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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Nov 25, 2014 8:37 pm
von Gast
Grossartig ! Ein guter Teilerfolg.
Die Nachzahlungen wirst du garantiert noch ende der Woche bekommen, da du ja geschrieben hast, das der Monat Dezember schon mitberücktsichtigt wurde.

Offene Fragen, kannst du ja gleich morgen beim VdK ansprechen. Dir viel Glück auf dem Weg.

Wirst du nun weiterkämpfen ?

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Nov 25, 2014 8:44 pm
von sybill1965
Hallo Elona
Mit was sollst du Versicherungsbetrug begangen haben
damit dass ich die Sachverhalte erst mit Jahrzehnten Verspätung dem Versorgungsamt gemeldet habe. Dadurch wurden psychische Krankheiten behandelt die ich im engeren Sinne vielleicht gar nicht habe (Schizophrenie, schizotype Störung). Ob durch diese mediziisch unspezifische Behandlung der Kasse Mehrkosten enstanden sind kann ich nicht beurteilen, wäre aber denkbar. Möglicherweise hätte die Kasse ohne meine traumatisch bedingte dissoziative Amnesie (Gedächtnisverlust) eine andere Behandlung bezahlt, nämlich eine für Borderline und PTBS, das wäre vielleicht weniger teuer geworden und hätte teilweise von den innerfamiliären Tätern bezahlt werden müssen, daher meine Befürchtung. Ich hätte damals Anzeige erstatten müssen, konnte aber nicht, mangels Erinnerungsvermögen. Daher konnte der Haupttäter, mein Vater, nicht finanziell in die Pflicht genommen werden, da es objektive Beweise für seine Täterschaft aus verschiedenen Gründen nicht gab. All dies kann ich aber aus eigener Kraft nicht beweisen. Die Kasse könnte psotulieren dass ich absichtlich eine Meldung bzw. Anzeige unterließ um mich beim Täter liebkind zu machen, anschließend unrechtmäßig gesetzliche Kassenleistungen abgriff und hinterher durch einen OEG-Antrag Gewinn abzuschöpfen versuchte. Die Bweislast läge zwar bei der Kasse, aber da in der Akte bisher nichts vom Trauma und Amnesie drinsteht, und ich nicht wissen kann was im Falle eines späteren positiven OEG-Bescheids bzw. Sozialgerichtsurteils dann in der Akte drinstehen würde, und da dann stimmt nix drinstehen würde womit die Ärzteschaft selber regresspflichtig gemacht werden kann, habe ich eben Befürcxhtungen dass ich selber die Arschkarte ziehe, sobald ich auch nur einen Cent mehr als meine Grundsicherung in der Tasche habe.

Vielleicht wurde aber ein Teil der Behandlung gar nicht über die Kasse abgerechnet, das entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis. Da in meinen Miissbrauch zahlreiche Personen innerhalb und außerhalb der Familie verwickelt waren, könnte es auch sein dass ein Teil der Behandlung ohne meioe Kenntnis im nachhinein mit der Familie abgerechnet wurde. Das würde meine Familie mir nicht sagen da dies einem Tateingeständnis gleichkäme.

Vielleicht sind für einen Teil der Behandlung auch gar nicht die Versicherungen in Vorleistung gegangen sondern die Ärzte selber, z.B. aus wissenschaflichen oder forensischen Gründen. Dann werden die das vielleicht später selber mit mir abrechnen wollen, wenn mir der Staat OEG-Leistungen zubilligt. Vieliicht wollen die auch dass der Saat das direkt bezahlt, in so `ner Art Amtshaftung oder sowas, ich blick' da nicht durch. Meines Wissens stehen in den jeweils anlassgebunden versendeten Krankenakten bzw. Arztbriefen nicht alle Teile meiner Behandlung überhaupt drin. Soweit mir Akteneinsicht ermöglicht wurde fehlen da wesentliche Teile, insbesondere Dinge in die die Amtsärzteschaft involviert war..
Du musst ihnen mitteilen, wenn du einen Bescheid vom Versorgungsamt hast also vorallem einen positiven
sorry wenn ich korrigiere, ich habe gestern beim Amt angerufen. Mir wurde gesagt dass das Versorgungsamt bei positivem Bescheid automatisch die Kassen informiert, dafür hat sie eine Schweigepfllchtentbindung. Wenn sie das tut steht das im Bescheid drin. Bei negativem Bescheid tut sie das nur auf Verlangen der Kasse. Eine weitergehende Meledpflicht des Antragstellers besteht nicht, da mit dem Antrag die Pflicht erfüllt wurde.So wurde es mir erklärt. Vielleicht wird das bei Versorgungsämtern die nicht speziell für die Härtefallregelung zuständig sind anders gehandhabt, ich bin Härtefall.

Grüße
Sybill

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Nov 26, 2014 11:11 am
von Gast
Hallo Sybill

Ich kann gar nicht nachvollziehen, warum du soviel Schritte im Voraus denkst. Selbst deine Diagnose Schizophrenie, schizotype Störung kann durch eine Verwarlosung in der Kindheit hervorgerufen werden, neben X anderen Diagnosen z.B. PTBS u.a..

Warum machst du dich im Vorfeld so verrückt, du weisst doch gar nicht was auf dich zukommen wird, denn niemand der einen Antrag stellt kann alles voraussehen und oftmals kommt doch alles ganz anders, als man denkt.

Selbst Krankenkassen unterliegen mit Rückforderungen einer Verjährung, dies nur als Info und an die Grundrente darf niemand ran.

MFG
Susann

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Nov 26, 2014 11:22 am
von Gast
Was mir gerade noch durch den Kopf geht -
du hast dir die Diagnose ja nicht gegeben, sondern Ärzte oder Therapeuten. Du musst kein Geld für eventuelle erfolglose Therapien zurückzahlen, das habe ich auch noch nie gehört. Wer sagt denn das eine Traumatherapie erfolgsversprechend ist, verstehst ?

Susann

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Nov 26, 2014 7:42 pm
von Elona
Also du machst dir zu viele Gedanken. Ich hab auch erst viele Jahre später den OEG Antrag gestellt (12 Jahre nach der Tat). Wurde erst mit der einen Diagnose, dann mit der anderen usw. behandelt. Also glaub mir die KK zahlt nur etwas was sie auch zahlen muss und manchmal will (wobei wollen da ja immer relativ ist).

Ärzte können nicht nachträglich was verlangen. Über eventuelle Kosten muss der Patient vorab informiert werden. Ist wie bei den IgEL Dingern.

Die KK haben Verjährungen. Da bin ich mir sicher, denn deswegen wurde ich von meiner letzten Kasse angeschrieben. Musste nocheinmal direkte Angaben machen. Habe diese ans Versorgungsamt verwiesen und nur die groben Daten aufgeschrieben. Die können nur 3 Jahre rückwirkend sich die Ansprüche sichern. Bei mir ist es so, dass die alte KK nun ab Antragsstellung versucht beim Versorgungsamt Geld zurück zu bekommen. Die aktuelle Kasse wird das wohl auch machen. Soviel ich weiß, bekommen die Ende des Jahres eine Pauschale ausbezahlt. Aber an dich wenden die sich nicht.

Ruhig Blut, tief durchatmen

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Nov 26, 2014 7:49 pm
von Elona
Achja mein VDK Termin. Die legen für mich jetzt Widerspruch ein, da eine wichtige Erkrankung nicht mit drin ist. Mit den 50 wäre ich mehr oder weniger einverstanden. Aber ich möchte wissen was jetzt in den Gutachten drin steht. Die Gutachter haben mir bei beiden Begutachtungen ja eine GdS von 70 bis 80 und eben den Crohn mit als Folge drin. Aber wie sie es genau geschrieben haben, weiß ich ja nicht. Den Widerspruch kann ich ja jederzeit auch zurückziehen.

Das auf die Nachzahlung Zinsen ausgezahlt werden müssen, hat die Dame dort zum ersten Mal gehört. Sie macht sich nochmal schlau. Sie war schon recht kompetent, aber rein von der Matherie bin ich doch mehr drin und hab umfangreicheres Grundwissen. Ich hab nur eben Probleme mit den Details. Ich war wiedermal ein Sonderfall :x Kann dieses Wort nicht mehr hören.

Parallel beantragen wir nun eben den BSA, AR, Ehegattenzuschlag und die Höherbewertung des GdS wegen besonderer beruflicher Betroffenheit. Aber ich hab jetzt alles dem VDK übergeben und ich will mich mit meinem Kopf nicht mehr zu sehr damit beschäftigen.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Nov 26, 2014 10:10 pm
von Gast
Ein "Sonderfall" ist man immer, wenn Helfende mit ihrem Latein am Ende sind bzw, kein Wissen haben. Das kenne ich zu gut.
Was die Zinsen anbelangen, das sollte der VdK wissen. Bei mir lief das ganz unproblematisch mit den Nachzahlungen.

Dann komm erstmal an deine Gutachten ran und informiere dich, was die Gutachten über dich aussagen. Wenn dir ein Wert
von 80 zusteht, dann lass es möglichst nicht verstreichen, wenn es denn schon mehrfach gesehen worden ist. Das Versorgungsamt
wird dir nicht sofort die 80 GdS geben. Die Gerichte folgen meistens dem Gutachter.

Du könntest somit von 80 GdS, mit deiner beruflichen Betroffenheit auf 90 GdS kommen, denn eine Herunterstufung erfolgt
ja meistens immer wieder schnell. Lass dir das mal durch deinen Kopf gehen.

MFG
Susann

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Nov 27, 2014 7:34 pm
von Elona
Es wird nun vom VDK alles weitere in die Wege geleitet. Ich denke auch, dass wir jetzt einfach alles mal probieren. Ersteinmal schauen was genau in den Gutachten steht. Aber für mich ist es doch jetzt befreiend, dass ich anerkannt bin und alles weitere jemand anderem in die Hand geben konnte. Mal sehen wann die Nachzahlung kommt.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Nov 28, 2014 8:11 pm
von Sybill1965
Hallo Elona
Elona hat geschrieben:Die KK haben Verjährungen. Da bin ich mir sicher, denn deswegen wurde ich von meiner letzten Kasse angeschrieben.
Ja sicher haben die Verjährungen, im zivilen Recht, aber das habe ich doch schon selber geschrieben. Die Verjährung beginnt aber nicht mit der Antragstellung beim Versorgungsamt sondern mit der Kenntnis von Täter und Tat beim potenziellen späteren Kläger. Wer sagt denn dass die späteren Kläger nicht die Kassen selber sind? Weißt du das?
Wenn sich eines Tages die Beweislage ändert, z.B. im Kontext von Erblassenschaft und Testament meiner Mutter, gibt es keine Verjährung mehr weil dann die Kenntnis von Täter und Tat ja erst eintritt, aus Sicht der Kläger.. Mal abgesehen davon dass dann sowieso alles an das Sozialamt gehen würde. Aber dann würde von den Regressberechtigten eben auch auf eventuelle OEG-Gelder direkt zugegiffen werden.

Daraus folgere ich dass die Versicherungen die kenntnis von Tätern und Taten, inner- UND außerfamiliär durch einen Bescheid des Amtes heute erfahren müssen. Das erfahren die aber qua Amt nur bei einem positiven Bescheid. Einen positiven Bescheid kann ich aber nach derzeitiger Beweislage allenfalls dann erwarten, wenn ich einen neuen Antrag stelle, der sich allein auf die außerfamiliären Straftaten bezieht, weil darüber im alten Antrag nichts drinstand und daher auch noch nicht beschieden wurde.
Das wiederum bedeutet dass die Versicherungen selbst bei einem postiven Bescheid keinerlei Kenntnis des innerfamiliären Missbrauchs erlangen. Den ich aber als eigentliche Schadensursache ansehe. Somit bleibt da Regressproblem bestehen, egal ob ich nochmal einen Antrag stelle oder nicht.

Ein Ü-Antrag in der bereits negativ bescheidenen Sache, also dem innerfamilären MB, würde erneut mangels Beweisen erneut abgelehnt weden würde, laut mehrfacher Aussage verschiedener Leutei im Amt. Mit einem ganz neuen Antrag, in welchem ich den außerfamiliären Missbrauch als eigentliche Schadensursache definieren müsste, würde ich, wenn überhaupt, nur das Geld bekommen was mir von meiner Familie sowieso als Erbe zugedacht worden war und was ich derzeit auch noch gar nicht haben will, und zweitens wüsste ich nicht wie ich dann päter zu meinem Recht kommen soll wenn ich mir heute mit einem idiotischen Antrag in´s eigene Knie schieße, indem ich Dinge schreibe die zwar nicht gelogen sind aber auch nicht dem entsprechen worum es eigentlich geht. Wahrscheinlich würde ich dann Geld angeboten bekommen welöches ich jetzt nicht brauche und eine vollends merkbefreite BPS-Therapie als Bedingung, und wenn ich ablehne (was ich todsicher tun würde) gibt es einen Ablehnungsbescheid und somit wieder keine Meldung, also auch keine Kenntnhis von Täter und Tat bei den Kassen. Und damit auch keine Regressverjährung.

Mir geht es ja nicht darum etwas nicht zu bezahlen was ich zahlen müsste, sondern darum das ich meine Claims nicht aus eigener Kraft beweisen kann, aber auch nicht auf mein Erbe verzichten kann denn sonst habe ich keine faire Perspektive mehr in diesem Leben, bleibe der Ausgeschmierte.
Musste nocheinmal direkte Angaben machen. Habe diese ans Versorgungsamt verwiesen und nur die groben Daten aufgeschrieben. Die können nur 3 Jahre rückwirkend sich die Ansprüche sichern. Bei mir ist es so, dass die alte KK nun ab Antragsstellung versucht beim Versorgungsamt Geld zurück zu bekommen. Die aktuelle Kasse wird das wohl auch machen. Soviel ich weiß, bekommen die Ende des Jahres eine Pauschale ausbezahlt. Aber an dich wenden die sich nicht.
Es ist doch völlig wurscht an wen die sich wenden solange es um einen Verschiebebahnhof mit dem gleichen Geld geht. Die Kassen geben sich nolens, volens mit einer amtlich zugewiesenen Pauschale zufrieden, dafür müsste es aber erst einen positiven Bescheid geben. Und zwar einen mit dem ich mir nicht selber schade. Wie das gehen soll hast du mir nicht erklärt.

Grüße
Sybill

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Nov 30, 2014 4:18 pm
von Elona
Hallo Sybill

ich hab deinen Text nun mehrfach durchgelesen, aber komm nicht ganz mit. Was ich hier weitergebe sind meine eigenen Erfahrungen und was ich mir selber zusammengetragen habe.

Mir kommt es so vor, als ob du in deinem Kopf jegliche Variablen durchgehst. Die Regressansprüche sind nicht dir gegenüber. Jegliche Ansprüche (außer eben die zivilrechtlichen wie direktes Schmerzensgeld) gehen mit Antragsstellung an das Versorgungsamt über. Ansprüche Dritter wie KK müssen gegenüber dem Versorgungsamt geltent gemacht werden.

Ich verstehe nicht so ganz, was du denkst bezahlen zu müssen. Du hast Leistungen von der KK in Anspruch genommen, also sie haben was bezahlt ? Du bist dort versichert gewesen und dein Beiträge wurden von einer Behörde oder anders wie gezahlt? Dann bist du der KK auch nichts schuldig. Sie haben eine gewisse Pflicht ihren Versicherten gegenüber. Oder was meinst du?

Von meiner alten KK hab ich die Aussage, dass sie ihre Ansprüche nur 3 Jahre rückwirkend gelten machen können und das auch nicht mir gegenüber, sondern dem Täter bzw. eben nun dem Versorgungsamt gegenüber, da diese nun die alleinigen Regressanspruchsberechigten. Ich hatte auch nicht die Pflicht meine KK darüber zu unterrichten. Die Verurteilung, somit bekannt, war schon rechtsgültig 2003. Mit involviert war Staatsanwaltschaft, mein Anwalt, Jugendamt, Kinderschutzbund.

Als ich den OEG Antrag beantragt habe, habe ich dies meiner KK mitgeteilt. Wäre der Bescheid negativ, müssten sie sich damit abfinden. Bzw. selber versuchen Regressansprüche beim Täter zu stellen. Was aber ohne Verurteilung schwierig für die wird. Aber auch das geht sozusagend an dir vorbei. Wenn du was geerbt hast von dem Täter gegen den Ansprüche gestellt werden, dann können die glaub darauf nicht zurückgreifen. Denn der hat ja das Geld nun nicht mehr. Aber das ist sehr komplex und darüber kenn ich mich nicht aus. Das ist ja wieder unabhängig vom OEG. An deiner Stelle würde ich mich von einem Profi beraten lassen. Wir sind hier nur Laien, die aus ihrer eigenen Geschichte ihr Wissen haben.

Vielleicht kannst du mich aufklären was nun richtig ist.

VG Elona

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Nov 30, 2014 6:17 pm
von Susann
Sobald wir im OEG Verfahren sind, fällt das Erbe prinzipiell ans Versorgungsamt bzw. müssen wir es dort angeben, sie halten es zurück, wenn wir anerkannt werden, fällt das Erbe vollends ans Versorgungsamt.

MFG
Susann

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Nov 30, 2014 7:25 pm
von Elona
Okay, jetzt hab ichs kapiert. Das ist wirklich blöd. Da kenn ich mich leider bzw. eigentlich zum Glück nicht aus. Das ist sehr speziell und ihr müsst da von einem Profi beraten werden.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Nov 30, 2014 8:06 pm
von frau
hallo,
ich habe mich jetzt auch dazu entschlossen ein antrag zu stellen,
ich mache das allein und möchte euch um hilfe bitten,
es geht mir darum wieviel ich da zu meine geschichte
angeben muss,also zu dem ms verlauf,der täter lebt nicht mehr.
grüsse frau

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Nov 30, 2014 9:10 pm
von Susann
Hallo Frau, um es kurz zu fassen, du musst deine Biographie und deinen Missbrauch punktuell dem Versorgungsamt angeben, denn erst so können die Bearbeiter erkennen, inwieweit das Vorgetragene der vollen Wahrheit entsprechen kann. Viel anschaulicher du die Begebenheiten niederschreibst, verständlich machst, möglichst wenige Lücken in deiner Biograhie verschliesst, umso verständlicher deine allumfassende persönliche Geschichte. Lass möglichst keine Fragen für die Gegenseite offen, trag im Vorfeld dazu bei.

Wenn du unter einer dissoziative Amnesie leidest gibt es an.

MFG
Susann

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Nov 30, 2014 9:52 pm
von frau
danke susann
l.g.frau