OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Hallo
habe selbst einen Ü Antrag gestellt das Ergebnis war mir von vorneherein klar, genau wie der Widerspruch. Die Klage würde ich an deiner Stelle nicht zurückziehen sondern bis zur Entscheidung über deinen Ü Antrag ruhend stellen lassen, sobald über den Ü Antrag entschieden ist diese wieder aufleben lassen.

Wenn keine Beweise vorhanden sind frag mal nach einer Beweiserleichterung wie sie in § 15 KOVVfG das ist ne Beweiserleichterung erst wenn der vom Versorgungsamt nichts daüber sagt weise Ihn daraufhin das er verpflichtet ist dich wahrheitsgemäss zu beraten und über solche sachen zu informieren hatte das gleiche Problem (hat sich aber erledigt bin kurz vor ende meiner Klage) Denn Gutachter würde ich an deiner Stelle ablehnen da hier die Besorgnis der Befangenheit in Betraht kommen könnte.

Bei mir hat das Amt alles ignoriert was ich beigebracht habe die haben sogar eine Gutachterin beauftragt die hat ein 189 Seitiges Gutachten verfasst wie erwartet wurde ein voll Beweis gefordert was nicht gelang die Dame hat mich als unglaubwürdig hingestellt das Gericht hat ne Beweisanodnung erlassen und fragt hierin auch gleich nach dem GdS.

Wünsche Euch viel Erfolg und Kraft das alles durchzu stehen.

gruss

Gast02

Ich selbst nehme wegen der mir angetaenen Gräueltaten keine Medikamente warum soll ich mir einen weitteren gesundheitlichen Schaden zu fügen nur weil andere die während meiner Kindheit und Jugend Gräueltaten an mir verübt haben und sich nicht beherschen konnten.
Gast 1

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast 1 »

Hallo Gast,
da drück ich dir erstmal alle Däumchen, das du irgendwann auch noch grünes Licht sehen wirst, sieht ja zumindest so aus. Das ist alles eine Plage, die man eigentlich in unserem Zustand gar nicht gebrauchen kann.

Den allerletzten Satz kann ich dir nur zustimmen ! Ich lasse mich da auch nicht in die Irre führen, weiss auch von anderen, das die meisten es auch nicht mit Medis schaffen.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Aus eigener Erfahrung kann ich jedem nur Raten das er oder Sie sobald es vor Gerricht geht einen Antrag auf PKH stellt und mit dem Antrag gleichzeitig Beantragt sich eine Fachänwältin oder nen Fachanwalt als Rechtsbeistand bei ordnen zu lassen wenn der PKH Antragt durgeht ist die Marschrichtung m.E. zu 75 % vorgegeben kein Erfolg kein PKH.

Bei mir geht der Anspruch bis zu den Osterferien 1976 zurück.

Gast02
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Kannst du das mal näher begründen >>> Anspruch bis zu den Osterferien 1976.
Soll das heissen, das wenn du anerkannt wirst, die Ansprüche deiner Renten bis auf 1976 zurück bezahlt werden ?

Hab das bestimmt falsch verstanden oder ? :roll:
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Nein das hast Du nicht falsch verstanden, so was nennt man Rückgewähranspruch soll heisen mein Anspruch reicht bis ins Jahr 1976 zurück da wahr ich 9 Jahre alt.

Das steht ihrgendwo in § 60 BVG das mit dem Anspruch ab eintritt der Schädigung.

Gruss

Gast02
nephilim

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von nephilim »

stimmt, gast02, allerdings mit dem nachsatz "frühestens mit dem antragsmonat"
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Das kann ich aber so nicht stehen lassen. Nach den in meinem Fall gegeben Verhältnisen und der gebotenen zumutbaren Sorgfalt war ich an einer früheren Antragsstellung nach dem OEG gehindert i.S. § 60 Abs. 1 S. 3 BVG (vgl.. BSG 30.09.2009, Az. B 9 VG 9/09 R).

In meinem Fall bedeutet das, dritte die für mich zuständig waren hier das Jugendamt meiner Heimatstadt haben dies Pflichtwidrig versäumt während meiner Kindheit und Jugend stand ich unter Vormundschaft des Jugendamtes diese währe verpflichtet gewessen mich im Rahmen einer Spontanberatung auf Ansprüche hinzueisen und diese als meine Vertreterin geltend zu machen stattdessen hat sie mich bei dem belassen der für die mir angetaenen Gräueltaten verantwortlich wahr.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Muss heissen Az. B 9 VG 3/08 R des BSG vom 30.9.2009.
Gast02 hat geschrieben:Das kann ich aber so nicht stehen lassen. Nach den in meinem Fall gegeben Verhältnisen und der gebotenen zumutbaren Sorgfalt war ich an einer früheren Antragsstellung nach dem OEG gehindert i.S. § 60 Abs. 1 S. 3 BVG (vgl.. BSG 30.09.2009, Az. B 9 VG 9/09 R).

In meinem Fall bedeutet das, dritte die für mich zuständig waren hier das Jugendamt meiner Heimatstadt haben dies Pflichtwidrig versäumt während meiner Kindheit und Jugend stand ich unter Vormundschaft des Jugendamtes diese währe verpflichtet gewessen mich im Rahmen einer Spontanberatung auf Ansprüche hinzueisen und diese als meine Vertreterin geltend zu machen stattdessen hat sie mich bei dem belassen der für die mir angetaenen Gräueltaten verantwortlich wahr.
nephilim

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von nephilim »

also wenn ich das jetzt richtig verstehe, hast du aufgrund des von dir zitierten urteils, die hoffnung, dass ein gesetz, welches 1985 inkraft trat, für das nichtinformieren im zeitraum vorher, rechnerisch 9 jahre zurück, bis 1976, entschädigung zahlt?
das von dir angesprochene urteil beinhaltet eine tat nach 1985. das dürfte da etwas anders gewesen sein, weil OEG schon bestand.

aber nun gut. ich kenn mich nicht weiter damit aus. ich kann nur lesen.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

kleine Korrektur:
Das OEG trat zum 16.Mai 1976 in kraft. 1985 wurde es geändert. An der Antragstellung im sinne des OEG wahr ich unverschuldet gehindert eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes hat dies Pflichtwidrig versäumt obwohl Ihr die Gräueltaten in meiner Familie bekannt wahren und sie das OEG kennen musste.

gruss

Gast02
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Dann wünsche ich dir viel viel Glück, das du zu deinem Recht kommst !

Die Taten waren in deine Familie bekannt, schreibst du, warum vertraut dir die Gutachterin nicht, gab es denn da keine Beweise aus deiner Kindheit und Jugend, viva Jugendamt ?
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Es gab Beweise zm Beispiel ein Polizeibericht der jedoch wie alle anderen Beweise aus der Akte wie von Geisterhand verschwunden ist.

Die erst Gutachterin wahr von der Beklagten beauftragt und diese hat Ihrte Fragestellung so angepasst so das dass Ergebniss dem Amt passt, was man auch daran sehen konnte das Amt übersandfte innerhalb kürzester Zeit den Widerspruchsbescheid

Woraufhin ich Klage erhob jetzt ist eine zweite Gutchterin Beauftragt die im Rahmnen einer vom Gericht erlassenen eine Beweisanordnung ein erneutes Gutachten verfassen soll scheint gut auszu sehen.

gruss Gast02
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Ich verstehe nun, kann dir zum nächsten Termin nur alles Gute wünschen und lass dich nicht unterkriegen. Am besten oder am günstigsten ist es immer, wenn man zu einem Traumagutachter hinbestellt wird, diese verstehen uns am besten, als die reinen Psychiater. Weisst du schon wohin du gehen musst? Psychiater oder etwas spezialisierter ? Und bist du schon lange am kämpfen ?
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Bin seit Oktober 2007 am kämpfen, habe von meinem Hausarzt ein Attest bekommen von einem Psychotherapeuthen selbst die Leiterin der Einrichtung in der ich während meiner Kindheit und Jugend war hat mir ein Schreiben aufgesetzt was sehr gut ist, jedoch, dannach werde ich sehen was ich tue, zu aller erst wird der ganze vorgang vernichtet alles weitere sieht mann dann.

Die Sozialarbiterin hat mit meinem Erzeuger 1976 ein Gespräch geführt er wisse das er einen Fehler gemacht habe aber seitens der Sozialarbeiterin wurde ich nicht in Obhut genommen sondern musste immer wieder nach Hause fahren.

Selbst bei einem Gespräch vor dem Jugemndamt hat er mich massiv zurecht gewissen und war kaum zu beruhigen er wurde aus dem Zimmer geschickt da ist er etwas laut geworden das er sich gegen die Vorwürfe nicht mehr verteigen kann.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Da sind ja eigentlich genug Beweise da. Das tut mir ja alles richtig leid für dich, dass das Jugendamt dich nicht schützen konnte, in deren Pflicht sie ja standen. Mit welchem Gewissen kann man ein Kind immer wieder zu diesen Eltern schicken, das ist ja schrecklich. Du kamst ja nie daraus, es ging bei dir ja über die Kindheit und Jugend. Sind dir die Namen der Jugendamtbetreuer heute noch geläufig, sodass du die Möglichkeit hast, sie mal in die Zange zu nehmen ? Sie haben gesehen, wie sich dein Vater verhält, sie haben deine Schilderungen zu Ohren bekommen und tun nichts ? Okay, über die Medien hört man ja auch immer wieder mal diese Dinge, die mich unendlich wütend stimmen.

Ich hoffe, du kommst nach dieser langen Zeit auch mal zu einem guten Ende, das wünsche ich dir sehr.
Antworten