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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Fr Aug 22, 2014 4:29 pm
von Gast02
@Gast deinem Argument kann ich nur vollgen.
Wenn man einen Widerspruch schreibt niemals offen zeigen sprich denen sein Wissen über das Thema zeigen denn das sind Voll Juristen die Arbeiten da Tag täglich mit diesen Dingen.
Kurz gesagt niemals seinem Gegenüber zeigen was man weis seinen Wissensstand dem Sachbearbeiter offenbaren so können die sich darauf einstellen und entsprechend Argumentieren.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Fr Aug 22, 2014 4:44 pm
von Gast
Entschuldige, kann deinen Worten nicht folgen. Kannst du es noch einmal genauer erklären ?
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Sa Aug 23, 2014 3:58 am
von Gast02
Was ich meine ist nach einer Beweiserleichterung fragen wenn der Vollbeweis verlangt wird muss das in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt werden. Dann kann man denen sagen Leute so geht das nicht ich habe sie gerfragt gibt es ne Beweiserleichterung worauf sie sagten nein in § 15 KoVVfG gibt es sehr wohl eine Beweiserleichterung.
Die sind verpflichtet dich zu Beraten wahrheitsgemäss so steht es im SGB genau in § 14 SGB I die sind zur Beratung verpflichtet. Nicht von vroneherein denen zeigen was man weis.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Sa Aug 23, 2014 9:32 am
von Gast
Danke dir, verstehe jetzt.
Ja sie sind verpflichtet, aber sie tun es nicht. Sie sagen dir noch nicht einmal was dir alles zustehen mag,
bist du anerkannt. Wenn man sich nicht selber informiert, hat man Pech gehabt. Traurige Wahrheit.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Sa Aug 23, 2014 6:32 pm
von Gast02
Was Dir zusteht richtet sich nach dem GdS (Grad der Schädigung) der geht von 30 bis 100 dann währe das erstmal die Grundrente die ist nicht anrechenbar auf keine Sozialleistung, dann die Einkommensabhängigen Leistungen wie zum Beispiel Ausgleichsrente und Berufsschzadensausgleich richten sich ebenfalls nach dem GdS und dem erlernten bzw. nach dem angestrebten Beruf, hier ist zu sagen das man den Berufsschadensausghleich nur erhält wenn mann einen Beruf / Arbeit nicht ausüben kann näheres siehe BVG.
Weiter komen noch die Leistungen hinzu wie medizinischen Leistungen sind abhängig von den Schädigungsfolgen, dasa ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.
Nein ich bin derzeit noch nicht anerkannt aber ich bin aufr der Zielgeraden die zweite Gutchterin muss noch das Gutchtern anfertigen das geht ans Gericht und die Richterin entscheidet dann bzw. die Beklagte erhält das Gutchten und lenkt ein und erkennt an.
Das die Behörden einem nicht alles erzählen liegt wohl daran das die selbst nicht genau Bescheid wissen oder weis der Geier warum die so, kann auch sein das die versuchen die Opfer Abzubügeln von wegen kein Vollbeweis keine Leistungen.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Di Aug 26, 2014 9:22 pm
von gastritis II
Serwas mitainander!
Tschuldigg mei Deutsch,!
Habbi 20013 scho das gestelt OEG-Antrag, war nix, hab scho Widerschrpuch, alles abgelent, keine Bewaise. Schraib I abar nix ijetz Überprüfungsantragg und gestu nix das vor diie soziale Gerücht!
Na schraib I scho ganz neues Antragg! Werde gute Achter vo die Amt scho mir glaobe alles.
Bin I aa mischbraucht worde vo Schwulli in Deutsches Land, schwör I idir, hab i nix das Bewaise! Habba di Ältern vo di Kinda voll mich gedroht und habee gesagt a Ligner bin I! Wolle die Älter das nix rauskomt was Kinda habe gemacht, was Kinda mache mit arme Behindi nix gut deuscth in die Gebüsch. Was irre Kinda schwuli traibe mit behindi nix sprech gudd deutsch in die Gebisch!! Habe die Ältere von die Kinda gesagt6, Behindierte sein selba schwulli sein selba schuld, habe selba gemacgt, habe selber gewolld! Habe Ältern fo ndie Kinder gesagt behindi nix sein Behindi nix gut spreche deutsch, nix deutsch selba schuld nix gehe Polizai, gehe Polizei lache Polizei sage behindi nix behindi selber schwuli, selba schuld in Deutscjes Land! Müsse sage selba schuld oder gehe in sichere dirittes Land! Müsse behindi allain geh zurück in sicher ditte Land! Bin I abba das gebore in deutscjhland in Müncha schwör! Bin I gebore deutsches Land nix sprech Sprach schwör! Hab I nix das Bewais, werde gut Achter vo die Ammt mi scho alles glaube!
Bin I auf Schule deutsches, die SportLehra mi voll misshandle und sage behindi nix behindi, schwuli nix wolle zugebe, fliege vo Schule selba schulöd schwuli! Sage die Schulrektor aa, sage schwuli nix zugebe selba schuld fliege von deutscjh schule!
Bin I aa misshantelt vo die Ärzt, habe Ärzte gesagt, schwuli nix zugebe, müsse jetzta unterschrabie das wolle dreifach Spritze in die Arsch! Müsse unterschraibe oder kriege Entmindigung und misse gehe in sichere dritte Land, Ausweisung, illegal,! Bin I abba gebore voll in Münche, I schwöre dir, sprech I nix das andere Sprach! habe I nix das Bewaise, werde gutAchter fon Amt mir scho alles glaube! Wolle nix das unterschraibn dreifach Spritze in Arsch, wolldo nix unterschreiben sage behindi nix schwuli, nix das gut srpeche deutsch, nix wolle unterschraibe das freiwiilig draifache spritze in Arsch, drohe Ärzte mi mit die Abschiebehaft, sage selba schuld, sage schwuli psychosis! Sag I nix psychosis, lache ärzt, sage zugebe schwuli odda entmündigung und abschiebunk!
Bin I zu die Zahnärzte, sage die zanarzt müsse untschraibe fraiwillig das 10 mal steche mit nadel in mei Zung, sage misse jetz unterschraibe das I das wolldo!!! Misse zugebe oda die Zanarzt fälsche mei patientenakte, stehe in Patiententakte das i will freiwillig Spritz in zunge, imma wieder!!!
Ärzte wolle treibe Behindi nix gudd deutsch in Psychosis, sage psychosis schwuli zugebe endlich! Draifach sprizze arsch, zugebe, unterschraibe odda müsse gehe in sichere drittland! Wolle treibe Behindi in di Selbstmort oder Psychoses, wie habe gemacht das mit Ihre Herr Christo Jesus, Gutechter vo die Amt werd scho alles glaube. Schraib i das scho ganz neue OEG-Antragg!
Oder wolle amt vielleichz sage das I so langwailig das I gehe 10 Jahre in Asylheim, deutsch Klappsmülle zuchthaus schwör! Draifach sprizze in arsch nix psychose schwör I dir !
Gest du zu das OEG-amt, kriegstu 300 Euro tacken für schwuli schul misbrauch und behinderung nix psychosis schwor, Hure mussdu alles wieder abliefern bei deine domina, musstu gehe auff die behindi-strich mussdu anschaffen gehe für domina ! Oder kannsdu neme strick und di voll aufhänge, oder voll in die zuchthaus deuscth klappsmülle draifach spritze arsch !Zehn mal steche in zunge sage misse untscerschreibe das freiliwiilg wolldo! Lebsdu in deutschjes Land, fettes Paradies, Betrüger fette Auto ey, behndi müsse gehe auf strich! Selba schuld schwuli!, selba schuld nix zugebe! Selba schuld nix srepche deutsch, schwör I dir sage I di Wahrheit! Werde gutachter vo die Amt scho glaube!
Sallam
Fahrrad el-Gastritis II, gebore in Müncha!
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mi Aug 27, 2014 9:03 am
von Gast02
Ersteinmal bist du nicht Beweis pflichtig das wissen die auch genau wende dich an den Weisen Ring die Helfen bei der Antragstellung, der Behörden Sachbearbeiter ist verpflichtet wahreitsgemäss zu Beraten zu Antworten.
Ausweisen kann dich erstmal nur das zu ständige Amt welche hierfür die Befugnis hat, wenn der Arzt verlangt das du eine Behandlung duldest was du nicht brauchst einfach Arzt wechseln.
Was den Täter anmgeht einfach zur Polizei denen den Sachverhalt schildern die entscheiden dann über die Glaubwürdigkeit vorallem nichts unterschreiben.
Das du nicht ausreichend deutsch sprichst ist kein Grund an der glaubwürdigkeit zu zweifeln von einer Behinderung mal ganz abgesehen.
In München gibt es bestimmt Beratungsstellen die dir helfen können das sind Leute vom Fach und oftmals auch selber Opfer dieser Taten im übrigen sehen die sofrt ob jemand lügt oder die Wahrheit sagt.
Von einer Begutchtung durch einen seitens der Behörde beauftragten Gutchter wür4de ich persöhnlich mit Vorsicht genissen diesen Umstand.
Für deinen Antrag wünsche ich dir viel Erfolg und vorallem viel Kraft das durchzustehen was dir angetaen wurde.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mi Aug 27, 2014 4:26 pm
von Gast
Ich habe gehört, das man für das Opferentschädigungsrecht unbedingt Zeugen benötigt, ohnedem keine Anerkennung.
diese Aussagen habe ich von mehreren Anwälten und vom VdK zu Ohren bekommen.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mi Aug 27, 2014 7:40 pm
von Gast02
Da wurdest Du aber kräftig auf die Schippe genommen, ein Täter lässt grundsätzlich keine Zeugen zu es sei denn diese sind gleichgesinnt oder ähnliches eingeschgüchtert usw.
Der Anwalt möge siuch doch mal den § 15 KOVVfG zu Gemüte führen gleiches gilt für den VdK weiter Empfehle ich sich mal einschlägige Lektüre von Urteilen des BSG zu diesem Thema, alternativ jetzt werde ich mal dreist sein und einen Link setzen
http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsc ... ungsgesetz nachzulesen unter dem Abatz Beweisführung da wird auf Urteile des BSG zu diesem Thema hingewiesen.
Nicht einschüchtern lassen und viel Erfolg.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mi Aug 27, 2014 8:48 pm
von Gast
Das wusste ich so noch gar nicht. Danke dir für deine Nachricht !
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mi Aug 27, 2014 9:07 pm
von Gast02
Was wusstest Du so noch gar nicht?
In meiner Sache habe ich das Gutchten welches von der Berklagten in Auftrag gegeben wurde angefordert und "zerlegt" so das dass zuständige Gericht auf Antrag meiner Anwältin eine Beweisanordnung erlassen hat.
Die zweite Gutchterin mente das Ihr Gutachten sehr umfangreich wird, meine Anwältin sagte das dies ein gutes Zeichen sei.
Wie heist es doch, In der Analge übersende ich Ihnen auf weitere gute zusammenarbeit hoffend das in Auftrag gegebene Gutachten. Und schon sind weitere Aufträge gesichert
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Fr Aug 29, 2014 9:34 pm
von submarine II
Gast02 hat geschrieben:Was wusstest Du so noch gar nicht?
In meiner Sache habe ich das Gutchten welches von der Berklagten in Auftrag gegeben wurde angefordert und "zerlegt" so das dass zuständige Gericht auf Antrag meiner Anwältin eine Beweisanordnung erlassen hat.
Die zweite Gutchterin mente das Ihr Gutachten sehr umfangreich wird, meine Anwältin sagte das dies ein gutes Zeichen sei.
Wie heist es doch, In der Analge übersende ich Ihnen auf weitere gute zusammenarbeit hoffend das in Auftrag gegebene Gutachten. Und schon sind weitere Aufträge gesichert
Hallo Gast02
mal 'ne Frage, vielleicht etwas aus dem Zusammenhang:
Bist Du normal berufstätig?
Hintergrund meiner Frage: Wenn eine Schädigungsfolge so gravierend ist dass man gar nicht mehr, oder zumindent bis auf weiteres nichr mehr, erwerbsfähig sein kann (wie bei mir der Fall), kann sich dann ein Verfahren so wie du es beschreibst nicht auch auf die Bemessung der Erwerbsfähigkeit auswirken?
Ich meine das folgendermaßen: Ich habe beim Weißen Ring (im Zusammenhang meines eigenen OEG-Verfahrens) einen Menschen kennengelernt ,der selber erfolgreich auf OEG geklagt hat und auch in einer Traumaklinik war (allerdings anscheinend auf eigenen Kosten). Dieser Mensch war aber die ganze Zeit voll berufstätig, vielleicht bis auf entsprechende Krankschreibungszeiten. Außerdem war er die ganze Zeit ambulant in Therapie.
Dieser Mensch meinte
ohne Therapie habe man eigentlich bei sowas keine Chance. 
Davon steht bei Dir so rein gar nichtts, oder hab´ich wieder was übersehen?! Vor allem aber scheint bei diesem Weißen-Ring- Menschen der Schaden begrenzt geweesn zu sein, denn sonst hätte er nicht sein Leben lang normal arbeiten können! Und bei Dir frage ich mich halt, wie kannst Du mit einer Anwältin gut zusammenarbeiten und vor Gericht Deine Rechte durchsetzen, wenn Du gleichzeitig Schwerbeschädigter bist?
Ich selber bekomme GruSi wegen voller Erwerbsminderung. Wenn ich jetzt hergehe und so wie Du einen Prozess anstrenge, wird dann ein Gutachter nicht als erstes sagen: "Halt, Moment, der Kläger ist ja offensichlilch sozial umgänglich und nervlich belastbar, sonst könnte der das doch alles gar nicht durchziehen. Also
kriegt er zwar OEG, aber Erwerbsminderung is nicht!"
Also wenn das bei mir so interpretiert werden würde, dann würde ich mir mit einem Prozess doch nur in´s eigne Knie schießen, oder mindestens würde es
auf ein Nullsummenspiel `rauslaufen, weil es dem Portemonnaiee ja letztlich egal ist ob das Geld vom Sozialamt oder vom Versorgungsamt kömmt.
Einziger Gewinn wäre dann die formale Opferanerkrennung. Die interessiert aber keine alte Sau, nehme ich an. Oder hängt man sich dieses urkundliche Anerkennungspapier dann stolz über`s Gästeklo und singt dabei Halleluja? *grübel*
Grüße
sub
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Sa Aug 30, 2014 10:28 am
von Gast02
Ersteinmal bin ich nicht erwerbsfähig die Rentenversicherrung hat mich auf Grund der von mir geschilderten Vorgänge und wegen meiner 100 Behinderung als nicht erwerbsfähig auf Dauer eingestuft da kann niemand was dran ändern.
Ein Vefahren kann sich m.E. derzeit durchziehe kann sich nicht auf die Erwerbsfähigkeit auswirken wenn das Opfer in der Lage ist ein derartiges Verfahren durzchu ziehen dann hat das nichts mit der Erwerbsfähikeit zu tun sondern lediglich dammit das man seine Rechte geltend macht und nichts anderes.
Was die äuserung deines Bekannten angeht das ohne Therapie keine Anerkennung nach dem OEG möglich sei kann ich nicht nachvollziehen denn es gibt keine Pflicht eine Therapie zu machen ich habe einen Ambulanten Platz der Therpeut und ich sin der Meinung das solange die Sache nicht Formaljuristisch abgeschlossen ist bringt das absolut nichts. Bei mir wurde mitelgradige soziale Anpassungsstörung durch einen Psychologen Attestiert das hat meine Anwältin und die Gutachterin hat das auch weiter habe ich ein Schreiben einer Person welche die Einrichtung in welcher ich dammals untergebracht war leitet dies wurde ebenfalls an meine Anwältin sowie an die Gutqachterin übergeben.
Wenn mann nach dem OEG Anerkannt wird kommt es darauf an wie hoch der GdS bemessen wird dannach richtet sich die Grundrente nach dem BVG diese darf auf keine Sozialleistung angerechnet werden lediglich die sogenannten Einkommensabhängigen Leistungen sind anrechenbar das sind dann der Berufsschadensausgleich sowie die Ausgleichsrente.
Ich selber erhalte ebenfalls ergänzend Grundsicherung sollte iich mit einem GdS von 50 Anerkannt werden würde nach Hochrechnung keine Grundsicherung mehr gezahlt, da nach der beerechnung ein Betrag von imsgesammt zwischen ca 1400 und 1500 € rauskommen würde.
Es dürfte m.E. nicht auf ein Nullsummenspiel rauslaufen denn wenn ich das richtige interpretiere sind im Algemeinen mindestens 30 möglich dabei kommt es darauf an in wie weit mann durch die Taten in seinem allgemeinen Leben eingeschränkt ist wenn jemand EU Rente erhält dürfte es mit der erwerbsfähigkeit dahin sein und eventuell ist der GdS etwas höher als wenn mann noch erwerbstätig ist bzw. sein kann. Meine Anwältin hat den GdS mit 80 angesetzt wegen der mitleren sozialen Anpassungsstörung jetzt ist es an der Gutchterin dem zu entsprechen das Gericht lehnt seine Entscheidung an der Einschätzung der Gutachterin an.
Gast02
submarine II hat geschrieben:Gast02 hat geschrieben:Was wusstest Du so noch gar nicht?
In meiner Sache habe ich das Gutchten welches von der Berklagten in Auftrag gegeben wurde angefordert und "zerlegt" so das dass zuständige Gericht auf Antrag meiner Anwältin eine Beweisanordnung erlassen hat.
Die zweite Gutchterin mente das Ihr Gutachten sehr umfangreich wird, meine Anwältin sagte das dies ein gutes Zeichen sei.
Wie heist es doch, In der Analge übersende ich Ihnen auf weitere gute zusammenarbeit hoffend das in Auftrag gegebene Gutachten. Und schon sind weitere Aufträge gesichert
Hallo Gast02
mal 'ne Frage, vielleicht etwas aus dem Zusammenhang:
Bist Du normal berufstätig?
Hintergrund meiner Frage: Wenn eine Schädigungsfolge so gravierend ist dass man gar nicht mehr, oder zumindent bis auf weiteres nichr mehr, erwerbsfähig sein kann (wie bei mir der Fall), kann sich dann ein Verfahren so wie du es beschreibst nicht auch auf die Bemessung der Erwerbsfähigkeit auswirken?
Ich meine das folgendermaßen: Ich habe beim Weißen Ring (im Zusammenhang meines eigenen OEG-Verfahrens) einen Menschen kennengelernt ,der selber erfolgreich auf OEG geklagt hat und auch in einer Traumaklinik war (allerdings anscheinend auf eigenen Kosten). Dieser Mensch war aber die ganze Zeit voll berufstätig, vielleicht bis auf entsprechende Krankschreibungszeiten. Außerdem war er die ganze Zeit ambulant in Therapie.
Dieser Mensch meinte
ohne Therapie habe man eigentlich bei sowas keine Chance. 
Davon steht bei Dir so rein gar nichtts, oder hab´ich wieder was übersehen?! Vor allem aber scheint bei diesem Weißen-Ring- Menschen der Schaden begrenzt geweesn zu sein, denn sonst hätte er nicht sein Leben lang normal arbeiten können! Und bei Dir frage ich mich halt, wie kannst Du mit einer Anwältin gut zusammenarbeiten und vor Gericht Deine Rechte durchsetzen, wenn Du gleichzeitig Schwerbeschädigter bist?
Ich selber bekomme GruSi wegen voller Erwerbsminderung. Wenn ich jetzt hergehe und so wie Du einen Prozess anstrenge, wird dann ein Gutachter nicht als erstes sagen: "Halt, Moment, der Kläger ist ja offensichlilch sozial umgänglich und nervlich belastbar, sonst könnte der das doch alles gar nicht durchziehen. Also
kriegt er zwar OEG, aber Erwerbsminderung is nicht!"
Also wenn das bei mir so interpretiert werden würde, dann würde ich mir mit einem Prozess doch nur in´s eigne Knie schießen, oder mindestens würde es
auf ein Nullsummenspiel `rauslaufen, weil es dem Portemonnaiee ja letztlich egal ist ob das Geld vom Sozialamt oder vom Versorgungsamt kömmt.
Einziger Gewinn wäre dann die formale Opferanerkrennung. Die interessiert aber keine alte Sau, nehme ich an. Oder hängt man sich dieses urkundliche Anerkennungspapier dann stolz über`s Gästeklo und singt dabei Halleluja? *grübel*
Grüße
sub
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Sa Aug 30, 2014 1:58 pm
von Gast
@ Gast 02
Ich bin auch der Meinung, dass eine Therapie während dem ganzen Stress / Kampf mit dem "OEG Recht" keine Früchte tragen kann. Das Versorgungsamt setzt ja alles heran, das die letzte Hoffnung stirbt. Sie hauen immer wieder drauf, auf die (sorry) F*r*e*s*s*e, von Objektivität nichts zu spüren.

Und die Gutachter, na ja . . . .
@sub
Ich selber bekomme GruSi wegen voller Erwerbsminderung. Wenn ich jetzt hergehe und so wie Du einen Prozess anstrenge, wird dann ein Gutachter nicht als erstes sagen: "Halt, Moment, der Kläger ist ja offensichlilch sozial umgänglich und nervlich belastbar, sonst könnte der das doch alles gar nicht durchziehen. Also kriegt er zwar OEG, aber Erwerbsminderung is nicht!"
Ein Gutachter wird das nicht sagen, aber das Versorgungsamt kann diese Techniken verwenden. ABER es ist halt das Versorgungsamt. Ich könnte hier noch sehr viel in eigener Sache schreiben. Um aber nicht enttarnt zu werden, geht es leider hier nur in kurzer, knapper Form.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Sa Aug 30, 2014 4:12 pm
von Gast02
Gast da kann ich dir nur zu stimmen die Versorgungsämter machen dir das Fehlverhalten anderer die für dich verantwortlich waren zum Vorwurf warum nicht dies warum jetzt erst der Antrag warum man den immer wieder nachhause fuhr usw. nur um nich leisten zu müssen, das OPpfer muss sich dann für das Fehlverhalten dritter rechtfertigen.
Wird alles daran gesetzt das Opfer von der geltendmachung seiner Ansprüche Abzubringen, da wird auch nicht davor zurückgeschreckt einen Gutachter / Gutachterin zu Beauftragen das Ergebnis solcher Gutachten ist hinlänglich bekannt. Wenn es gar nicht anders geht wird halt Strafantrag wegen des Verdachts des Betruges erstattet und so das Opfer in eine Ecke gedrängt aus dem es nicht mehr rauskommt oder wenn dann nur schwer wieder rauskommt.
Das ist meine Meinung BITTE LASST EUCH AUF GAR KEINEN FALL hierdurch entmutigen.