OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
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33Frauengeist
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Vielleicht solltest du mal zuerst an dich denken, die Wahrheit aussprechen, dich entlasten.
Sie können dich dann vielmehr verstehen, warum sie dich finanziell unterstützen.
Fragt dich denn deine Mutter gar nicht, warum du nicht arbeiten kannst ?
Sie können dich dann vielmehr verstehen, warum sie dich finanziell unterstützen.
Fragt dich denn deine Mutter gar nicht, warum du nicht arbeiten kannst ?
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Violett7
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Meine Mutter und Lehrer damals haben etwas vermutet, so dass mich meine Mutter in meiner Jugend tatsächlich mal konkret gefragt hat, ich habe da nur gesagt dass alles in Ordnung ist und auf weitere Anspielungen eher aggressiv reagiert. Ich würde diese Mitleidsblicke einfach nicht ertragen, das würde mich wahnsinnig machen wenn ich sie sehe und wüsste sie denken alle sicher nur daran was evtl genau alles passiert sein sein kann. Bei meiner Familie bin ich einfach arbeitslos weil ich keine Ausbildungen habe und dadurch wenig Chancen, und in den letzten Jahren kamen noch ein paar typische "Stresserkrankungen" dazu so dass ich auch etwas "Physisches" vorweisen kann warum Arbeiten eben nicht geht.
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33Frauengeist
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ich kann nur von mir sprechen, Mitleidsblicke bekomme ich von den wenigen die es wissen nicht,
brauche ich auch nicht, bringt mir nichts. Du wirst keine Mitleidsblicke bekommen, garantiert nicht.
Überleg es dir einfach mal deinen Missbrauch in deiner Familie anzusprechen, einen Schaden
bringt es dir jedenfalls nicht. Es hilft dir ein wenig, wenn die Schweigemauer fällt.
brauche ich auch nicht, bringt mir nichts. Du wirst keine Mitleidsblicke bekommen, garantiert nicht.
Überleg es dir einfach mal deinen Missbrauch in deiner Familie anzusprechen, einen Schaden
bringt es dir jedenfalls nicht. Es hilft dir ein wenig, wenn die Schweigemauer fällt.
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Violett7
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ich fürchte das würde in meiner Familie anders ablaufen, wir vertragen uns inzwischen alle relativ gut aber haben eben eher ein oberflächliches Verhältniss zueinander, es sind für mich keine Vertrauenspersonen mit denen ich über sowas sprechen möchte. In meiner Jugend bekam ich allein aufgrund der Vermutungen diese "Mitleidsblicke" ich habe gemerkt wie extrem das meine Mutter mitnimmt, wie schwach sie war und das ganze hat es für mich umso schwerer gemacht. Zumal ich auch gar nicht wüsste welches Ausmaß das dann hätte, es wär nicht mehr unter meiner Kontrolle ob evtl irgendwer tatsächlich den Täter kontaktiert. Für mich ist auch das ein Zwiespalt, auch wenn er mir das ganze Leben versaut hat ist oder war er ja doch auch Familie, ich möchte keine "Rache".
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Gast
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Wenn du dein Schweigen brichst hat das nichts mit Rache zu tun, sondern mit dein Selbstwertgefühl, deiner Ehrlichkeit dir gegenüber. Das du einen Antrag nach OEG stellen möchtest zeigt ja den Fokus in dir, das Bedarf besteht, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Du beschäftigst dich damit und das ist gut.
Wenn du einen Antrag stellen möchtest, dann musst du den Namen des Täters dem Versorgungsamt mitteilen bzw. im Antrag angeben, ohnedem läuft nichts.
Wenn du einen Antrag stellen möchtest, dann musst du den Namen des Täters dem Versorgungsamt mitteilen bzw. im Antrag angeben, ohnedem läuft nichts.
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Violett7
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ja ich hatte nur irgendwo gelesen dass man die Aussage verweigern darf wenn es nahe Angehörige sind, aber scheinbar hab ich das falsch verstanden und somit hat sich das dann für mich leider erledigt. Es ging mir dabei auch nicht so um "die Wahrheit ans Licht zu bringen" oder eine "Anerkennung" zu bekommen, ich sehe das eher pragmatisch, es wäre nur eine leichte Verbesserung meiner Lebensumstände so dass wenigstens da nicht ständig zusätzlich Sorgen wären und man irgendwie doppelt bestraft mit allem ist.
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Gast
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Angehörige, Zeugen, sowie die Täter selbst dürfen die Aussage verweigern, vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Du bist aber im Voraus verpflichtet die Namen derer zu benennen. Nur durch die Anerkennung als Opfer, kann man Renten nach dem Opferentschädigungsgesetz beziehen, halbe Sache gibt es nicht. Ich wünsche dir dennoch gute Entscheidungen.
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Violett7
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ja genau, das hatte ich eben scheinbar falsch verstanden, ich dachte man würde seine Aussage machen aber hätte das Recht die betreffende Person nicht namentlich zu erwähnen wenn es die eigene Familie ist, aber danke für die Aufklärung und die Infos!
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Gast
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
@Elona
Das ist ja grossartig, das sich endlich mal bei dir was tut. Ach das freut mich.
Eine Untätigkeitsklage würde ich nach dem aktuellen Bescheid auch nicht einreichen, das hätte man davor machen müssen.
Dann sind mal meine Däumchen fest für dich gedrückt, sodass du unter den wenigen Anerkannten bist, die nicht in Widerspruch gehen müssen.
Ein kleines Ziel erreicht zu haben, fällt auch unter Erfolg(e).
Wichtig ist, dass sich überhaupt mal was tut und du zuerst einmal eine kleine Entschädigung erhälst, das andere kommt dann auch noch. Nur Geduld, davon brauchen wir viel.
Das ist ja grossartig, das sich endlich mal bei dir was tut. Ach das freut mich.
Eine Untätigkeitsklage würde ich nach dem aktuellen Bescheid auch nicht einreichen, das hätte man davor machen müssen.
Dann sind mal meine Däumchen fest für dich gedrückt, sodass du unter den wenigen Anerkannten bist, die nicht in Widerspruch gehen müssen.
Ein kleines Ziel erreicht zu haben, fällt auch unter Erfolg(e).
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sybill1965
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo
ich habe einen OEG-Antrag eingereicht, Widerspruch, alles negativ, und Klage, die anscheinend derzeit ruht. Ich wurde wegen schizophenem Formenkreis behandelt und bin deswegen in Grundischerungs-Frührente. Die lange Behandlung hat die gesettzliche Krankenversicherung bezahlt.
Tatsächlich wurde ich seit Beginn meines zweiten Lebensjahres innerrfamiliär und ca. ab dem sechsten auch außerfamiliär pädophil bzw. sexuell missbraucht. Ich weiß aber nicht ob darüber etwas in jenen Teilen meiner Patientenakte steht, die der Kasse (und vermutlich auch dem Versorgungsamt) vorliegen. Ich vermute dass u.a. aus haftungsrechltichen Gründen darüber nichts drinsteht.
Ich selbst nehme an dass zwischen meinen als Symptomen eingestuften Beschwerden und dem Missbrauch ein Kausalitätszusammnehang besteht. Ich vermute dass ich an komplexer PTBS litt, aus der sich frühkindich eine DIS mit dissoziativer Amnesie antwickelt hat. Für mich handhabbare Erinnerungen sind erst in den letzten Jahren, ca, 45 Jahre nach den entscheidenden Gewalterlebnissen entstanden, bis dahin war es mir nicht nur nicht möglich darüber zu sprecdhen sondern ich war mir nicht einmal bewusst, Missbrauchsopfer zu sein. Und das obwohl ich darauf in der Psychiatrie direkt hingewiesen wurde, allerdings war es mir damals unmöglich allein diesen Gedanken nachzuvollziehen.
Meine Fragen beziehen sich auf die Meldung bei der Versicherung. Ich gehe davon aus dass ich als Versicherter im Rahmen meiner Aufklärungspflicht eine Meldung machen muss. Denn wen später herauskommt dass ich tatsächlich nicht nur missbraucht wurde (z.B. wenn etwas darüber im Testament meiner Mutter stehen wird) sondern dies auch als Ursache meiner Behandlungen erkannt wird (z.B. durch einen Sozialgerichtsgutachter), wird die Kasse mich selbst in Regress nehmen (falls ich eine4s Tages Geld haben sollte, z.B. Opferrente/ Beschädigtenversorgung) oder man wird mich ggf. entmündigen wenn ich meine Pflichten bewusst versäumt habe.
-Zum Zeitpunkt einer esten (und teuersten) stationären Behaqndlung war ich beim Täter familienmitversichert. Besteht auch in diesem Fall die Pflicht die Vorfälle zu melden?
-Genügt es den Versicherungen das Recht auf Einsicht in meine OEG-Unterlagen einzuräumen, oder muss ich alles nochmal schreiben, was ich dem Amt bereits gemeldet habe? Ich hasse es wir die Pest, über meine Erlebnisse zu schreiben, es belastet mich unglaublich! Ich möchte es mir ersparen.
Ich nehme an dass der Kasse bislang nur eine Abschrift der negativen OEG-Bescheide vorliegt, aber keine Inhalte.
-Hat auch die Kasse selber eine Mitwirkungspflicht mir gegenüber? Denn ich benötige unbedingt eine schriftliche Eingangsbestätigung mit Datum bzw. die Bestätigung dass die Kasse Kenntnis von Täter und Tat bekommen hat, und wann. Ein nichtssagender Einschreiben-Rückschein kann nicht genügen. Kann ich sowas von meiner Versicherung verlangen, z.B. im Rahmen meiner informationellen Selbstbestimmung, oder muss man dafür einen Rechtsbeistand einschalten?
Dies ist wichtig da es mir nichts bringen dürfte irgendwann OEG-Geld zu bekommen, wenn die Kasse dann alles als Regress bei mir selber eintreibt. Da in der Akte nichts von F44.0 steht wird sie entweder von Versicherungsbbetrug durch mich oder durch die Ärzte ausgehen, da sie den Tätern nicht bekommen kann (außer diese machen selber eine Aussage, mwas ich für nicht wahrhscheinlich halte, da dann meine Mutter, die selber Opfer ist, keine Alterssicherung mehr hätte). Ich brewuche also für meine Akten einen Beleg meiner meldung bei der Kasse, mit Datum, damit mir später keine Pflichtversäumnisse angelastet werden und die zivilrechtlichen Ansprüche verjähren können.
in der Hoffung auf hilfreiche Antworten
Sybill
ich habe einen OEG-Antrag eingereicht, Widerspruch, alles negativ, und Klage, die anscheinend derzeit ruht. Ich wurde wegen schizophenem Formenkreis behandelt und bin deswegen in Grundischerungs-Frührente. Die lange Behandlung hat die gesettzliche Krankenversicherung bezahlt.
Tatsächlich wurde ich seit Beginn meines zweiten Lebensjahres innerrfamiliär und ca. ab dem sechsten auch außerfamiliär pädophil bzw. sexuell missbraucht. Ich weiß aber nicht ob darüber etwas in jenen Teilen meiner Patientenakte steht, die der Kasse (und vermutlich auch dem Versorgungsamt) vorliegen. Ich vermute dass u.a. aus haftungsrechltichen Gründen darüber nichts drinsteht.
Ich selbst nehme an dass zwischen meinen als Symptomen eingestuften Beschwerden und dem Missbrauch ein Kausalitätszusammnehang besteht. Ich vermute dass ich an komplexer PTBS litt, aus der sich frühkindich eine DIS mit dissoziativer Amnesie antwickelt hat. Für mich handhabbare Erinnerungen sind erst in den letzten Jahren, ca, 45 Jahre nach den entscheidenden Gewalterlebnissen entstanden, bis dahin war es mir nicht nur nicht möglich darüber zu sprecdhen sondern ich war mir nicht einmal bewusst, Missbrauchsopfer zu sein. Und das obwohl ich darauf in der Psychiatrie direkt hingewiesen wurde, allerdings war es mir damals unmöglich allein diesen Gedanken nachzuvollziehen.
Meine Fragen beziehen sich auf die Meldung bei der Versicherung. Ich gehe davon aus dass ich als Versicherter im Rahmen meiner Aufklärungspflicht eine Meldung machen muss. Denn wen später herauskommt dass ich tatsächlich nicht nur missbraucht wurde (z.B. wenn etwas darüber im Testament meiner Mutter stehen wird) sondern dies auch als Ursache meiner Behandlungen erkannt wird (z.B. durch einen Sozialgerichtsgutachter), wird die Kasse mich selbst in Regress nehmen (falls ich eine4s Tages Geld haben sollte, z.B. Opferrente/ Beschädigtenversorgung) oder man wird mich ggf. entmündigen wenn ich meine Pflichten bewusst versäumt habe.
-Zum Zeitpunkt einer esten (und teuersten) stationären Behaqndlung war ich beim Täter familienmitversichert. Besteht auch in diesem Fall die Pflicht die Vorfälle zu melden?
-Genügt es den Versicherungen das Recht auf Einsicht in meine OEG-Unterlagen einzuräumen, oder muss ich alles nochmal schreiben, was ich dem Amt bereits gemeldet habe? Ich hasse es wir die Pest, über meine Erlebnisse zu schreiben, es belastet mich unglaublich! Ich möchte es mir ersparen.
Ich nehme an dass der Kasse bislang nur eine Abschrift der negativen OEG-Bescheide vorliegt, aber keine Inhalte.
-Hat auch die Kasse selber eine Mitwirkungspflicht mir gegenüber? Denn ich benötige unbedingt eine schriftliche Eingangsbestätigung mit Datum bzw. die Bestätigung dass die Kasse Kenntnis von Täter und Tat bekommen hat, und wann. Ein nichtssagender Einschreiben-Rückschein kann nicht genügen. Kann ich sowas von meiner Versicherung verlangen, z.B. im Rahmen meiner informationellen Selbstbestimmung, oder muss man dafür einen Rechtsbeistand einschalten?
Dies ist wichtig da es mir nichts bringen dürfte irgendwann OEG-Geld zu bekommen, wenn die Kasse dann alles als Regress bei mir selber eintreibt. Da in der Akte nichts von F44.0 steht wird sie entweder von Versicherungsbbetrug durch mich oder durch die Ärzte ausgehen, da sie den Tätern nicht bekommen kann (außer diese machen selber eine Aussage, mwas ich für nicht wahrhscheinlich halte, da dann meine Mutter, die selber Opfer ist, keine Alterssicherung mehr hätte). Ich brewuche also für meine Akten einen Beleg meiner meldung bei der Kasse, mit Datum, damit mir später keine Pflichtversäumnisse angelastet werden und die zivilrechtlichen Ansprüche verjähren können.
in der Hoffung auf hilfreiche Antworten
Sybill
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Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Du musst der Kasse sicher nicht berichten was da alles war und du wirst auch nicht in Regress genommen. Du musst ihnen mitteilen, wenn du einen Bescheid vom Versorgungsamt hast also vorallem einen positiven. Die KK kann sich höchstens Geld vom Versorgungsamt holen und nicht von dir. Die sind gesetztlich verpflichtet zu zahlen und manche Sachen sind "freiwillig". Meine KK war dankbar für meine Mitteilung, dass ich einen OEG Antrag gestellt hatte und ich soll ihnen bescheid geben bei einem Bescheid. Die KK vor nun meinem Wechsel wusste nun über den Antrag auch bescheid und ich sollte einen "Unfallbericht" ausfüllen. Damit die ihre Ansprüche sichern können. Aber eben nicht mir gegenüber. Dort hab ich auf das Versorgungsamt verwiesen, dass dort alles vorliegt.
Mit was sollst du Versicherungsbetrug begangen haben? Also ich sehe da keine Gefahr.
Mit was sollst du Versicherungsbetrug begangen haben? Also ich sehe da keine Gefahr.
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Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo ich mal wieder,
mein Bescheid ist mit der Post unterwegs. Sie hatte ihn am Freitag fertig gemacht. Aber wohl nicht rechtzeitig für die Post. Morgen dürfte ich es dann wohl in den Händen halten. Was drin steht wurde mir am Telefon natürlich nicht verraten. Werd es ja bald selber lesen können.
Ich rechne damit, dass ich einen Widerspruch verfassen werde/muss. Wie ist das mit der Akteneinsicht? Nach dem §25 hab ich ja das Anrecht drauf und kann mir Kopien anfertigen lassen. Hat einer von euch für seinen Widerspruch die Gutachten und so in Kopie bekommen? Ist das nicht zuviel? Geht das überhaupt? Hab irgendwie gelesen, dass die bis zu 0,50€ pro Kopieseite verlangen können. Wie sind eure Erfahrungen? Bei mir sind ja zig Gutachten dabei und jedes hat viele Seiten. Ich hab für Mittwoch einen Termin beim VDK, soll ich die Akte dann dort hin schicken lassen oder besser mit dem Therapeuten ersteinmal?
Mal kurz zur Akteneinsicht vorbeigehen, geht bei mir nicht
Wurde hier schon dazu geschrieben? Bin jetzt nicht alles durch. Hab nur gesehen, dass ich vor knapp 3 Jahren schon schrieb als ks
mein Bescheid ist mit der Post unterwegs. Sie hatte ihn am Freitag fertig gemacht. Aber wohl nicht rechtzeitig für die Post. Morgen dürfte ich es dann wohl in den Händen halten. Was drin steht wurde mir am Telefon natürlich nicht verraten. Werd es ja bald selber lesen können.
Ich rechne damit, dass ich einen Widerspruch verfassen werde/muss. Wie ist das mit der Akteneinsicht? Nach dem §25 hab ich ja das Anrecht drauf und kann mir Kopien anfertigen lassen. Hat einer von euch für seinen Widerspruch die Gutachten und so in Kopie bekommen? Ist das nicht zuviel? Geht das überhaupt? Hab irgendwie gelesen, dass die bis zu 0,50€ pro Kopieseite verlangen können. Wie sind eure Erfahrungen? Bei mir sind ja zig Gutachten dabei und jedes hat viele Seiten. Ich hab für Mittwoch einen Termin beim VDK, soll ich die Akte dann dort hin schicken lassen oder besser mit dem Therapeuten ersteinmal?
Mal kurz zur Akteneinsicht vorbeigehen, geht bei mir nicht
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Gast
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Dann wünsche ich dir für morgen viel, viel Glück !
Meine Gutachten habe ich damals direkt von der Kanzlei in Kopie erhalten.
Meine Gutachten habe ich damals direkt von der Kanzlei in Kopie erhalten.
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Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Juhu der Bescheid ist tatsächlich da. Nach 35 Monaten und 2 Tagen nach Eintragseingang.
Ich habe einen GdS von 50 anerkannt bekommen. Diese sind auf Borderline Persönlichkeitsstörung, PTBS, mittel- bis schwergradig depressive Episode. Das ist was als Schädigungsfolge anerkannt wurde. Die laufenden Leistung bekomm ich ab 1.1.2015 ausbezahlt. Nachzahlung wurde natürlich ohne Zinsen berechnet, aber ab 1.12.2011. Steht aber nicht wann das ausbezahlt wird. Dann eigentlich wohl dieses Jahr noch oder? Den Dezember haben sie schon mit rein genommen.
Morgen hab ich sowieso Termin beim VDK. Die sollen sich das mal anschauen. Bin ja positiv überrascht. Hatte eher mit 30 gerechnet, damit ich ersteinmal ruhig bin. Wegen Ausgleichsrente, BSA usw. steht, ob ein Anspruch besteht, kann erst nach Anwendung der Vorschriften des §29 BVG geprüft werden. Naja Reha usw. hab ich ja alles schon hinter mir und bin berentet mit einem Gutachten, dass es eher schlecht ausschaut.
Kann ich die Gutachten auch so anfordern? Also ohne Widerspruch. Es würde mich doch brennend interessieren, was da über mich geschrieben wird. Die Gutachterin hatte auch gesagt, dass ich das ruhig anfordern soll.
Ich habe einen GdS von 50 anerkannt bekommen. Diese sind auf Borderline Persönlichkeitsstörung, PTBS, mittel- bis schwergradig depressive Episode. Das ist was als Schädigungsfolge anerkannt wurde. Die laufenden Leistung bekomm ich ab 1.1.2015 ausbezahlt. Nachzahlung wurde natürlich ohne Zinsen berechnet, aber ab 1.12.2011. Steht aber nicht wann das ausbezahlt wird. Dann eigentlich wohl dieses Jahr noch oder? Den Dezember haben sie schon mit rein genommen.
Morgen hab ich sowieso Termin beim VDK. Die sollen sich das mal anschauen. Bin ja positiv überrascht. Hatte eher mit 30 gerechnet, damit ich ersteinmal ruhig bin. Wegen Ausgleichsrente, BSA usw. steht, ob ein Anspruch besteht, kann erst nach Anwendung der Vorschriften des §29 BVG geprüft werden. Naja Reha usw. hab ich ja alles schon hinter mir und bin berentet mit einem Gutachten, dass es eher schlecht ausschaut.
Kann ich die Gutachten auch so anfordern? Also ohne Widerspruch. Es würde mich doch brennend interessieren, was da über mich geschrieben wird. Die Gutachterin hatte auch gesagt, dass ich das ruhig anfordern soll.