Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Hier findet Ihr einen Raum, in dem Ihr über alles reden könnt, was in den anderen Foren keinen Platz hat.
Birgit unl.

Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von Birgit unl. »

Hallo ihr Lieben

Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

Ich habe 2016 einen Antrag gestellt, der 2019 bewilligt wurde.
Es hieß, das ich bis 10000€ den Fonde voll ausschöpfen könnte.
Habe bisher nur einen geringen Teil davon genugzt.
Nun nach 5 Jahren bräuchte ich nochmal eine Behandlung. :?

Wie muss ich vorgehen? Besteht der Anspruch nach 5 Jahren überhaupt noch?

Und wie ist es, kann man einen Teil davon auch anderweitig nutzen?
Mein Garten, den ich seid 7 Jahren nutze hilft mir sehr bei meiner Heilung.
Hier müsste aber noch eine alte Bude ab und neu aufgebaut werden. Dafür könnte ich ganz dringend Geld gebrauchen.
Ob sowas auch genemigt wird?

Habe schon versucht dort anzurufen, bin aber heute nicht durchgekommen.

Über Antwort würde ich mich sehr freuen.
Eli

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von Eli »

Hallo Birgit,

Der Anspruch besteht noch.
Du kannst einfach eine Art neuen Antrag stellen und alles rein schreiben was du möchtest und es versuchen.
Eine Freundin bekam Führerschein und Auto.
Für Details ruf am besten nochmal dort an.
Ich denke wichtig ist gut zu begründen wieso dir die Dinge helfen dass es dir besser geht.
Mit schwerbehinderten Ausweis ab 50 bekommt man noch 5000 oben drauf.
Du kannst auch alles anders nutzen.

Liebe Grüße
Eli
Leben?
Beiträge: 228
Registriert: Mi Okt 02, 2019 1:53 pm

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von Leben? »

Bei mir lief es so das ich für alles was der Fonds bezahlte einen separaten Antrag stellte. Der Bezug wie es mir hilft mit den Folgen des SMB besser umzugehen wurde jedesmal neu begründet.

Die 5000 Euro sind für behinderungsbedingten Mehrbedarf. In meinem Fall für meinen Assistenzhund. Auch das lief über einen neuen Antrag.

Beim Assistenzhund wurden alle Kosten übernommen, die mit ihm zusammen hängen. Ganz gleich ob Ausbildung, Futter oder Tierarzt. Auch Fahrtkosten.

Beim EBike zb Helm, Sattel, Bekleidung.

Bei mir und Bekannten wurden zb. Assistenzhund, unausgebildeter Hund, ergonomischer Drehstuhl, EBike, Handy, Computer bezahlt.

Wichtig war, dass der Tag der Antragstellung immer vor dem Kaufdatum war. Falls man in Vorleistung tritt und das gewünschte anerkannt wird, zahlen sie dann nach. Ansonsten hat man Pech.

Wünsche dir viel Erfolg bei deinem Antrag.
Eli

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von Eli »

Hallo leben und birgit

Als Ergänzung: ich weiss dass es de facto so im Internet steht dass es für Mehrbedarf ist zb dolmetscher in der Therapie wenn man eine hörschädigung hat.

Die Therapeutin sagte aber es ginge für alles mögliche durch. Nicht nur bei ihr sondern auch bei zig Kolleginnen die sie aus intervision supervision und Fortbildungen kenne.
Bei mir wurde die normale Therapie damit bezahlt.
Also ich Würde es auf jeden Fall versuchen

Eli
Birgit unl.

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von Birgit unl. »

Oh Danke ihr Lieben, eure Antworten helfen mir sehr weiter.
silan
Beiträge: 202
Registriert: Do Jul 18, 2019 9:17 am

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von silan »

Hallo Birgit,
auch Garten und Abbau sowie wiederaufbau der Hütte kann übernommen werden. Bei uns haben sie Pflasterrbeiten newilligt, damit wir bedingt durch unsere Ghbehinderung überhaupt ib den Garten kommen. Dafür haben sue die zusätzlichen 5000 € wegen der Schwerbehinderung genommen.
Birgit unl.

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von Birgit unl. »

Auch dir einen lieben Dank, silan.

Dein Erfahrungsbericht, das auch "Gartensachen" bewilligt werden macht Mut.

Hier sind bei mir immer gleich Intojekte, die mir sowas dann ausreden wollen.

Gut denen da was entgegensetzen zu können.
Leben?
Beiträge: 228
Registriert: Mi Okt 02, 2019 1:53 pm

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von Leben? »

Nur Mut, Birgit.

Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn du einen Antrag einreichst?

Dass dieser abgelehnt wird und du das Geld für andere Dinge weiterhin zur Verfügung hast.

Im Falle einer Genehmigung kannst dir deinen Wunsch erfüllen eine neue Hütte aufzubauen.

So oder so. Du kannst nur gewinnen.

Und den Antrag auf Mehrbedarf zu stellen kann auch nur zu deinem Vorteil sein.

Deine Zurückhaltung kann ich gut verstehen.

Geht mir beim abrufen der 5000 Euro auch so. Schaffe es noch nicht die Rechnungen dafür einzureichen. Andererseits sehe ich es als Absicherung für meinen Assistenzhund, falls er eines Tages höhere Kosten verursacht, oder ich einen Nachfolger für ihn benötige.
Birgit unl.

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von Birgit unl. »

Danke liebe Leben? für deine Antwort.

***Könnte triggern ***


Fällt mir halt immer schwer um was zu bitten (beantragen) Meine Mutter hatte mich immer sehr kurz gehalten. Für Essen, Kleidung, Möbel musste ich sie anbetteln, es war ein richtiges Machtspiel von ihr.
Da sitzt wohl noch was bei mir fest. :?
Aber ich glaube, ich bekomme das jetzt zu fassen und kann es, auch durch deine Worte, nach innen transportieren, das ich das nicht verdienen muss, das ich einfach so wert bin, das Gesundheit ein Recht ist.

So wie ich es rausgelesen habe, bekommt man den Mehrbedarf doch nur mit Schwerbehindertenausweis. Den habe ich nie beantragt. Möchte ich jetzt auch nicht.
Aber dennoch Danke auch für diesen guten Tip.
Leben?
Beiträge: 228
Registriert: Mi Okt 02, 2019 1:53 pm

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von Leben? »

Kann dich gut verstehen, Birgit.

Geht mir auch nicht anders. Beim Hilfefonds stehen noch 5000 Euro aus. Und auch bei der Krankenkasse fand ich noch nicht die Kraft die Unterlagen für die Fahrtkosten zum Thera einzureichen. Dabei stehen die mir nach OEG zu.

TRIGGERWARNUNG

Diese alten Glaubenssätze zu verändern fällt schwer. Nichts annehmen dürfen. Keine Kosten verursachen dürfen. Stattdessen stets alles geben.

Damals gab es eine Situation bei mir wo ich laut um Hilfe bat. Und die Sachen offen beim Namen nannte. Hilfe erhielt ich keine. Stattdessen traute ich mich von da an bis zum erwachsenen Alter nicht wieder zu reden. Und alles wurde noch schlimmer.


Von daher nehme ich mir heute das Recht für mich einzustehen. Auch wenn es schwer fällt.

Was hindert dich daran den SchweBi zu beantragen? Auch hier kannst du im Grunde genommen nur gewinnen.

Der Arbeitgeber muss nicht informiert werden. Falls man ihn informiert stehen einem 5 Tage Urlaub im Jahr mehr zu. Dazu eine höherer Kündigungsschutz. Und auch der Arbeitgeber profitiert davon, wenn er Schwerbehinderte einstellt. Ein absoluter Schutz vor Kündigung ist er natürlich nicht. Aber zumindest erhielt ich damals eine bessere Abfindung.

Ungut lief es beim nächsten AG mit dem Arbeitsamt. Durch deren Fehler erfuhr er vom SchweBi.

Bei der Steuererklärung spart es Geld. Ebenso bei Eintritt in z. B. Kino, Museen, Schwimmbad etc.

Bin mir nicht ganz sicher. Aber ich glaube beim OEG spielte der auch eine Rolle. Der Grad der Schädigung ist bei mir um 10 höher als der Grad der Behinderung.

Vielleicht schaffst du es dich besser darüber zu informieren.

Heute dürfen wir groß sein und für unsere Rechte einstehen.
Birgit unl.

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von Birgit unl. »

Ok, dann werfen wir jetzt gemeinsam die alten Glaubenssätze über Bort und erlauben uns das zu nehmen was uns zusteht.

Was das Thema SBA angeht, den brauche ich nicht, bin seid 2008 in Frührente.

Mein Mann hatte ihn damals beantragt, wurde auch genehmigt, aber er nutzt ihn nie.

OEG Hatte ich vor langer, langer Zeit mal angefragt.
Da ich nicht angezeigt habe, fehlen da Beweise, hieß es.

Ich bin da mit dem Thema auch schon gut durch.

Bei der Behandlung wo ich oben von geschrieben habe, geht es um eine erneute Zahnsanierung.
Mir ist ein Zahn ganz abgebrochen und dem darunter jetzt ne Plombe rausgefallen und macht Probleme.

Zahnarzt > rotes Tuch
Die Behandlung zuletzt ging nur unter Vollnakose.

Da brauche ich dann nochmal wirklich Mut :?
Laura
Beiträge: 628
Registriert: Sa Jul 25, 2020 9:06 am

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von Laura »

@Birgit

Ich kenne das Glaubenssatz Thema gut. Bei mir ist das viel mit Scham besetzt. Ich schäme mich, um Hilfe zu bitten und diese anzunehmen. Gleiches Problem hatte ich anfangs mit dem Fond und später mit dem GDB.

Mittlerweile habe ich das größtenteils verändert. Geholfen hat mir das Verständnis, dass ich es wert bin!

Und es eine ENTSCHÄDIGUNG für unglaubliches Unrecht ist, dass mir angetan worden ist!

Wenn ich nun, mit dem Wissen von heute, auf mein Leben zurück blicke, so ist es geprägt von Leid, Schmerz und Fesseln, die mich zurückgehalten haben. Es ist mir unendlich viel Lebenszeit und Lebensqualität genommen worden und ich bin so tiefgreifend geprägt worden. Das ist schlimm. Das ist grosses Unrecht! Ohne diese Vergangenheit hätte ich ein anderes Leben.

Und deswegen verdienen wir jeden Cent aus dem Fond, der uns den Schmerz ein wenig lindert! Das Geld kann nichts wieder gut machen! Aber es hilft sehr und wir alle, die Schlimmes erlebt haben, sind es so was von wert, eine kleine Entschädigung dafür zu erhalten!

Alles Liebe!
Laura
Birgit unl.

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von Birgit unl. »

Liebe Laura, erstmal auch dir einen Dank für deinen Beitrag.

Ja, war früher auch so bei mir, aber ich habe das Scham- und Schuldthema schon angeschaut und kann sagen, das ich mich davon befreit habe.

Es ist subtiler, etwas was irgendwie in Fleisch und Blut übergegangen ist. Das muss dann jedes mal korrigiert werden, bis es sitzt.

Bei den letzten beiden Absätzen bin ich voll bei dir.
Ja, wir haben das Recht gutes für uns anzunehmen.

Mit dem Wort "Entschädigung" habe ich so meine Probleme, beinnhaltet es doch den Schaden. Nächstes Intojekt :? Als Schimpfwort, du verstehst?

Ich mag lieber sas Wort "Wiedergutmachung"

Dir auch alles Liebe
silan
Beiträge: 202
Registriert: Do Jul 18, 2019 9:17 am

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von silan »

Liebe Birgit, icv verstehe, was du meinst mit den Wörtern ''Entschädigung'' und ''Wiedergutmachung''.
Doch möchte ich anmerken, dass auch wenn das Wort ''Entschädigung'' einen klaren Hinweis auf einen ''Schaden'' hat und dies auch antriggern kann, triffte es den Punkt besser. Denn eine Wiedergutmachung kann es nicht sein, weil es nicht wieder Gut zu machen ist. Es ist einfach etwas, was den entstandenen Schaden etwas abmildern soll.
Wiedergutmachung impliziert, dass es dann aber auch mal gut sein muss. Und das wird es dadurch nicht.
silan
Beiträge: 202
Registriert: Do Jul 18, 2019 9:17 am

Re: Frage zum Fonds sexuller Missbrauch

Beitrag von silan »

Birgit unl. hat geschrieben: Sa Mär 23, 2024 2:36 pm
Was das Thema SBA angeht, den brauche ich nicht, bin seid 2008 in Frührente.

Mein Mann hatte ihn damals beantragt, wurde auch genehmigt, aber er nutzt ihn nie.
Ich kenn mich mit Rente und Frührente nicht so gut aus, aber müsst ihr nicht Steuern zahlen? Meine Schwiegermutter muss das jedenfalls. Da hättet ihr mit einem GDB und Schwebi große Freibeträge. Ich würde mich da mal beraten lassen, ob ihr Vergünstigungen geltend machen könnt.
Antworten