ich wollte mal fragen ob jemand weiß ob bzw. wie man vom Versorgungsamt eine Entschädigung für sein (Pflicht-)Erbteil kriegen kann, wenn das Testament eröffnet wird und das Sozialamt alles abkassieren will. Weil ich nämlch wegen voller Erwerbsminderung Grundsicherung beziehe und daher theoretisch nichts erben darf, also alles an das Soz-Amt gehen würde.
Ich vermute dass im Testament meiner Mutter, wenn sie stirbt, außer einer schriftlichen Aussage zu meinem innerfamiliären Missbrauch (für den es keine Beweise gibt, nur vertrauliche Aussagen hinter meinem Rücken, da der Täter noch lebt) auch mindestens ein Gutachten enthalten sein wird, welches zumindest indirekt als Beweismittel in einem OEG-Verfahren dienen könnte. (Mit "indirekt" meine ich, dass solch ein Gutachten wahrscheinlich für eine direkte Übermittlung an den ärztlichen Dienst des Amts zu vertraulich wäre und nur über einen Umweg als Bweismittel dienen könnte, vielleicht im Rahmen eines Klageverfahrens inkl. gerichtlich bestelltem Gutachter, der dann auch vertrauliche Arztbriefe o.ä. einsehen könnte).
Also meine Frtage zielt darauf ab dass ich nicht primär eine OEG-Rente erwarte (ich erhalte ja bereits Grundsicherungsrente bis zur Regelaltersgrenze, und ich gehe davon aus dass die Rentenversicherung im Falle einer Gewaltopfer-Anerkennung trotdem weiter zahlen muss, da es ein Stafgerichtsurteil nicht geben wird), sondern eine Erbteilsentschädigung. Geht sowas?
Oder kriegt man dann statt des Erbes eine Rente oder wie oder was?
Grütze
sub