OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
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Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Genau wie Susann es schreibt. Wenn keine Gerichtsverhandlung und Verurteilung stattfand, musst du wirklich alles wie es geht nochmal aufschreiben. Ich konnte zum Glück immer aufs Urteil verweisen. Nimm dir viel Zeit und vielleicht einen guten Freund, der dich zumindest psychisch unterstützt.
LG Elona
LG Elona
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frau
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
das ist meine therapeutin,ich gebe ihr das dann zu korrektur lesen,
versuche das noch bis ende der therapiezeit die noch da ist fertig
zu bekommen.
danke
l.g.frau
versuche das noch bis ende der therapiezeit die noch da ist fertig
zu bekommen.
danke
l.g.frau
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sybill1965
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo Elona
Heute kann ich es, aber in den Akten steht nicht dass ich damals erinneruntgsunfähig war und unter fremdem Willenseinfluss stand. Beweisen kann ich das bis heute nicht, also bin ich, sobald die Kasse durch meine Meldung bzw. über das Amt von dem Sachverhalt erfährt, haftbar für meine damalige Nichtmeldung bzw. Nichtmitwirkung. Nehme ich jedenfalls an.
Dies ist zivilrechtlich relevant, kann nicht von selbst verjähren und inwiefern es einen Unterschied macht ob der Regress bei mir oder beim Amt geltend gemacht wird, erschließt sich mir nicht. Die haben doch auch nur die Akten, und irgendein psychologischer Feld-, Wald-und Wiesengutachter kann da nicht dagegen anstinken, das sind Psychiatrieakten.
Dass dein Fall ganz anders gelagert ist mag ja sein, dann tut es mir leid wenn wir anneinander vorbei redeten. Da hab´ich was verwechselt vielleicht, aber dann darf man das auch nicht einfach so übertragen.
Grüße Sybil
ich war wie gesagt familienmitversichert. Die Kasse meines Vaters hat eine vermutlich medizinisch nicht notwendige Behandlung für mich bezahlt, weil mein Vater als Täter keine Angaben über seine Verantwortung für mein misstrauisches Verhalten gemacht hat, welches zu der Behandlung führte, und eine Reaktion auf seine Taten war. Als Täter genießt er zwar Zeugniserweigerungsrecht, aber als Versicherungsnehmer hätte er Mitwirkungspflicht gehabt. Ich als Mitversicherter hätte diese Pflicht vermutlich auch gehabt, konne mich aber an seine Taten damals nicht erinnern.Elona hat geschrieben:Ich verstehe nicht so ganz, was du denkst bezahlen zu müssen. Du hast Leistungen von der KK in Anspruch genommen, also sie haben was bezahlt ? Du bist dort versichert gewesen und dein Beiträge wurden von einer Behörde oder anders wie gezahlt?
Heute kann ich es, aber in den Akten steht nicht dass ich damals erinneruntgsunfähig war und unter fremdem Willenseinfluss stand. Beweisen kann ich das bis heute nicht, also bin ich, sobald die Kasse durch meine Meldung bzw. über das Amt von dem Sachverhalt erfährt, haftbar für meine damalige Nichtmeldung bzw. Nichtmitwirkung. Nehme ich jedenfalls an.
Dies ist zivilrechtlich relevant, kann nicht von selbst verjähren und inwiefern es einen Unterschied macht ob der Regress bei mir oder beim Amt geltend gemacht wird, erschließt sich mir nicht. Die haben doch auch nur die Akten, und irgendein psychologischer Feld-, Wald-und Wiesengutachter kann da nicht dagegen anstinken, das sind Psychiatrieakten.
Dass dein Fall ganz anders gelagert ist mag ja sein, dann tut es mir leid wenn wir anneinander vorbei redeten. Da hab´ich was verwechselt vielleicht, aber dann darf man das auch nicht einfach so übertragen.
Darf ich fragen in welcfher Form? Haben die dir da geantwortet? ich gelte von Amts wegen als nicht aussageglaubwürdig, ich nehme an dass meine Kasse über eine Mitteilung von mir nur müde grinsen würde.Als ich den OEG Antrag beantragt habe, habe ich dies meiner KK mitgeteilt.
Grüße Sybil
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Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ich habe das nur mündlich mitgeteilt. Da ich aber schon länger die Diagnose PTBS hatte, auch bei Krankschreibungen, hätte die KK aufhorchen können. Da ist ja ein Dritter beteiligt recht oft.
Was mir bei dir wegen der KK einfällt. Vielleicht mal bei dem Verbraucherschutz oder wie die heißen dich informieren bzw. beraten lassen. KK gehört ja auch in dene ihr Gebiet und die müssten sowas wissen bzw. dann dafür sorgen, dass sie es wissen und die sind unabhängig.
Da du von Amtswegen nicht als aussageglaubwürdig gilst ist es schwierig. Wie kommt das dazu? Ich hatte damals bei der Gerichtsverhandlung ein riesen Glaubwürdigkeitsgutachten und darauf gestützt hat das Gericht gesagt, dass es sich so zugetragen hat wie ich es ausgesagt hatte. Ich denke wir haben ganz andere Voraussetzungen, daher ist es etwas schwierig. Es sind immer individuelle Geschichten.
Ach dem OEG ist meist das was die Psychiatrie schreibt relativ egal. Der Gutachter wiegt bei ihnen mehr. Außer der Psychiater sagt, keine Schädigung
Was mir bei dir wegen der KK einfällt. Vielleicht mal bei dem Verbraucherschutz oder wie die heißen dich informieren bzw. beraten lassen. KK gehört ja auch in dene ihr Gebiet und die müssten sowas wissen bzw. dann dafür sorgen, dass sie es wissen und die sind unabhängig.
Da du von Amtswegen nicht als aussageglaubwürdig gilst ist es schwierig. Wie kommt das dazu? Ich hatte damals bei der Gerichtsverhandlung ein riesen Glaubwürdigkeitsgutachten und darauf gestützt hat das Gericht gesagt, dass es sich so zugetragen hat wie ich es ausgesagt hatte. Ich denke wir haben ganz andere Voraussetzungen, daher ist es etwas schwierig. Es sind immer individuelle Geschichten.
Ach dem OEG ist meist das was die Psychiatrie schreibt relativ egal. Der Gutachter wiegt bei ihnen mehr. Außer der Psychiater sagt, keine Schädigung
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Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Nun hab ich wieder was. Am Mittwoch letzte Woche hat der VDK den Widerspruch fertig gemacht und vorab gefaxt und per Post geschickt. Dies ist wohl bei ihnen die übliche Vorgehensweise. Dort wurde geschrieben, dass sie an die Geschäftsstelle die Akte schicken sollen, wegen Begründung und so. Bis jetzt hat sich nichts getan. Gibt es auch eine bestimmte Frist bis man die Begründung nachreichen muss?
Die Nachzahlung kam noch nicht. Mal sehen wie lang das noch dauert. Die Berechnung und der Bescheid wurden vor 2 Wochen fertig gemacht und mir zugestellt. Würde gerade doch gut passen. Diesen Monat müsste es eigentlich kommen oder wie sind eure Erfahrungen? Sie schrieben ja die laufenden Zahlungen beginnen 1.1.15
Die Nachzahlung kam noch nicht. Mal sehen wie lang das noch dauert. Die Berechnung und der Bescheid wurden vor 2 Wochen fertig gemacht und mir zugestellt. Würde gerade doch gut passen. Diesen Monat müsste es eigentlich kommen oder wie sind eure Erfahrungen? Sie schrieben ja die laufenden Zahlungen beginnen 1.1.15
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Zaungast
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ich denk, Widerspruch mit "Akten her" und "Begründung wird nachgereicht" (geht sinnvollerweise frühestens dann, wenn die Akten da sind) ist Standard. Im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren (und auch bei Gericht) gibt es keine von vornherein feste Begründungsfristen, so dass Widersprich, Klage, und Berufung zwar an sich fristgerecht sein müssen, es aber erst mal genügt, pro Forma einzulegen. Es können dann im Einzelfall Fristen von Behörde bzw. Gericht gesetzt werden ("begründen Sie das jetzt bis ..."). Nur bei der Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht ist das anders (ggf. auch Nichtzulassungsbeschwerde zum Landessozialgericht, das hab ich nicht im Kopf), da gibt es auch 1 Monat Einlegungsfrist plus dann eine von vornherein feste Begründungsfrist, die nur mit Begründung und nur begrenzt verlängert werden kann. Aber das ist ja bei Dir nicht das Thema und wird's nicht, selbst wenn's vor's LSG geht (bei solchen Feststellungsverfahren wie Grad der Behinderung oder OEG ist die Berufung immer zulässig).
Zaungast.
Zaungast.
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Susann
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Bei mir kamen die Nachzahlungen fast zeitgleich mit den Bescheid der Behörde. Verstehe auch nicht, warum die Zahlungen in deinem Fall noch ausstehen.
Vielleicht solltest du am Montag dort mal höflich anfragen. Gerade vor Weihnachten, zum bevorstehenden Weihnachtsfest (du hast ja Kinder) brauch man ja immer ein paar Euros - mehr. Das täte deinem Budget gut.
Ich drücke dir die Däumchen, das es diesjährig noch klappen wird.
Zaungast Worten kann ich mich nur anschliessen.
Vielleicht solltest du am Montag dort mal höflich anfragen. Gerade vor Weihnachten, zum bevorstehenden Weihnachtsfest (du hast ja Kinder) brauch man ja immer ein paar Euros - mehr. Das täte deinem Budget gut.
Zaungast Worten kann ich mich nur anschliessen.
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Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Danke euch. Mit dem Widerspruch mach ich mir jetzt nicht mehr so Gedanken. War nur so ein kurzer Gedankengang. Aber in wie weit wir in was widersprechen, sehen wir ja dann. Kommt auf die Gutachten nun an. Zum Glück kümmert sich jetzt der VDK darum. Hatte eigentlich vor, selber keinen direkten Kontakt mehr mit dem Versorgungsamt zu haben. Also was den Bescheid angeht. Aber dann werde ich die Dame wohl doch am Montag mit meiner Stimme beglücken. Sie hatte glaub 3 Kreuze gemacht, als der Bescheid rausging, da ich doch sehr nervig wurde
Ja jetzt vor Weihnachten, wäre es doch gut fürs Buget. Mit 3 Kindern ist das ja meist auch etwas teurer, auch wenn nicht übertrieben wird.
Ich sollte dringend neue Kleidung kaufen, da ich mittlerweile knapp 50kg abgenommen hab. Bisher konnte mein alter Findus herhalten. Aber wollte mir von dem Geld auch mal was gönnen.
Nun noch zu meinem jetzt zusätzlichen Antrag. Haben ja Antrag auf Erhöhung des GdS wegen besonderer beruflicher Betroffenheit gestellt. Wenn es jetzt bei den momentanen 50 GdS bleiben würde, sollte sich das dann ja auf 60 GdS erhöhen oder? Ich bin mit den anerkannten Diagnosen berentet, also daher dürfte dies ohne große Probleme durchgehen. Gibt es dann auch eben die Grundrente mit 60 GdS? Auch von Anfang an des Antrags oder suchen die einen anderen Anhaltspunkt oder erst am Antragszeitpunkt, also jetzt?
Ja jetzt vor Weihnachten, wäre es doch gut fürs Buget. Mit 3 Kindern ist das ja meist auch etwas teurer, auch wenn nicht übertrieben wird.
Ich sollte dringend neue Kleidung kaufen, da ich mittlerweile knapp 50kg abgenommen hab. Bisher konnte mein alter Findus herhalten. Aber wollte mir von dem Geld auch mal was gönnen.
Nun noch zu meinem jetzt zusätzlichen Antrag. Haben ja Antrag auf Erhöhung des GdS wegen besonderer beruflicher Betroffenheit gestellt. Wenn es jetzt bei den momentanen 50 GdS bleiben würde, sollte sich das dann ja auf 60 GdS erhöhen oder? Ich bin mit den anerkannten Diagnosen berentet, also daher dürfte dies ohne große Probleme durchgehen. Gibt es dann auch eben die Grundrente mit 60 GdS? Auch von Anfang an des Antrags oder suchen die einen anderen Anhaltspunkt oder erst am Antragszeitpunkt, also jetzt?
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Susann
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ja allerdings.Ja jetzt vor Weihnachten, wäre es doch gut fürs Buget. Mit 3 Kindern ist das ja meist auch etwas teurer, auch wenn nicht übertrieben wird.
Gratulation, das ist ja mal ein grosser Erfolg / 50kg. Wahnsinn, ja, dann muss unbedingt neue Kleidung her. Möglicherweise klappt es ja noch vor Weihnachten.Ich sollte dringend neue Kleidung kaufen, da ich mittlerweile knapp 50kg abgenommen hab. Bisher konnte mein alter Findus herhalten. Aber wollte mir von dem Geld auch mal was gönnen.
Ja, die 10 % wegen beruflicher Betroffenheit werden auf die 50 GdS addiert. Die Renten erfolgen des Antragsdatums. Oder war dein Gedanke dahingehend, ob du vor Antragstellung die Grundrente beziehen kannst ? Hab das nicht so ganz verstanden. Wenn ja, auf Seite 56 hier im Thread hat "Hamburger Deern" es gut beschrieben, einfach mal nachlesen.Nun noch zu meinem jetzt zusätzlichen Antrag. Haben ja Antrag auf Erhöhung des GdS wegen besonderer beruflicher Betroffenheit gestellt. Wenn es jetzt bei den momentanen 50 GdS bleiben würde, sollte sich das dann ja auf 60 GdS erhöhen oder? Ich bin mit den anerkannten Diagnosen berentet, also daher dürfte dies ohne große Probleme durchgehen. Gibt es dann auch eben die Grundrente mit 60 GdS? Auch von Anfang an des Antrags oder suchen die einen anderen Anhaltspunkt oder erst am Antragszeitpunkt, also jetzt?
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Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Nein, nein. Nicht vor Antrag des OEG. Nur haben wir ja jetzt in einem Schwung vor einer Woche beantragt den BSA, AR, eben die Erhöhung und weil wir nicht wussten obs zusteht, Ehegattenzuschlag. Dachte nur, dass eben die 60 vielleicht erst eben ab dem Antrag von letzter Woche gelten oder eben schon wie die 50 rückgerechent werden. Ich hoffe, jetzt hab ich meine Gedanken verständlich auf "Papier" gebracht
Den BSA, wenn er mir den bewilligt wird, wird vermutlich ab da gerechnet, wo ich die DRV meine Erwerbsunfähigkeit gesehen hat oder auch da ein anderer Zeitpunkt. Die Tat war in der Schulzeit und durch Zeugnise kann genau gesehen werden, wann es schwierig wurde.
Den BSA, wenn er mir den bewilligt wird, wird vermutlich ab da gerechnet, wo ich die DRV meine Erwerbsunfähigkeit gesehen hat oder auch da ein anderer Zeitpunkt. Die Tat war in der Schulzeit und durch Zeugnise kann genau gesehen werden, wann es schwierig wurde.
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Susann
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verzeih mir, meine Gedabken waren nicht da, wo sie hätten sein sollen.Dachte nur, dass eben die 60 vielleicht erst eben ab dem Antrag von letzter Woche gelten oder eben schon wie die 50 rückgerechent werden. Ich hoffe, jetzt hab ich meine Gedanken verständlich auf "Papier" gebracht
Du hast den Antrag letzte Woche gestellt, dann zählt es auch erst dann, ab Antragsstellung /Höherbewertung . . .
Im Eigentlichen erfolgt BSA auch ab Antragstellung.Den BSA, wenn er mir den bewilligt wird, wird vermutlich ab da gerechnet, wo ich die DRV meine Erwerbsunfähigkeit gesehen hat oder auch da ein anderer Zeitpunkt. Die Tat war in der Schulzeit und durch Zeugnise kann genau gesehen werden, wann es schwierig wurde.
Ich finde es schwierig gar kompliziert, wenn jemand aufgrund der erlebten Taten u.a. erst gar keinen Schulabschluss bzw. Ausbildung absolvieren konnte, dann fängt der Spass erst richtig an. Wer möchte es wagen, jemanden einschätzen zu können, indem was hätte sie oder er beruflich machen können, wenn sie oder er die Tat(en) nicht erlebt hätte. Ist das eventuell bei dir der Fall ?
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Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Jaein. Ist insgesamt kompliziert. Ich war damals in der 9ten Klasse Realschule. Dann ging es immer wieder schlecht und fehlte. Ab Sommer wo ich in die 10te gekommen wäre, bin ich für 4,5 Monaten in eine Psychosomatische Klinik. Während dessen kam Kontakt mit Jugendamt zustande. Kurz zuhause gewesen, dann nach Selbstmordversuch akut in Psychiatrie untergebracht und dann bin ich umgezogen in ein Psychotherapeutisches Wohnheim. Dort besuchte ich als Gastschüler bis zu den Sommerferien die neunte Klasse (also schon eins wieder zurück) einer Realschule. Dann musste ich mich auf der Hauptschule anmelden. Dort hab ich mir parallel zur Therapie meinen Quali gemacht. Dann hab ich mich weiter hoch gearbeitet und weiterführend Wirtschaftsschule besucht. Dazu wurde ich auf selbstständiges Wohnen vorbereitet und auch dann wieder etwa in die alte Gegend gezogen und auch wieder Schule gewechselt. In der Zeit war auch die Gerichtsverhandlung und mein Crohn ist ausgebrochen. Ich hab mich dann total auf die Arbeit gestürzt. Denn ich war öfter alleine und hatte keinen Therapeuten mehr. Lernen lenkte ab. Hatte aber enorme Fehlzeiten und durfte nur mit ärztlichem Attest zuhause bleiben.
Dann hab ich es geschafft eine Ausbildungsstelle zu bekommen und diese habe ich auch mit insgesamt 24% Fehlzeit erfolgreich geschafft abzuschließen. Der Plan war eigentlich im Bereich der Buchhaltung weiter zu bilden. Ich hab mir das alles mit einem enormen Kräfteaufwand erarbeitet. Ich hatte mich eigentlich noch für die Fachhochschule beworben, aber das hab ich nicht geschafft mit den Fehlzeiten.
Dann kam meine Tochter. Mann und ich zogen wieder zurück in die alte Heimat und ich wurde wieder mit vielem konfrontiert und auch passiv aggressiv angegangen. Hab jetzt schon fast zuviel erzählt. Es gab erst letztes Jahr ein Versuch zu arbeiten. An den Kindern ist es nicht gescheitert. Aber an mir und meiner Gesundheit. Da war auch die erste Begutachtung fürs OEG. Habe Suizidgedanken und Verfolgungsängste bekommen. Wieder Psychiatrie usw. Und da kam auch der Rentenantrag.
Naja was wäre wenn, ist immer schwierig. BSA usw. ist mir jetzt gerade nicht das wichtigste. Für mich war eigentlich das wichtigste wirklich als Opfer anerkannt zu werden. Denn bei mir war es der Fall, dass ich plötzlich an der Wand stand und ich die schuldige war. Aus dem Täter wurde ein Opfer gemacht und ich war plötzlich der Täter und seit dem weiß ich was richtig schlimmes Mobbing ist. Aber nun hab ich für mich selber auch, dass ich eben nicht schuld bin. Vielleicht wisst ihr was ich mein. Natürlich kommt das Geld nun auch nicht ungelegen
Dann hab ich es geschafft eine Ausbildungsstelle zu bekommen und diese habe ich auch mit insgesamt 24% Fehlzeit erfolgreich geschafft abzuschließen. Der Plan war eigentlich im Bereich der Buchhaltung weiter zu bilden. Ich hab mir das alles mit einem enormen Kräfteaufwand erarbeitet. Ich hatte mich eigentlich noch für die Fachhochschule beworben, aber das hab ich nicht geschafft mit den Fehlzeiten.
Dann kam meine Tochter. Mann und ich zogen wieder zurück in die alte Heimat und ich wurde wieder mit vielem konfrontiert und auch passiv aggressiv angegangen. Hab jetzt schon fast zuviel erzählt. Es gab erst letztes Jahr ein Versuch zu arbeiten. An den Kindern ist es nicht gescheitert. Aber an mir und meiner Gesundheit. Da war auch die erste Begutachtung fürs OEG. Habe Suizidgedanken und Verfolgungsängste bekommen. Wieder Psychiatrie usw. Und da kam auch der Rentenantrag.
Naja was wäre wenn, ist immer schwierig. BSA usw. ist mir jetzt gerade nicht das wichtigste. Für mich war eigentlich das wichtigste wirklich als Opfer anerkannt zu werden. Denn bei mir war es der Fall, dass ich plötzlich an der Wand stand und ich die schuldige war. Aus dem Täter wurde ein Opfer gemacht und ich war plötzlich der Täter und seit dem weiß ich was richtig schlimmes Mobbing ist. Aber nun hab ich für mich selber auch, dass ich eben nicht schuld bin. Vielleicht wisst ihr was ich mein. Natürlich kommt das Geld nun auch nicht ungelegen
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Susann
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ohje, ja, dann lass es dein Eintrag von Wildwasser wieder löschen, ja, sowas passiert schnell, wenn man ausführlich antworten möchte.Hab jetzt schon fast zuviel erzählt.
Aber danke dafür, für deine Offenheit uns gegenüber.
Ich denke, dass es für alle Opfer wichtig ist diese Anerkennung zu bekommen, eben weil man uns die Schuld gerne zugeschoben hat.
Das ist zumindest bei mir nicht anders. Selbst heute behaupten die Täter noch, es wäre doch alles okay gewesen.
aber vor Gericht nicht durchgekommen, dank Zeugenaussagen . . . . . . . . . . . .
Der finanzielle Aspekt ist mir schon wichtig, weil ich wirtschaftlich am Existenzminimum leben muss, was ich mir nicht ausgesucht habe,
was auf das Konto der Täter fällt, in deren unglücklichen Umständen bzw. Folgeschäden ich heute "leben" muss, psychisch, wie physisch.
Ich drücke dir beide Däumchen, das du dein Berufschadenausgleich wertig angerechnet bekommst. Das steht dir zu.
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Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Fast zuviel, noch an der Grenze, vielleicht für jemand anders interessant wenn ich dann schreib wies weiter ging.
Bei mir ist er auch verurteilt worden und eindeutig als Täter identifiziert. Aber das war seinen "Anhängern" egal. Es wurde auch breit in der Presse ausgetreten und im Radio wurde es auch ausgestrahlt. War egal, was ich wollte. Hab es erst später mitbekommen, als meine damalige Betreuerin (war ja noch nicht 18) mir es erzählt hat. Sogar in der Presse wurde über mein IQ und alles mögliche geschrieben
(war mit die Verteidigungsstrategie, da ich doch mit meinem hohen IQ absolut in der Lage wäre so ein großes Lügengebilde über die Jahre hinweg zu erfinden und aufrecht zu halten und die Gutachter zu täuschen).
Ja der finanzielle Aspekt ist auch bei mir nicht ganz unwichtig. Aber dadurch das mein Mann einen festen relativ sicheren Job hat und meine EM-Rente durch die Kinder höher ist, geht es noch ohne Unterstützung. Aber zwischendrin ärger ich mich tierisch, dass ich nicht vorher was vom OEG gewusst hatte. Wir sind auch weit unten gewesen und jeden Cent umgedreht. Zum Glück hatte ich eine tollen AG, der mich trotz der vielen Fehlzeiten nicht gekickt hatte bis die Ausbildung zu Ende war.
Aber was mit dem OEG noch zu tun hat. Kann jemand mit dem Begriff KANNVERSORGUNG was anfangen? Mein Crohn wird dort mit aufgeführt. Aber ich werde nicht schlau was ich damit anfange. Gutachter haben das mit rein genommen (bzw. genau kann ich es noch lesen)
Bei mir ist er auch verurteilt worden und eindeutig als Täter identifiziert. Aber das war seinen "Anhängern" egal. Es wurde auch breit in der Presse ausgetreten und im Radio wurde es auch ausgestrahlt. War egal, was ich wollte. Hab es erst später mitbekommen, als meine damalige Betreuerin (war ja noch nicht 18) mir es erzählt hat. Sogar in der Presse wurde über mein IQ und alles mögliche geschrieben
Ja der finanzielle Aspekt ist auch bei mir nicht ganz unwichtig. Aber dadurch das mein Mann einen festen relativ sicheren Job hat und meine EM-Rente durch die Kinder höher ist, geht es noch ohne Unterstützung. Aber zwischendrin ärger ich mich tierisch, dass ich nicht vorher was vom OEG gewusst hatte. Wir sind auch weit unten gewesen und jeden Cent umgedreht. Zum Glück hatte ich eine tollen AG, der mich trotz der vielen Fehlzeiten nicht gekickt hatte bis die Ausbildung zu Ende war.
Aber was mit dem OEG noch zu tun hat. Kann jemand mit dem Begriff KANNVERSORGUNG was anfangen? Mein Crohn wird dort mit aufgeführt. Aber ich werde nicht schlau was ich damit anfange. Gutachter haben das mit rein genommen (bzw. genau kann ich es noch lesen)
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Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Meine Nachzahlung kommt Ende des Monats. Gibt wohl feste Auszahlungsintervalle dort. Einmal Ende des Monat und einmal Anfang des Monats für laufende Zahlungen. Ja gut, hab ja selber in der Buchhaltung gearbeitet und es wäre zusätzliche Arbeit mal was außerhalb zu machen. Mir auch Recht, aber nun weiß ich wanns kommt.