OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Weiß jemand, ob OEG Rente, Berufsschadensausgleich, Ehegattenzuschlag etc versteuert werden muss?
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Danke für die Info. Gilt das für die andren Punkte auch? Oder wo findet man dazu Infos?Gast hat geschrieben: ↑Mo Dez 10, 2018 6:33 pm OEG Grundrente ist steuerfrei.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ja, das wüsste ich auch gern. Ich hab mal gehört, wenn man Grundsicherung bezieht, verlangt das Sozialamt ein Drittel dessen, was man an Entschädigung bekommt, aber ich kann es nicht mit Gesetzestexten belegen.
Meli
Meli
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hi Meli,
mein Anwalt und der Sachbearbeiter im Sozialamt haben mir gesagt das OEG Rente nicht anrechenbar ist und nichts davon eingezogen oder angerechnet werden darf. Bei der OEG Rente handelt es sich um eine Entschädigung und die ist nicht einfach auf Dritte übertragbar / weder pfändbar noch anrechenbar. Anders verhält es sich mit dem Berufsschadensausgleich usw.
Lg Bruni
mein Anwalt und der Sachbearbeiter im Sozialamt haben mir gesagt das OEG Rente nicht anrechenbar ist und nichts davon eingezogen oder angerechnet werden darf. Bei der OEG Rente handelt es sich um eine Entschädigung und die ist nicht einfach auf Dritte übertragbar / weder pfändbar noch anrechenbar. Anders verhält es sich mit dem Berufsschadensausgleich usw.
Lg Bruni
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Danke, Bruni!
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Kennt denn niemand eine Möglichkeit an relevante Infos zu kommen?
Ist doch meist so, dass wir selbst uns die Informationen dazu suchen müssen und andere dann aufklären. Wie bei Ärzten etc auch.
Neben dem Thema Steuern interessiert mich auch noch, was im Alter mit den Hilfen ist? Werden die dann weiter gezahlt oder mit dem Eintritt ins Rentenalter gestrichen? Dann müsste man ja auch noch Vorsorge fürs Alter damit treffen.
Ist doch meist so, dass wir selbst uns die Informationen dazu suchen müssen und andere dann aufklären. Wie bei Ärzten etc auch.
Neben dem Thema Steuern interessiert mich auch noch, was im Alter mit den Hilfen ist? Werden die dann weiter gezahlt oder mit dem Eintritt ins Rentenalter gestrichen? Dann müsste man ja auch noch Vorsorge fürs Alter damit treffen.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Zitiere - aus sozialem Entschädigungsrecht !
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Die Grundrente dient dem Ausgleich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung und im übrigen auch dazu, den schädigungsbedingten Verlust der Gesundheit ideell auszugleichen. Die Höhe der Grundrente ist nicht vom Einkommen abhängig. Sie richtet sich nach dem Grad der Schädigungsfolge (GdS). Schwerbeschädigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine erhöhte Grundrente.<<<<
>>>Hat der Beschädigte das 65. Lebensjahr vollendet, erhält er einen Zuschlag von 28 Euro bei einem GdS von 50-60, 35 Euro bei einem GdS von 70-80 und 43 Euro bei einem GdS von 90-100.
Beschädigte, die Anspruch auf Pflegezulage haben, haben mindestens einen Anspruch auf Grundrente in Höhe eines GdS von 50. Erblindet ein Beschädigter aufgrund der Schädigung, erhält er stets die Grundrente in Höhe eines GdS von 100.
Bei zahlreichen anderen Sozialleistungen wird die Grundrente nicht als Einkommen berücksichtigt, so etwa bei der Sozialhilfe und auch beim Arbeitslosengeld II.<<<
Berufsschadenausgleich endet mit der Altersrente.
Noch was interessantes -
>>Schwerstbeschädigtenzulage
Erhalten Beschädigte allein aufgrund ihrer Schädigung einen GdS von 100, haben sie Anspruch auf Schwerstbeschädigtenzulage nach § 31 Abs. 4 BVG. Die Höhe der Schwerstbeschädigtenzulage richtet sich nach der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung. Berücksichtigt werden bei der Schwerstbeschädigtenzulage allerdings ausschließlich körperliche Schäden, geistige oder psychische Schäden bleiben unberücksichtigt.>>
LG
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Die Grundrente dient dem Ausgleich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung und im übrigen auch dazu, den schädigungsbedingten Verlust der Gesundheit ideell auszugleichen. Die Höhe der Grundrente ist nicht vom Einkommen abhängig. Sie richtet sich nach dem Grad der Schädigungsfolge (GdS). Schwerbeschädigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine erhöhte Grundrente.<<<<
>>>Hat der Beschädigte das 65. Lebensjahr vollendet, erhält er einen Zuschlag von 28 Euro bei einem GdS von 50-60, 35 Euro bei einem GdS von 70-80 und 43 Euro bei einem GdS von 90-100.
Beschädigte, die Anspruch auf Pflegezulage haben, haben mindestens einen Anspruch auf Grundrente in Höhe eines GdS von 50. Erblindet ein Beschädigter aufgrund der Schädigung, erhält er stets die Grundrente in Höhe eines GdS von 100.
Bei zahlreichen anderen Sozialleistungen wird die Grundrente nicht als Einkommen berücksichtigt, so etwa bei der Sozialhilfe und auch beim Arbeitslosengeld II.<<<
Berufsschadenausgleich endet mit der Altersrente.
Noch was interessantes -
>>Schwerstbeschädigtenzulage
Erhalten Beschädigte allein aufgrund ihrer Schädigung einen GdS von 100, haben sie Anspruch auf Schwerstbeschädigtenzulage nach § 31 Abs. 4 BVG. Die Höhe der Schwerstbeschädigtenzulage richtet sich nach der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung. Berücksichtigt werden bei der Schwerstbeschädigtenzulage allerdings ausschließlich körperliche Schäden, geistige oder psychische Schäden bleiben unberücksichtigt.>>
LG
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Es geht ja darum, was ist, wenn man eine Nachzahlung bekommt nach zig Jahren des Verfahrens, meines Wissens nach muss man dies versteuern...
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Die Grundrente und Schwerstbeschädigtenzulage ist steuerfrei, bleibt somit unangetastet, ist privilegiert(auch nach zig Jahren des Verfahrens) Berufsschadenausgleich aber nicht. Wie sich das verhält in der Rechnung da bin ich überfragt.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo Zusammen,
beim Berufsausgleichschaden gibt es genaue Berechnungen bzw. Vergleichsrechnungen..diese sind der individuell da neben dem realen Einkommensverlust, auch Zulagen für Ehegatten und Kinder gewährt werden, wiederum aber andere Einkommen wie z.B. EM-Rente durch den DRV oder zum Beispiel bei mir die BG-Rente abgezogen werden..ein wenig ein hin-und her gerechne..
und dieses Einkommen ist dann auch steuerpflichtig und muss beispielsweise dann auch bei anderen Sozialleistungen wie ALG II angegben werden.
Nachzahlungen der Grundrente sind immer steuerfrei bzw. müssen sogar bei längerem zurückliegenden Zeitraum auch verzinst werden, so dass neben der Rückzahlung auch eine gewissen Zinszahlung erfolgt..
so hatte ich das bereits bei meinem Arbeitsunfall wo das Anerkennungsverfahren ca. vier Jahre gedauert hat und ich für die zurückliegenden Zeiträume entsprechende Zinszahlungen erhielt..
was für mich neben der Grundrente beim OEG auch sehr wichtig ist, ist die Versorgung im Bereich Kranken- und Heilmittelversorgung. Darunter fällt auch die Psychotherapie und das BVG ist was Therapeutinnen/Therapie angeht deutlich entspannter wie die GVK, so ist es deutlich einfacher eine Abrechung/Genehmigung für eine Traumatherapeutin ohne Kassenzulassung zu erhalten..auch was die Stundenzahl etc. anbelangt..
Shalom - lara64
beim Berufsausgleichschaden gibt es genaue Berechnungen bzw. Vergleichsrechnungen..diese sind der individuell da neben dem realen Einkommensverlust, auch Zulagen für Ehegatten und Kinder gewährt werden, wiederum aber andere Einkommen wie z.B. EM-Rente durch den DRV oder zum Beispiel bei mir die BG-Rente abgezogen werden..ein wenig ein hin-und her gerechne..
und dieses Einkommen ist dann auch steuerpflichtig und muss beispielsweise dann auch bei anderen Sozialleistungen wie ALG II angegben werden.
Nachzahlungen der Grundrente sind immer steuerfrei bzw. müssen sogar bei längerem zurückliegenden Zeitraum auch verzinst werden, so dass neben der Rückzahlung auch eine gewissen Zinszahlung erfolgt..
so hatte ich das bereits bei meinem Arbeitsunfall wo das Anerkennungsverfahren ca. vier Jahre gedauert hat und ich für die zurückliegenden Zeiträume entsprechende Zinszahlungen erhielt..
was für mich neben der Grundrente beim OEG auch sehr wichtig ist, ist die Versorgung im Bereich Kranken- und Heilmittelversorgung. Darunter fällt auch die Psychotherapie und das BVG ist was Therapeutinnen/Therapie angeht deutlich entspannter wie die GVK, so ist es deutlich einfacher eine Abrechung/Genehmigung für eine Traumatherapeutin ohne Kassenzulassung zu erhalten..auch was die Stundenzahl etc. anbelangt..
Shalom - lara64
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Richtig, so ist es. Es sind 4 % die dann entstehen bzw. das Amt auf die Nachzahlung zahlt.Nachzahlungen der Grundrente sind immer steuerfrei bzw. müssen sogar bei längerem zurückliegenden Zeitraum auch verzinst werden, so dass neben der Rückzahlung auch eine gewissen Zinszahlung erfolgt..
Man muss wirklich viel beachten und sich immer wieder schlau machen, belesen.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Danke füre eure Informationen!