Ich verstehe dich, wenn du schreibst, du weisst nicht wie du
dass alles erzählen kannst etc.. Mir geht es genauso,
bin auch immer sparsam mit persönlichen Geschehnissen.
Aber Tipps kann man ja schon geben.
Ob es ein gutes Zeichen ist, kann man ja nicht aus der Ferne einschätzen, wir kennen ja nicht deine psychische und deine physische Situation, ausserdem sind wir keine Ärzte, die das zu entscheiden haben.aber der Gutachter war fix, ca 6 Wochen später kam Post aus dem zuständigen VA wegen Feststellung der wirtschaftlichen Situation , sowie Überprüfung der Erhöhung des GdS sowie dem BSA wg. besonderer beruflicher Betroffenheit.
Elona hat geschrieben:Schwierig zu sagen, ob das nun alles ist. Rein instinktiv würde ich sagen - ja. Aber ich habe gelernt beim OEG ist alles möglich. Für die ist wichtig, welchen Schaden du direkt davon getragen hast, ob es berufliche Einschränkungen gibt und wie der evtl Weg gewesen wäre, ohne die Schäden. Daher brauchen sie den Lebenslauf, der ja vollständig vorliegt.
Aber eigentlich müsste alles da sein. Nur kann das natürlich noch eine Weile dauern. Bei den Versorgungsämtern laufen die Uhren leider anders.
Eine Kopie des Gutachten bekommt man normalerweise nicht vom Gutachter. Der darf das nicht einfach so rausgeben. Er muss das seinem Auftraggeber geben und der kann dir Einsicht geben. Ich musste um überhaupt mal meine Gutachten sehen zu können, nun den Weg des Widerspruchs gehen. Die Gutachterin hätte mir gerne eine Kopie gegeben, aber sie ist dazu nicht befugt. Sie hat mir nur bei der zweiten Begutachtung berichtet, was bei den anderen noch so drin steht. Du hast zwar ein Recht auf Akteneinsicht, aber bei mir ist es doch ein weiter Weg.
Naja ich ärger mich gerade etwas über den VDK. Vor 7 Wochen haben wir den Widerspruch gemacht und die Unterlagen sind auch schon eine Weile dort vorliegend. Das weiß ich jetzt aber auch nur, weil ich mal so unverschämt war und angerufen habe wie es aussieht. Die Akte ist natürlich sehr umfangreich. Ist es beim OEG eigentlich meistens. Sind ja 5 Gutachten zwegs OEG und ein Glaubwürdigkeitsgutachten (80 Seiten) drin. Sie meldet sich, wenn sie alles durchgearbeitet hat und die Begründung hat. Naja ausgemacht wars anders. Aber sie wird nochmal an mich erinnert. Daher war mal auch meine Frage, ob es da eine Frist gibt bis wann die Begründung da sein muss. Nun ist ja zwischen einfachem Widerspruch und jetzt schon 7 Wochen. Ich weiß noch nicht, ob ich mit dem VDK den richtigen Partner habe, der sich darum kümmert.