Hallo
ich meinerseits habe nunmehr beschlossen, auf eine OEG-Klage vor dem Landessozialgericht endgültig zu verzichten. Der (ablehnende) Bescheid und Widerspruchsbescheid des Versorgungsamtes berief sich auf die psychologisch-psychiatrische Aktenlage (obwohl die in Wirklichkeit widersprüchlich ist), und meine Angehörigen, die die einzigen Zeugen wären, mauern lieber statt mir Aussagen zuzusichern, u.a. weil sie Zivilklagen wegen unterlassener Hilfeleistung von mir fürchten. Ich nehme aber an dass es "hinter meinem Rücken" eine vertrauliche und verschwiegene Zusammnenarbeit zwischen meiner Mutter und den behandelnden Amtsärzten gibt. Da ich davon ausgehe dass ich vor Gericht nur mithilfe externer psychiatrischer Sachverständiger gewinnen könnte, diese aber nur dann Gutachten in meinem Sinne erstellen dürften wenn ich in eine (Borderline- bw. Trauma-) Therapie einwillige, was ich nicht will, weil ich dafür zu dickköpfig bin, rechne ich mir vor Gericht keine realistischen Chancen aus, jedenfalls solange der Täter (mein Vater) noch unter den Lebenden ist und alle Beteiligten mit Geld einwickelt und mit Verleumdungsklage bedroht.
Immerhin hat mir die Rentemversicherung nach erneuter Begutachtung inzwischen geschrieben dass ich "grundsätzlich" Anspruch auf anscheinend unbefristete Weiterzahlung meiner Grundsicherungsrente hätte. Aber was heißt hier "grundsätzlich" ?!

Ein Anruf beim Sachbearbeiter brachte noch mehr Unklarheit, denn der sagte mir zwar dass er mehr Unterlagen brauche... aber nicht von mir. Und vom Gutachter oder behandelnden Arzt auch nicht.
Ja von wem denn dann?
Gebranntes Kind, das ich nunmehr bin (nach jahrelangem Spießrutenlauf zwischen Bürgerämtern, Psychiatern, Arbeitsagenturen, sozialpsychiatrischen Diensten, amtsärztlichen GutachterInnen, Sozialämtern, Versorgungämtern usw.), fürchte ich dahinter eine erneute Falle: Ich fürchte nämlich dass mir erneut, wie so oft in der Vergangenheit, unterstellt werden dürfte dass ich irgendwelche Zusatzeinkünfte verschweige und die Behörden daher erneut versuchen werden mir einfach die Leistungen zu verweigern, sich gegenseitig zu blockieren und den Bedürftigen , also mich, mit uneinhaltbaren Fristen, angeblich erforderlichen aber von mir selber nicht beschaffbaren Unterlagen etc. zu gängeln und in den Irrsinn zu treiben.
Denn das Sozialamt hat mir ebenfalls geschrieben dass für eine Weiterzahlung der Hilfe um Lebensunterhalt "weitere Unterlagen" benötigt werden, u.a. zu meinen (natürlich gar nicht vorhandenen) "Vermögensverhältnissen". Ich fürchte dass das Amt nun erneut, wie bereits in der Vergangenheit, mithilfe einer sich selbst widersprechenden aber in der Rechtsform eines Bescheides inkl. "Anhörung", also ohne Widerspruchsmöglichkeit, ergehenden Fristsetzung eine Kontenaufstellung von mir verlangen wird, für die ich eine für mich weder erschwingliche noch sinnvolle Reise antreten müsste, weil ich mein Konto erstens ganz woanders habe und das kontoführende Institut zweitens ja auch nicht mehr wissen kann als das Sozialamt. Mit dem Trick sind die Sozialamts-Ganoven mir schon mal gekommen, damals musste ich Zeugen suchen, mit dem Staatsanwalt und einer Aufsichtsbeschwerde drohen und den Amtsleiter persönlich mit einer Frist und möglichen Rechstfolgen konfrontieren, damit dieser amtliche Nötigungsversuch unverzüglich eingestellt wird.
Dieses Mal kommt aber noch dazu dass das Amt wahrscheinlich auch das Erwerbsminderungsgutachten verlangen wird, welches aber selbstverständlich nur der Rentenversicherung zugeleitet wurde (da diese das Gutachten ja beauftragt und bezahlt hat). Denn den Rentenbescheid kann ich ja schlecht vorlegen solange ich ihn noch gan nicht habe, da aber die Rentenversicherung dafür zuerst die Unterlagen vom Sozialamt fordert, wie ich den schwurbeligen Aussagen des Sachbearbeiters am Telefon entnommen habe, können die sich nun gegenseitig blockieren und mich zum Hanswurst machen, mich sozusagen am ausgestreckten Arm verhungern lassen, so wie sie das schon vorher x-mal gemacht haben, shitegal ob das rechtswidrig ist oder nicht.
Mit verarmten, sozial isolierten, misstrauischen, nervlich belasteten Missbrauchsopfern und anderen armen Irren kann man sowas ja machen.

Jetzt frage ich mich ob ich von meiner Rentenversicherung die Weiterleitung des Erwerbsminderungs-Gutachtens an das Sozialamt verlangen kann?

Denn dann müssten die, nach meinem Verständnis der Rechtslage, doch eigentlich zum Zahlen verpflichtet sein. Oder muss ich nunmehr davon ausgehen dass das Sozialamt einen eigenen Gutachter bestimmen wird, mich also z.B. zum Landessozialamt schicken wird? Und dass der dortige Gutachter rein zufällig zu einem anderen Ergebnis kommt, z.B. schon wieder zu einer teilweisen Erwerbsfähigkeit?
Beides, sowohl der Zwang zu einer Reise in eine andere Stadt für eine völlig sinnfreie Begutachtung (da könnte ich ja dann auch ebensogut in Sachen OEG zum Landessozialgericht reisen, wenn ich so belastbar wäre, müßig mit dem Zug durch die Landschaft zu reisen) wie auch eine Zurücksstufung meiner Erwerbsminderung würde mit hundertprozentiger Sicherheit zu meinem Suizid führen. Mir kommt das Ganze wie eine nicht enden wollende Folter vor, an deren Ende aber auch nur wieder dasselbe stehen soll was ich schon vor fünfundzwanzig Jahren hätte bekommen können, wenn ich mich damals auf eine stationäre Borderline-Therapie (und damit auf meine geistige Umnachtung) eingelassen hätte:
Das
Abstellgleis nämlich.
Grüße
sub