OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
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darkflame
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo ihr Lieben,
mal eine "doofe" Frage: Kennt ihr oder gab es schon Fälle beim OEG, wo der Bescheid ohne Begutachtung rausgegeben wurde?
Kurze Info: Antrag im April los geschickt. Hier an das Versorgungsamt in Berlin. Der Antrag wurde weitergeleitet nach Hessen (Tatortprinzip). Ich habe 2009 bei der Polizei ausgesagt wegen des MB. Damals war ich rein psychisch null in der Lage einen OEG-Antrag zu stellen (hatte mich da im Internet kundig gemacht, was da auf mich zu käme).
Noch eine Info: Mein V*ter (einer der Täter) hat bei der Polizei damals wohl auch ein paar Sachen zugegeben (natürlich alles "schön" im Rahmen der Verjährung...). Was mir wohl insofern "zugute" kommt, da ein Glaubwürdigkeitsgutachten wegfällt.
Was mich jetzt verwundert: Da ich bisher noch keinerlei Schreiben vom Versorgungsamt in Hessen bekommen habe, habe ich da nachgefragt. Nun bekam ich die EMail, dass die Akte zur versorgungsärztlichen Begutachtung beim Ärztlichen Dienst im Haus vorläge. Danach (ohne Gewähr, so der Sachbearbeiter) soll es zu einem Bescheid kommen. Ich selbst war aber weder beim Versorgungsamt noch bei einem Gutachter.
Kann das sein???
Grüße
flämmchen
mal eine "doofe" Frage: Kennt ihr oder gab es schon Fälle beim OEG, wo der Bescheid ohne Begutachtung rausgegeben wurde?
Kurze Info: Antrag im April los geschickt. Hier an das Versorgungsamt in Berlin. Der Antrag wurde weitergeleitet nach Hessen (Tatortprinzip). Ich habe 2009 bei der Polizei ausgesagt wegen des MB. Damals war ich rein psychisch null in der Lage einen OEG-Antrag zu stellen (hatte mich da im Internet kundig gemacht, was da auf mich zu käme).
Noch eine Info: Mein V*ter (einer der Täter) hat bei der Polizei damals wohl auch ein paar Sachen zugegeben (natürlich alles "schön" im Rahmen der Verjährung...). Was mir wohl insofern "zugute" kommt, da ein Glaubwürdigkeitsgutachten wegfällt.
Was mich jetzt verwundert: Da ich bisher noch keinerlei Schreiben vom Versorgungsamt in Hessen bekommen habe, habe ich da nachgefragt. Nun bekam ich die EMail, dass die Akte zur versorgungsärztlichen Begutachtung beim Ärztlichen Dienst im Haus vorläge. Danach (ohne Gewähr, so der Sachbearbeiter) soll es zu einem Bescheid kommen. Ich selbst war aber weder beim Versorgungsamt noch bei einem Gutachter.
Kann das sein???
Grüße
flämmchen
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spange
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo darkflamme,
es ist erstmal der Gang der Akte zum versorgungsärztlichen Dienst. Dort wird entschieden, wie es weitergeht. Wird ein Gutachten veranlasst oder erfolgt eine Ablehnung oder oder.
Ich hatte erstmal eine Ablehnung (ich glaube, ist gang und gebe so), bin dann in Widerspruch und daraufhin wurde ein Gutachten veranlasst.
LG spange
es ist erstmal der Gang der Akte zum versorgungsärztlichen Dienst. Dort wird entschieden, wie es weitergeht. Wird ein Gutachten veranlasst oder erfolgt eine Ablehnung oder oder.
Ich hatte erstmal eine Ablehnung (ich glaube, ist gang und gebe so), bin dann in Widerspruch und daraufhin wurde ein Gutachten veranlasst.
LG spange
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darkflame
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hi spange,
vielen Dank für deine Antwort. Dann gehe ich davon aus, dass mein Antrag abgelehnt wird. Der Sachbearbeiter schrieb ja, er gehe davon aus, dass anschließend (nach Begutachtung durch den ärztlichen Dienst) der Bescheid gefertigt werden könne. Ich bezweifle, dass es ein positiver Bescheid dann ist.
Grüße
flämmchen
vielen Dank für deine Antwort. Dann gehe ich davon aus, dass mein Antrag abgelehnt wird. Der Sachbearbeiter schrieb ja, er gehe davon aus, dass anschließend (nach Begutachtung durch den ärztlichen Dienst) der Bescheid gefertigt werden könne. Ich bezweifle, dass es ein positiver Bescheid dann ist.
Grüße
flämmchen
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Gastpummelchen
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo ,
ich hab einmal eine Frage an Euch da einige hier ja schon Erfahrungen mit OEG haben.
Weiss jemand von Euch ob es immer zu einer Befragung bzw einer Zivilklage kommt beim OEG verfahren?
Bei mir wurden bei einigen Täter schon die Richtigkeit meiner aussagen geklärt. Jetzt ist aber im Rahmen der Therapie noch herausgekommen das auch mein eigener Vater Täter war.Meine Anwältin hat mir gesagt das es sein kann das eine Zivilklage gestellt wird( der Fall ist verjährt und es wird dadurch kein
Strafverfahren geben). Das Zivilverfahren ist ja dazu da zu klären ob einn Schadensersatz gegen den Täter besteht soviel ich weiss. Bei meinem Vater ist nichts zu holen da er nur eine geringe Rente bekommt und noch Schulden auf sein Haus hat.
Es wäre sehr schlimm wenn meine Geschwister und Tanten davon Wind bekommen würden.Die würden sich alle gegen mich stellen das weiss ich und habe ich schon erlebt. Wer gegen die Familie geht wird verstossen. Deswegen wäre es furchtbar für mich wenn ich mit meinem besch.... Vater auch noch vor Gericht müsste zumal bei ihm nichts zu holen ist. Ich müsste meine ganze Familie aufgeben und immer Angst haben wenn ich jemandem zufällig begegne,könnte auf keine Hochzeit oder Beerdigung mehr gehen.Und er wäre wieder der Gewinner.
Da ich aber sehr hohe Behandlungskosten habe bin ich auf die OEG Rente angewiesen .Ich weiss wirklich nicht mehr weiter und mir geht es seit der aussage von meiner Anwältin sehr schlecht habe furchtbare Angst.Ich habe den Antag im Moment auf Eis legen lassen überlege ob ich alles abblasen soll.
LG Pummelchen
ich hab einmal eine Frage an Euch da einige hier ja schon Erfahrungen mit OEG haben.
Weiss jemand von Euch ob es immer zu einer Befragung bzw einer Zivilklage kommt beim OEG verfahren?
Bei mir wurden bei einigen Täter schon die Richtigkeit meiner aussagen geklärt. Jetzt ist aber im Rahmen der Therapie noch herausgekommen das auch mein eigener Vater Täter war.Meine Anwältin hat mir gesagt das es sein kann das eine Zivilklage gestellt wird( der Fall ist verjährt und es wird dadurch kein
Strafverfahren geben). Das Zivilverfahren ist ja dazu da zu klären ob einn Schadensersatz gegen den Täter besteht soviel ich weiss. Bei meinem Vater ist nichts zu holen da er nur eine geringe Rente bekommt und noch Schulden auf sein Haus hat.
Es wäre sehr schlimm wenn meine Geschwister und Tanten davon Wind bekommen würden.Die würden sich alle gegen mich stellen das weiss ich und habe ich schon erlebt. Wer gegen die Familie geht wird verstossen. Deswegen wäre es furchtbar für mich wenn ich mit meinem besch.... Vater auch noch vor Gericht müsste zumal bei ihm nichts zu holen ist. Ich müsste meine ganze Familie aufgeben und immer Angst haben wenn ich jemandem zufällig begegne,könnte auf keine Hochzeit oder Beerdigung mehr gehen.Und er wäre wieder der Gewinner.
Da ich aber sehr hohe Behandlungskosten habe bin ich auf die OEG Rente angewiesen .Ich weiss wirklich nicht mehr weiter und mir geht es seit der aussage von meiner Anwältin sehr schlecht habe furchtbare Angst.Ich habe den Antag im Moment auf Eis legen lassen überlege ob ich alles abblasen soll.
LG Pummelchen
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Silber
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Aufgeben ist immer die schlechteste Alternative. Ich würde den Antrag, trotz den vielen Hindernissen, die du auf den Weg zum positiven Bescheid gehen musst, aufnehmen. Wie du selbst schreibst, fehlt dir das nötige Kleingeld für Behandlungen, die die Täter vermutlich verursacht haben. Man kommt immer wieder in finanziellen Engpässen.
Jetzt zu deiner Frage. Natürlich wird der Richter, den Täter oder die Täter bei einer Zivilklage oder auch beim OEG Verfahren anhören. Das ist auch richtig, denn er muss die Wahrheitsfindung überprüfen. Wir wissen aber auch alle, das die Täter ihre Straftaten vor Gericht abstreiten, aber so ist nun mal der übliche Weg.
Was ich nicht ganz verstehe, ist die Aussage deiner Anwältin, das eine Zivilklage gestellt werden kann. Die Zivilklage musst doch du in allererster Linie stellen und nicht das Amt für dich oder ? Das sind doch zwei unabhängige Verfahren.
Ich habe selbst eine Strafanzeige gestellt, diese wurde vom Gericht als Verflogungsverjährung abgewiesen. Anschliessend habe ich einen Antrag nach Opferentschädigung gestellt, da ich auch gravierende körperliche Einbussen abgetragen habe. Nun läuft der Antrag bereits einige Jahre. Währenddessen kam seitens des Anwalts nie die Frage auf, das ich eine Zivilklage parallel stellen muss.
Gruss
Silber
Jetzt zu deiner Frage. Natürlich wird der Richter, den Täter oder die Täter bei einer Zivilklage oder auch beim OEG Verfahren anhören. Das ist auch richtig, denn er muss die Wahrheitsfindung überprüfen. Wir wissen aber auch alle, das die Täter ihre Straftaten vor Gericht abstreiten, aber so ist nun mal der übliche Weg.
Was ich nicht ganz verstehe, ist die Aussage deiner Anwältin, das eine Zivilklage gestellt werden kann. Die Zivilklage musst doch du in allererster Linie stellen und nicht das Amt für dich oder ? Das sind doch zwei unabhängige Verfahren.
Ich habe selbst eine Strafanzeige gestellt, diese wurde vom Gericht als Verflogungsverjährung abgewiesen. Anschliessend habe ich einen Antrag nach Opferentschädigung gestellt, da ich auch gravierende körperliche Einbussen abgetragen habe. Nun läuft der Antrag bereits einige Jahre. Währenddessen kam seitens des Anwalts nie die Frage auf, das ich eine Zivilklage parallel stellen muss.
Damit kannst du rechnen. Du musst deinen Mann stehen. Wenn der Tatbestand so ist, wie er ist, wäre es doch nur noch eine Heuchelei deinen Verwandten gegenüber. Du machst dir einen vor, weil du die Familie zusammen halten willst, aber wissentlich siehst, das die Familie nicht hinter steht, sagst du die Wahrheit. Wozu dann noch Verwandte ? Nur um des Friedens Willen zu schweigen, schränkt dich zeitlebens selber ein, gibt dir den ganzen Frust. Das hast du nicht nötig.Es wäre sehr schlimm wenn meine Geschwister und Tanten davon Wind bekommen würden.Die würden sich alle gegen mich stellen das weiss ich und habe ich schon erlebt. Wer gegen die Familie geht wird verstossen. Deswegen wäre es furchtbar für mich wenn ich mit meinem besch.... Vater auch noch vor Gericht müsste zumal bei ihm nichts zu holen ist. Ich müsste meine ganze Familie aufgeben und immer Angst haben wenn ich jemandem zufällig begegne,könnte auf keine Hochzeit oder Beerdigung mehr gehen.Und er wäre wieder der Gewinner.
Gruss
Silber
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Gastpummelchen
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo Silber,
vielleicht hab ich den falschen Begriff benutzt mit Zivilklage? Leider kenne ich mich da nicht so aus aber ich meine die Klage bei der nachgeschaut wird ob ein Täter Schadensersatz leisten kann und muss.
Bei der Familie hast Du ganz sicher recht. Ich habe halt nur grosse Angst davor wie die mich behandeln wenn ich denen zufällig begegne. Leider habe ich eine riesige Familie die alle im Umkreis von 8 km von meinem Wohnort leben und ich begegne immer irgend einem von denen. Ich wünschte ich hätte die Kraft und die Courage denen die Stirn zu bieten. Leider bin ich ziemlich kraftlos und genau wie Du körperlich und psychisch sehr angeschlagen. Ich hoffe das ich das schaffe den alles was Du geschrieben hast ist richtig.
LG Gastpummelchen
vielleicht hab ich den falschen Begriff benutzt mit Zivilklage? Leider kenne ich mich da nicht so aus aber ich meine die Klage bei der nachgeschaut wird ob ein Täter Schadensersatz leisten kann und muss.
Bei der Familie hast Du ganz sicher recht. Ich habe halt nur grosse Angst davor wie die mich behandeln wenn ich denen zufällig begegne. Leider habe ich eine riesige Familie die alle im Umkreis von 8 km von meinem Wohnort leben und ich begegne immer irgend einem von denen. Ich wünschte ich hätte die Kraft und die Courage denen die Stirn zu bieten. Leider bin ich ziemlich kraftlos und genau wie Du körperlich und psychisch sehr angeschlagen. Ich hoffe das ich das schaffe den alles was Du geschrieben hast ist richtig.
LG Gastpummelchen
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Waterloo
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo zusammen,
ich hätte hier auch mal eine Frage.
Weiss hier jemand im Zusammenhang des Opferentschädigungsgesetzes bescheid, wann man Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag beantragen kann ?
MFG
Waterloo
ich hätte hier auch mal eine Frage.
Weiss hier jemand im Zusammenhang des Opferentschädigungsgesetzes bescheid, wann man Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag beantragen kann ?
MFG
Waterloo
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zauberblume
traumatherapeut hält nichts vom OEG
meine therapeutin sagt:
- die patienten, die OEG beantragen durchaufen eine retraumatisierung. meist wird OEG nicht anerkannt und der patient ist "erfolglos/sinnlos" retraumatisiert
- wird ausnahmsweise OEG anerkannt, würde dann die opferrolle bestätigt werden. man schaft es nicht aus der opferrolle im therapeutischen sinn, heraus.
wie seht ihr das?
für mich währe tatsächlich die größte hilfe bei OEG, die erstattung der fahrtkosten zum therapeuten (zusätzlich eine positive entscheidung für eine umschulung.) ich will natürlich auch meine therapeutin nicht gegen mich erzürnen.....
grüßend
- die patienten, die OEG beantragen durchaufen eine retraumatisierung. meist wird OEG nicht anerkannt und der patient ist "erfolglos/sinnlos" retraumatisiert
- wird ausnahmsweise OEG anerkannt, würde dann die opferrolle bestätigt werden. man schaft es nicht aus der opferrolle im therapeutischen sinn, heraus.
wie seht ihr das?
für mich währe tatsächlich die größte hilfe bei OEG, die erstattung der fahrtkosten zum therapeuten (zusätzlich eine positive entscheidung für eine umschulung.) ich will natürlich auch meine therapeutin nicht gegen mich erzürnen.....
grüßend
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darkflame
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hi zauberwald,
ganz unrecht hat deine Therapeutin ja nicht. Die Frage ist in meinen Augen: Wie sehr möchte man dieses Beschädigtenrente, wie viel ist man "bereit zu gehen". Eine Re-Traumatisierung ist es sicherlich, ob damit die Opferrolle bestätigt wird... VIelleicht empfindet der ein oder andere das so. Ich denke, es ist wichtig, was man dann aus dieser Beschädigtenversorgung macht. Und du hast da ja schon ganz konkrete Ziele (find ich gut!).
Ich spreche hier mal von mir: Ich habe 2009 bei der Polizei ausgesagt. Meine Anwältin gab mir damals den OEG-Antrag mit. Ich habe ihn nicht ausgefüllt, denn als ich las, was da auf mich zukommen würde, war ich sicher: Das packst du nicht, da gehst du unter.
Dieses Jahr habe ich den Antrag gestellt, weil ich denke, ich schaffe das. Ich schaffe die Begutachtung, ich schaffe es, wenn mir ein ablehnender Bescheid gesandt wird. Die Welt wird nicht völlig unter gehen, ich will nicht "auf Teufel komm raus" dieses Geld. Ich schaffe es auch so irgendwie, ohne dieses Geld, auch wenn es einfach schön wäre, die Rente zu bekommen.
Ich habe mir vorgenommen: Ich gehe einmal in Widerspruch, das war es dann. Ich bin wirklich froh, dass ich mir inzwischen eine gewisse Stabilität erarbeiten konnte, die will ich damit nicht aufs Spiel setzen. Ich denke, wenn du dir da gewisse "Ziele" oder Punkte oder so setzt, dann ist das an sich nichts Schlechtes, diesen Antrag zu stellen. Dir vielleicht auch überlegen, was wäre, wenn eine Ablehnung kommt. Wie schlimm wäre das, was kannst du in dem Moment für dich selbst tun, damit du nicht abrutschst.
Grüße
darkflame
ganz unrecht hat deine Therapeutin ja nicht. Die Frage ist in meinen Augen: Wie sehr möchte man dieses Beschädigtenrente, wie viel ist man "bereit zu gehen". Eine Re-Traumatisierung ist es sicherlich, ob damit die Opferrolle bestätigt wird... VIelleicht empfindet der ein oder andere das so. Ich denke, es ist wichtig, was man dann aus dieser Beschädigtenversorgung macht. Und du hast da ja schon ganz konkrete Ziele (find ich gut!).
Ich spreche hier mal von mir: Ich habe 2009 bei der Polizei ausgesagt. Meine Anwältin gab mir damals den OEG-Antrag mit. Ich habe ihn nicht ausgefüllt, denn als ich las, was da auf mich zukommen würde, war ich sicher: Das packst du nicht, da gehst du unter.
Dieses Jahr habe ich den Antrag gestellt, weil ich denke, ich schaffe das. Ich schaffe die Begutachtung, ich schaffe es, wenn mir ein ablehnender Bescheid gesandt wird. Die Welt wird nicht völlig unter gehen, ich will nicht "auf Teufel komm raus" dieses Geld. Ich schaffe es auch so irgendwie, ohne dieses Geld, auch wenn es einfach schön wäre, die Rente zu bekommen.
Ich habe mir vorgenommen: Ich gehe einmal in Widerspruch, das war es dann. Ich bin wirklich froh, dass ich mir inzwischen eine gewisse Stabilität erarbeiten konnte, die will ich damit nicht aufs Spiel setzen. Ich denke, wenn du dir da gewisse "Ziele" oder Punkte oder so setzt, dann ist das an sich nichts Schlechtes, diesen Antrag zu stellen. Dir vielleicht auch überlegen, was wäre, wenn eine Ablehnung kommt. Wie schlimm wäre das, was kannst du in dem Moment für dich selbst tun, damit du nicht abrutschst.
Grüße
darkflame
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Mikki
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo zusammen,
ich hab hier schon öfter berichtet über mein Oeg-Verfahren...ich hatte am 28. Aug. beim Düsseldorfer Sozialgericht Gerichtsverhandlung,die mir im vollen umfang recht gaben. Da das beklagte Land ( rheinland-pfalz ) innerhalb 14 tagen in Berufung gehen können,das auf dem letzten tag auch eingegangen ist,erst ohne Begründung. Begründung folgt noch.
Das heißt es geht jetzt auf das landessozialgericht Essen über.
Meine Fragen sind,viel hat da schon jemand Erfahrung gemacht,wiel die Chancen sind wenn es auf das nächsthöhere gericht geht,ob es schlechter ist? kann es vom landessozialgericht von vornerein abgelehnt werden oder kommt es wieder zur verhandlung? Wiel lange dauert das wieder?
ich hatte echt gedacht,jetzt ist alles vorbei,du hast es geschafft...aber der Kampf geht weiter.....
vielleicht kann mir jemand auf meine vielen fragen und gedanken weiterhelfen....
ich hab hier schon öfter berichtet über mein Oeg-Verfahren...ich hatte am 28. Aug. beim Düsseldorfer Sozialgericht Gerichtsverhandlung,die mir im vollen umfang recht gaben. Da das beklagte Land ( rheinland-pfalz ) innerhalb 14 tagen in Berufung gehen können,das auf dem letzten tag auch eingegangen ist,erst ohne Begründung. Begründung folgt noch.
Das heißt es geht jetzt auf das landessozialgericht Essen über.
Meine Fragen sind,viel hat da schon jemand Erfahrung gemacht,wiel die Chancen sind wenn es auf das nächsthöhere gericht geht,ob es schlechter ist? kann es vom landessozialgericht von vornerein abgelehnt werden oder kommt es wieder zur verhandlung? Wiel lange dauert das wieder?
ich hatte echt gedacht,jetzt ist alles vorbei,du hast es geschafft...aber der Kampf geht weiter.....
vielleicht kann mir jemand auf meine vielen fragen und gedanken weiterhelfen....
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Leonore
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo Zauberwald,
ich wollte kurz nur ein paar Gedanken zum OEG aufschreiben. Ich werde in der kommenden Woche den Antrag stellen und habe auch lange überlegt, ob ich das machen möchte.
Ich stimme der Aussage Deiner Therapeutin insofern zu, daß man, wenn man eine Zusage bekäme, auch einen weiteren "Opferstempel" in seinen Akten hätte, ob das jetzt die "innere Akte" in einem selbst ist, oder die Papierakte bei Krankenversicherung, Ämtern und Co. Ich stimme ihr allerdings nicht darin zu, daß man dann aus seiner Opferrolle aus therapeutischer Sicht nicht mehr herauskommt.
Ich stelle diesen Antrag nicht, weil ich mich schwach und hilflos fühle. Ich stelle diesen Antrag, weil ich alle Mittel ausschöpfen will, Kosten erstattet zu bekommen. Ich lebe im Ausland, vieles wird hier nicht von der Krankenkasse übernommen. Das Geld, das ich dafür ausgeben muß, ist das Geld, was eigentlich mir und meiner Familie zugute kommen sollte. Ich sehe mich eher in dieser Situation als Opfer.
Kein Geld dieser Welt kann wiedergutmachen, was uns widerfahren ist. Die Vergangenheit wird dadurch nicht besser. Wenn aber Kosten übernommen werden, dann wird dadurch die Zukunft besser. Weniger finanzielle Sorgen und vor allem bessere Therapiemöglichkeiten. Ich stelle diesen Antrag auch meiner Familie zuliebe, denn der MB beeinträchtigt in seinen Auswirkungen ja alle, die mir nahestehen.
Ich versuche, den Begriff Opfer wertfrei zu sehen. Eher als "Opfer = Ziel einer Straftat" als "Opfer = schwach, wehrlos, ausgeliefert". Im deutschen Sprachgebrauch konnotiert der Begriff Opfer oft, daß man grundsätzlich schwach und wehrlos ist. Die meisten von uns wissen aber, daß es jede(n) treffen kann, und daß es das Wort opfrig nicht gibt (auch wenn es im Neudeutsch gelegentlich auftaucht), man also auch nicht opfrig sein kann. Für mich hat das Wort Opfer einen ganz klaren zeitlichen Bezug, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem ein wie auch immer gearteter Mißbrauch, physischer oder psychischer Natur, stattfindet. Deshalb ist man zu jenem Zeitpunkt Opfer. Überlebt man das Ganze, ist man ab dem Ende des MBs ein(e) Kämpfende(r), so schwach man sich selbst auch fühlt, man hat noch so viel Kraft in sich, daß man das überlebt hat, daß man nach einem Weg sucht, sich anderen anvertraut, mit einer Therapie beginnt. Man ist selbst dann ein Kämpfender, kein Opfer mehr, wenn man noch immer schweigt, aber schon zuhört (= hier bei WW liest).
Ein(e) jede(r) von uns muß selbst entscheiden, ob sie/er den Antrag stellen möchte. Ich habe sehr viel Unterstützung durch die Opferhilfe (da ist es wieder, dieses Wort, einfach überlesen
...) und rechne auch damit, daß der Antrag zunächst abgelehnt wird. Ich weiß nicht, wie lange ich Widerspruch einlegen werden kann, irgendwann sind alle Mittel ausgeschöpft, die eigenen, aber auch die juristischen.
Für mich ist der OEG-Antrag nur ein Schritt von vielen. Der allerwichtigste Schritt ist für mich, daß ich nicht nur engsten Freunden vom MB erzähle, sondern auch Kollegen oder Bekannten, denen ich vertraue, die mit mir zu tun haben und die nicht immer verstehen, daß ein "ich kann das und das momentan nicht" oder "ich bin zur Zeit sehr erschöpft" wörtlich zu nehmen ist (ich habe eine PTBS) und nicht damit zusammenhängt, daß ich schlecht planen kann oder wehleidig bin. DAS ist für mich das Wichtigste. Ich möchte gerne ehrlich sein können, das bin ich nicht nur mir selbst schuldig, auch meinen Mitmenschen. Für mich ist das der richtige Weg, und da erlebe ich sehr viel Rückhalt. Deshalb sehe ich mich trotz der Schwere des MBs nicht als Opfer, sondern als Kämpferin, OEG hin oder her.
Viele Grüße, Leo
ich wollte kurz nur ein paar Gedanken zum OEG aufschreiben. Ich werde in der kommenden Woche den Antrag stellen und habe auch lange überlegt, ob ich das machen möchte.
Ich stimme der Aussage Deiner Therapeutin insofern zu, daß man, wenn man eine Zusage bekäme, auch einen weiteren "Opferstempel" in seinen Akten hätte, ob das jetzt die "innere Akte" in einem selbst ist, oder die Papierakte bei Krankenversicherung, Ämtern und Co. Ich stimme ihr allerdings nicht darin zu, daß man dann aus seiner Opferrolle aus therapeutischer Sicht nicht mehr herauskommt.
Ich stelle diesen Antrag nicht, weil ich mich schwach und hilflos fühle. Ich stelle diesen Antrag, weil ich alle Mittel ausschöpfen will, Kosten erstattet zu bekommen. Ich lebe im Ausland, vieles wird hier nicht von der Krankenkasse übernommen. Das Geld, das ich dafür ausgeben muß, ist das Geld, was eigentlich mir und meiner Familie zugute kommen sollte. Ich sehe mich eher in dieser Situation als Opfer.
Kein Geld dieser Welt kann wiedergutmachen, was uns widerfahren ist. Die Vergangenheit wird dadurch nicht besser. Wenn aber Kosten übernommen werden, dann wird dadurch die Zukunft besser. Weniger finanzielle Sorgen und vor allem bessere Therapiemöglichkeiten. Ich stelle diesen Antrag auch meiner Familie zuliebe, denn der MB beeinträchtigt in seinen Auswirkungen ja alle, die mir nahestehen.
Ich versuche, den Begriff Opfer wertfrei zu sehen. Eher als "Opfer = Ziel einer Straftat" als "Opfer = schwach, wehrlos, ausgeliefert". Im deutschen Sprachgebrauch konnotiert der Begriff Opfer oft, daß man grundsätzlich schwach und wehrlos ist. Die meisten von uns wissen aber, daß es jede(n) treffen kann, und daß es das Wort opfrig nicht gibt (auch wenn es im Neudeutsch gelegentlich auftaucht), man also auch nicht opfrig sein kann. Für mich hat das Wort Opfer einen ganz klaren zeitlichen Bezug, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem ein wie auch immer gearteter Mißbrauch, physischer oder psychischer Natur, stattfindet. Deshalb ist man zu jenem Zeitpunkt Opfer. Überlebt man das Ganze, ist man ab dem Ende des MBs ein(e) Kämpfende(r), so schwach man sich selbst auch fühlt, man hat noch so viel Kraft in sich, daß man das überlebt hat, daß man nach einem Weg sucht, sich anderen anvertraut, mit einer Therapie beginnt. Man ist selbst dann ein Kämpfender, kein Opfer mehr, wenn man noch immer schweigt, aber schon zuhört (= hier bei WW liest).
Ein(e) jede(r) von uns muß selbst entscheiden, ob sie/er den Antrag stellen möchte. Ich habe sehr viel Unterstützung durch die Opferhilfe (da ist es wieder, dieses Wort, einfach überlesen
Für mich ist der OEG-Antrag nur ein Schritt von vielen. Der allerwichtigste Schritt ist für mich, daß ich nicht nur engsten Freunden vom MB erzähle, sondern auch Kollegen oder Bekannten, denen ich vertraue, die mit mir zu tun haben und die nicht immer verstehen, daß ein "ich kann das und das momentan nicht" oder "ich bin zur Zeit sehr erschöpft" wörtlich zu nehmen ist (ich habe eine PTBS) und nicht damit zusammenhängt, daß ich schlecht planen kann oder wehleidig bin. DAS ist für mich das Wichtigste. Ich möchte gerne ehrlich sein können, das bin ich nicht nur mir selbst schuldig, auch meinen Mitmenschen. Für mich ist das der richtige Weg, und da erlebe ich sehr viel Rückhalt. Deshalb sehe ich mich trotz der Schwere des MBs nicht als Opfer, sondern als Kämpferin, OEG hin oder her.
Viele Grüße, Leo
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zauberblume
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
@darflame, es ist wie mikki schreibt, ich fühle mich als kämpfer und nicht als opfer und trotzdem ist was, wie du schon schreibst, an der wargumentation meiner therapeutin was dran. man ist das nen blöder satzbau von mir.
@)lieben dank leo,du hast meinen gedanken eine schrift gegeben!
ich fühle mich wirklich sehr selten als opfer (zu den flasbacks) sonst bin ich immer der kämpfer, der kämpfer gegen all die ungerechtigkeit dieser welt, in dieser welt.
@liebe mikki, leider habe ich keine antworten zu deinen fragen, wünsche dir dennoch viel kraft.
LG
@)lieben dank leo,du hast meinen gedanken eine schrift gegeben!
ich fühle mich wirklich sehr selten als opfer (zu den flasbacks) sonst bin ich immer der kämpfer, der kämpfer gegen all die ungerechtigkeit dieser welt, in dieser welt.
@liebe mikki, leider habe ich keine antworten zu deinen fragen, wünsche dir dennoch viel kraft.
LG
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Leonore
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo Zauberwald,
vielen Dank! Du mußt zum Glück nicht gegen all die Ungerechtigkeit dieser Welt kämpfen (das weißt Du aber sicher, auch wenn Du etwas anderes geschrieben hast
Was Deine Therapeutin betrifft, die Du nicht erzürnen möchtest - Du darfst da ruhig eine andere Meinung haben, Hauptsache ist, daß Du für Dich gute Argumente hast (die die ihren bestenfalls aushebeln). Vielleicht wäre das für sie auch ein Anstoß, ihre eigene Haltung zu überdenken...
Viel Kraft!
Leo
vielen Dank! Du mußt zum Glück nicht gegen all die Ungerechtigkeit dieser Welt kämpfen (das weißt Du aber sicher, auch wenn Du etwas anderes geschrieben hast
Was Deine Therapeutin betrifft, die Du nicht erzürnen möchtest - Du darfst da ruhig eine andere Meinung haben, Hauptsache ist, daß Du für Dich gute Argumente hast (die die ihren bestenfalls aushebeln). Vielleicht wäre das für sie auch ein Anstoß, ihre eigene Haltung zu überdenken...
Viel Kraft!
Leo
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Mikki
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
trotzdem vielen Dank...vielleicht gibt es doch jemand wo seine Erfahrung gemacht hat....
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Buster88
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Moin Leonore
Du hast 4 Wochen Zeit ab Zugang des Bescheides Widerspruch bei der Erlassenden Behörde entweder Schriftlich oder zur niederschrift ein zu legen, ( BITTE UNBEDINGT DRAN DENKEN FÜR DICH EINE KOPIE ZU MACHEN UND AUF DIE KOPIE EINEN EINGANGSSTEMPEL GEBEN ZU LASSEN)
Sollte dein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen werden kannst Du innerhalb der auf dem Widerspruchsbescheid unter Rechtsbehelfsbelehrung stehenden Frist bei dem für dich zu ständigen Sozialgericht Klage erheben hierfür benötigst Du erstmal keinen Anwalt da im ersten Rechtszug kein Anwaltszwang besteht das heist erst vor der nächst höheren Instanz dem Landes Sozialgericht besteht dan Anwaltszwang, eine Klage vor dem Sozialgericht ist kostenneutral nur die Kosten des eigenen Anwaltes falls man diesen eingeschaltet hat sind zu tragen es sei den man Klagt Mutwillig, was ich aber kaum glaube das ein Opfer sich der Gefahr aussetzt er oder sie retraumatisiert werrden.
Ansonsten wünsche ich viel Kraft und Erfolg
gruß
Anderl02
Du hast 4 Wochen Zeit ab Zugang des Bescheides Widerspruch bei der Erlassenden Behörde entweder Schriftlich oder zur niederschrift ein zu legen, ( BITTE UNBEDINGT DRAN DENKEN FÜR DICH EINE KOPIE ZU MACHEN UND AUF DIE KOPIE EINEN EINGANGSSTEMPEL GEBEN ZU LASSEN)
Sollte dein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen werden kannst Du innerhalb der auf dem Widerspruchsbescheid unter Rechtsbehelfsbelehrung stehenden Frist bei dem für dich zu ständigen Sozialgericht Klage erheben hierfür benötigst Du erstmal keinen Anwalt da im ersten Rechtszug kein Anwaltszwang besteht das heist erst vor der nächst höheren Instanz dem Landes Sozialgericht besteht dan Anwaltszwang, eine Klage vor dem Sozialgericht ist kostenneutral nur die Kosten des eigenen Anwaltes falls man diesen eingeschaltet hat sind zu tragen es sei den man Klagt Mutwillig, was ich aber kaum glaube das ein Opfer sich der Gefahr aussetzt er oder sie retraumatisiert werrden.
Ansonsten wünsche ich viel Kraft und Erfolg
gruß
Anderl02
Leonore hat geschrieben:Hallo Zauberwald,
ich wollte kurz nur ein paar Gedanken zum OEG aufschreiben. Ich werde in der kommenden Woche den Antrag stellen und habe auch lange überlegt, ob ich das machen möchte.
Ich stimme der Aussage Deiner Therapeutin insofern zu, daß man, wenn man eine Zusage bekäme, auch einen weiteren "Opferstempel" in seinen Akten hätte, ob das jetzt die "innere Akte" in einem selbst ist, oder die Papierakte bei Krankenversicherung, Ämtern und Co. Ich stimme ihr allerdings nicht darin zu, daß man dann aus seiner Opferrolle aus therapeutischer Sicht nicht mehr herauskommt.
Ich stelle diesen Antrag nicht, weil ich mich schwach und hilflos fühle. Ich stelle diesen Antrag, weil ich alle Mittel ausschöpfen will, Kosten erstattet zu bekommen. Ich lebe im Ausland, vieles wird hier nicht von der Krankenkasse übernommen. Das Geld, das ich dafür ausgeben muß, ist das Geld, was eigentlich mir und meiner Familie zugute kommen sollte. Ich sehe mich eher in dieser Situation als Opfer.
Kein Geld dieser Welt kann wiedergutmachen, was uns widerfahren ist. Die Vergangenheit wird dadurch nicht besser. Wenn aber Kosten übernommen werden, dann wird dadurch die Zukunft besser. Weniger finanzielle Sorgen und vor allem bessere Therapiemöglichkeiten. Ich stelle diesen Antrag auch meiner Familie zuliebe, denn der MB beeinträchtigt in seinen Auswirkungen ja alle, die mir nahestehen.
Ich versuche, den Begriff Opfer wertfrei zu sehen. Eher als "Opfer = Ziel einer Straftat" als "Opfer = schwach, wehrlos, ausgeliefert". Im deutschen Sprachgebrauch konnotiert der Begriff Opfer oft, daß man grundsätzlich schwach und wehrlos ist. Die meisten von uns wissen aber, daß es jede(n) treffen kann, und daß es das Wort opfrig nicht gibt (auch wenn es im Neudeutsch gelegentlich auftaucht), man also auch nicht opfrig sein kann. Für mich hat das Wort Opfer einen ganz klaren zeitlichen Bezug, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem ein wie auch immer gearteter Mißbrauch, physischer oder psychischer Natur, stattfindet. Deshalb ist man zu jenem Zeitpunkt Opfer. Überlebt man das Ganze, ist man ab dem Ende des MBs ein(e) Kämpfende(r), so schwach man sich selbst auch fühlt, man hat noch so viel Kraft in sich, daß man das überlebt hat, daß man nach einem Weg sucht, sich anderen anvertraut, mit einer Therapie beginnt. Man ist selbst dann ein Kämpfender, kein Opfer mehr, wenn man noch immer schweigt, aber schon zuhört (= hier bei WW liest).
Ein(e) jede(r) von uns muß selbst entscheiden, ob sie/er den Antrag stellen möchte. Ich habe sehr viel Unterstützung durch die Opferhilfe (da ist es wieder, dieses Wort, einfach überlesen...) und rechne auch damit, daß der Antrag zunächst abgelehnt wird. Ich weiß nicht, wie lange ich Widerspruch einlegen werden kann, irgendwann sind alle Mittel ausgeschöpft, die eigenen, aber auch die juristischen.
Für mich ist der OEG-Antrag nur ein Schritt von vielen. Der allerwichtigste Schritt ist für mich, daß ich nicht nur engsten Freunden vom MB erzähle, sondern auch Kollegen oder Bekannten, denen ich vertraue, die mit mir zu tun haben und die nicht immer verstehen, daß ein "ich kann das und das momentan nicht" oder "ich bin zur Zeit sehr erschöpft" wörtlich zu nehmen ist (ich habe eine PTBS) und nicht damit zusammenhängt, daß ich schlecht planen kann oder wehleidig bin. DAS ist für mich das Wichtigste. Ich möchte gerne ehrlich sein können, das bin ich nicht nur mir selbst schuldig, auch meinen Mitmenschen. Für mich ist das der richtige Weg, und da erlebe ich sehr viel Rückhalt. Deshalb sehe ich mich trotz der Schwere des MBs nicht als Opfer, sondern als Kämpferin, OEG hin oder her.
Viele Grüße, Leo