OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ah, danke!!!
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submarine
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo Forum,
es kam wie es kommen musste, wie es immer kommt. Mein Widerspruch gegen den OEG-Ablehnungsbescheid wurde zurückgewiesen, nun muss ich also ernsthaft vor´s Sozialgericht ziehen (würg)
.
Und jetzt die Fragen: Ich habe weder einen Anwalt, noch das Geld für die Anreisen in die Stadt in der das Gericht steht, da ich von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe, Hartz IV, SGB XII) lebe. Sicherlich wird es da mehrere Termine geben, nehme ich an?
Muss man damit rechnen dass es eine Weile dauert bis die Sache überhaupt verhandelt wird?
Aber das eigentliche Problem: Wer erstattet mir die Fahrtkosten, ich kann schlecht mit dem Fahrrad hin fahren, da wäre ich einen Tag lang unterwegs. Auto kann ich mir sowieso nicht leisten, außerdem bin ich psychisch viel zu behindert als dass ich je den Führerschein hätte machen können.
Außerdem frage ich mich ob ich überhaupt einen Anwalt brauche, oder ob so ein Prozess auch allein zu führen ist?
Gibt es vom Amtsgericht PKH für Sozialgerichtsprozesskosten?
Und was für ein Fachgebiet sollte der Fachmann haben, Familienrecht? Sozialrecht? Oder gibt es da was spezielleres?
Jede Hilfe ist willkommen. Es gibt kein Zurück mehr. Geld oder Leben!
Grüße
sub
es kam wie es kommen musste, wie es immer kommt. Mein Widerspruch gegen den OEG-Ablehnungsbescheid wurde zurückgewiesen, nun muss ich also ernsthaft vor´s Sozialgericht ziehen (würg)
Und jetzt die Fragen: Ich habe weder einen Anwalt, noch das Geld für die Anreisen in die Stadt in der das Gericht steht, da ich von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe, Hartz IV, SGB XII) lebe. Sicherlich wird es da mehrere Termine geben, nehme ich an?
Muss man damit rechnen dass es eine Weile dauert bis die Sache überhaupt verhandelt wird?
Aber das eigentliche Problem: Wer erstattet mir die Fahrtkosten, ich kann schlecht mit dem Fahrrad hin fahren, da wäre ich einen Tag lang unterwegs. Auto kann ich mir sowieso nicht leisten, außerdem bin ich psychisch viel zu behindert als dass ich je den Führerschein hätte machen können.
Außerdem frage ich mich ob ich überhaupt einen Anwalt brauche, oder ob so ein Prozess auch allein zu führen ist?
Gibt es vom Amtsgericht PKH für Sozialgerichtsprozesskosten?
Und was für ein Fachgebiet sollte der Fachmann haben, Familienrecht? Sozialrecht? Oder gibt es da was spezielleres?
Jede Hilfe ist willkommen. Es gibt kein Zurück mehr. Geld oder Leben!
Grüße
sub
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Zaungast
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Wenn Du zum Gerichtstermin *geladen* wirst, werden Fahrtkosten (öffentlicher Verkehr) erstattet.
Davor kommt aber eh erst mal Beweisaufnahme bzw. schriftliche Vorbereitung. Evtl. also nochmal Gutachtenkram.
PKH gibt es prinzipiell auch in der Sozialgerichtsbarkeit (das ist dann auch nicht das Amtsgericht, sondern das zuständige *Sozialgericht*). Es gibt Anwälte, die auf Opferrecht spezialisiert sind.
Theoretisch darf man vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht auch selbst den Prozess führen. Würde ich aber davon abraten.
Zaungast.
Davor kommt aber eh erst mal Beweisaufnahme bzw. schriftliche Vorbereitung. Evtl. also nochmal Gutachtenkram.
PKH gibt es prinzipiell auch in der Sozialgerichtsbarkeit (das ist dann auch nicht das Amtsgericht, sondern das zuständige *Sozialgericht*). Es gibt Anwälte, die auf Opferrecht spezialisiert sind.
Theoretisch darf man vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht auch selbst den Prozess führen. Würde ich aber davon abraten.
Zaungast.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Wenn du kein Geld hast, kannst du Prozesskostenhilfe bekommen. Und ich würde den Fall auch nicht ohne Anwalt führen. Er sollte sich mit sozialem Entschädigungsrecht auskennen.
Meli
Meli
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Gast2
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ohne dir den Mut nehmen zu wollen, die Suche nach einem kompetenten Anwalt wird meist erfolglos verlaufen.
Mach dich immer selbst klug, verlasse dich nie ganz auf einen Anwalt. Ich kann dir das Buch von Dirk Heinz mit dem
Titel "Opferentschädigungsgesetzt (OEG)" am Herzen legen.
Du kannst auch einen Anwalt für Sozialrecht zu Rate ziehen. Ferner gibt es den VdK (Sozialverband), der preisgünstig
arbeitet. Man muss natürlich, egal welche juristische Begleitung man für sich wählt, viel Glück haben, den richtigen
Beistand gefunden zu haben.
Dir viel Glück dabei ! Wege gibt es immer
))
Mach dich immer selbst klug, verlasse dich nie ganz auf einen Anwalt. Ich kann dir das Buch von Dirk Heinz mit dem
Titel "Opferentschädigungsgesetzt (OEG)" am Herzen legen.
Du kannst auch einen Anwalt für Sozialrecht zu Rate ziehen. Ferner gibt es den VdK (Sozialverband), der preisgünstig
arbeitet. Man muss natürlich, egal welche juristische Begleitung man für sich wählt, viel Glück haben, den richtigen
Beistand gefunden zu haben.
Dir viel Glück dabei ! Wege gibt es immer
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Gast2
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ja, generell dauern solche Verfahren in der ersten Instanz pauschal 2-3 Jahre, letzteres zutreffender ist.Muss man damit rechnen dass es eine Weile dauert bis die Sache überhaupt verhandelt wird?
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Zaungast
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hat da eigentlich schon wer nach neuem Recht die Verzögerungsrüge bzw. nach bereits geltendem Recht die Untätigkeitsklage versucht? In anderen Fällen braucht eine Instanz vor der Sozialgerichtsbarkeit eher ca. 1 Jahr +-, nicht 3.Gast2 hat geschrieben:Ja, generell dauern solche Verfahren in der ersten Instanz pauschal 2-3 Jahre, letzteres zutreffender ist.
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Gast
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
at da eigentlich schon wer nach neuem Recht die Verzögerungsrüge bzw. nach bereits geltendem Recht die Untätigkeitsklage versucht? In anderen Fällen braucht eine Instanz vor der Sozialgerichtsbarkeit eher ca. 1 Jahr +-, nicht 3.
ich würde denken, dass sich das Gericht dann unter Druck gesetzt fühlen könnte. und das wäre keine gute Basis
ich würde denken, dass sich das Gericht dann unter Druck gesetzt fühlen könnte. und das wäre keine gute Basis
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Zaungast
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Das kann natürlich sein. Find's nur so unfair zu sehen, wie ausgerechnet in dem Bereich die Verfahrensdauern noch so viel länger sind als eh schon. Und das, soweit ich das mal näher mitbekommen habe, klar durch Behörden bzw. Gerichte verursacht (ggf. indirekt, indem z.B. Gutachtern ewig Zeit gelassen wird statt Fristen gesetzt und ggf. durchgesetzt, wie "anderwo" zumindest etwas eher üblich).
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submarine
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo,
vielen Dank für die vielen informativen Antworten. Dass das Verfahren so lange dauert und man davon ausgehen muss dass vorher noch alles mögliche wie Beweisaufnahme, Gutachtertermine etc kommt, bevor überhaupt ein Gerichtsermin angesetzt wird, wusste ich gar nicht. Das schreckt alles ziemlich ab, zumal ich nach Rücksprache mit meinen Angehörigen leider endgültig davon ausgehen muss dass ich keine Zeugenaussagen bekommen werde, dass also vor dem Gericht nach Aktenlage und Gutachtermeinung geurteilt werden dürfte.
Da eine Änderung meiner Diagnose in Riochtung "traumatisch bedingt" zu Problemen mit meiner Rentenversicherung führen dürfte, die dann möglicherweise jemanden suchen wird den sie fürf ihre bisherigen Leistungen regresspflichtig machen kann, nämlich die Ärzte oder mich selbst, da man dem Täter ohne Zeugen eben nichts nachweisen kann, könnte eine Neubegutachtung in die Hose gehen. Die Ärzte und Gutachter werden sich bestimmt gegenseitig gegen Regress absichern, also werden sie entweder die bestehende Diagnose einfach fortschreiben oder ein Bisschen in die Trickkiste greifen, aber bestimmt nicht ihre eigene Kollegen oder sich selbst an´s Messer liefern, wenn´s doch auch einfacher geht. Am Ende würden also nicht die Richter sondern die Gutachter urteilen.
Da ich mich zwei parallelen Sozialgerichtsverfahren (einem gegen die vorraussichtliche Einstellung meiner Sozialhilfelesitungen, weil die Rentenversicherung auf die Idee kommen dürfte dass jemand der für sein Recht kämpfen kann, nicht erwerbsunfähig sein kann...
....und eben parallel dazu dem eigentlichen OEG-Klageverfahren ), der Überforderung durch meine sozialen Ängste im Gerichtssaal ohne Beweise, der Retraumatisierung durch aussagepsychologische Begutachtungen usw. aus psychischen Gründen nicht gewachsen sehe, werde ich auf eine Klageschrift gegen das Versorgungsamt nun wohl doch verzichten. Ich schätze dass so etwas einem Himmelfahrskommando gleichkommen würde, vor allem dann wenn man wirklich im Recht ist aber niemand sich darum schert weil jeder sich selbst der Nächste ist.
Grüße
submarine
vielen Dank für die vielen informativen Antworten. Dass das Verfahren so lange dauert und man davon ausgehen muss dass vorher noch alles mögliche wie Beweisaufnahme, Gutachtertermine etc kommt, bevor überhaupt ein Gerichtsermin angesetzt wird, wusste ich gar nicht. Das schreckt alles ziemlich ab, zumal ich nach Rücksprache mit meinen Angehörigen leider endgültig davon ausgehen muss dass ich keine Zeugenaussagen bekommen werde, dass also vor dem Gericht nach Aktenlage und Gutachtermeinung geurteilt werden dürfte.
Da eine Änderung meiner Diagnose in Riochtung "traumatisch bedingt" zu Problemen mit meiner Rentenversicherung führen dürfte, die dann möglicherweise jemanden suchen wird den sie fürf ihre bisherigen Leistungen regresspflichtig machen kann, nämlich die Ärzte oder mich selbst, da man dem Täter ohne Zeugen eben nichts nachweisen kann, könnte eine Neubegutachtung in die Hose gehen. Die Ärzte und Gutachter werden sich bestimmt gegenseitig gegen Regress absichern, also werden sie entweder die bestehende Diagnose einfach fortschreiben oder ein Bisschen in die Trickkiste greifen, aber bestimmt nicht ihre eigene Kollegen oder sich selbst an´s Messer liefern, wenn´s doch auch einfacher geht. Am Ende würden also nicht die Richter sondern die Gutachter urteilen.
Da ich mich zwei parallelen Sozialgerichtsverfahren (einem gegen die vorraussichtliche Einstellung meiner Sozialhilfelesitungen, weil die Rentenversicherung auf die Idee kommen dürfte dass jemand der für sein Recht kämpfen kann, nicht erwerbsunfähig sein kann...
Grüße
submarine
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
submarine, du könntest aber eine Anfrage für Hilfsleistungen bei dem Fonds sexueller Missbrauch stellen, die vergeben keine Gelder, sondern übernehmen z.B. Kosten für Therapie - schau mal auf deren Website... und vielleicht lässt du dich vom Weißen Ring beraten bei dem Ausfüllen des Antrags. Vielleicht hilft dir das ja auch etwas weiter.
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Elli 321
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Zum sexuellen Fond sollte man auch dies nicht unerwähnt lassen.
https://netzwerkb.org/2013/12/29/alles-augenwischerei/
https://netzwerkb.org/2013/12/29/alles-augenwischerei/
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ja, das hatte ich auch gelesen, und für sehr merkwürdig befunden!!!
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alii
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hi,
auch ich habe letztes Jahr gleich Anfang Juni diesen Fond beantragt da ich einen Zuschuss für die Fahrtkosten zu meiner Thera dringend benötige ( bin selbst nicht arbeitsfähig und jetzt wurde auch noch mein Partner ,der bei uns Alleinverdiener ist schwer krank und wahrscheinlich Frührentner) . Ich selbst und dann auch noch meine Therapeutin, haben beim Gremium schon schriftlich dringend darum gebeten doch bitte meinen Antrag endlich zu bearbeiten da es mir sehr schlecht geht und ich die Therapie wegen der Benzinkosten nur 1-2 mal im Monat wahrnehmen kann statt 4 mal.Mein Therapieplatz ist 60 Kilometer von meinem Wohnort entfernt da in meiner näheren Umgebung keine Traumatherapeuten sind.Der Gremiumsauschuss hat unsere Anfragen und bitten einfach ignoriert. Ich befürchte,wie viele Andere auch, das der Fond nur wieder so ein scheinheiliges Angebot sind .Man muss all die schlimmen Fragen die da im Antrag gestellt werden beantworten und zwar haarklein. Man bekommt sogar so indirekte Drohungen darin zu lesen wie eventuell mögliche Verleumdungsklage. Und wen das alles noch nicht abgeschreckt hat den Fond zu beantragen der wird einfach dezent ignoriert bis man von selbst aufgibt. Sehr fiese Sache
auch ich habe letztes Jahr gleich Anfang Juni diesen Fond beantragt da ich einen Zuschuss für die Fahrtkosten zu meiner Thera dringend benötige ( bin selbst nicht arbeitsfähig und jetzt wurde auch noch mein Partner ,der bei uns Alleinverdiener ist schwer krank und wahrscheinlich Frührentner) . Ich selbst und dann auch noch meine Therapeutin, haben beim Gremium schon schriftlich dringend darum gebeten doch bitte meinen Antrag endlich zu bearbeiten da es mir sehr schlecht geht und ich die Therapie wegen der Benzinkosten nur 1-2 mal im Monat wahrnehmen kann statt 4 mal.Mein Therapieplatz ist 60 Kilometer von meinem Wohnort entfernt da in meiner näheren Umgebung keine Traumatherapeuten sind.Der Gremiumsauschuss hat unsere Anfragen und bitten einfach ignoriert. Ich befürchte,wie viele Andere auch, das der Fond nur wieder so ein scheinheiliges Angebot sind .Man muss all die schlimmen Fragen die da im Antrag gestellt werden beantworten und zwar haarklein. Man bekommt sogar so indirekte Drohungen darin zu lesen wie eventuell mögliche Verleumdungsklage. Und wen das alles noch nicht abgeschreckt hat den Fond zu beantragen der wird einfach dezent ignoriert bis man von selbst aufgibt. Sehr fiese Sache
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hi, alii, ich kann dich gut verstehen, dass es zu lange dauert. Allerdings habe ich gehört, dass sich das Gremium, das über die Anträge entscheiden soll, nur aus Ehrenamtlichen zusammensetzt und die sich nur einmal im Monat treffen. Da es zudem wohl eine Fülle von Anträgen geben soll, kann man sich vorstellen, wie schnell oder besser, wie langsam die arbeiten. Es ist sicher auch politisch gewollt, sonst könnte man die ja auch finanzieren, so dass sie sich öfters treffen könnten, um zu arbeiten.