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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Okt 16, 2014 6:05 pm
von Gast
Wollte von euch noch was wissen. Wie ist dass, wenn man anerkannt wurde und den Bescheid bekommt. Da steht ja dann der GdS drin. Wie verhält sich das dann weiter? Wann kann mit der Zahlung gerechnet werden? Bei mir sind wir ja schon im 35ten Monat. Muss ich dann sonst noch was machen, wegen BSA und Ausgleichsrente? Oder wird das normalerweise gleich überprüft (wenn man natürlich den entsprechenden GdS hat)?
Ich kann nur von mir sprechen. Als der Bescheid, somit die Anerkennung mir vorlag, kamen die Rückzahlungen der letzten Jahre einen Monat später auf mein Konto, ferner ging dann einen Tag vorher ein Bescheid voraus.

BSA und Ausgleichsrente kommen nicht automatisch, diese muss du gesondert beantragen.

Erstmal muss du ja schauen, ob du mit deinem GdS einverstanden bist, der ja wie gesagt noch aussteht. Wie es bei dir ausschaut hast du ja hier gut geschildert. Ich kann für dich nur hoffen, dass das Versorgungsamt dir einen höheren GdS einräumt, da die Gutachter ja die Schwere bei dir erkannt haben.

Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, man sollte in dieser Angelegenheit aber immer mit dem schlechten rechnen, ansonsten fällt man wieder in ein tiefes Loch.

Verliere mit dem Bescheid, der irgendwann bei dir eintrudelt nicht den Kampfeswillen. Ich denke, dass es bei mir auch drei Instanzen werden. Nun gut, kann ja bei dir besser laufen. Es sei dir nur gegönnt.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Okt 16, 2014 6:42 pm
von Elona
Danke dir für die Antwort. Ja immer mit dem schlechteren rechnen. Ich rechne damit, dass ich die Anerkennung mit einem GdS von 30 erstmal bekommen werde. Weniger wirds nicht, dass wäre dann mehr als frech. Mein Therapeut, Gutachter für OEG, Gutachter für RV, Reha-Arzt, ärztlicher Dienst Arbeitsamt, MDK kamen alle zum gleichen Schluss.

Ich weiß nicht was die sich alles erlauben dürfen. Hab mit meinem Therapeuten schon gesprochen, wenn ich in den Widerspruch gehe werde ich alle Gutachten anfordern und mit ihm zusammen durchgehen. Ebenso versuch ich nochmal den VDK. Aber die Gutachten und die genaue Begründung für den GdS braucht man ja um ein fundierten Widerspruch zu machen. Kenne ich schon von KK und RV. Ich will nur endlich mal was in der Hand haben. Reagieren kann ich dann.

Aber BSA und AR kann ich erst beantragen, wenn ein entsprechender Bescheid vorliegt oder? Da hab ich hier schon einen schönen Vordruck im Internet gefunden.

Mit meinem Mann hab ich schon gesprochen, ob sie es vielleicht doch noch schaffen zum Dreijährigen mir ein Weihnachtsgeschenk zu machen (Antrag ging 23.12. damals ein ).

Danke fürs Mut machen. Bei mir hat sich mittlerweile so ein Ärger aufgestaut, dass ich da sicher nicht locker lass. Wobei ich versuch mir mehr Hilfe dazu zu holen. Mir gehts gerade wieder etwas bescheiden und versuchen übers Jugendamt eine Familienpflegerin (Haushaltshilfe) zu bekommen.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Okt 16, 2014 8:30 pm
von Gast
Danke dir für die Antwort. Ja immer mit dem schlechteren rechnen. Ich rechne damit, dass ich die Anerkennung mit einem GdS von 30 erstmal bekommen werde. Weniger wirds nicht, dass wäre dann mehr als frech. Mein Therapeut, Gutachter für OEG, Gutachter für RV, Reha-Arzt, ärztlicher Dienst Arbeitsamt, MDK kamen alle zum gleichen Schluss.

Ich weiß nicht was die sich alles erlauben dürfen. Hab mit meinem Therapeuten schon gesprochen, wenn ich in den Widerspruch gehe werde ich alle Gutachten anfordern und mit ihm zusammen durchgehen. Ebenso versuch ich nochmal den VDK. Aber die Gutachten und die genaue Begründung für den GdS braucht man ja um ein fundierten Widerspruch zu machen. Kenne ich schon von KK und RV. Ich will nur endlich mal was in der Hand haben. Reagieren kann ich dann.
Damit hast ja etliche Beweise vor dir liegen, was wirklich positiv für dich spricht, das ist mehr als vorteilhaft. Die Richter, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dem Gutachter zu 90% folgen. Du schaffst das schon, nur, es kann dauern, leider. Aber es kommt der Tag. :D Garantiert.
Aber BSA und AR kann ich erst beantragen, wenn ein entsprechender Bescheid vorliegt oder? Da hab ich hier schon einen schönen Vordruck im Internet gefunden.
Die Anträge kann man direkt mit dem Antrag nach Opferentschädigung stellen, nur man muss sie stellen, dies jedoch gesondert. Korrigiert mich, wenn ich das nicht korrekt wiedergebe. Bei mir ist einiges schief gelaufen, drum habe ich diese Anträge noch nicht gestellt, kommt noch, hat Zeit, da ich mich gerade in der zweiten Instanz befinde mit allem Pipapo.
Mit meinem Mann hab ich schon gesprochen, ob sie es vielleicht doch noch schaffen zum Dreijährigen mir ein Weihnachtsgeschenk zu machen (Antrag ging 23.12. damals ein ).
Träum mal weiter :wink: , das Versorgungsamt nimmt nicht die Rolle des Christkindes ein :mrgreen: . Schön wäre es . . . . .
Danke fürs Mut machen. Bei mir hat sich mittlerweile so ein Ärger aufgestaut, dass ich da sicher nicht locker lass. Wobei ich versuch mir mehr Hilfe dazu zu holen. Mir gehts gerade wieder etwas bescheiden und versuchen übers Jugendamt eine Familienpflegerin (Haushaltshilfe) zu bekommen.
Ich finde es gut, dass du eine Familienpflegerin in Anspruch nehmen möchtest, das zeigt, dass es dir eine Herzenssache ist, das es deinem Umfeld gut geht. Es gibt bestimmt einige Frauen (auch Männer)die sich das gar nicht trauen oder sich eingestehen (wollen), dass sie es alleine nicht schaffen.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Nov 14, 2014 8:10 pm
von Violett7
Hallo,

ich habe hier schon einige Seiten durchgelesen blicke aber noch nicht so wirklich durch, ich hoffe ich nerve jetzt nicht mit evtl schon gestellten und beantworteten Fragen..
Ich dachte bisher dass OEG bedeutet dass man zb finanzielle Hilfe für zusätzliche Therapien bekommt, hier habe ich aber einen Beitrag gelesen wo es um eine richtige Rente ging die doch ein gutes Stück höher ist als zb Grundsicherung? Ist es unterschiedlich ob jemand zb "nur" zusätzliche Therapien finanziert bekommt oder eine richtige Rente bekommt? Oder hängt es vom Schweregrad der Tat ab?

Ich weiß nicht ob es in meinem Fall Sinn machen würde, oder überhaupt "angebracht" ist um weitere Unterstützung zu bitten, daher hier eine kurze Schilderung. Ich bin mitte 30, ich bekam in meiner frühen Jugend Flashbacks mit Bildern die s**.Missbr. mit einem Elternteil dargestellt haben. Schon zuvor fing bei mir eine Essstörung an und ab der Flashbacks verschlimmerte sich alles, es kamen Depressionen und SVV dazu, später noch Alkohol,Tabletten. Ich habe letztendlich die Schule abgebrochen, auch die anschließende Lehre habe ich abgebrochen, einen Job konnte ich auch nicht lange durchhalten weil mir der Umgang mit anderen Menschen einfach sehr schwer fällt. Ich bin nicht fähig Beziehungen zu führen, selbst Freundschaften sind für mich sehr schwer und somit lebe ich seit über 10 Jahren so gut wie isoliert. Ich bin seit vielen Jahren erwerbsunfähig geschrieben, ich habe ca alle 2 Jahre einen neuen Gutachtertermin in dem neu bewertet wird, es war schon mehrmals die Rede von Frührente, aber da ich ja noch nicht so alt wäre...im letzten Gutachten steht drin dass ich wohl nie wieder für den 1.Arbeitsmarkt tauglich bin. Seit einigen Jahren habe ich auch eine gesetzliche Betreuerin weil ich einfach vieles allein gar nicht auf die Reihe bekomme. Zu den Taten, ich habe ja nur diese Flashbacks als "Erinnerung" bin manchmal selbst unsicher ob das überhaupt alles wahr sein kann, es gäbe auch keine Zeugen, ich habe nie mit jemandem darüber geredet, noch gab es eine Anzeige. Ich würde auf keinen Fall wollen dass es in der restlichen Familie bekannt werden würde und irgendwer dazu befragt werden würde.
Kann mir jemand sagen ob das bei mir Sinn machen würde, ob überhaupt die Voraussetzungen gegeben sind? Vielen Dank schon mal!

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Nov 14, 2014 8:22 pm
von Elona
Das OEG ist vieles. Ich weiß nicht, ob man hier verlinken darf. Aber gib mal bei Google OEG Leistungen an. Hab dir mal was vom Weißen Ring rauskopiert
Welche Hilfen sind möglich?

Die Leistungen nach dem OEG sind sehr vielfältig und werden in jedem Einzelfall durch die Versorgungsämter genau geprüft. Je nach Verletzung können die Leistungen sehr unterschiedlich sein.

Folgende Unterstützungen sieht das OEG vor:

Heilbehandlung
o Ambulante, ärztliche, zahnärztliche Behandlung
o Versorgung mit Verband- und Heilmitteln, sowie mit
o Zahnersatz, Krankenhausbehandlung und
o Versorgung von Hilfsmitteln
Versorgungskrankengeld bei schädigungsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Beihilfen (Leistungen der Hauptfürsorgestelle)
Hilfen zur beruflichen Rehabilitation
Grundrente
Schwerstbeschädigtenzulage
Pflegezulage
Berufsschadenausgleich
Ausgleichsrente
Witwen- und Waisenversorgung (Grund- und Ausgleichsrente)
Elternversorgung
Bestattungsgeld


Die aufgeführten Hilfen sind lediglich auszugsweise und stichpunktartig aufgeführt.


Es wird am GdS festgemacht mit den Leistungen. Ab einem GdS von 30 gibt es die Grundrente (die übrigens nirgends angerechnet werden darf). Dann kannst oben ja noch sehen. Sehr kompliziert.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Nov 14, 2014 8:28 pm
von Elona
Ich wollte nur auf dem Laufenden halten. Ein Bescheid ist natürlich noch nicht gekommen. Aber ein weiterer Brief kam heute an. Die Akte ist nun endlich bei meiner SB und der GdS steht wohl fest. Steht kurz vor dem Abschluss und ich soll meine Bankverbindung ihr schreiben. Nach ihrer Angabe dauert es, wenn die Ärzte fertig sind noch etwa 1-2 Wochen. Bin ich ja mal gespannt.
Ich hab aber trotzdem noch einen Termin Mittwoch in ner Woche beim VDK. Vielleicht muss ich erstmal keine Untätigkeitsklage einreichen, aber ich glaube so ohne Widerspruch wirds bestimmt nicht ablaufen. Würde mich sehr wundern.

Gibt es hier irgendjemand, der ohne Widerspruch einen gerechten Bescheid bekommen hat?

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Nov 14, 2014 8:34 pm
von Elona
Ach ich hab dann noch vergessen, habe sehr unkompliziert eine Familienpflegerin vom Jugendamt genehmigt bekommen. Ersteinmal bis kurz vor WEihnachten bis mein Mann Urlaub hat. Aber meine Zuständige meinte, ich soll mich melden wenn ich mehr brauche. Da war ich positiv überrascht. Hab eigentlich nicht damit gerechent irgendwo etwas unkompliziert zu erreichen. Da könnte sich das Versorgungsamt mal eine Scheibe abschneiden :lol:

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Nov 14, 2014 9:49 pm
von Violett7
Danke Elona für deine Auflistung, ich wusste gar nicht dass es da so unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten gibt.
Vielleicht kann mir jemand noch sagen ob mein Fall überhaupt "ausreichend" wäre? Vermutlich eher schwierig ohne Zeugen und Anzeige und vorallem weil mir auch so wichtig wäre dass meine restliche Familie nicht dazu befragt wird?

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Nov 14, 2014 9:50 pm
von 33 Frauengeist
"Sinn kann es immer machen", einen Antrag zu stellen, wenn man missbraucht wurde, nur, welchen Preis möchte man am Ende dafür zahlen ? Du musst die Taten die dir angetan worden sind beweisen. Ich denke, dass du die Vorraussetzungen erfüllt hast, bin aber nicht das Versorgungsamt, der dich als Opfer anerkennen muss. Die wollen Fakten. Es zählen nicht vorausgegangene psychiatrische Gutachten, das Versorgungsamt und das Gericht entscheiden selbst.

Informiere dich gut. Und wenn du niemanden hinter dir stehen hast, der dir hilft, sich mit der Materie befasst, dann hast du keine Chance, denn ein Anwalt wird sich kaum viel Mühe machen, wenn es um Opferentschädigung geht. Das Versorgungsamt schiesst mit Pfeil und Bogen, das ist nur milde formuliert.

"Bist du für den Kampf bereit ?"

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Nov 14, 2014 10:12 pm
von 33Frauengeist
Vermutlich eher schwierig ohne Zeugen und Anzeige und vorallem weil mir auch so wichtig wäre dass meine restliche Familie nicht dazu befragt wird?
Ich kann nur von mir sprechen, Angehörige wurden vom Gericht aus angeschrieben und befragt, inbegriffen die Täter. So gern ich dir auch was anderes schreiben möchte, das Versorgungsamt und später das Gericht geben die Wege vor, nicht du. Die Äusserungen >>ich will nicht, ich kann nicht, funktionieren nicht vor Gericht. In manchen Fällen, habe davon gelesen, werden die Täter sogar vor Gericht geladen. Ohne beschützende Hilfen, ist der Weg zur Anerkennung kraftmässig nicht zu schaffen. Das ist meine Erfahrung. Ich hatte Hilfen hinter mir und bin heute anerkannt.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Nov 14, 2014 10:24 pm
von Violett7
Ohje das hört sich übel an, dann wäre das für mich wohl keine Option, das wäre mein Untergang wenn meine restliche Familie davon erfahren würde oder ich sogar doch nochmal mit dem Täter real konfrontiert werden würde. Aber danke auch für deine Informationen!

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Nov 15, 2014 9:40 am
von 33Frauengeist
Violett, ich möchte dich nicht verunsichern, das möchte wohl niemand hier. Wenn du diesen Thread mal durchgelesen hast, dann kannst du dir ja selbst ein Blid machen, inwieweit du den Weg der Anerkennug gehen möchtest gar psychisch aushalten kannst. Letztendlich können längjährige Prozesse auch positiv enden, doch ist der Weg dorthin nicht fein.

Was ich dir noch ans Herz legen kann, damit ein wenig Bedarf bei dir gesichert ist; hast du dich mal mit einen Antrag aus dem Fond für sexueller Missbrauch beschäftigt ? Das wäre vorläufig greifbarer für dich, hier kannst du mit eine Bearbeitungszeit von ungefähr 7 bis 10 Monaten rechnen. Ich schreibe dir das, weil du nach Hilfestellungen der möglichen Heilbehandlungen gefragt hast. Auch hier werden, wie bei allen Anträgen, Forderungen gestellt, schau mal selber nach.

Mein Gedanke, nach wie vor, man sollte sich nie die Chance nehmen lassen, aber wie schon mal erwähnt, überprüfe vorher konkret, inwieweit du den Preis am Ende tragen kannst. Das Leben für zurückgebliebene Opfer ist hart. Es bleibt ganz allein deine Entscheidung, wäge gut ab. Dir viel viel Glück dabei.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Nov 15, 2014 4:28 pm
von Violett7
Ja ich habe mir hier schon einige Seiten durchgelesen und es scheint wirklich ein schwieriger und langwieriger Prozess zu sein, ich würde das zumindest ausprobieren ob ich das schaffe, und gegebenfalls eben wieder abbrechen wenn es doch nicht geht, aber die Gefahr dass die Familie informiert wird ist mir zu groß, das würde ich nicht ertragen.
Um Heilbehandlungen ging es mir gar nicht, da ich generell einfach nicht so wirklich anderen Menschen trauen kann ist für mich Therapie eh ein rotes Tuch, selbst normale ärztliche Behandlungen funktionieren oft einfach nicht weil ich Menschen einfach nicht nah an mir dran haben will, ob nun körperlich oder nur im Gespräch :/ Es wäre nur hilfreich für mich gewesen wenn es eine Möglichkeit gibt eine Rente zu bekommen die wenigstens ein bißchen höher ist als die übliche Grundsicherung da ich damit oft nicht klar komme und immer wieder bis heute von meiner Familie zusätzlich abhängig bin, was das Leben eben zusätzlich erschwert.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Nov 15, 2014 6:41 pm
von Gast
Meinst du mit deiner Familie, deine heutige Familie oder dein damaliges Elternhaus ?

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Nov 15, 2014 8:25 pm
von Violett7
Ich meine damit mein Elternhaus (Mutter/Geschwister) ich würde nicht wollen dass die befragt werden und dann bescheid wissen und somit mit belastet werden, wobei sie indirekt eben jetzt auch belastet werden weil sie immer wieder finanziell aushelfen.