Wenn man alös Sozialleistungsepfänger Erbt muss man sich sich das Erbe anrechnen lassen als Einkommen dies gilt vor allem bei der Grundsicherung.
Es ist klar das man für die mandatierung eines Anwaltes zahlen muss, werr ein Gutchten haben will zahlt ebenfalls dafür also wenn die Behörde ein Gutachten will soll sie auch dafür bezahlen (wer die Musik bestellt zahlt auch dafür, darf aber auch bestimmen was gespielt wird).
Das der Weise Ring falsche Infomationen gibt das kann ich nicht sagen hier kann und will mir auch kein Urteil anmassen denn ich habe meine OEG Sache von der Antragsstellung über den Überprüfungsantrrag bis hin zum hiesigen Sozialgericht in eigen Regie durch gezogen erst als die Gegenseite eine für Ihren Geschmack brauchbare Musik bestellte und auch gespielt bekommen hat musste ich einen Antrag auf PKH stellen und habe gleichzeitig einen Antrag auf Beipordnung der von mirbenannten Anwältin mit eingereicht erst als mein Antrag genhemigt wurde habe ich eine Mandatierung vorgenommen.
Jetzt wurde seitens des Gerichtes wurde Kapelle Angagiert welche die Beklagte nicht beeinflussen kann, und ihr auch nicht gefallen dürfte.
submarine hat geschrieben:Hallo GastGast1 hat geschrieben:Ich habe gehört, das, wenn man OEG Leistungen erhält, später von den Erben (wenn es die Täter sind) sein Pflichtteil bekommt, dieses Erbe dann auf dem Versorgungsamt fällt.
ja eben, das sage ich ja. Ich glaube dass es da zwar einen kleinen Vermögenschutzbetrag oder sowas gibt, und außerdem dass es bei Leistungsempfängern wie mir also dann eben das Sozialamt ist, das einem wieder wegnimmt was einem doch zusteht, aber das ist ja eigentlich Jacke wie Hose.
Diese OEG-Leistungen, wenn man sie denn erhält, müssten den Verlust des Erbes eigentlich mit berücksichtigen. Nach allem was ich bisher gehört habe ist dieses OEG aber Betrug, denn es wird damit eigentlich nicht das Gewaltopfer entschädigt sondern es werden in erster Linie Versicherungen, Anwälte, Psychologen und Ärzte damit fett gemacht. Das Opfer selber ist der Ausgeschmierte, ob mit oder ohne OEG. Vielleicht bekommt man einen Ausgleich für das kassierte Pflichterbe, aber innerfamiliäre Missbrauchstäter die nicht dumm sind höhlen den Pflichtteil rechtzeitig durch Schenkungen an die anderen Angehörigen systematisch aus, damit diese still halten, und verpulvern den Rest. Dagegen gibt es meines Wissens keine rechtliche Handhabe. Ein Pflichterbteil existiert dann einfach nicht.
Möglicherweise will der Staat dass innerfamiläre Opfer zu Betrügern werden und den Mund halten? Ich habe schon in den 80er Jahren in der Schule gelernt dass das in der Praxis wirklich so ist, aber ich hatte gehofft dass Vereine wie der "Weiße Ring", Hilfesysteme wie die sozialpsychiatrischen Dienste und das ergänzende Hilfesystem (Missbrauchsfonds), oder eben neuere Gesetze wie das "OEG" an dieser Misere etwas ändern. Scheint aber ein Flop zu sein. Es sind alles nur neue Namen für den selben, immer gleichen Betrug an den Schwächsten der Gesellschaft. Am schlimmsten finde ich bisher den ***eißen Ring, die einen mit unrichtigen Infos über den Ablauf des OEG-Verfahrens in die Irre führen und gleichzeitig mit reichhaltigen Geldern aus dem MB-Fonds zu ködern versuchen, aber nicht dazu sagen dass es so gar nicht läuft. Ich sage es unverblümt: Der ***eiße Ring betreibt organisierten Betrug an innerfamilären Missbrauchsopfern, unter Ausnützung von Traumatisierung, Beweislast und Notlage. Der sozialpsychiatrische Dienst kooperiert mit diesem Verein gegen die Opfer. Ich habe es gesehen.
Grüße
sub