OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
lara64
Beiträge: 2729
Registriert: Sa Mai 12, 2012 2:36 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von lara64 »

Hat hier jemand Erfahrung, wie das ist, wenn der Termin für die Begutachtung durch eine Psychiaterin bereits zugesagt wurde (im Okt.`15) und jetzt ein ebenfalls völlig wichtiger Termin auch auf diesem Tag liegt, der beruflich sehr wichtig ist (Fortbildung) und ich den Tag dann kostenpflichtig nachholen müsste..
Ich würde gerne anfragen ob der Begutachtungstermin zu verschieben geht..habt Ihr da Erfahrung, wenn ja, wie Zeitnah habt ihr einen Ersatztermin erhalten??
Shalom - lara64
kuebi

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von kuebi »

Hallo Lara

du kannst bei dem Gutachter anfragen wegen Terminverschiebung. Bei mir wurde beim zweiten Mal von deren Seite aus der Termin verschoben. Aber wie schnell dann der Ersatztermin ist, kommt natürlich auf den Gutachter an.

Hallo Gast

was du schreibst ist auch mein Wissensstand. Aber ohne gewähr

LG kuebi
lara64unl.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von lara64unl. »

Hallo Krebs

ja ich konnte den Termin problemlos verschiedenen und habe knapp sechs Wochen später einen Ersatztermin erhalten.
Mit meinem Versorgungsamt scheine ich auch Glück zu haben. Ich habe meinen Sachbearbeiter gestern Abend angemailt, wegen Fahrtkosten für eine Begleitperson. Meine Traumtherapeutin und meine Fachärztin sind auf Grund der Vorkommnisse der vergangenen Wochen de Meinung das wäre wichtig
Der Mail war die kurze Stellungnahme meiner Fachärztin beigefügt Heute Morgen war kurz nach acht Uhr die Antwort da. "..blabla nach Rücksprache mit dem ärztlichen Dienst wäre das kein Problem.."
Große Entlastung hier.

Ich habe noch eine Frage, wie ist das beim OEG, wenn ich eine therapeutische Maßnahme beantrage und dadurch weiterhin AU bin, übernimmt dann das Versorgungsamt auch das Krankengeld bzw. den Verdienstausfall?

Shalom - lara64
Mikki

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Mikki »

Hallo zusammen, ich war lange weg und lettzte mal 2012 hier aktiv...mein letzter Stand war Düsseldorfer Sozialgericht 80% im vollen Umfang... darauf ging natürlich das Versorgungsamt in Berufung und es ging nach Essen Landessozialgericht wo ich und meine ganze Familie geladen wurde...es war Horror ...danach wurde mir nahe gelegt vom Richter 50% anzunehmen...ich war mit den Kräften so am Ende das ich entgegen kam...Wochen danach wurde auch das vom Versorgungsamt abgelehnt....und eine von Versorgungsamt gestellte Gutachterin stellte ein Gutachten ohne mich zu kennen und je gesehen zu haben ein Gutachten von 30 %....ich lehnte das natürlich ab ...darauf wurde wieder ein neutrales Gutachten gefordert plus ganze Zeugnisse meiner Kindheit...das Gutachten war in Düsseldorf und war sowas von erniedrigend und mit jedem Versuch das mein Schaden ja von was anderem kommen könnte...das war am 28.November 2015...jetzt warte ich wieder ...und das seit 2007...der Kampf mit Höhen und tiefen...jetzt bleibt mir nur zu hoffen das es gut ausgeht und ich endlich das Buch zu machen kann ...der Kampf...aber aufgeben jetzt nicht mehr nach der Zeit...hab am Ende auch eine Frage ...bekommt man eine Berufsentschädigung automatisch nach entscheid des Oeg und muss bestimmte Vorraussetzung da sein? wünsche euch einen schönen Sonntag
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Berufsschadenausgleich bekommt man nicht automatisch, hierfür bedarf es einen Antrag. Die Vorraussetzungen sind dann erfüllt, wenn du aufgrund deiner Beeinträchtigung nicht mehr arbeitsfähig bist.
Mikki

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Mikki »

Ok Dankeschön.
Ich bin schon seit 10 Jahren in Rente jetzt unbegrenzt...denk mal Bsa Antrag kann man erst stellen wenn einem das oeg zugesprochen wird...sehe ich das richtig?
Elona

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Elona »

Das ist unterschiedlich, wie jedes Versorgungsamt auch es unterschiedlich mit dem OEG handhabt.

Ich hab es bei meinem Bescheid mit den GdS beantragt und es läuft und läuft und läuft.

Für den BSA gibt es schon ein paar Voraussetzungen. Du musst schädigungsbedingte Einkommenseinbußen haben. Es kann auch sein, dass du noch arbeitest, aber eben nicht mehr so wie es hätte sein können. Also es ist nicht richtig das es dies nur gibt wenn du gar nicht mehr arbeiten kannst. Es ist sogar so, wenn du nachweislich an deinem Aufstieg gehindert wurdest müssten sie dir den BSA geben.

Gibt es ein Beispiel wo ich immer wieder im Internet les. Ein Anwaltssohn arbeitete als Praktikant bei seinem Vater in der Kanzlei. Diese sollte er später übernehmen. Er studiert und ist mittendrin. Dann wird er z.B. überfallen und schwer verletzt. Wegen einer Hirnverletzung und psychischen Schäden, kann er nicht weiter studieren und nur als Gehilfe bei seinem Vater schaffen. Er hat somit eine erhebliche Einbuße, auch wenn er vollzeit schafft zu arbeiten. Aber in einem deutlich sozial schlechter gestellten Beruf und viel weniger Einkommen. Somit hat er einen Berufsschaden. Wie es das Wort schon sagt - Berufsschadensausgleich.

Dann brauchst du mindestens einen GdS von 30 für den BSA. Für die Ausgleichsrente (AR) mindestens einen GdS von 50.


Wenn du schädigungsbedingt krankgeschrieben bist und keine Lohnfortzahlung oder so hast, gibt es normalerweise das Versorgungskrankengeld. Wie das mit dem genau ist, kann ich dir gar nicht sagen. Bei meiner Anerkennung war ich schon ausgesteuert und berentet.
Mikki

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Mikki »

Huhu...
Ok wusste nicht das es da Unterschiede gibt unter den Versorgungsamter

Ja gut dann macht es Sinn erstmal das oeg abzuwarten und dann Anträge stellen..laut Gutachten hätte ich 80% dann versuchten sie es bis auf 30% runter aber das lehnte ich ab...das kann ich mir vorstellen das die nächsten Anträge laufen vor allem weilen...
Ich bin mehrer Jahre bis 11 sexuelle missbraucht worden...Schule Ausbildung gem und bis 30 gearbeitet ...während der berufsjahre Magersucht gehabt aberinfo@ra-mevissen.deich redete bis dato auch mit niemandem über den Missbrauch...wie gesagt mit 30 war es dann so schlimm mit panikattaken...Schlafstörungen ect...Und kam dann in Rente ..die jetzt unbegrenzt ist....Mein Anwalt meint es würde mit bsa keine Chance geben da mir es als Kind passiert ist und nicht während der berufszeit.
.was ich anders sehe weil ich ja durch Missbrauch die Symptome habe und dadurch in Rente kam...
Einen schönen Sonntag zusammen :--)
VerenaM

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von VerenaM »

Hallo,

sorry das ich vorher noch einen Thread zum Thema geöffnet habe. Hatte ich zu spät gesehen, da es mir ziemlich schlecht in der Nacht beim schreiben ging. In 8 Tagen nun der Termin beim Landesamt. Heut habe ich parallel dazu einen Antrag des Berlin Fonds für Missbrauchsopfer ausgedruckt und im Formular gesehen, dass die Behörden Rennerei aufs neue losgeht. Da ich auf Grund der Folgeerkrankungen des Missbrauchs schon bei der Pflegekasse und beim Sozialamt vor 5 Jahren Absagen mit dem Vermerk nicht zuständig bekommen hatte, wollen die vom Berlin Fonds nun die schriftlichen Absagen haben. Die hatte ich nach den Absagen wütend weggeworfen.
Irgendwie ist das riesengroße Sch....dadurch noch bestraft zu werden und erneut durch den Behördenkram zu müssen. Was soll das, frage ich mich? Ich bin körperlich nicht mehr in der Lage schwere Hausarbeiten zu erledigen. Warum kommen die nicht einfach zu mir nach Hause und überzeugen sich selbst davon? Sch...., wie soll ich das alles schaffen, aushalten und durchstehen? Brauche eine große Ladung Energie und Kraft.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Beantrage bitte beim Sozialdienst Erwachsene bzw. beim Sozialamt die übernahme der Kosten für eine Hashaltshilfe bzw. für eine Ezhremamtliche Nachbarschaftshilfe und dies bis zu klärung der zuständigkeit wer hier nun das ganze bezahlen muss bzw. darf, lass Dir unbedingt die Ablehnung schriftlich geben § 33 SGB X i. V. m. § 37 Verwaltungsverfahresnsgesetz.

Soweit mir bekanntist haben die Krankenkassen Abteilungen welche sich mit Rückforderungen auseinandersetzen beantrage also paralell zum Antrag beim Sozialamt hier Leistungen aus Pflegekasse dann muss jemand rauskommen.

Du kannst Dir von beiden Sozialleistungsträgern Abschriften der Ablehungsbescheide anfertigen lassen.

Sofern Du einen Antrag nach dem OEG am laufen hast gib beiden Sozialleistungsträgern die Unterlagen.

Ich wünsche dir viel Erfolg und viel Energie um das alles durchzustehen.
VerenaM hat geschrieben:Hallo,

sorry das ich vorher noch einen Thread zum Thema geöffnet habe. Hatte ich zu spät gesehen, da es mir ziemlich schlecht in der Nacht beim schreiben ging. In 8 Tagen nun der Termin beim Landesamt. Heut habe ich parallel dazu einen Antrag des Berlin Fonds für Missbrauchsopfer ausgedruckt und im Formular gesehen, dass die Behörden Rennerei aufs neue losgeht. Da ich auf Grund der Folgeerkrankungen des Missbrauchs schon bei der Pflegekasse und beim Sozialamt vor 5 Jahren Absagen mit dem Vermerk nicht zuständig bekommen hatte, wollen die vom Berlin Fonds nun die schriftlichen Absagen haben. Die hatte ich nach den Absagen wütend weggeworfen.
Irgendwie ist das riesengroße Sch....dadurch noch bestraft zu werden und erneut durch den Behördenkram zu müssen. Was soll das, frage ich mich? Ich bin körperlich nicht mehr in der Lage schwere Hausarbeiten zu erledigen. Warum kommen die nicht einfach zu mir nach Hause und überzeugen sich selbst davon? Sch...., wie soll ich das alles schaffen, aushalten und durchstehen? Brauche eine große Ladung Energie und Kraft.
VerenaM

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von VerenaM »

Lieben Dank für deine Antwort. Am Freitag war nun der Termin. Der Antrag OEG ist gestellt. Die Mitarbeiterin dort war super nett und feinfühlig, hat sich vor allem die Zeit genommen und mir genau erklärt, wie es jetzt weitergeht. Sie gab mir E-Mail Adresse und Durchwahl, dass ich sie direkt kontaktieren kann.
Die Ablehnung der Pflegekasse habe ich schriftlich, die vom Sozialamt leider nicht. Da ich ambulant betreutes Wohnen habe, ist das Sozialamt und die Fallmanagerin dort eh mein Ansprechpartner. Ich beantrage es nochmal und fordere dann eine schriftliche Ablehnung.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Moin

Bitte stelle den Antrag schriftlich und bitte um enen schriftlichen Bescheid auf dem Postweg der Bescheid steht Dir zu. (§ 33 SGB X i. V. m. § 37 Verwaltungsverfahrensgesetz)

Viel Erfolg

Gruss

Gast02
sandkorn unlog.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von sandkorn unlog. »

Hallo,
habe eben mal so die Erfahrungen von Euch überflogen und da ich selber einen OEG-Antrag vor kurzem nach dem Härtefall
gestellt habe (glaube betrifft die Zeiten vor 1976, die als Härtefall gelten), würde mich interessieren, ob Jemand von Euch auch so einen Antrag nach dem Härtefall gestellt hat und der dann bewilligt wurde?

LG Sandkorn
frage-ich

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von frage-ich »

Hallo,

hat schon mal eine von Euch OEG beantragt, ohne Anzeigen gegen die Täter? Weil, man war ja damals (Ende der 1960er) noch ein Kind und mittlerweile sind die Täter tot.
Hat das eine Chance, beim OEG ernst genommen zu werden?

Denn es gibt keine Voraussetzungs-Regel, die Strafanzeigen gegen Täter als Antragsvoraussetzung beinhaltet. Habe das nirgendwo auf der OEG Seite gefunden.

Wie sind da Euren Erfahrungen?

Danke für Antworten.

frage-Ich
Evenstar
Moderator
Beiträge: 18607
Registriert: Mo Sep 29, 2008 3:44 pm
Wohnort: Da, wo ich mich wohl fühle...
Kontaktdaten:

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Evenstar »

Ich habe vor zwei Jahren im Studium gehört, dass der Tod des/der Täter sogar besser angenommen wird als das Nichtanzeigen der Täter.
Wir müssen uns daran gewöhnen, dass die
Vergangenheit so lange Gegenwart ist,
bis alle Wunden verheilt sind.



Ich geh meinen Weg ans Ende
Sehnsucht nach der Zukunft
Heimweh nach der Fremde

(Max Herre-Fremde)
Antworten