurde mir Therapie dringend empfohlen.
Aus Angst vor der Therapie (der Aufarbeitung meiner Vergangenheit) fehlte mir bisher der Mut und ich sperrte mich dagegen.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie machte deutlich, daß sie die Leistung kürzen oder streichen, sofern ich mich weiterhin verweigere eine Therapie zu machen.
Es ging mir ohnehin schon schlecht genug, also schrieb ich denen, daß es mir egal ist und ich mich nicht zur Therapie zwingen lasse.
Bei meinem 3. Gutachten, daß das Amt veranlasste um meinen Gesundheitszustand festzustelllen, sagte mir die Psychologin, daß ich da ich ohnehin täglich getriggert werde und mich ständig in der Vergangenheit befinde, auch genausogut Therapie machen kann.
Nicht am Trauma arbeiten, da ich dafür zu instabil bin, aber eine Verhaltentherapie um die Symtome zu lindern.
Das hatte gessen, diese Worte brauchte ich.
Über ein Jahr stand ich dann auf der Warteliste bei einem Therapeuten und bin nun fast ein halbes Jahr in Therapie.
Er ist ein Mann und ich hatte anfangs ziemlich Angst. Nun gewinne ich vertauen, merke das er mir gut tut und etwas helfen kann.
Mit ihm über Details des Mißbrauchs reden kann ich noch nicht mit ihm, da er ein Mann ist und mir durch Männer meine Wunden zugefügt wurden.
Aber ich denke, wenn es gut läuft, werde ich es irgendwann mit ihm besprechen können und bis dahin hat er noch genug Arbeit mit mir vor sich.
Wollte das nur mal los werden. Vielleicht hilft es der/dem einen oder anderen.
Ich beziehe seit 7 Jahren Beschädigtenversorung nach dem OEG, bin zu 50% Erwebsgemindert,aufgrund der Folgeschäden durch den Mißbrauch.
Immer wieder wurde mir Therapie dringend empfohlen.
Aus Angst vor der Therapie (der Aufarbeitung meiner Vergangenheit) fehlte mir bisher der Mut und ich sperrte mich dagegen.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie machte deutlich, daß sie die Leistung kürzen oder streichen, sofern ich mich weiterhin verweigere eine Therapie zu machen.
Es ging mir ohnehin schon schlecht genug, also schrieb ich denen, daß es mir egal ist und ich mich nicht zur Therapie zwingen lasse.
Bei meinem 3. Gutachten, daß das Amt veranlasste um meinen Gesundheitszustand festzustelllen, sagte mir die Psychologin, daß ich da ich ohnehin täglich getriggert werde und mich ständig in der Vergangenheit befinde, auch genausogut Therapie machen kann.
Nicht am Trauma arbeiten, da ich dafür zu instabil bin, aber eine Verhaltentherapie um die Symtome zu lindern.
Das hatte gessen, diese Worte brauchte ich.
Über ein Jahr stand ich dann auf der Warteliste bei einem Therapeuten und bin nun fast ein halbes Jahr in Therapie.
Er ist ein Mann und ich hatte anfangs ziemlich Angst. Nun gewinne ich vertauen, merke das er mir gut tut und etwas helfen kann.
Mit ihm über Details des Mißbrauchs reden kann ich noch nicht mit ihm, da er ein Mann ist und mir durch Männer meine Wunden zugefügt wurden.
Aber ich denke, wenn es gut läuft, werde ich es irgendwann mit ihm besprechen können und bis dahin hat er noch genug Arbeit mit mir vor sich.
Wollte das nur mal los werden. Vielleicht hilft es der/dem einen oder anderen.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Mutig bist du, Gast. Wenn du ein Buch lesen magst und mit den Triggern darin zurecht kommst, würde ich dir "Wege aus der Angst - Gewalt gegen Frauen. Ursachen, Folgen, Therapie" empfehlen von Ingrid Olbricht. Das Buch ist stellenweise sehr hart, aber so von innen heraus verstanden gefühlt hab ich mich noch bei keinem anderen Buch!
http://www.amazon.de/Wege-aus-Angst-Urs ... 07&sr=8-24
Liebe Grüße und weiterhin viel Erfolg in der Therapie. Mutig, das anzugehen und so hilfreich - für dich, aber nicht nur für dich allein. Gute Therapie räumt so viel auf, dass man sich hinterher ganz neu fühlt:-), und das ist was zum Drauf Freuen:-)
Meli
http://www.amazon.de/Wege-aus-Angst-Urs ... 07&sr=8-24
Liebe Grüße und weiterhin viel Erfolg in der Therapie. Mutig, das anzugehen und so hilfreich - für dich, aber nicht nur für dich allein. Gute Therapie räumt so viel auf, dass man sich hinterher ganz neu fühlt:-), und das ist was zum Drauf Freuen:-)
Meli
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MickeyMouse
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo,
ich habe vor gut einem Jahr mich entschieden einen OEG-Antrag zu stellen. Die Tat liegt inzwischen 23 Jahre zurück. Der Täter wurde damals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Für die Antragsstellung habe ich mir Unterstützung bei der Opferhilfe geholt. Die Beratung war soweit ganz gut. Ich erfuhr von der Beraterin dass ich auf jeden Fall zur Gutachterin muss. Das Gespräch bei der Gutachterin war sehr hart und anstrengend. Die Gutachterin war sehr gut. Sie hat das Gutachten auf zwei Termin gelegt und auch Pausen für mich geachtet. Die Gutachterin wollte mir 40% zugestehen. Damit war ich nicht einverstanden und teilte dies ihr auch mit. Daraufhin erhöhte sie auf 50%. Diese 50% wurden auch vom Versorgungsamt stattgegeben.
Ich lese und höre immer wieder, wie schwierig dieses ganze Verfahren ist. Ich habe seit meinem Entschluss immer das Gefühl, das klappt alles. Bis jetzt ist auch alles gut gelaufen. Aber ich warte immer wieder auf den Haken oder auf die Schwierigkeiten.
Ich bin sehr froh darüber, dass ich diese Bewilligung erhalten habe. Es geht mir nicht nur um das Geld und die Therapiekosten. Es geht mir darum, dass dieser Staat Jahrelang versäumt hat mich zu schützen und jetzt in Form der OEG-Rente zu seiner Verantwortung steht. Über das Geld freu ich mich natürlich auch.
Ich habe noch so viele Fragen wegen diesem OEG-Antrag und trau mich nicht beim Versorgungsamt anzurufen um nachzufragen auf welche Leistungen ich noch Anspruch habe.
Eine andere Frage habe ich auch immer wieder: Muss ich diese 50% Erwerbsminderung bei einem potenziellen Arbeitgeber angeben?
Für Informationen darüber bin ich echt dankbar.
Vielen Dank für das Lesen.
MickeyMouse
ich habe vor gut einem Jahr mich entschieden einen OEG-Antrag zu stellen. Die Tat liegt inzwischen 23 Jahre zurück. Der Täter wurde damals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Für die Antragsstellung habe ich mir Unterstützung bei der Opferhilfe geholt. Die Beratung war soweit ganz gut. Ich erfuhr von der Beraterin dass ich auf jeden Fall zur Gutachterin muss. Das Gespräch bei der Gutachterin war sehr hart und anstrengend. Die Gutachterin war sehr gut. Sie hat das Gutachten auf zwei Termin gelegt und auch Pausen für mich geachtet. Die Gutachterin wollte mir 40% zugestehen. Damit war ich nicht einverstanden und teilte dies ihr auch mit. Daraufhin erhöhte sie auf 50%. Diese 50% wurden auch vom Versorgungsamt stattgegeben.
Ich lese und höre immer wieder, wie schwierig dieses ganze Verfahren ist. Ich habe seit meinem Entschluss immer das Gefühl, das klappt alles. Bis jetzt ist auch alles gut gelaufen. Aber ich warte immer wieder auf den Haken oder auf die Schwierigkeiten.
Ich bin sehr froh darüber, dass ich diese Bewilligung erhalten habe. Es geht mir nicht nur um das Geld und die Therapiekosten. Es geht mir darum, dass dieser Staat Jahrelang versäumt hat mich zu schützen und jetzt in Form der OEG-Rente zu seiner Verantwortung steht. Über das Geld freu ich mich natürlich auch.
Ich habe noch so viele Fragen wegen diesem OEG-Antrag und trau mich nicht beim Versorgungsamt anzurufen um nachzufragen auf welche Leistungen ich noch Anspruch habe.
Eine andere Frage habe ich auch immer wieder: Muss ich diese 50% Erwerbsminderung bei einem potenziellen Arbeitgeber angeben?
Für Informationen darüber bin ich echt dankbar.
Vielen Dank für das Lesen.
MickeyMouse
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Verflucht
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Nein, damit hat ein Arbeitgeber nichts zu tun. Das ist - anders als eine Schwerbehinderung - deine Privatsache. Arbeitest du?
Ich habe 8 Jahre kämpfen müssen und habe schliesslich 80 % durchgeboxt. Was ich da alles erlebt habe ist grauenvoll. Es "verschwanden" sogar Unterlagen aus meinen Akten, die für mich sprachen.....
Ich bekomme auch Rente und Ausgleichsrente. Aber Medikamente, die ich haben musste, weil die ganzen Nebenwirkungen der Psychoparmaka mich schädigten, bekam ich auch nicht, obwohl sie mir laut Anerkenntnis zustehen. Ich musste wieder 6 Jahre um diese nichtverschreibungsfähigen Medikamente kämpfen und die Richterin lies verlauten, das sie der Meinung ist, das mir die auch zustehen. Durch einen Fehler der Richterin in ihrer Fragestellung beantwortete mein Hausarzt eine Frage falsch und es war mir nicht mehr möglich, diesen Fehler aus den Akten zu kriegen und haben - nach 6 jahren entnervt aufgegeben. Ich habe die Klage zurückgenommen, weil ich nicht mehr konnte und nur noch panische Angst vor diesem Unmenschenamt habe.
Währenddessen hatte ich eine Therapie bei einer Therapeutin, die das Amt bezahlte. Irgendwann drehten sie mir den Hahn ab. Obwohl ich dringend eine Therapie machen wollte und sie auch beenden wollte. Von heute auf morgen wurde die Therapie abgesetzt. Wieder Klageverfahren - und wieder musste ich aufgeben, weil ich nicht mehr konnte. Ich bin heute fertiger als früher....
Ja und noch was: Ich machte dann noch eine Therapie bei einem Therapeuten und wurde dort wieder missbraucht..... Wer glaubt einem das? Es ist aber so. Ich verfluche den Tag an dem ich einen OEG-Antrag gestellt habe. Mir ginge es heute besser hätte ich es nicht getan. Ich habe panische Angst, wenn ich Post von denen bekommen, was die wieder gegen mich ausgeheckt haben. Mitgefühl? Verständnis? Fehlanzeige. Ich könnte ein Buch darüber schreiben.
Übrigens die OEG-Hotlines, die die angeben, wo man anonym anrufen könnte, da sehen die genau wer anruft. Man braucht seinen Namen nicht nennen. Die wissen wer dran ist. Keine Ahnung wie das funktioniert. Ihr könnts glaube oder es lassen, ich hab es so erlebt.
Ich habe 8 Jahre kämpfen müssen und habe schliesslich 80 % durchgeboxt. Was ich da alles erlebt habe ist grauenvoll. Es "verschwanden" sogar Unterlagen aus meinen Akten, die für mich sprachen.....
Ich bekomme auch Rente und Ausgleichsrente. Aber Medikamente, die ich haben musste, weil die ganzen Nebenwirkungen der Psychoparmaka mich schädigten, bekam ich auch nicht, obwohl sie mir laut Anerkenntnis zustehen. Ich musste wieder 6 Jahre um diese nichtverschreibungsfähigen Medikamente kämpfen und die Richterin lies verlauten, das sie der Meinung ist, das mir die auch zustehen. Durch einen Fehler der Richterin in ihrer Fragestellung beantwortete mein Hausarzt eine Frage falsch und es war mir nicht mehr möglich, diesen Fehler aus den Akten zu kriegen und haben - nach 6 jahren entnervt aufgegeben. Ich habe die Klage zurückgenommen, weil ich nicht mehr konnte und nur noch panische Angst vor diesem Unmenschenamt habe.
Währenddessen hatte ich eine Therapie bei einer Therapeutin, die das Amt bezahlte. Irgendwann drehten sie mir den Hahn ab. Obwohl ich dringend eine Therapie machen wollte und sie auch beenden wollte. Von heute auf morgen wurde die Therapie abgesetzt. Wieder Klageverfahren - und wieder musste ich aufgeben, weil ich nicht mehr konnte. Ich bin heute fertiger als früher....
Ja und noch was: Ich machte dann noch eine Therapie bei einem Therapeuten und wurde dort wieder missbraucht..... Wer glaubt einem das? Es ist aber so. Ich verfluche den Tag an dem ich einen OEG-Antrag gestellt habe. Mir ginge es heute besser hätte ich es nicht getan. Ich habe panische Angst, wenn ich Post von denen bekommen, was die wieder gegen mich ausgeheckt haben. Mitgefühl? Verständnis? Fehlanzeige. Ich könnte ein Buch darüber schreiben.
Übrigens die OEG-Hotlines, die die angeben, wo man anonym anrufen könnte, da sehen die genau wer anruft. Man braucht seinen Namen nicht nennen. Die wissen wer dran ist. Keine Ahnung wie das funktioniert. Ihr könnts glaube oder es lassen, ich hab es so erlebt.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verflucht, ich weiß, das hilft dir nicht wirklich, aber ich möcht einfach schreiben, dass ich bei dir bin in Gedanken... es ist wirklich ein hartes und mühseliges Unterfangen mit diesem OEG... wisse, dass du nicht allein bist! Wir alle sind hier! Hilft nicht viel, aber manchmal vielleicht doch ein ganz klein wenig...
LG
Meli
LG
Meli
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MickeyMouse
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo,
@Verflucht, Danke für die Info. Ich empfinde die OEG-Rente als reine Privatsache. Aber mein empfinden ist nicht immer mit der Gesetzgebung im Einklang.
Ich arbeite zur Zeit als Aushilfe. Ich möchte mir nächstes Jahr wieder eine Anstellung in meinem Beruf suchen. Daher war ich mir nicht sicher, wieweit ich die Erwerbsminderung gesetzlich verschweigen darf. Ich würde diese auch verschweigen wenn ich dieses nicht dürfte. Es geht keinen Arbeitgeber etwas an, dass ich eine Rente nach dem OEG erhalte.
Ich habe in dem Bewilligungsbescheid den Vermerk dass das Versorgungsamt mir empfiehlt einen Antrag auf Feststellung der Behinderung gemäß §69 SGB IX zu stellen. Aus dem was ich bis jetzt gegooglet habe, werde ich nicht ganz so schlau. Ist dies ein Antrag auf einen Schwerbeschädigtenausweis? Weiß das jemand der dies liest? Diesen Ausweiß nach dem genannten § muss ich dann doch dem potenziellen Arbeitgeber angeben?
Ich mache mir ein wenig sorgen. Ich habe so viele Jahre daran gearbeitet meine Erwerbsfähigkeit zu erlangen. Ich möchte die Möglichkeit einer Anstellung wegen diesem Ausweis nicht verringern.
Vielen Dank
MickeyMouse
@Verflucht, Danke für die Info. Ich empfinde die OEG-Rente als reine Privatsache. Aber mein empfinden ist nicht immer mit der Gesetzgebung im Einklang.
Ich arbeite zur Zeit als Aushilfe. Ich möchte mir nächstes Jahr wieder eine Anstellung in meinem Beruf suchen. Daher war ich mir nicht sicher, wieweit ich die Erwerbsminderung gesetzlich verschweigen darf. Ich würde diese auch verschweigen wenn ich dieses nicht dürfte. Es geht keinen Arbeitgeber etwas an, dass ich eine Rente nach dem OEG erhalte.
Ich habe in dem Bewilligungsbescheid den Vermerk dass das Versorgungsamt mir empfiehlt einen Antrag auf Feststellung der Behinderung gemäß §69 SGB IX zu stellen. Aus dem was ich bis jetzt gegooglet habe, werde ich nicht ganz so schlau. Ist dies ein Antrag auf einen Schwerbeschädigtenausweis? Weiß das jemand der dies liest? Diesen Ausweiß nach dem genannten § muss ich dann doch dem potenziellen Arbeitgeber angeben?
Ich mache mir ein wenig sorgen. Ich habe so viele Jahre daran gearbeitet meine Erwerbsfähigkeit zu erlangen. Ich möchte die Möglichkeit einer Anstellung wegen diesem Ausweis nicht verringern.
Vielen Dank
MickeyMouse
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Verflucht
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Du musst auf jedenfalls das OEG-Amt über eine Tätigkeit unterrichten und zwar schon, wenn du planst eine Arbeit aufzunehmen. Denn die rechnen dann deine Rente neu nach, du wirst dann nur schon die Grundrente aufgrund der 50 % bekommen. Berufsschadenausgleich und Ausgleichsrente wird dann neu berechnet, fällt vieleicht auch ganz weg. Je nach dem. Möglicherweise wird dann auch neu begutachtet, wenn du der Meinung bist, wieder arbeiten zu gehen, sind evtl. die 50 % nicht mehr angemessen, sondern nur noch 40, 30 oder gar nichts mehr.
Ich vermute dieser Antrag auf Feststelleung der Behinderung ist ein Antrag auf Schwerbehinderung. Da hat sich ja einiges geändert. Die Schwerbehinderung wird nicht gleich der Höhe der Prozente bei dem OEG-Verfahren sein. Sondern der Grad bei der Schwerbehinderung wird unabhängig vom OEG-Verfahren festgestellt und die führen eigene Untersuchungen durch. Also durchaus wieder Begutachtung, Widersprüche, Klagen. Beim OEG-Verfahren wird ja nur geguckt, inwieweit du durch die Taten behindert bist. Bei der Schwerbehinderung wird alles untersucht, deine Behinderung im Allgemeinen. Und die könnten auch feststellen, daß du unter 50 % bist oder ggfs auch drüber. Die werden sich aber die OEG-Unterlagen schicken lassen und mitheranziehen.
Bei einem neuen Arbeitgeber musst du m.E. deine Schwerbehinderung nicht mitteilen. Du kannst dich dann aber später auch nicht drauf berufen, wenn du z.b. die Vorteile der anerkannten Schwerbehinderung in Ansprüch nehmen willst. Denn wenn du z.b. auch 50 % Schwerbehinderung zuerkannt bekommst, und du das dem Arbeitgeber verschweigst, verzichtest du z.B. auf mehr Urlaub und den Kündigungsschutz und keine Ahnung was noch. Ausserdem könnte der Arbeitgeber sich später mal getäuscht fühlen von dir und dann hast du ein Problem. Z.B. wenn du doch wegen der Schwerbehinderung öfters krank sein wirst, in Kliniken musst oder oder oder. Besser man sagt es vorher, ist meine Meinung. Wenn sie dich trotzdem nehmen, hast du alle Vorteile. Wenn sie dich deshalb nicht nehmen, haste Pech gehabt. Das muss man sich alles überlegen.
Noch mal zu den Hilfen, die man wegen dem OEG bekommen kann. Ich hab die Erfahrung gemacht, das man für jede benantragte Kleinigkeit einen Antrag stellen muss, den man erstmal nicht bewilligen will und wo man wirklich jahrelang Prozesse führen muss, wenn man die Hilfen haben will. Kann sein, das es bei dir anders laufen wird. Darf ich mal fragen, in welchem Bundesland Du wohnst?
Ich vermute dieser Antrag auf Feststelleung der Behinderung ist ein Antrag auf Schwerbehinderung. Da hat sich ja einiges geändert. Die Schwerbehinderung wird nicht gleich der Höhe der Prozente bei dem OEG-Verfahren sein. Sondern der Grad bei der Schwerbehinderung wird unabhängig vom OEG-Verfahren festgestellt und die führen eigene Untersuchungen durch. Also durchaus wieder Begutachtung, Widersprüche, Klagen. Beim OEG-Verfahren wird ja nur geguckt, inwieweit du durch die Taten behindert bist. Bei der Schwerbehinderung wird alles untersucht, deine Behinderung im Allgemeinen. Und die könnten auch feststellen, daß du unter 50 % bist oder ggfs auch drüber. Die werden sich aber die OEG-Unterlagen schicken lassen und mitheranziehen.
Bei einem neuen Arbeitgeber musst du m.E. deine Schwerbehinderung nicht mitteilen. Du kannst dich dann aber später auch nicht drauf berufen, wenn du z.b. die Vorteile der anerkannten Schwerbehinderung in Ansprüch nehmen willst. Denn wenn du z.b. auch 50 % Schwerbehinderung zuerkannt bekommst, und du das dem Arbeitgeber verschweigst, verzichtest du z.B. auf mehr Urlaub und den Kündigungsschutz und keine Ahnung was noch. Ausserdem könnte der Arbeitgeber sich später mal getäuscht fühlen von dir und dann hast du ein Problem. Z.B. wenn du doch wegen der Schwerbehinderung öfters krank sein wirst, in Kliniken musst oder oder oder. Besser man sagt es vorher, ist meine Meinung. Wenn sie dich trotzdem nehmen, hast du alle Vorteile. Wenn sie dich deshalb nicht nehmen, haste Pech gehabt. Das muss man sich alles überlegen.
Noch mal zu den Hilfen, die man wegen dem OEG bekommen kann. Ich hab die Erfahrung gemacht, das man für jede benantragte Kleinigkeit einen Antrag stellen muss, den man erstmal nicht bewilligen will und wo man wirklich jahrelang Prozesse führen muss, wenn man die Hilfen haben will. Kann sein, das es bei dir anders laufen wird. Darf ich mal fragen, in welchem Bundesland Du wohnst?