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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Jan 06, 2015 9:09 pm
von Gast
Hallo, moin, wie auch immer :wink: , schön, dass du hier bist.

Ich verstehe dich, wenn du schreibst, du weisst nicht wie du

dass alles erzählen kannst etc.. Mir geht es genauso,

bin auch immer sparsam mit persönlichen Geschehnissen.

Aber Tipps kann man ja schon geben. :D

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Jan 10, 2015 9:40 pm
von Johanna Montmatre
Dankeschön :)
Also ich ... so Mitte 40 , hatte nach der Arbeit im S-Wohnheim eine Erfahrung gemacht.... das war 1988 , ich war 19 ... alles wurde niedergetextet, Täter bis dato unbekannt. Aber mittels Kripo alle Spuren und Beweise sichergestellt .. nun ja... damals auch OEG-Antrag gestellt, hatte 25 % - " psychoreaktive Störungen " , welche sich nach Gutachten 1992 reduzierten auf 20% , weil es mir angeblich besser zu gehen schien... jedenfalls hatte ich nicht die Kraft dagegen anzugehen.
Das " schädigende Ereignis " wie so tiefschneidende Erlebnisse betituliert werden , fand damals in einer Ausbildungsstätte des Bundeslandes - in welchem ich vorher wohnte - statt. Auf sozusagen staatlichem Boden.
Noch ein " schädigendes Ereignis " dann 2001 , als ich so halbwegs wieder festen Boden unter den Füßen hatte... Raubüberfall auf Arbeit ......... Täter ebenso bis dato unbekannt. Wieder ewig au geschrieben.... Verletztengeld,- Verletzenrente.
Dann wieder versucht meinen , durch erstes Ereignis zerstörten Berufsweg , Traumberuf zu erlernen . Nach vielen Gesprächen - weil ich dort ja schon bekannt war ...okay... aber erst die kleine , dann gucken ... und denne die große Ausbildung... Sie waren vorsichtig, nicht meiner Leistungen wegen, sondern ob ich den Situationen ( wg. bekannter Vita ) gewachsen sein würde. Das fand ich voll klasse 8)
Letztendlich habe ich beide Ausbildungen geschafft und in beiden im 1-sten Durchgang meine Staatsexamen abgelegt . Unter recht schwierigen Umständen, vielen Krankheits-/bzw.Fehltagen und mit Plädoyer der Ausbildungsstätte ans Regierungspräsidium, dass trotz Fehlzeiten das Ziel nicht in Gefahr sei. Schulterklopf ...
Jaa... da darf ich mir schon was drauf einbilden... beim letzten Examen war ich 41 .
Hätte das aber schon mit 22 machen können,- OHNE !!! Joo und alles 1988,- immer wieder zwischendurch mit bis 2010 , gesamt 8x das Bundesland als Arbeitgeber, weil öffentlicher Dienst
Wie auch immer... das war die Vorgeschichte .
Habe dann meinen Wohnort vor etwa 4 Jahren innerlandes um ca 750km verlegt, zu dem Leidwesen meiner Eltern,- weil ich konnte nimmer da bleiben ... .
Kurze Rede, langer Sinn... Au geschrieben gewesen.. 2012 MDK schreibt plötzlich nach Aktenlage arbeitsfähig... ( schock : bekam das Schreiben Mittwochs, dass ich ab Freitag wieder arbeiten könne :shock: )
VDK gerannt Widerspruch.... Gutachten ... : generell nicht arbeitsfähig , unter 3 Std. !!! Krankengeld lief dann weiter... ALG 1 Antrag gestellt, weil K-Geld Ende bekannt war, sowie Antrag auf EM-Rente. ALG 1 lief dann , und kurz vor Ende des Bezuges wurde ich befristet rückwirkend zu 12/12 berentet mit 100% .
Ahso... nach der "Sache " 2001 bekomme ich von der BG 20% MdE ne Verletztenrente... laut letztem Gutachten von 2014 chronifiziert... keine Veränderung zu erwarten, medikamentöse wie therapeutische Behandlung wie gehabt soll weiterlaufen.
Oh....
Ja, also als ich da 2012 im Frühjahr heulend beim VDK saß hat die nette Dame dann auch gleich gesagt.. das geht so nicht,- Ihnen geht das ja schon jahrelang nicht gut,
da stellen wir beim VA einen Überprüfungsantrag....
So schleppt sich das nun dahin ::: Mit einigen Schwierigkeiten gekämpft... jedenfalls bis da der Aktenversand , Amtshilfe , etc... lief ... Gutachten hatte ich Ende des Jahres, so Anfang letztes Quartal ( 4 Std... :shock: ) aber der Gutachter war fix, ca 6 Wochen später kam Post aus dem zuständigen VA wegen Feststellung der wirtschaftlichen Situation , sowie Überprüfung der Erhöhung des GdS sowie dem BSA wg. besonderer beruflicher Betroffenheit.
Alle Unterlagen, es fehlt nicht eine Sekunde im Lebenslauf oder was den Zeitraum der wirtschaftliche Situation angeht...
Iss des , dass die das wollten nun des Ende meiner letzten Runde ? Ein gutes Zeichen ?

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Jan 10, 2015 9:46 pm
von Johanna Montmatre
ähm.. das OEG Gutachten Ende letzten Jahres...
die Unterlagen ans VA mit dem BSA und so haben wir vor Weihnachten 2014 rausgeschickt (22.12 )

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Jan 11, 2015 6:25 pm
von Gast
Warum hast du nicht eine Kopie deines erstellten Gutachtens bekommen ? Du möchtest doch wissen was drin steht. Bist du darüber informiert, ob das Gutachten dem Versorgungsamt vorliegt ? Und was sollte das Gutachten überhaupt aussagen ? Unten schreibst du, dass das Versorgungsamt jetzt erst die Höhe des GdBs feststellen möchte. Wofür stand nun das erste Gutachten ?
aber der Gutachter war fix, ca 6 Wochen später kam Post aus dem zuständigen VA wegen Feststellung der wirtschaftlichen Situation , sowie Überprüfung der Erhöhung des GdS sowie dem BSA wg. besonderer beruflicher Betroffenheit.
Ob es ein gutes Zeichen ist, kann man ja nicht aus der Ferne einschätzen, wir kennen ja nicht deine psychische und deine physische Situation, ausserdem sind wir keine Ärzte, die das zu entscheiden haben.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Jan 11, 2015 6:26 pm
von Gast
Meinte GdS !

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Jan 12, 2015 12:23 pm
von Elona
Schwierig zu sagen, ob das nun alles ist. Rein instinktiv würde ich sagen - ja. Aber ich habe gelernt beim OEG ist alles möglich. Für die ist wichtig, welchen Schaden du direkt davon getragen hast, ob es berufliche Einschränkungen gibt und wie der evtl Weg gewesen wäre, ohne die Schäden. Daher brauchen sie den Lebenslauf, der ja vollständig vorliegt.

Aber eigentlich müsste alles da sein. Nur kann das natürlich noch eine Weile dauern. Bei den Versorgungsämtern laufen die Uhren leider anders.

Eine Kopie des Gutachten bekommt man normalerweise nicht vom Gutachter. Der darf das nicht einfach so rausgeben. Er muss das seinem Auftraggeber geben und der kann dir Einsicht geben. Ich musste um überhaupt mal meine Gutachten sehen zu können, nun den Weg des Widerspruchs gehen. Die Gutachterin hätte mir gerne eine Kopie gegeben, aber sie ist dazu nicht befugt. Sie hat mir nur bei der zweiten Begutachtung berichtet, was bei den anderen noch so drin steht. Du hast zwar ein Recht auf Akteneinsicht, aber bei mir ist es doch ein weiter Weg.

Naja ich ärger mich gerade etwas über den VDK. Vor 7 Wochen haben wir den Widerspruch gemacht und die Unterlagen sind auch schon eine Weile dort vorliegend. Das weiß ich jetzt aber auch nur, weil ich mal so unverschämt war und angerufen habe wie es aussieht. Die Akte ist natürlich sehr umfangreich. Ist es beim OEG eigentlich meistens. Sind ja 5 Gutachten zwegs OEG und ein Glaubwürdigkeitsgutachten (80 Seiten) drin. Sie meldet sich, wenn sie alles durchgearbeitet hat und die Begründung hat. Naja ausgemacht wars anders. Aber sie wird nochmal an mich erinnert. Daher war mal auch meine Frage, ob es da eine Frist gibt bis wann die Begründung da sein muss. Nun ist ja zwischen einfachem Widerspruch und jetzt schon 7 Wochen. Ich weiß noch nicht, ob ich mit dem VDK den richtigen Partner habe, der sich darum kümmert.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Jan 14, 2015 9:24 pm
von Johanna Montmatre
Hallo Gast ,- das erste Gutachten 2014 ,- von dem ich schrieb- war von der Berufsgenossenschaft - da hat der Gutachter geschrieben... chronifiziert... das betrifft das
" Geschehen " aus dem Jahr 2001 . Bleibt so wie es ist , an Verletztenrente ändert sich nichts . Das Gutachten von denen habe ich auch. Ich habe alle, bis auf das ..s.u.
Letzteres Gutachten , das 4-stündige war vom VA , woraufhin der VDK die ausfüllformulare n recht flott eben bekam , bzgl BSA... und Überprüfung von GdS
Ich schrieb unten dass es um eine Überprüfung des GdS geht ... aber steht doch alles da oben ? :?

Hallo Elona... ich hoffe auf Deinen Instinkt !!
Also ich habe echt alles ALLES lückenlos geschickt. Nicht nur den Lebenslauf, alle Zeugnisse... na und jeden einzelnen Lohnzettel von der Uniklinik.
ich habe das abgewogen.. war insgesamt knapp 600g an Unterlagen...
Der Gutachter hatte meine Geschichte in einem Karton mitgebracht ... Ich sagte dann noch am Ende... : ein Leben im Karton,- ich wünschte- sie hätten nicht einen Zettel und ich ein gesundes Leben.
Ich habe auch mal noch lange rumgegoogelt wegen Frist zw. Begründung und Widerspruch,- aber nichts gescheites oder handfestes gefunden. Das Du mit Dein VDK nicht so zufrieden bist,- andere hier teilweise auch tut mir leid. Da scheine ich echt Glück zu haben. Ich werde da Anfang der Woche wieder vorbeischauen, da frage ich mal,- ob sie da spontan was zu wissen , also wegen dieser Frist

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Jan 14, 2015 10:10 pm
von Elona
Hallo Johanna

wäre toll, wenn du da was raus findest. Im Internet hab ich auch nix gefunden. Sind halt auch noch die ganzen Feiertage drin gewesen. Es läuft halt jetzt alles über den VDK. Ich weiß auch nun gar nicht wie es mit dem anderen Antrag aussieht. Hab ja Höherbewertung des GdS wegen besonderer beruflicher Betroffenheit, Ehegattenzuschlag, BSA und AR beantragt bzw. der VDK hat das für mich gemacht.
Da werden bei mir bestimmt auch noch weitere Unterlagen gebraucht. Wie lang hat das Versorgungsamt da eigentlich Zeit drauf zu reagieren?

Aus gesundheitlichen Gründen, eben die wo mir auch anerkannt wurden, musste ich nun weitere Betreuung für meine Kinder suchen. Wahrscheinlich müssen wir das komplett alleine zahlen. Das Jugendamt hat da seine Tabellen und muss noch abwarten, ob ich doch unterstützt werde. Meine komplette Grundrente und noch mehr wird da drauf gehen. Aber leider ist es nötig und meine Kinder sollen nicht darunter leiden müssen.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Jan 14, 2015 10:16 pm
von Gast
Naben,
wenn du die ein Monatige frist zur Begründung des Widerpsruches versäumt hast besteht noch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen, da kann dann das was als Widerspruchsbegründung reinsollte als Begründung für den Antrag genutzt werden.

Wenn ich gegen einen Bescheid Widerspruch erheben muss dann erhebe ich diese kurz vor ablauf der Frist den Widerspruch und reiche die Begründung nach was ich im Schreiben dan die Behörde auch Ankündige, so besteht die Möglichkeit sich ein paar Tage extra rauszuholen.

Ein Tip: Wenn ein einfaches Schreiben gesendet wird dieses einfach in einen Bescheid umwandeln und hiergegen Wiederspruch erheben was ganz legal ist.

ansonsten wünsche ich viel Kraft und vorallem noch mehr erfolg
Elona hat geschrieben:Schwierig zu sagen, ob das nun alles ist. Rein instinktiv würde ich sagen - ja. Aber ich habe gelernt beim OEG ist alles möglich. Für die ist wichtig, welchen Schaden du direkt davon getragen hast, ob es berufliche Einschränkungen gibt und wie der evtl Weg gewesen wäre, ohne die Schäden. Daher brauchen sie den Lebenslauf, der ja vollständig vorliegt.

Aber eigentlich müsste alles da sein. Nur kann das natürlich noch eine Weile dauern. Bei den Versorgungsämtern laufen die Uhren leider anders.

Eine Kopie des Gutachten bekommt man normalerweise nicht vom Gutachter. Der darf das nicht einfach so rausgeben. Er muss das seinem Auftraggeber geben und der kann dir Einsicht geben. Ich musste um überhaupt mal meine Gutachten sehen zu können, nun den Weg des Widerspruchs gehen. Die Gutachterin hätte mir gerne eine Kopie gegeben, aber sie ist dazu nicht befugt. Sie hat mir nur bei der zweiten Begutachtung berichtet, was bei den anderen noch so drin steht. Du hast zwar ein Recht auf Akteneinsicht, aber bei mir ist es doch ein weiter Weg.

Naja ich ärger mich gerade etwas über den VDK. Vor 7 Wochen haben wir den Widerspruch gemacht und die Unterlagen sind auch schon eine Weile dort vorliegend. Das weiß ich jetzt aber auch nur, weil ich mal so unverschämt war und angerufen habe wie es aussieht. Die Akte ist natürlich sehr umfangreich. Ist es beim OEG eigentlich meistens. Sind ja 5 Gutachten zwegs OEG und ein Glaubwürdigkeitsgutachten (80 Seiten) drin. Sie meldet sich, wenn sie alles durchgearbeitet hat und die Begründung hat. Naja ausgemacht wars anders. Aber sie wird nochmal an mich erinnert. Daher war mal auch meine Frage, ob es da eine Frist gibt bis wann die Begründung da sein muss. Nun ist ja zwischen einfachem Widerspruch und jetzt schon 7 Wochen. Ich weiß noch nicht, ob ich mit dem VDK den richtigen Partner habe, der sich darum kümmert.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Jan 17, 2015 3:59 pm
von Elona
Der Widerspruch ist am 26.11. raus gegangen. Den Widerspruch erst kurz vor Ablauf zu machen würde ja nicht viel bringen, da ich zur Begründung ja die Unterlagen brauch. Der VDK hat ja nun die Bevollmächtigung. In dem war natürlich auch geschrieben, dass die Begründung nachgereicht wird, wenn die Akten gesichtet wurden. Da wurde auch um die Übermittlung der Akte "gebeten". Also falls es so eine Frist zur Begründung wirklich gibt, dürfte die doch erst laufen, wenn die Akten vorliegen oder? Ansonsten könnte sich das Versorgungsamt ja Zeit lassen bis die Zeit vorbei ist. Wahrscheinlich bin ich da einfach etwas ... mh wie soll mans sagen, vorsichtig, ängstlich, voreingenommen.

Wie lange haben die Zeit einen Antrag wegen Höherbewertung, BSA usw. zu bearbeiten? Es ist nur so seltsam, da es beim OEG so unterschiedlich ist mit dem Bearbeiten. Naja vielleicht wird das dieses Jahr noch was :roll:

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Feb 07, 2015 12:21 pm
von lisa489
Wer kann mir einen Tip geben wo und wie ich in Bochum einen vernünftigen Anwalt finden kann, der mein Opferentschädigungsverfahren, das ich erstinstanzliche verloren habe, zu einem fairen Preis übernimmt?
lg lisa

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Feb 07, 2015 4:22 pm
von Gast02
lass dich beraten vom Weisen Ring oder vom VDK, beide sind versiert auf dem Gebioet.

Meine Sache habe ich bis zur erhebung und Begründung der Klage in eigenregie durchgezogen da ich ein Gutachten erhielt was alles andere als Psitiv war habe ich einen Antrag auf PKH gestellt udn mir eine Anwältin meiner wahl als Rechtsbeistand beiordnen lassen diese hat dann meine KlageBegründung ergänzt, mal sehen was jetzt wird.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Feb 13, 2015 12:18 pm
von Elona
Hallo

ich kann leider auch keinen guten Anwalt empfehlen. Habe bisher alles alleine gemacht gehabt. Nun eben mit dem VDK, obwohl die ja nicht wirklich was gemacht haben.

Nun zu meinem Stand. Ich bin ja anerkannt mit 50 GdS. Den Widerspruch werden wir so wieder zurückziehen, nur dass eben mir die Zinsen noch gezahlt werden müssen. Die Gutachten (zumindest wo ich persönlich begutachtet wurde), habe ich nun in Kopie bekommen und da gehen eher die 50 GdS hervor. Mit den Richtung 70 wäre dann mit Berücksichtigung meiner beruflichen Betroffenheit. Aber das ist ja nun im seperaten Antrag am laufen.

Aber es ist hochinteressant was da alles drin steht. Ich wusste gar nicht das die soooo viele Unterlagen von mir haben. Wirklich ab Geburt an. Jetzt weiß ich auch, dass ich an der Geburt kurzen Sauerstoffmangel hatte. Wusste ich bisher nicht :wink: Jetzt weiß ich was ein gläserner Mensch ist.

Ich hatte mit meiner Gutachterin echt Glück. Die hat im zweiten Gutachten, der anderen Ärztin (die per Aktenlage das schlechte Gutachten gemacht hatte) auf knapp 8 Seiten eine verbale Ohrfeige verteilt und Aufklärungsarbeit geleistet. Aber sehr gut untermauert und jedes Argument ist unumstößlich. Sowas würde nicht jeder Gutachter bzw. Arzt machen.
So konnten die gar nicht anders, als wie mir die mindesten 50 zu geben. Dazu bin ich gespannt wie es mit dem BSA aussieht. Im Gutachten steht auch expliziet drin, dass es schulisch einen starken Einbruch gab. Eben auch darauf zurückzuführen.

Meine Grundrente läuft jetzt und ist soweit auch okay. Aber wegen dem Antrag auf Ausgleichrente, BSA, Höherbewertung des GdS wegen besonderer beruflicher Betroffenheit und Ehegattenzuschlag. Hab ich noch gar nichts gehört. Es wurde auch nichts angefordert. Wie sind eure Erfahrungen? Sind ja erst etwas über 2 Monate. Bei OEG Sachen ist das ja noch keine Zeit. Aber um das zu bearbeiten bräuchten die da nicht weitere Unterlagen von mir?

LG Elona

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Feb 13, 2015 1:26 pm
von Lieane
Nur mal kurz anmerken. Du kannst nicht von einem 50 ziger Wert (GdS) auf einen 70ziger, mit der beruflichen Betroffenheit, kommen.
Das geschieht in einem 10 er Schritt d.h. du erhälst ein GdS von 50, dann wirst du auf ein GdS von 60 GdS kommen.

lg

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Feb 13, 2015 3:13 pm
von Elona
Danke für deine Anmerkung. Das ich nicht auf die 70 komm damit, dass weiß ich. Die 70 waren nur im Gespräch, da dies die Gutachter zu mir sagten. In extremen Fällen kann die berufliche Betroffenheit auch 20 erhöhen. Aber das ist extrem selten und trifft bei mir denk ich nicht zu.

Die Gutachter hatten noch etwas mit rein genommen, was nicht anerkannt wurde und daher dann komplett die 70. Aber ich denke mit den 50 GdS ist vom Versorgungsamt ein faires Ergebnis. Hatte ich glaube ich nicht ganz unten rein geschrieben.

Bin nur gespannt wie lang es mit dem Antrag nun läuft.