OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Denen kann ich eine Amtspflichtverletzung (falsch Beratung / falsch information) von wegen es gibt keine Beweiserleichterung ich sei Beweispflichtig von wegen schwarz auf weis wollen die sehen was geschenen íst hierzu sei ich verpflichtet diese Beweise beizubringen.

Gast02
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Nachtrag. nachweisen,

Gast02 hat geschrieben:Denen kann ich eine Amtspflichtverletzung (falsch Beratung / falsch information) von wegen es gibt keine Beweiserleichterung ich sei Beweispflichtig von wegen schwarz auf weis wollen die sehen was geschenen íst hierzu sei ich verpflichtet diese Beweise beizubringen.

Gast02
HamburgerDeern

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von HamburgerDeern »

Hallo,
also ich kann auch nur sagen es ist ein harter Kampf aber man kann es schaffen wenn man am Ball bleibt und die Kraft hat... ich bin mittlerweile seit ca 5 Jahren mit dem OEG zugange und habe die Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich durch bei 60%GDs....nun bin ich mit meiner Anwältin dabei, dass von Tatbeginn die Anerkennung durch geht bzw rückerstattet wird... ich musste gerade iregndwelchen Befunde aus Kindheitstagen vorlegen....mal schauen was da raus kommt...halte Euch gern auf dem Laufenden
submarine

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von submarine »

Hallo,

öhm, mal ein Bisschen was offtopic zwischendurch... obwohl das eigentlich gar nicht offtoplc ist... aber ich muss hier mal was loswerden, weil ich das Gefühl habe dass es auch sehr gute Gründe geben kann, im Zweiflesfall lieber freiwillig auf seine "Reche" zu verzichten.
Ich schreibe das mal etwas schwurbelig hier hinein, vieleicht weil ich selber wahrscheinlich meinen OEG-Papierkrieg aufgeben werde, auch wenn ich damit auf einiges verzichte...

Der Narzissmus des Täters ähnelt dem Narzissmuns des Systems, welcher sich im Narzissmus der Institutionen abbildet. Vielleicht ist dieser Narzissmus der Spiegel des schreienden Opfers, in dessen Abglanz ein leiseres Echo sich birgt das im grellen Schein des Spiegels verstummen muss?
Welcher Trost liegt im Kampf um meine Rechte, der wie ein rastloses Schreien ist gegen das Echo meiner Schreie, und welches Gericht hört die Liebe die nach Gerechtigkeit nicht fragt sondern mich ansieht in der Trauer des Abschieds? Einer Trauer, in der die Gegenwart einer Begegnung sich nicht spiegeln sondern leise wiegen will?


So, jetzt könnt Ihr mal drüber nachdenken was der Dichter damit sagen wollte... :mrgreen: Man könnte das Ganze vielleicht auch etwas formaljuristischer rüberbringen:

Okay, es gibt ein soziales Recht auf Schadensausgleich, aber es gibt auch ein Recht auf Unversehrtheit, auf freie Willensbildung, auf ungestörte sexuelle Entwicklung usw. und ich nehme an dass diese in der Hierarchie der Rechtsgüter höher stehen. Was gilt also der (Papier-)krieg um niedrigere Rechtsgüter, wenn dadurch die höheren bedroht sein mögen?

Oder noch mal anders gesgt:

Es gibt vielleicht eine Zeit zum Pozessieren, aber es gibt auf jeden Fall auch eine Zeit zum Wundenlecken, und eine Zeit zum Leben... Ich frage mich allerdings wann diese Zeit jeweils ist, wer das festlegt und ob ich Gefahr laufe dass mein heutiger Verzicht auf´s Prozessieren von den "narzisstischen" Institutionen letztlich so interpretiert wird, dass ich somit freiwliilig und für immer auf meine Rechte verzichtet habe???
Ich meine e könnte ja auch sein dass ich eines Tages eine Entschädigung wirklich brauche, z.B. wenn ich als Erwerbsunäfhiger trotzdem eine Familie gründen will... ?!


Grüße
sub
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Meines Wissens nach kannst du einen OEG-Antrag "ruhend" erklären, sprich: du gibst ihn nicht auf, bist aber momentan nicht in der Lage dazu, ihn weiter zu verfolgen - vielleicht mit einem Attest von einem Psychiater anbei... das wüsste auch ein Rechtsanwalt, aber du willst ja keinen:-(
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Hallo,
also ich kann auch nur sagen es ist ein harter Kampf aber man kann es schaffen wenn man am Ball bleibt und die Kraft hat... ich bin mittlerweile seit ca 5 Jahren mit dem OEG zugange und habe die Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich durch bei 60%GDs....nun bin ich mit meiner Anwältin dabei, dass von Tatbeginn die Anerkennung durch geht bzw rückerstattet wird... ich musste gerade iregndwelchen Befunde aus Kindheitstagen vorlegen....mal schauen was da raus kommt...halte Euch gern auf dem Laufenden
Hast du alles in der ersten Instanz schaffen können ?

Interessant finde ich, das du deine Anerkennung ab oder aus deinen Kindheitstagen anerkennt haben möchtest, wenn das funktioniert, es hier ein Gesetz gibt, dann ist das eine prima Sache, wenns klappen wird.

Gibt es da einen Paragraphen ?
HamburgerDeern

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von HamburgerDeern »

Es wurde schon einmal vom Gericht abgelehnt mit der Begründung man habe nur Anspruch auf OEG von Tatbeginn wenn man gesundheitlich verhindert war wie zb Koma und deshalb das Ganze nicht schon früher zur Anklage bringen konnte...hat mich echt wütend gemacht,weil Jeder von uns weiß wie schwer so ein aufstehen und anklagen überhaupt ist und dass man über so viele Jahre gar nicht in der Lage ist ..meist sogar sein Leben lang nicht.
Meine Anwältin hat Widerspruch erhoben (wird übrigens von meiner Rechtschutzversicherung übernommen) es gibt den § 60 Abs.3 BVG auf den sie sich beruft. Wir müssen jetzt beweisen,dass ich aufgrund meines psychischen Leidens nicht in der Lage war schon viel früher einen Antrag zu stellen. Der §60 nach dem Urteil des LSG Niedersachsen vom 27.01.2005 AZ: L13 VG 5/03 zitiert folgendes: "Hierbei ist nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts ein subjektiver,auf die konkrete Person abgestellter Maßstab anzulegen.Laut Gericht heißt es : Der Verlängerungstatbestand §60 Abs. 1 Satz 3 BVG bezieht sich vorwiegend auf traumatische Verletzungen,welche zeitweise die Vornahme von Überlegungen bezüglich der Geltendmachung eines Versorgungsanspruch verhindern könnten. Dies ist z.B. bei einem monatelangen Koma der Fall"

Ich hoffe,ich konnte damit schonmal etwas weiter helfen?
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Es stimmt das hier ein rückgewähr Anspruch geltend gemacht werden kann der § wurde bereits genannt intresannt ist hier aber auch der § 10 a OEG siehe Linnk http://www.global-help.de/informationen ... 1193.shtml
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Danke euch beiden !

Eigentlich ist es ja so, das fast jeder der im Kindesalter misshandelt wurde, rückwirkend OEG Leistungen bekommen müsste, denn wir alle haben ja, nach Überprüfung, sofern wir einen Grad (GdS) von 50 zugesprochen bekommen, Folgeerkrankungen aus der Kindheit abgetragen.

Sehe ich das richtig ?

Da werden bestimmt noch einige Faktoren mit reinspielen wie die eigene Bildung etc oder ? Es gibt ja auch Opfer die durch ihrer Misshandlung am lernen gehindert worden waren, möchte da jetzt auch nicht zu persönlich werden, von mir sprechen, hier ins Detail gehen. Es zählt ja nicht "nur" das nicht können bzw. das man durch das etwaige Krankheitsbild daran gehindert wurde, sondern es können auch andere Faktoren dafür sprechen oder ? Verstehe auch nicht immer alle Paragraphen :wink: .
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

http://openjur.de/u/317380.html

http://openjur.de/u/352273.html

Hab hier gerade zwei Urteile gefunden . . . .

schaut mal rein.
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Manchmal glaub ich ja, eure Wünsche wachsen in den Himmel... falls jemand mal Lust dazu verspürt, kann er sich ja mal schlau machen über die Finanzlage der Landesverbände... ich persönlich finde es unlauter, meine Ansprüche immer höher zu schrauben, während die gleichzeitig mit hohen Defiziten kämpfen.

Meli
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Würden die zuständigen Stellen nicht fragwürdige Gutachten in Auftrag geben und auf Zeit spielen währen die Defitite wesentlich niedriger als als so.

Im übrigen ist es nicht mehr als recht und billig wenn man seine Rechte geltend macht.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Wenn interessiert schon die Finanzlage der Landesverbände, machen die sich jemals einen Kopf um uns (????) Müssen Gerichtsverfahren umsonst künstlich in die Länge gezogen werden, entstehen da nicht auch Kosten (??) Und stehen uns als Opfer die teils viele Jahre auf ihr Leben verzichten mussten nicht auch Geld zu (?) Darf man sich seine Rechte nicht nehmen ?

Viele Opfer haben auch erst gar keine Berufsausbildung beginnen können und die Renten sind nur der Ausgleich dazu. Und solange wir Waffen im Werte von etlichen Milliarden Euros in anderen Ländern versenden können, geht es dem Staat doch nur gut.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Ähm es geht hier nicht um Wünsche, sondern um Rechte !
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Gast deiner Argumentation kann ich nur voll und genz zu stimmen.
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