OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Da wir einem dann schonmal unterstellt das es an mit sicherheits grenzender Wahrscheinlichkeit nicht sein kann das mann die Gräueltaten erlebnisbasierend geschildert hat nur weil man den Antrag erst nach Jahren gestellt hat in meinem Fall erst 2007, und weil man sich wegen des lnagen Heimaufenthaltes eine Entschädigung "erschleichen" wolle, es ist richtig das ich den Antrag 2007 stellte und das ich im Heim war, jedoch das finde ich es eine Frechheit seitens der Verantwortlichen den Opfern so übel mitzuspielen ein derartiges Verhalten ist m.E. unter aller Würde. Dann auch noch Beweise verlangen für die erlittenen Gräueltaten welche man erlebt hat die Beweise sind in den Akten gewesen jedoch wurden diese Absichtlich aus den Akten entfernt.

Die Opfer für die nicht realisiuerung von Ansprüchen nach dem OEG / BVG welche die verantwortlichen während der Zeit in welcher die Herschaften JÄ für einen Verantwortlich waren.

Die Gutachterin meinte im Gutachten es ginge zu weit das ich die Behörden der Aktensäuberung bezichtige.



Tschuldigung dass musste mal raus.
Gast O

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast O »

Wer von Euch erhält die Psychotherapie über das Opferentschädigungsgesetz, sofern anerkannt ? Ich denke nicht, dass ein simpler Antrag ausreichen wird. Ferner denke ich, dass dieser Kampf auch wieder viele Jahre in Anspruch nehmen kann. Wer hat dahingehend Erfahrung ?
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Einj einfacher Antrag reicht nur aus wenn man Beweise für das hat was einem widerfahren ist, ansonsten wird das ein langwieriger Kampf ich bin seit 2007 dabei es wird einem so habe ich die Erfahrung machen müssen das Fehlverhalten anderer und die späte Antragstellung zum Nachteil ausgelegt wieso weshalb und weswegen, selbst ein Heimaufenthalt wird als Nachteil ausgelegt.

Ich will ja nicht schlecht reden kann nur aus eigener Erfahrung sprechen und schreiben um da was zu bekommen ist ein sehr langer Atem notwendig und viel ausdauer.
Elona

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Elona »

Ich glaube es war gemeint eine Psychotherapie, die das Versorgungsamt bezahlt. Mir wurde das so erklärt. Man stellt bei der KK einen Antrag für die Therapie, sofern diese nicht zahlen dann wird das von meiner Kasse (also bei meiner ist das so) an das Versorgungsamt weiter gegeben und sofern, die Behandlung also Therapie aufgrund anerkannten Schädigungsfolgen stattfinden soll, dann müssen die das übernehmen. Aber das ist Theorie. Ich habe noch keine praktische Erfahrung damit. Momentan läuft bei mir die Therapie über den Facharztvertrag und wird individuell auf meine Bedürfnisse angepasst. Und das zahlt die AOK.

Insgesamt braucht man wirklich einen sehr langen Atem und Ausdauer, dass stimmt absolut. Ich bin ja rein von der Sachlage ein einfacher Fall. Alles recht klar, gültige Urteile usw. Aber trotzdem hat es 36 Monate von der Antragsstellung bis der erste Bescheid erging gedauert. Naja jetzt sind ja auch erst etwas über 5 Monate vergangen, seit der BSA, AR... beantragt wurde. Hab nun ja eine Sachstandsanfrage über den VDK machen lassen. Na mal sehen wieviel Wochen sie dafür brauchen. Nach 6 Monaten könnte ja wieder eine Untätigkeitsklage gemacht werden. Irgendwie beschleunigt das doch manchmal den Apparat (aber nur manchmal).

Ich hab meinen Antrag ja auch erst viel später gestellt. Es waren 12 Jahre danach. Ich hatte schlichtweg keine Ahnung von dem Gesetz. Bei mir war auch das Jugendamt involviert, da ich im Heim war (aber wegen was anderem) und nie wurde das OEG auch nur ansatzweise erwähnt.

Wenn ich so hör wie manchmal (oder auch öfter) mit einem umgegangen wird, da wird mir fast schlecht. Ich hatte insgesamt ziemlich Glück, dass ich wirklich neutrale und einfühlsame Gutachter hatte. Nur die Gutachterin, die per Aktenlage ein Gutachten geschrieben hat, hat sich einiges erlaubt. Dinge erfunden, Sachen unterstellt usw. Aber mit ihr persönlich hatte ich nichts zu tun.
Gast02

Re: widerspruch

Beitrag von Gast02 »

Entschuldige wenn ich das jetzt mal so direkt sage aber das ist Standard beim Versorgungsamt da werden berechtigte Ansprüche schon mal abgewiesen, da werden dem Opfern von Gewalttaten schon mal alle möglichen Vorwürfe gemacht dammit es von der Antragsstellung absieht.

Wen du den Widerspruchsbescheid hast beantrage PKH und Beantrage gleichzeitig dir die von ausgesuchte Fach Anwältin oder den Fach Anhwalt als rechtlichen Beistand bei zu ordnen wenn dein Antrag genehmigt wird weis t du in welche Richtung es gehen wird so habe ich das gemacht.

Ich wünsche alloen hier viel Kraft und Erfolg das erlebte und durchlebte nicht nur zu verarbeiten sondern auch Ihre Ansprüche zu realisieren.

gruss Gast02
mellie hat geschrieben:hallo zusammen!

ich such mich schon seit längerem quer durchs internet und finde dennoch nicht die richtige antwort. außerdem fühle ich mich ziemlich mies, bei dem, was ich jetzt als post bekommen habe vom versorgungsamt.
sie haben meinen antrag auf opferentschädigung abgelehnt, weil nicht ausreichend festgestellt werden kann, ob die seelischen schäden durch die tat entstanden sind.
hey, wodurch denn sonst?
außerdem sei ich meiner beweispflicht nicht nachgekommen.
bitte? glaubwürdigkeitsgutachten und gerichtsurteil reichen nicht? was wollen die denn noch haben?

fühl mich wiedermal alleingelassen. bin so traurig und enttäuscht und wütend und entsetzt über diese menschen, die hinter ihren schreibtischen sitzen.. einfach sowas entscheiden zu wollen..

ich hör jetzt besser auf zu schreiben...

weiß jemand rat? würde mich sehr freuen.

mellie

p.s.: ich hoffe, dass ich durch meinen beitrag niemanden hier nerve. wenn doch, möchte ich mich schonmal dafür entschuldigen. ich weiß einfach nicht, was ich noch machen soll....
submarine

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von submarine »

Hallo

ich denke darüber nach einen Antrag auf Leistungen des ergänzenden Hilfesystems (Fonds für innerfamiliäre MB-Opfer) zu stellen, schiebe das schon ewig vor mir her. Ich werde wohl den Antrag bis auf die Stammdaten weitgehend leer lassen und die eigentlichen Inhalte erst nach und nach formlos nachreichen, da ich mit dem Formular bzw. seinen Schablonen nicht klarkomme. Hoffe dass die Clearingstelle bzw. die Sachbearbeiter solch eine individuelle Vorgehensweise akzeptieren können?

Meine derzeit ruhende OEG-Klage werde ich evtl. später aktualisieren, wenn es nach dem Tod der Eltern um den Erbteilsstreit mit meinen Geschwistern, vor allem mit meiner Zwillingsschwester gehen wird. Ich gehe davon aus dass im mütterlichen Testament Beweismittel enthalten sind die ich bislang dem Versorgungsamt nicht vorlegen und daher meine OEG-Ansprüche nicht durchsetzen konnte.
Ich hoffe auf eine Entschädigung für meinen Pflichtteil, den mir als Grundsicherungsempfänger, soweit ich weiß, das Sozialamt von den Leistungen abziehen muss, so dass der Staat mich faktisch enterbt.

Die Crux dabei ist dass die (Amts-) Ärzteschaft, die mich wegen meiner gesundheitlichen Schädigungen behandelt hat und dies teils über die GKV und teils, wie ich vermute (hinter meinem Rücken) mit dem Versorgungsamt abgerechnet hat, wahrscheinich auch im Besitz dieser besagten Beweismittel ist. Ob diese dem Sozialgericht bereits vorgelegt wurden ist mir natürlich nicht bekannt, aber falls ja könnte es mit meiner Hoffnung auf eine spätere eigene Opferanerkennung schlecht aussehen. Ich kann mir zwar theoretisch vorstellen dass es da eine Art Hintertüre gibt, die mir von den Ärzten nach deren Bedingungen eröffnet werden wird. Das steht aber in den Sternen, vielleicht sehe ich auch weiße Mäuse?

Meine eigentliche Frage geht dahin, ob man damit rechnen muss dass die Sachleistungen nach dem ergänzenden Hilfesystem später als erbrachte staatliche Fürsorgeleistugen von einem OEG-Anspruch abgezogen werden. Auch wenn es ganz unterschiedliche Lesitungserbringer bzw. Träger sind, handelt es sich doch auch beim Fonds um staatliche Gelder und daher möglicherweise auch um einen Faktor bei der späteren Ermessung der Leistungsberechtigung bzw. -bedürftigkeit?

Grütze
sub
lara64
Beiträge: 2729
Registriert: Sa Mai 12, 2012 2:36 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von lara64 »

Hallo submarine,

ich möchte dich ja nicht desillusionieren, aber dein Ansinnen im Umgang mit der Antragstellung des MB Fond wird so nicht funktionieren. Du kannst dir doch für die Antragstellung Unterstützung beim Weißen Ring, verschiedenen Beratungsstellen die sich mit der Materie auskennen, holen.

Ob die Leistungen aus dem MB Fond auf die OEG Leistungen angerechnet werden weiß ich nicht genau, da sie allerdings auf die Leistungen der GKV angerechnet werden, ist es durchaus möglich. Das wiederum ist über die entsprechenden Beratungsstellen doch heraus zu finden.

Shalom - lara64
Tränenmeer

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Tränenmeer »

Stimme dir zu Lara.

Meine Sachlage zur Zeit.

Ich habe beim Fond Ansprüche meinerseits bewilligt bekommen. Als ich dann vom LVR anerkannt wurde,

bekam ich einen Änderungsbescheid aus Berlin. Zuerst müsse das Amt zahlen, da sie neben den Renten auch

für Heilmittel aufkommen dürfen. Sollte das Amt nicht zahlen wird der Fond wieder einspringen.

Ich denke, dass der LVR die Therapiekosten ablehnen wird, da meine KV zur Zeit diese nicht mehr aufbringen

möchte, sprich Karenzzeit. Ich hatte mal gelesen, das der LVR nur solange die Finanzen für die Psychotherapie

übernimmt, wie die KV zahlt.

Was sind eure Erfahrungen ?
Tränenmeer

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Tränenmeer »

Ach ja, ich kann meine Therapie nicht unterbrechen bzw. eine andere Therapiemethode aufnehmen.

Warum das so ist, möchte ich hier nicht erklären, weil zu persönlich.
submarine

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von submarine »

Hallo
lara64 hat geschrieben:für die Antragstellung Unterstützung beim Weißen Ring, verschiedenen Beratungsstellen die sich mit der Materie auskennen, holen.
ich bin ein gebranntes Kind in puncto "Weißes Ding".
Ob die Leistungen aus dem MB Fond auf die OEG Leistungen angerechnet werden weiß ich nicht genau, da sie allerdings auf die Leistungen der GKV angerechnet werden, ist es durchaus möglich. Das wiederum ist über die entsprechenden Beratungsstellen doch heraus zu finden.
sorry aber das check´ich nicht. Wie kann das Ergänzende Hilfesystem auf die gesetzlich geregelten Beitragszahler-Versicherungsleistungen "angerechnet" werden?

Schätze ich frag mal das Infotelefon... :idea:

Grütze
sub
Meggie

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meggie »

Ich bin in bezug auf Opfer innerfam. Missbrauchs mehrmals anonym im Internet vor den Methoden des Weißen Rings gewarnt worden, wollte es aber erst selber gesehen haben bevor ich es glaube. ich gebe die Warnung hiermit weiter, möchte aber niemanden davon abhalten seine Erfahrungen selber zu machen.
Du wurdest immer gewarnt, okay, dann bin ja mal ein positives Beipsiel für dich. Mir hat der weisse Ring, sowie der Fond in Berlin geholfen. Was mich hinsichtlich des Fonds stört, ist, das man nicht mit den Sachbearbeitern telefonischen Kontakt aufnehmen kann, nur mit einer Vordame, die das jeweilige Anliegen dann weiter leitet. Wenn man quasi Fragen hat, muss man sie möglichst schriftlich verfassen und ein Antwortschreiben lässt dann viele viele Wochen auf sich warten.
Übrigens, wenn ich psychisch so stabil wäre mir Beratung zu holen, bräuchte ich auch keinen Fonds. Bestimmt rät mir jetzt wieder irgendwer zu einer "Therapie", als ob einen das stabiler machen würde. Das Gegenteil ist doch der Fall.
Gerade weil du psychisch erkrankt bist, benötigst du fundierte Beratung um möglichst den richtigen Weg, in punkto Antrag stellen, gehen zu können. Zu einer Therapie raten ist das eine, das andere sind deine Erfahrungen und das wird ja wohl jeder hier oder in einen anderen Raum respektieren. Das eine Therapie nicht greift, kann immer viele Ursachen haben, da kann vieles zusammen kommen (Intensivität der Gewalt, Dauer, schwere psychische Beeinträchtigung, körperliche Erkrankung)
Als echtes innerfamiliäres MB-Opfer wird man doch überall in die Spielchen der Stärkeren hineingezogen und erlebt eine Wiederholung der familären Situationen, das gilt l natürlich auch für Thera, für den VDk, den SPDi, die P.E. und alle anderen evtl. in frage kommenden Stellen ebenso und ist in Wahrheit wenig hilfreich.
Da gebe ich dir vollkommen Recht.
lara64
Beiträge: 2729
Registriert: Sa Mai 12, 2012 2:36 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von lara64 »

@submarine,

ich habe keine Ahnung ob du überhaupt schon einmal die Seite bzw. den Flyer gelesen hast...
du kannst dort nur Sachleistungen beantragen, die gesetzlichen Leistungen sprich alles was die Krankenkasse, der Rentversicherungsträger oder eine gesetzliche Unfallversicherung bezahlen müssen, ist vorrangig zu behandeln zu beantragen...erst danach bzw. als zusätzliches Sachleistungen greifen die Gelder des Fond...also z.B. für Kunsttherapie, Fahrtkosten zur Therapie, für Unterstützung im Bereich Alltagsbewältiung je nach individueller Situation auch einmal eine Reinigungskraft...die Gelder werden jedoch nicht an die Betroffenen direkt ausbezahlt..

wenn du also Gelder vom Fond genehmigt bekommst, zugleich aber auch dir für die selbe Leistung, Leistungen aus den oben genannten Leistungserbringern zustehen, wird das Geld vom Fond möglicherweise angerechnet..sobald diese Leistungen dann genehmigt sind..

aber das Infotelefon ist da vielleicht auch hiflreich..

zu deinem Vorwurf..ich habe bisher weder mit dem Weißen Ring noch mit dem VdK schlechte Erfahrungen gemacht..
wird man doch überall in die Spielchen der Stärkeren hineingezogen
und bin da auch in keine Spielchen rein gezogen worden..
Als echtes innerfamiliäres MB-Opfe....r
die Aussage impliziert, dass es nach deiner Meinung auch unechte innerfamiliäre MB-Opfer gibt...wie würdest du den Unterschied definieren??

Shalom - lara64
Gast023

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast023 »

Hallo Melli

Beantrage Prozesskostehilfe und reiche mit dem Antrag gleichzeitig einen Antrag ein den von Dir ausgewählten Anwaslt bzw. Anwältin dir als Rechtsbeistand beizuordnen wenn dein Antrag auf PKH durchgeht weist du in welche Richtung es geht.

Achte bitte daruf das du einen Fachanwalt ne Fachanwältin für Sozialrecht mit deinem Fall betraust bzw. dir einen soc´lchen Rechtsbeistand als vertrettung aussuchst.

Bin mit meiner Sache in der ersten Instanz obwohl ich keine Beweise habe, JAjhat die Beweise vernichtet.

gruss Gast02
G.ast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von G.ast »

Anmerkung hierzu: Sozialrecht reicht bei Anwälten oftmals nicht aus - es sollte Erfahrung im Bereich OEG/BSA vorhanden sein.
submarine

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von submarine »

@lara64
lara64 hat geschrieben:wenn du also Gelder vom Fond genehmigt bekommst, zugleich aber auch dir für die selbe Leistung, Leistungen aus den oben genannten Leistungserbringern zustehen, wird das Geld vom Fond möglicherweise angerechnet..sobald diese Leistungen dann genehmigt sind.
schwierig nachzuvollziehen... weil das ja ganz verschiedene Stellen sind die festlegen was einem da"zustehen" soll... vielleicht könnte man das so interpretieren dass genehimgte Sachleistungen die eine Art Besserung generieren, dazu führen könnten dass ein grundsätzlich bestehender Therapieanspruch dann nicht mehr als erforderlich gesehen wird, oder so...
Aber eigentlich ging es mir um was anderes, nämlich um meine mir meiner Meinung nach zustehende Entschädigung für mein künftiges Erbteil, das bei mir als Grundsicherungsempfänger normalerweise das Sozialamt einstreichen würde. Und meine Frage war dann ob bewilligte Gelder des Fonds auf die Erbteilsentschädigung durch Verasorgungsamt bzw. Sozialgericht angerechnet werden könnten.
Da es dabei um Geld geht das mir sonst von der Grundsicherung abgezogen wird, und diese eine gesetzliche Versicherrungsleistung ist, ist es mir auch egal ob man nun sagt das Geld wird von einer Versicherungsleistung oder oder wo auch immer abgezogen, oder obb man nu sagt das sind Sachleistungen und kein Bargeld. Für mich läuft das auf´s selbe hinaus bzw. ändert nichts an der Fragestellung. Da ich das Geld vom Fonds momentan nicht lebensnotwendig brauche und das Prozedere sehr aufwändig ist, frage ich mich ob ich denn überhaupt etwas verliere wenn ich auf den Fonds einfach verzichte. Darum geht´s. :idea: Denn wenn ich mit meinem "Projekt Erbteil" später Schiffbruch erleide bzw.mein Anwalt der einzige Gewinner ist, würde es mich tierisch ärgern wenn ich auf den Fonds verzichtet hätte, obwohl das quasi gratis gewesen wäre.
Dann bliebe mir bis zum Tod nur das Existenzminimum und nichts sonst. Soweit ich weiß läuft die Anmeldefrist für den Fonds ja im April nächsten Jahres aus.
die Aussage impliziert, dass es nach deiner Meinung auch unechte innerfamiliäre MB-Opfer gibt...wie würdest du den Unterschied definieren??
naja, das müsste man im Einzelfall betrachten, nicht in From einer "Definition" abhandeln. Ist mir hier aber auch zu offtopic
Grüße, sub
Antworten