Hallo,
ich bin für mich zu dem Schluss gekommen dass ich mich mit einem OEG-Verfahren zum jetzige Zeitpunkt bloß selber nass machen würde. Wenn die Ärzteschaft sowieso ausreichend Beweise für meine Gewaltopfer-Eigenschaft hat, diese aber nicht rausrückt um sich selbst gegen Regressforderungen vom Versorgungsamt abzusichern, dann ist dagegen vermutlich kein Kraut gewachsen.
Der Hintergrund ist so simpel wie logisch: Wenn ich das Verfahren durchziehe "beweise" ich damit formal, dass meine geltend gemachte dissoziative Amnesie fingiert war, denn der
sekundäre Gewinn, hier: OEG-Grundrente, ist hierbei das Differentialkriterium. Wer nach Gewinn strebt, dessen Amnesie wird als unglaubwürdig dargestellt. Dabei spielt es keione Rolle ob die Amnesie tatsächlich nur fingiert war, sondern vielmehr dass die Ärzteschaft sich selbst gegen Regressforderungen auf diese Weie absichern muss, weil sie sonst ein in der Reife schwer gestörtes Gewaltopfer ohne freie Wiillensbildung und ohne Beschluss vom Betreuungsgericht behandelt hätte, und die Belege hierfür selbst liefern würde!
Wie ich heute vom Jursit des Amtes erfuhr hat es anscheinend auch nicht direkt viel Sinn, heute einen Antrag einzureichen der dann sowieso mangels Beweisen abgelehnt wird, und später den Antragsmonat dieses abgelehnten Antrags als Zeitpunkt für spätere Rückgewährungsansprüche geltend zu machen (wenn sich später, etwa durch Testamtente, die mir selbst zugängliche Beweislage ändern sollte). Denn wenn mein heutiger Antrag abgelehnt wird, und ich dagegen nicht klagen will um nicht entmündigt zu werden, dann wird bei einem späteren Antrag wiederum erst der Antragsmonat dieses späteren Antrags Bestandskraft erlangen.
Der heutige Antrag wäre somit vollkommen sinnfrei, außer ich will mich vor Gericht ohne eigene Beweise mit der
"wall of silence" aus von Geisterhand entleerten Aktenordner-Rücken anlegen. Da winke ich dankend ab, denn wie schon Odysseus wusste, oder war´s Herkules, kann man die Zyklopen nur überlisten wenn man auf Sanso-Schäfchen macht, ob mit oder mitohne Therapie.
Wie gesagt, ein Verfahren, gar einen Rechtstsreit, werde ich derzeit nicht führen, das ist too much für mich! Aber auf mein Recht verzichten will ich auch nicht, da bin ich eigen... Mein Recht, das ist mein Pflichterbteil, den das Sozialamt als Einkommen einbehalten wird wenn ich keinen Entschädigungsanspruch geltend mache. Hierbei handelt es sich nicht um Krankheitsgewinn, und damit auch um nichts was ein Betreuungsverfahren gegen mich rechtfertigen könnte. Vielleicht wird man dann erkennen dass die magischen Akten plötzlich wie von Geisterhand verschwundibus sind, weil die Ärzte angesichts der nunmehr erdrückenden Indizienlage vermutlich eine schwere Zeit haben dürften ihre frisierten Akten weiter wie ein Schutzschild vor sich herzutragen.

Und da die Archivierungsfristen eh schon längst abgelaufen sein werden wird danach auch keine Henne mehr krähen. Oder die Doktoren helfen mir sogar dabei zu meinem Recht zu kommen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt... Wenn ich heute auf OEG-Versorgungsansprüche verzichte, obwohl ich sie velleicht hätte, wäre es schon ein Hohn wenn der Staat mich auch noch meines kümmerlichen Erbteils ganz oder teilweise berauben täte.
Eine Frage treibt mich aber immer noch um:
Ich habe eine zusätzliche
Zeugin - ohne Aussageverweigerungsrecht()!). Macht es Sinn die Aussage dieser Zeugin, die steinalt ist und jeden Tag sterben könnte, vertraulich bei einem Notar hinterlegen zu lassen? Und zwar so dass ich selber keinen Zugriff darauf bekomme (denn da hat die was dagegen, weil sie mir leider absolut null vertraut), aber ich später über einen Anwalt rankommen kann wenn die Beweislage sich ändert und es um meinen Erbteil geht?
Grüße
sub