OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
daydreamer

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von daydreamer »

Hallo zusammen...
mal ein kurzes Statement von meiner Seite...ich warte immernoch und warte und warte.Am 01 oder 02.ten März diesen Jahres war die Begutachtung.Die Gutachterin hat kein Wort darüber verloren,ob sie mir nun glaubt oder nicht..habe mich auch nicht getraut,das zu fragen.I-wann im August rief ich dann mal beim Versorgungsamt an...fragte nach dem ist-Stand..der Bearbeiter meinte nur das kann noch ein *bisschen* dauern....aber wieviel ist ein bisschen? :-( er sagte ausserdem noch das eine Ärztin prüfen würde wie hoch der Grad meiner Schädigung wäre.Nun weiss ich ja leider immer noch nicht,ob mir geglaubt wird/wurde.Das alles zerrt so arg an den nerven.Zumal ich selbst kaum was auf die Reihe bekomme...vor Ewigkeiten wurde mir gesagt ich solle einen Antrag auf Wohngeld u Kinderzuschlag für meine beiden Kinder beantragen...leider bis heute nicht geschafft.(ich weiss einfach nicht woran das liegt) ,mir gehen dadurch monatlich mindestens 200 Euro durch die Lappen.Anfang Juli wurde uns das Gas abgestellt...JA droht mit kindesentzug,da Kindeswohlgefährdung.Ich bekomme einfach nicht´s auf die Reihe. :´_( Wenn die jetzt meine Kinder wieder weg nehmen,ist das MEIN Tod...
zauberblume

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von zauberblume »

daydreamer hat geschrieben:... Am 01 oder 02.ten März diesen Jahres war die Begutachtung.Die Gutachterin hat kein Wort darüber verloren,ob sie mir nun glaubt oder nicht..habe mich auch nicht getraut,das zu fragen.
darf ich mal blöd hier etwas in die runde wegen oben genannten fragen?
ich gehe davon aus, dass jeder hier zum psych. doc geht, wenn der seinen befund dem versorgungsamt/ dem allgemeinarzt gibt
vielleicht noch weitere befunde aus reha oder anderen ärzten gibt....

wie kann es sein, dass der gutachter vom versorgungsamt auf die idee kommen kann, bei einem einmaligen kennlernen zu einem anderen ergebnis kommen kann, als alle bisherigen ärzte?
(abgesehen, dass es da die möglichkeit des widerspruchs gibt)

Anfang märz war begutachtung,
daydreamer hat geschrieben:... August rief ich dann mal beim Versorgungsamt an...fragte nach dem ist-Stand..der Bearbeiter meinte nur das kann noch ein *bisschen* dauern....aber wieviel ist ein bisschen?

bei einem antrag (unabhängig der behörde) hat ein amt, für das bescheiden 6 monate zeit.
->heißt für den bürger: 5 monate nach antrag stellung, ist (per einschreibenrückschein) eine frist von 4 wo dem amt zu geben und untätigkeitsklage anzudrohen.
(aus diesem grund ist es extrem wichtig:
a) den antrag möglichst so genau wie möglich zu schreiben
b) mit einzelnen beweisstellen aus den für den antragsteller positiv geschriebenen befunde
c) in verbindung mit den täglichen in der umweltentstehenden problemen
niederzuschreiben
->nur ein ausformulierter antrag ist die basis für einen widerspruch und eine mögliche klage vor gericht)
negative befunde oder negative ärzte sind nicht in der arztliste vom versorgungsamt nicht aufzuzählen!
daydreamer hat geschrieben: ...er sagte ausserdem noch das eine Ärztin prüfen würde wie hoch der Grad meiner Schädigung wäre.
bitte schriftlich (einschreiben+rückschein) eine frist von 14 tagen setzten, wenn die bearbeitungszeit schon länger als 6 monate dauert.
daydreamer hat geschrieben:Nun weiss ich ja leider immer noch nicht,ob mir geglaubt wird/wurde.
die meinung des gutachters steht jetzt fest, die meinung wird sich auch mit fristsetzung von 14 tagen nicht ändern. bitte mach dich nicht verrückt.
daydreamer hat geschrieben: Antrag auf Wohngeld u Kinderzuschlag für meine beiden Kinder beantragen...
such dir eine beratungsstelle der caritas, diakonie...., denn der antrag auf wohngeld... ist nicht einfach zu stellen, ich kann nachvollziehen, welche gründe für das wegschieben der anträge bei dir vor liegen könnten. es hilft, aber alles nix - da mußt du durch, hole dafür hilfe, es ist geld, was dir und deiner familie wirklich helfen kann. auf reha gibt es sozialarbeiter, die helfen theoretisch.. auch

die wohngeldstelle hat sprechzeiten, ruf doch dort mal an! aufgabe einer behörde ist auch beratung. die wissen selbst, wie kompliziert ihre anträge selbst sind.... es gibt auch diverse foren für arbeitslose .... ich meine nicht, dass du arbeitslos bis, nur da du mit deinem problem die einzige bist, finden sich deine fragen bestimmt dort wieder und wenn nicht, eröffnest du eben ein tread.
daydreamer hat geschrieben:( Wenn die jetzt meine Kinder wieder weg nehmen,ist das MEIN Tod...
deswegen, bekommt niemand seine kinder weg genommen. such dir hilfe bei den sozialverbänden, bei der kirche, bei freunden, bei deinem doc.... . geh unter menschen, such dir aus dem internet einen sportverein... auch so kann man wieder in die welt gehen und freunde finden, welche einen auch wieder helfen können. DENN DU BIST NICHT ALLEIN!

seid gedrückt!
Meli-2006
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Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Haha.. das ist witzig, hier zu lesen, wie der gesunde Menschenverstand sich Fragen stellt, die sich das Versorgungsamt leider gar nicht stellt...

Ich warte jetzt seit einem Jahr und 6 Monaten auf ein Gutachten nach Aktenlage, wir hatten mal per Anwalt nachfragen lassen, da hieß es, es käme frühestens Ende August... tja, ist heiß draußen heute:-) (Sarkasmus für dass November nicht August ist)
zauberblume

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von zauberblume »

Meli-2006 hat geschrieben:Haha.. das ist witzig, hier zu lesen, wie der gesunde Menschenverstand sich Fragen stellt, die sich das Versorgungsamt leider gar nicht stellt...

Ich warte jetzt seit einem Jahr und 6 Monaten auf ein Gutachten nach Aktenlage, wir hatten mal per Anwalt nachfragen lassen, da hieß es, es käme frühestens Ende August... tja, ist heiß draußen heute:-) (Sarkasmus für dass November nicht August ist)
Dann sollte Dein RA dem Amt eine Frist setzten und mit Dienstaufsicht ... Klage drohen. Mich wundert die Verschleppung sehr, was sagt denn Dein Anwalt zur Bearbeitungsdauer? Hat Dein RA Erfahrung mit OEG und der Verfahrensdauer?
Meli-2006
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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Hat er, es ist eine "super Expertin", die ist so überlaufen mit Anträgen... die Richterin meint, es lohne sich zu warten, weil die dann das Ergebnis bringt, was sie möchte (Zynismus)...
Zaungast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Zaungast »

Buster88 hat geschrieben:Du hast 4 Wochen Zeit ab Zugang des Bescheides Widerspruch bei der Erlassenden Behörde entweder Schriftlich oder zur niederschrift ein zu legen, ( BITTE UNBEDINGT DRAN DENKEN FÜR DICH EINE KOPIE ZU MACHEN UND AUF DIE KOPIE EINEN EINGANGSSTEMPEL GEBEN ZU LASSEN)
Genauer: 1 Monat (im Ausland 3 Monate), § 84 SGG. Die Zeit zählt von Eingang des Bescheides bei Antragsteller/in bis *Eingang* des Widerspruchs bei der Behörde (nicht Poststempel oder so). Daher ist die obige Empfehlung (persönliche Abgabe, eine Kopie dabei haben, auf dieser einen Eingangsstempel geben lassen) eine Möglichkeit, diesen Zugang/Eingang dann auch beweisen zu können.
Buster88 hat geschrieben: Sollte dein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen werden kannst Du innerhalb der auf dem Widerspruchsbescheid unter Rechtsbehelfsbelehrung stehenden Frist bei dem für dich zu ständigen Sozialgericht Klage erheben
Auch die Klagefrist ist 1 Monat, im Ausland 3 Monate, § 87 SGG.
Buster88 hat geschrieben:hierfür benötigst Du erstmal keinen Anwalt da im ersten Rechtszug kein Anwaltszwang besteht das heist erst vor der nächst höheren Instanz dem Landes Sozialgericht besteht dan Anwaltszwang,
Auch vor dem LSG besteht kein Anwaltszwang, dieser besteht nur vor dem BSG (und, sollte es je dazu kommen, bei evtl. mündlichen Verhandlungen vor dem BVerfG oder dem EGMR, aber nicht für die Einreichung der Beschwerden vor diesen).

Juristischen Laien würd ich's aber ohnehin frühzeitig anraten.
Buster88 hat geschrieben:eine Klage vor dem Sozialgericht ist kostenneutral nur die Kosten des eigenen Anwaltes falls man diesen eingeschaltet hat sind zu tragen es sei den man Klagt Mutwillig, was ich aber kaum glaube das ein Opfer sich der Gefahr aussetzt er oder sie retraumatisiert werrden.
Genauer: Das Sozialgerichtsverfahren ist für Betroffene generell, in allen Instanzen, gebührenfrei. Wenn Betroffene zu Verhandlungen o.ä. *geladen* werden, werden Fahrtkosten und Verdienstausfall sogar erstattet (§ 191 SGG), in der selben Höhe wie wenn man Zeuge wäre. Eine Art "Missbrauchsgebühr" gibt's nicht bei "mutwillig", sondern unter noch strengeren Voraussetzungen, § 192 SGG ("durch Verschulden des Beteiligten die Vertagung einer mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung nötig", oder *missbräuchliche* Rechtsverfolgung/-verteidigung *und* vorheriger Hinweis auf die Kostenfolge durch das Gericht - und Verschulden in der ersten Alternative ist nicht, wenn jemand, die/der geladen ist, krank ist, und das so zeitig wie's geht mitteilt).

Die eigenen "Kosten", wozu auch Anwaltskosten gehören, muss man vorstrecken (da kann sich ggf. ein Rechtsschutz, z.B. Sozialrechtsschutz lohnen). Wenn man gewinnt, muss die andere Seite diese Kosten erstatten. Wenn man teilweise gewinnt, wird oft geteilt, sprich teilweise erstattet. Umgekehrt gilt das i.d.R. nicht, sprich die Behörden setzen keine Kosten an, wenn man (teilweise oder ganz) verliert.

Und zur Untätigkeit: Die Frist ist an sich 6 Monate (dann Klage möglich), bzw. im Widerspruchsverfahren 3 Monate (dann Klage ohne Widerspruchsbescheid möglich), § 88 SGG. Wenn ein "zureichender Grund dafür vor[liegt], daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist" (ebendort), kann das Gericht die Frist verlängern (das Klageverfahren wird ausgesetzt, und wenn die Frist eingehalten wird, erledigt sich es, wenn dem Antrag dann entsprochen wird). Wenn ich das mit dem vergleiche, was ich über typische Dauern von OEG-Verfahren mitbekomme, dann sehe ich da einen "kleinen" Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
daydreamer

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von daydreamer »

:-( danke sehr,Zauberwald,für Deine ausführliche Antwort. :-)
Cheetah

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Cheetah »

daydreamer hat geschrieben:Hallo zusammen...
mal ein kurzes Statement von meiner Seite...ich warte immernoch und warte und warte.Am 01 oder 02.ten März diesen Jahres war die Begutachtung.Die Gutachterin hat kein Wort darüber verloren,ob sie mir nun glaubt oder nicht..habe mich auch nicht getraut,das zu fragen.I-wann im August rief ich dann mal beim Versorgungsamt an...fragte nach dem ist-Stand..der Bearbeiter meinte nur das kann noch ein *bisschen* dauern....aber wieviel ist ein bisschen? :-( er sagte ausserdem noch das eine Ärztin prüfen würde wie hoch der Grad meiner Schädigung wäre.Nun weiss ich ja leider immer noch nicht,ob mir geglaubt wird/wurde.Das alles zerrt so arg an den nerven.Zumal ich selbst kaum was auf die Reihe bekomme...vor Ewigkeiten wurde mir gesagt ich solle einen Antrag auf Wohngeld u Kinderzuschlag für meine beiden Kinder beantragen...leider bis heute nicht geschafft.(ich weiss einfach nicht woran das liegt) ,mir gehen dadurch monatlich mindestens 200 Euro durch die Lappen.Anfang Juli wurde uns das Gas abgestellt...JA droht mit kindesentzug,da Kindeswohlgefährdung.Ich bekomme einfach nicht´s auf die Reihe. :´_( Wenn die jetzt meine Kinder wieder weg nehmen,ist das MEIN Tod...
Bitte such dir Hilfe bei einer Anwältin. Die kann für dich auch all das beantragen.
Das wäre wirklich wichtig, diesen einen Schritt zu machen.
daydreamer

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von daydreamer »

@Cheetah,danke für den Tipp...ja wird wohl das Beste sein.Welche Kriterien sollte die Anwältin haben?
Cheetah

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Cheetah »

Hallo,

also ich würde jetzt spontan sagen, dass die Chemie zwischen dir und der Anwältin passen muss und bzgl dem Fachgebiet. Hmmm, schwierig. Ich würde fast sagen Sozialrecht bzgl der Familienangelegenheiten, dann widerum lese ich etwas bzgl OEG. Ich bin mir unsicher. Schau dir einfach mal Anwälte an und gucke, wer zu dir passt. Bzgl OEG und passendem Anwalt können die Leute hier wohl mehr beraten als ich. Aber Sozialrecht ist bzgl der Wohngeldgeschichte etc, gar nicht so verkehrt.
Hör auf dein Bauchgefühl und Herz, wenn dir jemand zusagt und suche dir bitte ganz schnell Hilfe.
Ich hoffe, ihr müsst nicht frieren und habt noch einen Kamin o.ä. der euch wärmt.

Tut mir leid, wenn ich das so sage. Du hättest wirklich eher etwas machen müssen. Man kann z.b. als Sozialhilfeempfänger/in einen Kredit/ Darlehen 8 Zinslos) bei der Stadt beantragen und auch bekommen, wenn Außenstände für Gas/Strom etc. offen sind und die Versorgung eingestellt werden soll. Außerdem würde ich mir an deiner Stelle eine Schuldnerberatung suchen und diesbzgl Hilfe suchen. Dann soll sich die Anwältin darum kümmern, dass mit dem Gaslieferanten ein Vertrag geschlossen wird, das Gas wieder freigegeben wird. Auch bzgl Kindeswohlgefährdung etc. kennt sie alle Paragraphen, Möglichkeiten etc.
Bitte lass dich möglichst morgen noch beraten. Ich weiß nicht, wo du wohnst, aber bitte schau ins Telefonbuch und mache auf die Dringlichkeit aufmerksam und geh am besten noch vor dem Wochenende dort hin. Du brauchst wirklich Hilfe. Die Anwältin wird dann alle Anträge für dich stellen, wenn du das momentan nicht schaffst und sich um all deine Probleme kümmern.

Alles Gute!
Zaungast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Zaungast »

Es gibt die Spezialisierung Opferrecht bei Anwälten wohl.

Sozialrecht ist das ganze Gebiet um gesetzliche Krankenversicherung, ges. Rentenversicherung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I und II, usw. OEG ist auch Sozialrecht, aber halt noch mit speziellen Eigenheiten.

Familienangelegenheiten, wie Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, etc. nennt sich Familienrecht.
daydreamer

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von daydreamer »

Morgen bekomme ich Besuch vom weissen Ring..mal schauen,was der Mensch mir rät und welche Ideen er noch hat.Drückt mir die Daumen...hab bissel Angst,weil ich ihn noch nicht kenne,leider hat sich der Zuständigkeitsbereich geändert.Aber wird schon werden.
daydreamer

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von daydreamer »

P.s: achso...noch was...ich bekam 5 Jahre Hilfe von einem Psychosozialen Begleiter (persönliches Budget),durch unseren Umzug im Aug. 2011 ist dies aufgehoben worden und ich habe auch nichts mehr weiter in solcher Richtung in Anspruch genommen,weil ich hier vor Ort in der Tagesklinik eine sehr kompetente Psychologin habe,die mich ambulant betreut und die ich jederzeit anrufen darf.Nun haben die von dem Amt (Hilfe in besonderen Notlagen/Sozialamt) mich angeschrieben,wie den der Ist-Stand wäre,ob ich schon etwas wüsste usw.Ich wusste erst mal gar nichts damit anzufangen,ich rief also an und die Dame erklärte mir,das sie,falls es zu einer Bewilligung käme,sie das Geld einfordern würden....???? Tolle Sache. :-(
zauberblume

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von zauberblume »

liebe daydreamer,
kannst mehr zu deinem begleiter erzählen?
warum, wie bekommt man einen? welche aufgaben erfüllt dieser.... usw. vielleicht in einem extra thread?

danke
Buster88

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Buster88 »

daydreamer hat geschrieben:P.s: achso...noch was...ich bekam 5 Jahre Hilfe von einem Psychosozialen Begleiter (persönliches Budget),durch unseren Umzug im Aug. 2011 ist dies aufgehoben worden und ich habe auch nichts mehr weiter in solcher Richtung in Anspruch genommen,weil ich hier vor Ort in der Tagesklinik eine sehr kompetente Psychologin habe,die mich ambulant betreut und die ich jederzeit anrufen darf.Nun haben die von dem Amt (Hilfe in besonderen Notlagen/Sozialamt) mich angeschrieben,wie den der Ist-Stand wäre,ob ich schon etwas wüsste usw.Ich wusste erst mal gar nichts damit anzufangen,ich rief also an und die Dame erklärte mir,das sie,falls es zu einer Bewilligung käme,sie das Geld einfordern würden....???? Tolle Sache. :-(
zauberwald hat geschrieben:liebe daydreamer,
kannst mehr zu deinem begleiter erzählen?
warum, wie bekommt man einen? welche aufgaben erfüllt dieser.... usw. vielleicht in einem extra thread?

danke
Moin

wenn es sich bei der Bewilligung um dir Frundrente nach dem BVG handelt darf die Dame vom Sozialamt dies nicht einziehen den hier handelt es sich um Einkommen was nach § 82 SGB XII nicht angerechnet werden darf da dies einer Zweckbindung unterworfen ist.
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