OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
lara64
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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von lara64 »

Einfach zum Verständnis, wo liegt für dich der Unterschied ob du nun aktuell das Geld der Täter annimmst, oder später das Geld in Form von Erbe?? Leuchtet mir nicht ein??

Shalom-lara64
submarine

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von submarine »

Hallo

Puh, jetzt wird´s wieder psychologisch, das war eigentlich nicht der Sinn meiner Frage. Außerdem wrd`s komplziert. Naja, ich versuch´s mal.

Also das Erbe kommte ja nicht unbedingt von den Tätern, oder jedenfalls ist es Ansichtssache wer die Täter sind. Vielleicht habe ich ja auch noch Geschwister, und vielleicht kommt die DIS von den Geschwistern und nicht von den Erblassern.

Also, bevor ich meine komplexe PTBS überwinden kann, soweit das überhaupt möglich ist, muss ich erstmal die dissoziative Amnesie überwinden. Da bin ich gerade dabei, und das ist eigentlich total uferlos aber man muss es halt versuchen. Erst anschließend macht man sich an die DIS, das ist eine Frage der Logik. Man muss es von der umgekehrten Reihenfolge angehen als es entstanden ist, als würde man versuchen einen kompliziert verwickelten Knoten zu lösen. Wenn man es anders versucht kommt man in den Wald.

Wenn die DIS zumindest teilweise aufgrund der Geschwisterr entstanden ist, oder jedenfalls in meinem subjektiven Erleben durch diese bzw. deren Verhalten entschdeidend mit begründet wurde, kann ich natürlich die DIS nicht überwinden oder das was ich als meine Persönlichkeitsgrenzen bezeichnen würde nicht ziehen wenn ich nun Geld von einem der Geschwister annehme, oder?
Zumal wenn dieses Geschwister z.B. strafrechtlich verwickelt ist, ich es aber nicht anzeigen will weil ich mich bisher nicht erinnern konnte, heute zu krank bin, das Ganze verjährt ist (zumal ohne DIS-Gutachten, das ich ja erstmal kriegen müsste) und inhaltlich im wesentlichen Aussage gegen Aussage stehen würde.

Es gibt aber noch einen anderen Aspekt, es ist nämlich für mich noch gar nicht gesagt dass ich das Erbe dann automatisch erst später bekomme, wie du schreibst. Wenn dem so wäre bräuchte mir ja vermutlich keinen Anwalt nehmen, jedenfalls nicht heute.
Mein psychologisches Ziel ist es derzeit, meine DIS zu überwinden, nachdem ich mit meiner diffusen Amnesie halbwegs aufgeräumt habe. Die Auseinandersetzung mit der DIS heißt für mich jetzt, eigenen Willen, Identität und Orientierung zu entwickeln, und dafür muss ich Grenzen ziehen. So wie es aussieht erst mal meine Grenzen zur Familie und zur klinischen Psychiatrie/Psychologie. Zu diesem Zweck strebe ich die Vorverteilung des Erbes an, wobei mein Erbteil vom Anwalt vewaltet werden würde

Die Alternative aus meiner Sicht wäre es nicht, bis zum Erblass zu warten oder gar von den Tätern Zuwendungen anzunehmen (da die Täter ja wie gesagt weiterhin lügen, und auch lügen müssen), sondern selber Kontrolle über das zu gewinnen was zu mir gehört, und damit den Tätern sozusagen den Hebel zu entreißen. Ich weiß nicht wie es sonst gehen sollte. Alles andere wäre ein Knebelvertrag, gewissermaßen Menschenhandel. Damit kann man nicht leben. Dann müsste ich eben doch Anzeige erstatten, auf ein DIS-Gutachten hoffen und einen OEG-Prozess führen, was mich nicht weiter bringen würde sondern Zeitverschwendung wäre. Sinn und Inhalt meines Postings war es ja eben, zu erfahren ob man diesen Weg vermeiden aber stattdessen sozusagen als Drohkulisse verwenden kann?!

Außerdem müsste ich auf Zuwendungen der Täter entweder 75% Abgaben an das Sozialamt abgeben oder Sozialbetrüger werden, Oder Wohneigentum für meinen Eigenbedarf annehmen von den Tätern annehmen, was ich nicht will und bereits vor Jahrzehnten abgelehnt habe, aus Gründen die sich doch eigentlich von selber erklären müssten.

Grüße
die ulkigen UBoote
doppelgaenger

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von doppelgaenger »

Hallo

entschuldigt bitte wenn ich mal mit einem anderen Thema dazwischenquatsche, und zwar würde mich interessieren ob das OEG nur für Missbrauch gilt oder ob man einen Antrag auch z.B. wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung durch die geschlossene Psychiatrie stellen kann?
Mein Antrag wg. sex.. Missbrauchs beim Amt für Härtefälle wurde leider abgewiesen, hauptsächlich aus Mangel an Beweisen, aber ich spiele mit dem Gedanken noch einen zweiten Antrag zu stellen, bei einem Versorgungsamt für Fälle nach 1975, weil ich ohne Einwilligung oder richterliche Anordnung wochenlang auf der Geschlossenen eingesperrt war. Ich gehe davon aus dass sowas sozialrechtlich nicht verjähren kann und ich aufgrund meiner psychiatrischen Diagnosen glaubhaft gehindert war, straf- oder zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
Kann es Sinn machen einen zweiten Antrag einzureichen, so dass zumindest einer der beiden Anträge (der erste liegt derzeit auf Eis und wartet auf einen Ü-Antrag mit neuen Beweismitteln) durchgeht oder kann man das vergessen, auch wenn man Zeugen hat, weil die Psychiatrie immer am längeren Hebel sitzt?

Grüße
doppelgaenger
die ulkigen UBoote

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von die ulkigen UBoote »

Einfach zum Verständnis, wo liegt für dich der Unterschied ob du nun aktuell das Geld der Täter annimmst, oder später das Geld in Form von Erbe?? Leuchtet mir nicht ein??
@lara64

mir geht es primär darum ob und wie man ungerechte Sozialamtsanrechnungen oder sonstigen Regress aufs Erbe verhindern kann, wenn man eigentlich OEG-Ansprüche hätte aber sich das zermürbende Verfahren aus gesundheitlichen Gründen ersparen will?
Vielleicht hätte ich zur Verdeutlichung dazuschreiben sollen dass OEG-Leistungen nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, also folglich das Erbteil ohne Abzüge ausbezahlt werden müsste, wenn die theoretischen OEG-Ansprüche der Höhe des Erbes entsprechen würden. Da OEG-Leistungen bei innerfamiliärem Missbrauch ja wohl über Familienregress ausgeglichen werden, gehe ich davon aus dass es finanziell aufs Gleiche hinauslaufe würde?

Meine Mutter hat mir geraten mir nach der Erbschaft sofort einen Anwalt zu nehmen, aber auch auf Nachfrage nicht verraten was sein Handlungsauftrag sein sollte.
Dass das vielleicht was mit den Sozialhilfe-Anrechnungen bzw. Regress zu tun haben könnte und ich das mit dem Anwalt ja auch schon heute machen könnte falls das Erbe vorverteilt wird, sind meine eigenen Gedanken dazu..

Für meine Frage macht es keinen prinzipiellen Unterschied ob ich das nun heute oder nach dem Tod der Eltern mache, das ist für mich ein anderes Thema. Irgendwie war deine Gegenfrage so unverständlich dass ich in meiner versuchsweisen Antwort vom ursprünglichen Thema abkam.

Übrigens dürfte das Erbe nicht dasselbe sein wie das Geld der Täter, wie du schreibst, denn Erblasserin ist natürlich auch meine Mutter und die ist im Sinne des OEG und dieses Forums natürlich keine Täterin. Dass ich von den Tätern kein Geld, Wohneigentum o.ä. annehmen will dürfte doch nicht so schwer zu verstehen sein, oder war das ernsthaft deine Frage???

Grüße
die ulkigen UBoote
Meli-2006
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Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

doppelgaenger hat geschrieben:Hallo

entschuldigt bitte wenn ich mal mit einem anderen Thema dazwischenquatsche, und zwar würde mich interessieren ob das OEG nur für Missbrauch gilt oder ob man einen Antrag auch z.B. wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung durch die geschlossene Psychiatrie stellen kann?
Mein Antrag wg. sex.. Missbrauchs beim Amt für Härtefälle wurde leider abgewiesen, hauptsächlich aus Mangel an Beweisen, aber ich spiele mit dem Gedanken noch einen zweiten Antrag zu stellen, bei einem Versorgungsamt für Fälle nach 1975, weil ich ohne Einwilligung oder richterliche Anordnung wochenlang auf der Geschlossenen eingesperrt war. Ich gehe davon aus dass sowas sozialrechtlich nicht verjähren kann und ich aufgrund meiner psychiatrischen Diagnosen glaubhaft gehindert war, straf- oder zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
Kann es Sinn machen einen zweiten Antrag einzureichen, so dass zumindest einer der beiden Anträge (der erste liegt derzeit auf Eis und wartet auf einen Ü-Antrag mit neuen Beweismitteln) durchgeht oder kann man das vergessen, auch wenn man Zeugen hat, weil die Psychiatrie immer am längeren Hebel sitzt?

Grüße
doppelgaenger
Erkundige dich mal beim Bundesverband der Psychiatrieerfahrenen danach, die können das sicher einschätzen.
http://www.bpe-online.de/

LG
Meli
Luftkuchen

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Luftkuchen »

Hallo Ihr Lieben, ich komme jetzt mal mit einer für mich bedeutsamen Fragen um die Ecke. Seit einigen Tagen beschäftigt mich etwas worüber Ihr Euch eventuell auch mal Gedanken gemacht habt.

Kann man mit einem Grad von 90 oder 100GdS mit einer entsprechenden Diagnose von einem spezialisierten Fachgutachter für Opferentschädigung entmündigt werden ? Ich frage dies, weil, wenn man eine schwere Diagnose zugesprochen bekommt, auch entsprechend schwer psychisch leiden tut.

Ich habe Angst, das ein Gutachter dahingegend ein Hinweis für den Richter geben kann.

Was sind Eure Erfahrungen ?
Meli-2006
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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Meines unmaßgeblichen Wissens nach ist es heute nicht mehr so leicht, entmündigt zu werden. Google doch mal mit der Frage "Wann kann man entmündigt werden?"
Luftkuchen

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Luftkuchen »

Es beruhigt mich jetzt nicht wirklich, aber ein bisschen. :)
Für deine Mühe Dir lieben Dank.
lara64
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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von lara64 »

Hallo Luftkuchen,

entmündigt gibt es nach deutschem Betreuuungsrecht nicht mehr.

Warum sollte aus eine komplexen Traumafolgestörung jemand entmündigt werden??

Beim Gutachten für das OEG werden selten bis nie Fragen in Richtung Betreuungsrecht gestellt, da geht es mehr um die jeweiligen Erlebnisse und in wie weit sie einen heute einschränken.
Für den Fall, dass jemand durch die Traumafolge dann z.B. darin eingechränkt ist, seine Finanzen nicht geklärt zu bekommen, dauert es sehr lange, bis jemand gegen seinen Willen bestimmte Teilaspekte der Selbstbestimmung nicht mehr ausüben darf..
OT: ich wäre manchmal froh es ging ein wenig schneller..

Bist du denn schon vor Gericht?
Wenn nicht, wird das OEG ja in erste Instanz vom jeweilingen Versorgungsamt entschieden und das sind Verwaltungmenschen, keine Richter..

Daneben wärst du ja dann beim Sozialgericht, während die Betreuungsfragen von zuständigen Notariat erst einmal bearbeitet werden und nur wenn jemand nicht zustimmt, wird das Vormundschaftsgericht informiert...also andere Baustelle.

Soviel mal fragmentarisch dazu.

Shalom - lara64
Elona

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Elona »

Hallo zusammen,

ich hab mich eine Weile nicht gemeldet. Mein Bescheid ist nun endlich auf dem Postweg und müsste diese Woche bei mir ankommen. Es hat dann fast 3 weitere Jahre nach der Anerkennung gedauert. Ich musste dieses Jahr schon zu meiner ersten Nachprüfung (könnte ja gesund geworden sein) und dort sollte abschließend geklärt werden, ob nicht doch noch arbeiten könnte. So ein Schwachsinn, bin 2016 ohne weitere Begutachtung unbefristet berentet worden.

Wollte noch was schreiben zu Zahlung ab Antragstellung. Ja, aber da zählt der Erstantrag. Ich hab 12/2011 Erstantrag gestellt 11/2014 wurde ich anerkannt und hab gleich mit dem Bescheid BSA usw. beantragt. Vom SB weiß ich, dass die rückwirkend zu 12/2011 zahlen müssen. Also macht euch da keinen Stress.

Ich hab nun parallel einen Pflegegrad beantragt, da mit den neuen Richtlinien wir mit psychischen Problemen endlich etwas berücksichtigt werden. Leider bin ich eben auf Hilfe angewiesen.

Wenn der Bescheid da ist, versuch ich nochmal zu schreiben.

LG Elona
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Da kann man dir ja nur gratulieren. :D
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Elona, ich habe von der Begutachtung wegen Pflegestufe erfahren, dass - solange man keine Hilfe bei der Körperpflege benötigt - man keine Pflegestufe hat... ich würde dir wünschen, dass es bei dir anders entschieden wird.

LG
Meli
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Luftkuchen hat geschrieben: So Okt 15, 2017 10:02 pm Hallo Ihr Lieben, ich komme jetzt mal mit einer für mich bedeutsamen Fragen um die Ecke. Seit einigen Tagen beschäftigt mich etwas worüber Ihr Euch eventuell auch mal Gedanken gemacht habt.

Kann man mit einem Grad von 90 oder 100GdS mit einer entsprechenden Diagnose von einem spezialisierten Fachgutachter für Opferentschädigung entmündigt werden ? Ich frage dies, weil, wenn man eine schwere Diagnose zugesprochen bekommt, auch entsprechend schwer psychisch leiden tut.

Ich habe Angst, das ein Gutachter dahingegend ein Hinweis für den Richter geben kann.

Was sind Eure Erfahrungen ?
Meines Erachtens ist das nicht Möglich, den eine Betreuung ist ein nicht unerheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen und darf auch dann nicht eingerichtet werden wenn der Betroffene z.B. Obdachlos werden würde, davon Ausgehend das Sie Ihre Angelegenheiten trotz einer entsprechenden Diagnose GdS 90oder 100 selbst Regeln können und sich klar und deutlich Artikulieren können. Im übrigen ist die Einrichtung einer Betreuung nicht zu lässig wenn diese lediglich der Kontrolle dienen soll, abgesehen hiervon wird der Betroffenen vom zu ständigen Gericht angeschrieben und so gehört.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Ja das beruhigt. Danke. Ich war lange hier nicht mehr lesen.

:D
lara64
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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von lara64 »

@meli-2006,

seit der Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2014 und spätestens mit der Neuausrichtung der Pflegeversicherung von Pflegestufen in Pflegegrade stimmt deine Aussage nicht (mehr).
Ich habe selber einen Pflegegrad II im Juli zugesprochen bekommen und benötige definitiv keine Unterstützung bei der Körperpflege.
Das ist und war ja der Sinn hinter den Neuausrichtungen der Pflegeversicherung, die Hilfebedürftigkeit von Menschen die auf Grund von Demenzen oder wie bei Elona, mir und anderen Betroffenen von psychischen Erkrankungen entsprechend zu erfassen und ihnen ebenfalls Unterstützung zukommen zu lassen.
Ich hab nun parallel einen Pflegegrad beantragt, da mit den neuen Richtlinien wir mit psychischen Problemen endlich etwas berücksichtigt werden. Leider bin ich eben auf Hilfe angewiesen.
Hallo Elona, hast du schon einen Bescheid über deinen Pflegegrad erhalten? Bei mir war das im Sommer 2017 innerhalb von weniger als vier Wochen nach der Begutachtung durch den MDK geklärt. Die Gutachterin war gut auf die Problematiken von psychischen Erkrankungen vorbereitet, sehr sensibel und feinfühlig. Sie hat gemeint, dass sie mit ihren gutachterlichen Richtlinien und dem entsprechenden Manual der Problematik einer DIS bei der Begutachtung nicht so gerecht werden kann, wie da sein sollte. Sie sich aber in schriftlicher Weise dann näher dazu äußert - und siehe dann, ja wir haben Pflegegrade II erhalten.
Kann man mit einem Grad von 90 oder 100GdS mit einer entsprechenden Diagnose von einem spezialisierten Fachgutachter für Opferentschädigung entmündigt werden ? Ich frage dies, weil, wenn man eine schwere Diagnose zugesprochen bekommt, auch entsprechend schwer psychisch leiden tut.
Zur Entmündigung hatte der gast02 ja schon was geschrieben. Was mich noch interessiert ist, wie kommst du darauf, dass FrauMann entsprechend schwer psychisch leidet, wenn sie/er eine entsprechende schwere psychische Diagnose "zugesprochen" bekommt.
Ersten ist es nicht die Aufgabe von Gutachtern Diagnosen zu erstellen - Diagnosen werden nach bestimmten Richtlinien und Kriterien erstellt/ermittelt - siehe den Katalog des ICD 10.
Und zweitens begleite ich selber etliche KlientInnen mit "schweren psychischen Diagnosen" (was auch immer das für dich ist??) die wenig Leidensdruck haben.

Ob FrauMann unter einer Diagnose leidet - eigentlich ja eher unter der Symptomatik die die Diagnose ausmacht - ist doch sehr subjektiv und persönlich, und kaum zu verallgemeinern. Und wie sehr jemand unter der Symptomatik leidet hat nur sehr bedingt auswirkungen darauf, ob eine gesetzliche Betreuung erfolgt. Ein Gutachter kann so eine gesetzliche Betreuung im Gutachten als sinnvoll beschreiben und anregen. Letztlich eine gesetzliche Betreuung in Kraft setzten kann nur ein Vormundschaftsrichter bzw. ein entsprechender Notar und dessen Pflicht ist es immer zuvor mit der/dem Betroffenen in Kontakt zu treten.

shalom - lara64
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