OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Lala22,
Körpererinnerungen reichen nicht aus, es benötigt die narrative Wiedergabe des Erlebten. Es gibt einen guten Text, den du als Einstieg lesen kannst: "Kein Recht für Opfer?" - das Fragezeichen ist wichtig, der Artikel erklärt gut, wie das OEG funktioniert. Du findest ihn über eine Suchmaschine deines Vertrauens. Da das OEG von den Ämtern sehr restriktiv gehandhabt wird, würde ich dir raten wollen, erst mal beim Weißen Ring einen Beratungsschein für einen Anwalt zu holen, der sich mit dem OEG auskennt, und der dir dir Chancen und Risiken (Retraumatisierungen etc.) erklären kann. Den Weißen Ring in deiner Stadt findest du sicher über die Website des Weißen Rings.
Was finanzielle Unabhängigkeit angeht, kannst du nicht arbeiten gehen? Könntest du Rente beantragen? Oder dich mal bei einer Frauenberatungsstelle in deiner Stadt zu deinen Möglichkeiten beraten lassen? Die kennen die lokalen Hilfsmöglichkeiten am besten.
Liebe Grüße
Meli
Körpererinnerungen reichen nicht aus, es benötigt die narrative Wiedergabe des Erlebten. Es gibt einen guten Text, den du als Einstieg lesen kannst: "Kein Recht für Opfer?" - das Fragezeichen ist wichtig, der Artikel erklärt gut, wie das OEG funktioniert. Du findest ihn über eine Suchmaschine deines Vertrauens. Da das OEG von den Ämtern sehr restriktiv gehandhabt wird, würde ich dir raten wollen, erst mal beim Weißen Ring einen Beratungsschein für einen Anwalt zu holen, der sich mit dem OEG auskennt, und der dir dir Chancen und Risiken (Retraumatisierungen etc.) erklären kann. Den Weißen Ring in deiner Stadt findest du sicher über die Website des Weißen Rings.
Was finanzielle Unabhängigkeit angeht, kannst du nicht arbeiten gehen? Könntest du Rente beantragen? Oder dich mal bei einer Frauenberatungsstelle in deiner Stadt zu deinen Möglichkeiten beraten lassen? Die kennen die lokalen Hilfsmöglichkeiten am besten.
Liebe Grüße
Meli
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Buster88
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Den Antrag nach dem OEG bekommt man beim Versorgungsamt seiner Heimatstadt,
es ist nicht einfach den Antrag durchzu bekommen aber nicht unmöglich (mein Antrag ist bereits 10/2007 anhängig und jetzt bei einer Fachanwältig welche meine Klagebegründung ergänzt unter anderem mit einem Urteil des BSG aus 4/2013) auf Hartz 4 darf es nicht so weit ich weis nicht angerechnet werden, wie es bei der Privatinsolvenz aussieht das weis ich nicht.
Trotzallem wünsche ich viel Erfolg und Kraft die Sache durch zu stehen.
Wenn Sie nicht wissen welcher Antrag es ist einen Formlosen Antrag stellen, mündlich per Telefon oder per Brief
es ist nicht einfach den Antrag durchzu bekommen aber nicht unmöglich (mein Antrag ist bereits 10/2007 anhängig und jetzt bei einer Fachanwältig welche meine Klagebegründung ergänzt unter anderem mit einem Urteil des BSG aus 4/2013) auf Hartz 4 darf es nicht so weit ich weis nicht angerechnet werden, wie es bei der Privatinsolvenz aussieht das weis ich nicht.
Trotzallem wünsche ich viel Erfolg und Kraft die Sache durch zu stehen.
Wenn Sie nicht wissen welcher Antrag es ist einen Formlosen Antrag stellen, mündlich per Telefon oder per Brief
R1278 hat geschrieben:Hallo an alle, folgendes Problem beschäftigt mich.Bisherige Situation: Meine Lebenspartnerin, ist von Ihrem 13. Lebensjahr an sexuell missbraucht worden. Sowohl von Ihren Eltern, als auch von einem Bekannten der Eltern!
Die Eltern wurden bereits verurteilt, aber es steht noch ein weiterer Termin an.
Dort wird der Bekannte der Eltern sitzen, der sie 2 mal Brutal vergewaltigt hat! Soviel zur vorgeschichte...............
Jetzt geht es um OEG:
wie schwierig ist es, den Antrag durch zu bekommen?
wird das Geld vom Hartz4 Amt angerechnet?
Wie sieht es mit Privatinsolvenz aus? (die "Eltern" haben Ihr durch Urkundenfälschung, einen Berg an Schulden mit auf dem Weg gegeben)
UND was für ein Antrag muß das denn sein?
Es gibt dort einige Anträge, aber Ich weiß nicht, welchen man nehmen soll...........(vielleicht kann man es doch mal ausprobieren, man kann ja immer noch abstand von nehmen!)
Ich ahne nur, daß sie möglicherweise kein OEG machen wird, sie ist gezeichnet fürs Leben, Sie fühlt sich von dem Gottverdammten Staat allein gelassen!
Und ein Gutachten wird sie eh nicht machen, das ist Ihr einfach zuviel.
Gruß
*konkrete daten editiert*
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Gast A+
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
ein sehr interessantes urteil:
B9V1/12R vom 17. 4.2013
Sozialgerichtsbarkeit BRD
ich wollte es ganz hier einstellen, hat aber zuviele zeichen
B9V1/12R vom 17. 4.2013
Sozialgerichtsbarkeit BRD
ich wollte es ganz hier einstellen, hat aber zuviele zeichen
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Danke schön!
Meli
Meli
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daydreamer
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ich habe bereits im Mai 2009 den Antrag gestellt...war bei einem Glaubwürdigkeitsgutachten ,sowie bei einem Psychiatrischen Gutachter.Nun habe ich erfahren,vom weissen Ring,dass die Berwertung der Gutachten abgeschlossen sind.... bin mal gespannt,wielange es noch dauert.... 
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Cheetah
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Puh, das sind ja schon 4 Jahre, bald 5. Drücke dir die Daumen Daydreamer!
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submarine
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
HalloGast A+ hat geschrieben:ein sehr interessantes urteil:
B9V1/12R vom 17. 4.2013
Sozialgerichtsbarkeit BRD
ich wollte es ganz hier einstellen, hat aber zuviele zeichen
das Urteil interessiert mich, aber mit der Suchmaschine finde ich das auf diese Weise nicht, bin ich dumm oder wie geht das? Wäre wohl jemand so lieb und würde einen Link setzen, oder zumindest einem Internet-Legastheniker wie mir mal erklären wie man als Laie mit diesen Angaben ein Sozialgerichts-Urteil finden kann??
Grüße
sub (der sein OEG-Verfahren gerade im Widerspruch laufen hat und hofft dass er damit nicht vor´s Sozialgericht muss--- würg)
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submarine
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallolala2222 hat geschrieben:Hallo - ich habe einige Fragen - möchte gernen den OEG Antrag machen - vieles von dem was bei dem smb passiert ist aber immer noch verdrängt - ich weiß immer noch nicht wie viele Täter es genau waren - ich weiß nur ganz sicher von einem Täter. Auch sind viele Erinnerungen abgespalten bzw. lediglich körperlich erinnerbar (viele taten erinnere ich nicht bewusst) erinnere nur die Momente danach und die körperlichen schmerzen da unten.. das kann ich so ja nicht vor gericht als "Tatsachen" darstellen oder?
ich weiß nicht mehr weiter - möchte gesund werden und das trauma integrieren und brauche dafür auch finanzielle unabhängigkeit vom täter (war der v*ater) - solange die abhängigkeit besteht - ist eine integration des traumas unwahrscheinlich - gleichzeitig kann ich erst finanzielle unterstützung verlangen wenn ich eine zusammenhängende geschichte kenne und ich sehe nicht wie ich das schaffen soll..
was verdrängt ist, ist verdrängt- verdammt macht mich so wütend...
wie war das bei euch? was habt ihr vor gericht gesagt? wusstet ihr alle tatabläufe ganz genau - oder reichen so körpererinnerungen vor gericht als aussage aus? muss ich sagen das es "nur" körpererinnerungen sind? (würde mich wie ne lügnerin fühlen - wenn ich behaupten würde es war so - eigentlich weiß ich ja nichts)
der Beitrag ist zwar steinalt:
aber für sowas gab es damals vielleicht bereits einen anderen Weg:Di Jul 30, 2013
http://www.fonds-missbrauch.de/fonds-se ... issbrauch/
Da es (in erster Linie) der Vater war und es um finanzielle Täter-Unabhängigkeit zum Zwecke der Integrierung des Traumas geht, wäre das dann wohl die richtige Antwort gewesenwird zum 1. Mai 2013 der Fonds Sexueller Missbrauch zunächst im familiären Bereich eingerichtet
Wie es bei diesem Fonds mit der Beweisproblematik aussieht weiß ich allerdings nicht, aber als ich darüber neulich ein Gespräch mit dem Weißen Ring hatte, wurde mir zumindest der Eindruck vermittelt dass es da etwas einfacher sei als beim OEG...
Allerdings muss man das OEG-Verfahren meines Wissens trotzdem voll durchgezogen haben (also inkl. Rechtsweg, jedenfalls sagte mir das der zuständige OEG-Jurist vom Versorgungsamt)) um einen Entschädigungsantrag beim Misbrauchsfonds der Bundesregierung durchzukriegen.
Grüße
sub
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Zaungast
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Zu dem Urteil: Beim Aktenzeichen so trennen (so werden die Aktenzeichen des Bundessozialgerichts generell geschrieben; B für *B*undessozialgericht, 9 für 9. Senat, V für Versorgungsangelegenheiten, sprich OEG u.ä., 1/12 der erste Fall im Jahr 2012 innerhalb der voranstehenden Buchstaben/Ziffern, R = Revision, also Revisionshauptsache, nicht B wie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision): B 9 V 1/12 R
Dann klappt auch die Suche danach; findet bei Google Volltext und auch juristische Seiten, die darüber berichten.
Dann klappt auch die Suche danach; findet bei Google Volltext und auch juristische Seiten, die darüber berichten.
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Gast A+
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Tschuldigung, habs jetzt erst gesehen und versuche mal zu erklären, wie ich da hin komme.
SGBBRD (sozialgerichtsbarkeit BRD)
dann rechts:
ENTSCHEIDUNGEN
dort bis unten scrollen
dann steht dort: 4634E-SGB
darauf klicken
es erscheint ein neues Fenster
da unter Suchbegriff
OEG
und absenden
dann erscheinen alle Urteile
SGBBRD (sozialgerichtsbarkeit BRD)
dann rechts:
ENTSCHEIDUNGEN
dort bis unten scrollen
dann steht dort: 4634E-SGB
darauf klicken
es erscheint ein neues Fenster
da unter Suchbegriff
OEG
und absenden
dann erscheinen alle Urteile
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
bis zu "ENTSCHEIDUNGEN" komme ich noch mit, aber wenn ich auf ENTSCHEIDUNGEN klicke, steht da nirgends ein 4634E-SGB, sondern, die folgende Site ist eine, bei der du Suchbegriffe eingeben kannst. Wo hast du denn dieses 4634E-SGB gefunden???
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Zaungast
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Bei der Seite der Sozialgerichtsbarkeit kann man eigentlich auch nach Aktenzeichen suchen. Und das steht oben. Aber als ich gerade geschaut habe, waren da nur Fehler.
Aber letztens hat's bei mir ja geklappt, direkt nach dem Aktenzeichen "B 9 V 1/12 R" zu suchen, mit den Anführungszeichen so drumherum.
Aber letztens hat's bei mir ja geklappt, direkt nach dem Aktenzeichen "B 9 V 1/12 R" zu suchen, mit den Anführungszeichen so drumherum.
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Gast A+
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
guten morgen,
NICHT auf Entscheidungen klicken, sondern RUNTERSCROLLEN
als letze position steht dann unter entscheidungen: 4634 e-sgb darauf klicken,
dann erscheint ein neues Fenster und dort unter SUCHBEGRIFF oeg eingeben und auf absenden klicken
NICHT auf Entscheidungen klicken, sondern RUNTERSCROLLEN
als letze position steht dann unter entscheidungen: 4634 e-sgb darauf klicken,
dann erscheint ein neues Fenster und dort unter SUCHBEGRIFF oeg eingeben und auf absenden klicken