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Opferentschädigung
Verfasst: Di Feb 04, 2025 2:55 pm
von Cindy
Ihr Lieben
Ich bin Cindy [... zum Schutz der Userin editiert]. Bin dem Forum grad beigetreten, weil ich nach 5,5 Jahren die Ablehnung für meinen Antrag auf Opferentschädigung bekommen habe aufgrund mangelnder Beweise. Gibt's hier Leute, die gute Erfahrungen damit gemacht haben, hier in Widerspruch zu gehen? Ich überlege, ob es sich lohnt oder nicht
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Mi Feb 05, 2025 7:25 am
von Eli
Hallo cindy
Bitte lösch den ort und alter. Du kannst sonst sehr leicht erkannt werden. Schütze dich da bitte...
Zum oeg gibt es einen riesen tread hier. Da kannst du lesen.
Naja ablehnung ist ja die regel... kenne eigentlich nur negative beispiele. Würde es nie machen. Lohnt sich nicht.
Klar wollen die beweise und das haben wir halt fast nie bei missbrauch.
Kümmer dich um dich und deine therapie. Auf ein positives oeg würd ich nicht mehr hoffen. Es gibt auch nach der reform keinerlei interesse was an opfer zu zahlen. Jetzt wo die kassen so leer sind noch weniger als früher...meine meinung.
Eli
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Mi Feb 05, 2025 10:16 pm
von Leben?
Kann Elli da nur zum Teil zustimmen.
Solltest du eine Chance für dich sehen, welche du noch nicht genutzt hast, dann ist es noch einen Versuch wert.
Hattest du einen guten Anwalt an deiner Seite? Gibt es noch eine Möglichkeit das durch zu bekommen?
Dann ist es einen Widerspruch wert. Geht schon um einiges an finanzieller Unterstützung. Und falls es durch kommt eine gute Nachzahlung.
Wenn du jedoch keine Chance für dich siehst überlege es dir gut, wieviel Kraft und Energie du noch investierst.
Es kann sich lohnen. Auch wenn es schwierig ist.
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Fr Feb 07, 2025 9:06 am
von Eli
Welche chance denn die noch nicht genutzt wurde?
Frage für eine freundin...
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Fr Feb 07, 2025 11:44 pm
von Leben?
Nun, Cindy schrieb nichts darüber was sie in den fünf Jahren erlebte. Welche Schritte sie unternahm. Ob sie einen Anwalt an ihrer Seite hatte.
Und doch. Es gibt durchaus Leute, denen OEG zugestanden wird.
Von daher sehe ich es als nicht ganz unmöglich.
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Sa Feb 08, 2025 10:35 pm
von silan
Es ist nicht unmöglich. Ich bekomme Leistungen nach dem OEG und ich kenne einige andere, die ebenfalls Leistungen nach dem OEG bekommen. Bei manchen war es ein anger Kampf, manchmal weit über 10 Jahre lang. Bei mir ging es zügig, da ich ein Gerichsurteil habe und niemand mehr sagen kann, das wäre gar nie passiert... Aber es geht auch ohne Gerichtsurteil.
Wenn du die Energie aufbringst, ist es ein lohnender Kampf. Aber es ist ein Kampf...
Re: Opferentschädigung
Verfasst: So Feb 09, 2025 2:40 pm
von Eli
Naja meine freundin hat auch ein urteil (sogar "krasserer" straftatbestand als mb...) und bekam nichts...
Und man kann nach googeln wieviel oeg verfahren am ende anerkannt werden. Ich glaub es sind ca 5 prozent je nach bundesland...was extrem dafür spricht dass all die jahre und all den sch am ende nicht wert sind. Aber gut wenn man glaubt man hat chancen aif die 5 prozent.
Nur es wäre nicht so dass nicht klar wär dass der erfolg extrem unwahrscheinlich ist...
Und dann sind es irgendwie 50 bis 100 euro im monat..
Eli
Re: Opferentschädigung
Verfasst: So Feb 09, 2025 2:45 pm
von Eli
Unter forum opferhilfe steht es. 25 bis 40 prozent anerkannt tendenz aber je nach bundesland stark abnehmend...
Habe auch gelesen begutachtung sollte beim neuen ser wegfallen. Nein nun im gegenteil... und wenn man länger therapie gemacht hat auf jeden fall gutachten weil ja eh alles eingeredet...
Und ohne gerichtsurteil hat man eh kaum eine chamce.. also alles wie gehabt.
Eli
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Di Feb 11, 2025 7:17 pm
von silan
Eli hat geschrieben: So Feb 09, 2025 2:40 pm
...
Und dann sind es irgendwie 50 bis 100 euro im monat..
Eli
Eli, du weißt wir mögen euch, aber es ist nicht ok, nur weil man selbst gegen etwss ist, da mal pauschal was in den Raum zu stellen was einfach nicht stimmt.
Hier mal korrekte Zahlen:
Grundrente 30 bis 40 GDS 400€
Grundrente 50 bis 60 GDS 800€
Grundrente 70 bis 80 GDS 1200€
Grundrente 90 bis 100 GDS 1600€
Diese Rente darf auf gar nichts angerechnet werden, ist steuerftei und pfändungsgeschützt. Also zusätzlich zu dem was man eh schon hat, sei es Bürgergeld, Krankengeld, EM-Rente, normaler Verdienst etc.
Wenn man Anspruch auf BSA (Berufsschadensausgleich) hat, liegen die Zahlen im Bereich eines normalen Verdienstes je nach Ausbildungsgrad inklusive Grundrente ab ca 2500 €. Da werden dann natürlich andere Renten oder Einkünfte angerechnet. Der BSA steigt je nach Ausbildungsgrad vom Nettovergleichseinkommen von A5 bis A12 oder sogar A14, das eeiß ich nicht sicher. Auf jeden Fall ist man mit BSA finanziell einem gesunden, arbeitsfähigen Menschen gleich gestellt. Außerdem ist der Betrag der Nettobetrag, also nach Steuer.
Es lohnt sich um seine Ansprüche zu kämpfen. Aber wir verstehen auch, dass das wirklich genau geprüft wird. Denn oft geht es um lebenslange Zahlungen und das ist viel Geld. Dass die da Nachweise, Beweise und Belege wollen können wir verstehen Wir haben auch schon Simulanten erlebt, die vorm Spiegel PTBS symptome fpr den Gutachter geübt haben...
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Di Feb 11, 2025 9:42 pm
von Leben?
…
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Di Feb 11, 2025 10:27 pm
von Eli
Danke silan.
Das war mir neu
Kenne nur leute von vor einigen jahren die sehr wenig bekamen und das nach 5 oder 7 jahren kampf.
Dann haben die das wohl erhöht.
Evtl trigger
Naja und vermutlich bin ich nur neidisch...auf die die kämpfen und kämpfen wollen/müssen(?) und kämpfen können.
Denk eben mit einer dis und 20 jahren therapie erfahrung und ohne urteil haben wir keine chance. Bzw zu wenig als dass diese mini chance im verhältnis stünde zum aufwand.
Wir haben ja nicht mal mehr kraft zum normalen leben.
Also wie dafür kämpfen?
Darauf gibt einem keiner eine antwort.
Die die es am meisten bräuchten haben die geringsten chnacen drauf...das ist so herrlich "barrierefrei" und gerecht..
Tja und jetzt kommt die wut und so schliesst sich der kreis...
Wir werden nie aufhören diese gesellschaft dafür zu hassen was sie uns antut. Anders als täter. Weniger schlimm? Kann man diskutieren...täter waren wenigstens ehrlich in ihrem hass...
Eli
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Di Feb 11, 2025 11:34 pm
von silan
Eli hat geschrieben: So Feb 09, 2025 2:40 pm
Naja meine freundin hat auch ein urteil (sogar "krasserer" straftatbestand als mb...) und bekam nichts...
...
Eli, es geht beim OEG zwar um Straftaten, aber nicht nur. Es geht auch darum, wie man soetwas überlebt hat. Es gibt Menschen, die überleben die schlimmsten Dinge und die stecken das irgendwie weg, denen geht es relativ gut. Bei solchen Menschen greift das OEG nicht, weil sie durch die Straftat keinen messbaren Grad der Schädigung aufweisen.
Anders herum gibt es Menschen, die durch solche Straftaten derart geschädigt sind, dass sie z.B. nicht mehr arbeitsfähig sind oder andere schwere Symptomatiken aufweisen. Erst hier kommt das OEG zum tragen. Es muss ein messbarer körperlicher und/oder seelischer Schaden vorliegen, der in direktem Zusammenhang mit explizid dieser einen Tat gebracht werden kann, bevor da ein GDS anerkannt wird.
Nicht jeder der Opfer einer Straftat geworden ist hat automatisch Anspruch auf Entschädigung durch das OEG.
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Mi Feb 12, 2025 9:21 am
von Eli
Sie hatte ne starke kptbs war arbeitsunfähig und hatte wirklich keinerlei soziale kontakte bis auf mich, haushalt machen ging null, chronische depressionen etc.
Schon klar dass es folgen haben muss...

Re: Opferentschädigung
Verfasst: Mi Feb 12, 2025 7:44 pm
von silan
Da wären wir mit rechtskräftigem Urteil direkt vors Sozialgericht gegangen... ja, ich weiß, man muss erst Wiederspruch und so abwarten, aber wenn es zu lange dauert, kann man auch mit ''Untätigkeitsklagen'' was machen.
Ich weiß auch, dass man dafür Kraft braucht. Und die ist oft schwer zu mobilisieren.
Was ich mir als einzige Erklärung dafür vorstellen kann, ist, dass da vielleicht zu dem Urteil noch andere Taten angegeben wurden. Also quasi Mb in früher Kindheit von xy, in der Schule mb von Lehrer yz, als jugendliche Vg von unbekannt und dann die Tat, die verhandelt wurde. Diesen Fehler machen leider viele... ich höre und lese viel davon.
Das Problem mit dem OEG ist, dass das VA sich die Gelder nach möglichkeit beim Täter zurück holt. Wenn jetzt der Gutachter aber feststellt, die kPTBS hat schon vor der verhandelten Tat vorgelegen und man hat auch noch angegeben, dass es weitere Taten gab, dann hat man ein Problem. Denn die Rückforderung von Geldern nach OEG darf nur erfolgen, wenn der GDS eindeutig einem Täter und seinen Taten zugeordnet werden kann. Und das ist ein Grundprinzip des OEG. Wenn es nun die Möglichkeit eines weiteren Täters gibt, ist die Schuld für die Schädigung nicht mehr sicher nachweisbar... darf also nicht mehr dem durch Gerichtsverfahren schuldig gesprochenen Täter zur Last gelegt werden. Denn in Deutschland gilt der Grundsatz ''Im Zweifel für den Angeklagten'' oder hier dem schon schuldig gesprochenen. Da reicht es, wenn beim Gutachten in einem Nebensatz erwähnt wird, dass man auch schon vor der verhandelten Tat einen Übergriff erlebt hat. Und wenn dann noch eine Aussage dazu kommt, dass man dadurch schon immer irgendwie Probleme hatte, ist das Urteil vor dem OEG nicht mehr so viel wert. Denn dort wird nur die Tat durch den Schuldspruch berücksichtigt.
Als Folge heißt es dann oft in der Ablehnungsbegründung, Vorhandensein eines ''Milieuschaden''.
Daher immer nur bei dem bleiben, was man durch Urteil beweisen kann, oder die früheste erinnerbare Tat, wenn man kein Urteil hat. Sobald der Verdacht eines weiteren eigenständigen Täters aufkommt gibt es meist eine Ablehnung.
Im Zweifel für den Angeschuldigten, es kann einem Täter nicht zugemutet werden, für die Folgen einer Tat eines anderen zu zahlen. Hart, wenn die bewiesene Tat genau solche Folgen hat, aber so stehts im Gesetz. Und das ist leider schwer zu beweisen.
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Do Feb 13, 2025 9:11 am
von Eli
Ja das weiss ich silan und genau das war das problem.
Trigger
Ein elternteil hat den anderen elternteil ungebracht. Vorher viel gewalt. Es wurde gesagt kptbs kam von gewalt davor.was nunmal üblich in familien ist wo so was passiert.
Und sie hat nichts angegeben aber wegen jugendamtsakten kam raus dass es eben vorher gewalt gab. Also wars nicht mal ihre verantwortung
Finde das system einfach zum kotzen...
Versteh nicht wie es dann überhaupt in irgendeiner destruktiven familie wo es immer mehrere täter gibt oder mehreren täter ausserhalb der familie zu einem erfolg kommen soll..je heftiger die gewalt umso weniger erfolgschance. Mein applaus dafür.
Die würdem doch bei mir selbst wenn es beweise gäbe immer sagen ach der vater nein die mutter nein x nein y war schuld... wenn mein vater wegen mb im knast wäre und ich ser beantragen würde..dann wars die mutter oder x oder y...wow...
Und war der mord jetzt weniger schlimm weil sie vorher schon traumatisiert war?
Das ist alles so eine perfide zynische sch von menschen die noch nie gewalt erlebt haben...
Das ist null die realität dass man die folge a der gewalt von b zuordnen kann...ist denen aber halt sch egal..
Am ende ist es für das opfer halt sch... und die gesellschaft freut sich weil niemand etwas zahlen muss..
Von welchem täter können die sich bitte geld holen??? Entweder sind sie im knast, tot oder sagen ja klar ich hab das genacht, hier 200.000 euro für mein opfer.
Noch so ein sch...
Also wenn man vorher stabil war und null erlebt hat steht man ein verfahren durch und bekommt die kohle. Dann ist mam oft aber auch viel weniger drauf angewiesen als menschen die eben schon ewig gewalt erleben..
Eli