OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Die dammals zuständige Sozialarbeiterin ist seit 2007 in Pension und wurde sogar noch vom Bürgermeister in den Ruhestand mit nem Strauss Blumen verabschiedet.

Da kann ich niemand mehr zur verantwortung ziehen L E I D E R.

Alle Beweise welche die Gräueltaten gegen mich belegen simnd aus allen mich betreffenden Akten wie von Geisterhand verschwunden.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Das sie nun heute in Ruhestand sind, ist mir klar :wink: . Möglicherweise könntest du sie heute privat anschreiben und sie nett auf deiner Vergangenheit hin ansprechen, so als ob du erstmal nichts böses möchtest. Vielleicht kann sich jemand an dich erinnern und schreibt es dir offensichtlich in einem Rückschreiben. Du hättest dann einen Beweis, den du dann in deinem Verfahren mit verwerten könntest. Dies als Idee.

Das bedarf natürlich viel Zeit, Energie und Kraft um herauszufinden, wer zum damaligen Zeitpunkt für den Bereich tätig war, kann aber lohnenswert sein.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Die Adresse von dieser Sozialarbeiterin bekommt man nicht Datenschutz und wegen Ihrer angeblichen schutzwürdigen Intresse.

Als nächstes ist der dran der mir das alles antat sobald ich das Gutachten habe dann fahre ich mit der Person juristisch Schlitten aber ohne Schnee.

Das ist ja nicht alles was der getan hat will hier nicht ins detail gehen das würde Triggern.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Das Jugendamt bzw. die ehemalige Stelle könnte dein Schreiben ja an die ehemalige Person weiterleiten, es weiss ja niemand was drin steht, worum es geht, wofür es wichtig ist. Aber okay. Erinnerst du dich denn an ihre Namen ? Wenn man ländlich gewohnt hat, kennt man sich ja weitläufig auch, mit ein bisschen Geschick und Glück, kommt man durch Fragen, vielen Anrufen auch zu dieser Person. Wie gesagt war nur eine Idee.

Um Gotteswillen, du sollst dich schützen, geh hier nicht im Detail, das erwarte ich auch gar nicht, würde ich ja selbst auch nicht tun, bin auch Betroffene und kämpfe um meine Rechte.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Die hat sich nach allen seiten abgesichert, da ist nichts zu wollen, wer weis ob die überhaupt noch in Deutschland wohnt und nicht schon ab in wärmere gefilde gezogen ist.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Wenn du es nicht versucht hast, kannst du es auch nicht wissen. :wink:
Ich denke aber, dass du weisst was du zu tun hast.

Ich wünsch dir für deinen kommenden Termin alles Gute.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Wer sich durch die Bereinigung der Akten von Belastenden Unterlagen befreit und diese vorsätzlich vernichtet da ist dammit zu rechnen das diese Person nicht graifbar ist, im übrigen müssen die Herrschaften meines Wissens eine Erklärung unterzeichnen das sie alles was sie im Amt Erfahren nach dem Ausscheiden hierüber zu schweigen haben.

Bin gespannt was bei dem neuen Gutachten rauskommt. Einen Vergleich werde ich in jedem Fall Ablehnen.
Gast hat geschrieben:Wenn du es nicht versucht hast, kannst du es auch nicht wissen. :wink:
Ich denke aber, dass du weisst was du zu tun hast.

Ich wünsch dir für deinen kommenden Termin alles Gute.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Wer sich durch die Bereinigung der Akten von Belastenden Unterlagen befreit und diese vorsätzlich vernichtet da ist dammit zu rechnen das diese Person nicht graifbar ist, im übrigen müssen die Herrschaften meines Wissens eine Erklärung unterzeichnen das sie alles was sie im Amt Erfahren nach dem Ausscheiden hierüber zu schweigen haben.
Ich könnte dir hier paar Worte mehr schreiben, was ich aber öffentlich nicht kann, da zu privat.
Bin gespannt was bei dem neuen Gutachten rauskommt. Einen Vergleich werde ich in jedem Fall Ablehnen.
Das ist auch gut so. Ein Vergleich ist meistens ja immer die Hälfte die einem zustehet. Ich bin in der zweiten Instanz und hoffe, dass ich hier zu meinem mir zustehenden Recht kommen werde. Mehr kann ich dazu auch nicht öffentlich schreiben, man müsste hier immer mehr ins Detail gehen, das ist ausgeschlossen, denke, das du das auch verstehst. :roll:
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Stimmt das geht nicht das mann hier ins Detail geht, bin hier mal ins Detail gegangen ist aber etwas länger her.

Das Du schon in der zweiten Instanz bist zeigt mir das du schon einige Jahre an der Sache hängst.

Wenn die Beklagte annerkennt werde ich versuchen auf Grund des Anerkenntnisses ein Urteil zu belkmmen.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Das Du schon in der zweiten Instanz bist zeigt mir das du schon einige Jahre an der Sache hängst.
Das könnte man so sagen. Es sind einige viele Jahre, aber auch mit Erfolge.

Mal schauen wie sich alles weiterentwickelt. Es kostet eine Menge Kraft und Durchhaltevermögen.
Alles nicht einfach gar kompliziert. Die Akten wachsen heran. Nun gut, hoffen wir das Beste für uns.

(bin dann auch mal weg) :wink:
submarine

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von submarine »

Hallo Gast02
Gast02 hat geschrieben:habe selbst einen Ü Antrag gestellt das Ergebnis war mir von vorneherein klar, genau wie der Widerspruch. Die Klage würde ich an deiner Stelle nicht zurückziehen sondern bis zur Entscheidung über deinen Ü Antrag ruhend stellen lassen, sobald über den Ü Antrag entschieden ist diese wieder aufleben lassen.
vielleicht habe ich irgendwas nicht mitbekommen, aber ich frag jetzt einfach mal ganz nassforsch:
Verstehe ich das alles richtig dass du zuerst Antrag und Widerspruch, dann Klage und parallel Ü-Antrag durchhattest, anschließend erneut abgehelehnter Widerspruch des Ü-Antrags... Udann erneut einen OEG-Antrag eingereicht hast (Neue Beweislage?)... der erneut im Widerspruchsverfahren abgglehnt wurde, woraufhin du nochmal geklagt hast (geht das überhaupt, oder war das ein ganz anderer Sachverhalt!?) ??? Und jetzt in der zweiten Instanz (=BSG?) am Herumprozessieren bist? Heilig´s Blechle! Oder hab´ich da jetztertle irgendwas falsch verstanden? Sorry , aber... :mrgreen:

Grütze
sub
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Das verstehst du falsch
Erst habe ich den Antrag gestellt der wurde dem wurde nicht stattgegeben, dann habe ich einen Ü Antrag gestellt dem wurde ebenfalls nicht stattgegeben hienacvh habe ich Widersopruch eingelegt der ging zur Bearbeitung nach Koblenz die wollten ein Glaubhaftigkeits Gutachten was die auch in Auftrag gaben ist wie erwartet zu deren Gunsten aus gegangen, da die Gutachterin Ihre Frage so stellte das Sie das ergebnis bekamm was der Behörde in den Kram passte nun dann kamm der Widerspruchbescheid der Vollbeweis sei mir nicht gelungen, was aber nicht gelingen kann da die Beweisführenden Unterlagen ohne mein verschulden nicht mehr greifbar sind und Zeugen und ähnliches nicht mehr greifbar sind.

Gegen den Widerspruchsbescheid habe ich Klage erhoben und nun hat das Gericht nach langem hin und her schreiben eine Beweisanordnung ertlassen die erneute Begutachtung fand schon statt jetzt sieht die Sache schon ganz anders aus nun besteht ne faire Chance das ich zu meinem echt komme.

Hiernoch mal der § 15 KOVVfG (Beweiserleichterung) es braucht kein Vollbeweis erbracht werden. Was man auch machen kann seine Suchmaschine seines Vertrauens zum Thema OEG befragen und dann und dann eine Seite die mit W uns endet mit edia in der mitte iki die gibt zu diesem Thema m.E. gute infos.

Die zweite Gutachterin hat hat grünes Licht signalisiert das meine Angaben stimmen und sie zu mindest GDS 30 ansetzen könne wenn die Psyische Störung nicht näher spezifiziert sei die ist aber spezifiziert also gibts mehr.

Lasst Euch bitte nicht kirre machen Ihr wisst was vorgefallen ist und sonst keiner und der Täter der jedoch wird allles daran setzen das seine Tat nicht auffliegt sonst kann er sich von seinen sozialen Kontakten verabschieden und sein bisheriges Leben währe ebenfalls zerstört und das ist das eletzte was der Täter will, also wird er schweigen oder bestenfalls bestreiten.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Für den Rückgewehranspruch vor in Krafttretten des OEG weise ich auf § 10a OEG hin Härtefallregelung.
submarine

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von submarine »

Hallo,

ich bin für mich zu dem Schluss gekommen dass ich mich mit einem OEG-Verfahren zum jetzige Zeitpunkt bloß selber nass machen würde. Wenn die Ärzteschaft sowieso ausreichend Beweise für meine Gewaltopfer-Eigenschaft hat, diese aber nicht rausrückt um sich selbst gegen Regressforderungen vom Versorgungsamt abzusichern, dann ist dagegen vermutlich kein Kraut gewachsen.
Der Hintergrund ist so simpel wie logisch: Wenn ich das Verfahren durchziehe "beweise" ich damit formal, dass meine geltend gemachte dissoziative Amnesie fingiert war, denn der sekundäre Gewinn, hier: OEG-Grundrente, ist hierbei das Differentialkriterium. Wer nach Gewinn strebt, dessen Amnesie wird als unglaubwürdig dargestellt. Dabei spielt es keione Rolle ob die Amnesie tatsächlich nur fingiert war, sondern vielmehr dass die Ärzteschaft sich selbst gegen Regressforderungen auf diese Weie absichern muss, weil sie sonst ein in der Reife schwer gestörtes Gewaltopfer ohne freie Wiillensbildung und ohne Beschluss vom Betreuungsgericht behandelt hätte, und die Belege hierfür selbst liefern würde!

Wie ich heute vom Jursit des Amtes erfuhr hat es anscheinend auch nicht direkt viel Sinn, heute einen Antrag einzureichen der dann sowieso mangels Beweisen abgelehnt wird, und später den Antragsmonat dieses abgelehnten Antrags als Zeitpunkt für spätere Rückgewährungsansprüche geltend zu machen (wenn sich später, etwa durch Testamtente, die mir selbst zugängliche Beweislage ändern sollte). Denn wenn mein heutiger Antrag abgelehnt wird, und ich dagegen nicht klagen will um nicht entmündigt zu werden, dann wird bei einem späteren Antrag wiederum erst der Antragsmonat dieses späteren Antrags Bestandskraft erlangen.
Der heutige Antrag wäre somit vollkommen sinnfrei, außer ich will mich vor Gericht ohne eigene Beweise mit der "wall of silence" aus von Geisterhand entleerten Aktenordner-Rücken anlegen. Da winke ich dankend ab, denn wie schon Odysseus wusste, oder war´s Herkules, kann man die Zyklopen nur überlisten wenn man auf Sanso-Schäfchen macht, ob mit oder mitohne Therapie. :P

Wie gesagt, ein Verfahren, gar einen Rechtstsreit, werde ich derzeit nicht führen, das ist too much für mich! Aber auf mein Recht verzichten will ich auch nicht, da bin ich eigen... Mein Recht, das ist mein Pflichterbteil, den das Sozialamt als Einkommen einbehalten wird wenn ich keinen Entschädigungsanspruch geltend mache. Hierbei handelt es sich nicht um Krankheitsgewinn, und damit auch um nichts was ein Betreuungsverfahren gegen mich rechtfertigen könnte. Vielleicht wird man dann erkennen dass die magischen Akten plötzlich wie von Geisterhand verschwundibus sind, weil die Ärzte angesichts der nunmehr erdrückenden Indizienlage vermutlich eine schwere Zeit haben dürften ihre frisierten Akten weiter wie ein Schutzschild vor sich herzutragen. :mrgreen: Und da die Archivierungsfristen eh schon längst abgelaufen sein werden wird danach auch keine Henne mehr krähen. Oder die Doktoren helfen mir sogar dabei zu meinem Recht zu kommen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt... Wenn ich heute auf OEG-Versorgungsansprüche verzichte, obwohl ich sie velleicht hätte, wäre es schon ein Hohn wenn der Staat mich auch noch meines kümmerlichen Erbteils ganz oder teilweise berauben täte.

Eine Frage treibt mich aber immer noch um:
Ich habe eine zusätzliche Zeugin - ohne Aussageverweigerungsrecht()!). Macht es Sinn die Aussage dieser Zeugin, die steinalt ist und jeden Tag sterben könnte, vertraulich bei einem Notar hinterlegen zu lassen? Und zwar so dass ich selber keinen Zugriff darauf bekomme (denn da hat die was dagegen, weil sie mir leider absolut null vertraut), aber ich später über einen Anwalt rankommen kann wenn die Beweislage sich ändert und es um meinen Erbteil geht?

Grüße
sub
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Der Hintergrund ist so simpel wie logisch: Wenn ich das Verfahren durchziehe "beweise" ich damit formal, dass meine geltend gemachte dissoziative Amnesie fingiert war, denn der sekundäre Gewinn, hier: OEG-Grundrente, ist hierbei das Differentialkriterium. Wer nach Gewinn strebt, dessen Amnesie wird als unglaubwürdig dargestellt. Dabei spielt es keione Rolle ob die Amnesie tatsächlich nur fingiert war, sondern vielmehr dass die Ärzteschaft sich selbst gegen Regressforderungen auf diese Weie absichern muss
Das kann ich so nicht unterstreichen. Ich weiss, dass es eine Reihe von Opfern gibt, die auch eine dissoziative Amnesie aufweisen und dennoch glaubwürdig vor Gericht als Opfer anerkannt worden sind.

Man sollte nicht immer seine Geschichte verallgemeinern.
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