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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Jun 29, 2012 10:44 pm
von Gastin
Meine Angelegenheit läuft bereits vor Gericht. Ich werde anwaltlich vertreten. Solte das Gutachten eintreffen, so bin ich schon an eine Abschrift interessiert, denn erfahrungsgemäss muss man stets gegen Gutachten angehen.

Für alle die es nicht wissen :

Anfallende Kosten bei Kopien . . .

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Be ... AGebB.html

Kopiergebühren/Dokumentenpauschale RVG VV Nr. 7000
Für Kopien die der Rechtsanwalt aus anderen behördlichen Akten und Dokumenten anfertigt, kann er vom Mandanten ebenfalls Gebühren verlangen. Muss der Anwalt aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Aufforderung des Gerichtes Kopien fertigen, um diese Dritten zuzustellen oder diese zu unterrichten, kann der Anwalt nur die Kopierkosten verlangen, wenn dafür mehr als 100 Seiten zu kopieren waren.
Die Höhe der Gebühren beträgt für die ersten 50 Seiten jeweils 0,50 € und für jede weitere je 0,15 € geltend machen. Muss der Anwalt Kopien (bei 100 Seiten also 32,50 €). Übrigens - für Kopie durch das Gericht gelten die gleichen Gebühren.


Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Jun 30, 2012 5:52 am
von Anderl02
Moin

da hatte ich ja noch Glück, mir wurde eine Kopie des Gutachtens für mich Kosten neutral übersand.

Dir viel Kraft und Glück das Du erfolgt hast mit Deiner Klage.

Gruss

Anderl02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Jul 01, 2012 3:02 am
von Zaungast
Hallo!

Wenn ich mal nochmal schaue, unter http://dejure.org/gesetze/RVG/Anlage1.html#g7, lese ich: 7000 Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten [...] 1. für Ablichtungen und Ausdrucke [...] c) zur notwendigen Unterrichtung des Auftraggebers, soweit hierfür mehr als 100 Seiten zu fertigen waren,

Hervorhebung von mir. Die ersten 100 Kopien gehen also in der allgemeinen Anwaltsgebühren unter.

Und, wenn man gewinnt, dann bekommt ja die Gegenseite auch die außergerichtlichen Kosten und Auslagen auferlegt, also auch die 700x-Ziffern (Kopien, Telekommunikationskosten, evtl. Reisekosten etc. des Anwalts).

Und die Akteneinsicht richtet sich normalerweise nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz, sondern nach § 25 SGB X bzw. sobald die Sache vor Gericht ist § 120 SGG. Daher können für die Einsicht keine Gebühren, für Kopien nur angemessene (also dem Aufwand gerechte) Gebühren genommen werden. Der Gebührenrahmen des Informationsfreiheitsgesetzes ist irrelevant.

Zaungast.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Jul 01, 2012 8:57 am
von Anderl02
Moin

es geht darum das im falle das die Akte noch nicht bei Gericht ist also die Klage noch nicht erhoben ist das die Antragsstellerin Anspruch auf überlassung einer Kopie des Gutachtens hat, ob hier nun nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder nach § 25 SGB X meinerseits wurde lediglich daraufhingewiesen das Gebühren entstehen könnenn.

In dem von mir genannten genannten § 25 § SGB X geht nicht nur um die einsicht in die Akte bzw. das Gutachten sondern auch um die anfertigung von Kopien des Gutachtens oder von Teilen der Akte.

Meinerseits wurden lediglich die möglichkeiten aufgezeigt welche die fragestellerin hat wenn sie das Gutachten haben möchte, von mir wurde zu keiner Zeit behauptet das sich die Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgestz richtet meinerseits wurde von anfang an auf § 25 SGB X hingewiesen wenn es um die Akteneinsicht geht.

Die möglichkeit des Informationsfreiheitsgestzes habe ich nur aufgezeigt damit die fragestellerin ein weiteres Argument hat falls Ihrer bitte nicht entsprochen werden sollte und was die Gebühren abgeht schau hier ein Link http://www.gesetze-im-internet.de/ifgge ... 00006.html

gruss

Anderl02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Jul 02, 2012 12:25 am
von Zaungast
Hallo!

Ich denke, das bundesweite IFG wird hier nicht einschlägig sein. Wenn überhaupt dann das für das Bundesland spezifische IFG, so das betreffende Bundesland eines hat (nicht alle haben bislang eines). Denn das IFG Bund gilt nur für Behörden des Bundes, und OEG wird von den Ländern verwaltet. Je nach Bundesland gibt es also gar kein IFG, oder es gehen die speziellen Bestimmungen des Sozialrechts dem IFG vor (so z.B. Rheinland-Pfalz, wo ich mal als Beispiel reingeschaut habe), oder es gibt die Möglichkeit, den rechtlichen Zugang auszuwählen - was im Detail einen Unterschied machen kann, sowohl an welche Informationen man ran darf und an welche nicht, und auch bezüglich der Kosten.

Die Bestimmungen aus dem Sozialrecht sind als spezielle Gesetze auf jeden Fall - und bundesweit einheitlich - anwendbar. Wenn man im Verfahren ist, außergerichtlich eben der auch von Dir zitierte § 25 SGB X, sowohl für Einsicht als auch Kopien, wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, der von mir zitierte § 120 SGG, wenn weder noch, dann das Auskunftsrecht nach dem Sozialdatenschutz, § 83 SGB X.

Das hat den Vorteil, dass insbesondere die Gebührenrahmen aus Teil A der von Dir zitierten IFGGebV (bzw. genauer: ähnliche Gebührenordnungen der Länder, die ein IFG haben) nicht zutreffen, sondern *nur* Auslagen (Kopierkosten) geltend gemacht werden können. Im Fall des Sozialdatenschutzes ist das ausdrücklich in § 83 Abs. 7 SGB X geregelt. Im laufenden sozialrechtlichen Verfahren dürfte man demgegenüber nicht schlechter gestellt sein (Kosten- und Auslagenfreiheit des Verfahrens, § 64 Abs. 1 SGB X außergerichtlich, also nur Kopierkosten speziell nach § 25 Abs. 5 SGB X; gerichtlich die Kostenfreiheit in § 183 SGG, Kopierkosten speziell in § 120 SGG).

Grüße,

Zaungast.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Jul 02, 2012 8:04 pm
von Gastin
Hallo Zaungast,
jetzt muss ich erst einmal studieren gehen :wink: :)
D A N K E für die Paragraphen.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Jul 03, 2012 1:00 am
von Zaungast
Bitte.

Normalerweise sollte es ja reichen, zu wissen, was *was* wir Menschen/Bürger/innen ein Recht haben. Das dann in die Paragraphen "einsortieren" müssten die vom Amt eigentlich selbst. Sprich eigentlich müsste es reichen zu sagen/schreiben "ich will dasunddas aus meiner Akte" (vielleicht etwas freundlicher verpackt, so man hat noch Aktenzeichen dazu) und die müssten selbst das dann wissen, ja, die (oder der) darf das, weil Paragraph sowieso (und ggf. fehlende Details nachfragen, das müssen die jedenfalls bei sozialrechtlichen Anträgen eigentlich sogar zwingend, "auf die Vervollständigung von Anträgen hinarbeiten" oder so).

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Jul 03, 2012 10:17 am
von dani0303
Hallo ,
danke für eure Auskünfte .
Habe gerade mit dem zuständigen Versorgungsamt Telefoniert,
mein Gutachten liegt ihnen noch nicht vor,
aber wenn sie es haben ,dann kann ich davon eine Kopie erhalten.
Sie meinten die ersten 10 Seiten sind umsonst,danach müsste ich für jede weitere Seite 0,50 € bezahlen.
Weiß jemand wie viele Seiten ,etwa so ein Gutachten hat?
Lg dani

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Jul 05, 2012 2:15 pm
von Anderl02
Moin

Mein Gutachten hat ca. 185 Seiten, die Gutachterin hat vieles doppelt und drefach geschrieben, das hiese wenn dein Gutachten ebenfalls 185 Seiten hat dann wäre es so das Du ca. 87,50 € für die Kopien des Gutachten bezahlen müstest, vorrausgeszt das Gutachten ist so umfangreich wie meines.

LG

Anderl02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Jul 05, 2012 3:28 pm
von dani0303
Hallo Anderl,
doch soviel können es sein :shock:
Dachte sind so höchstens 20 Seiten,
dann hoffe ich mal das es bei mir weniger Seiten sind,
denn mal so einfach 87,50 € hätte ich nicht.
Danke dir für die Anwort
Lg dani

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Jul 08, 2012 7:46 pm
von Anderl02
Mon,

Beantrage doch die Gebühren aus Billigkeitsgründen erlassen zu bekommen, wenn Du z.B. ein geringenes Einkommen hast von Sozialleistungen lebst oder unter der Pfändungsfreigrenze leben solltest, ich handle frei nach dem Motto wo es die Möglichkeit gibt Gebühren oder Auslagen zu erheben gibt es auch die Möglichkeit auf diese zu verzichten, diese nieder zuschlagen oder kostenneutral Ruhend zu stellen.

Dir viel Glück, Kraft und Erfolg

LG

Anderl02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Jul 13, 2012 1:57 pm
von dani0303
Hallo Anderle,
gerade anruf von Amt gehabt,
das Gutachten ist da,
aber wenn es haben will muss ich ab Seite 10 zahlen und die Portokosten tragen...,
was soll es ,will wissen was geschrieben wurde...,
am Montag machen sie den Brief an mich fertig,so das Dienstag oder Mittwoch ankommen müsste..,
bin gespannt ,was drin steht.....,
danke dir
Lg dani

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Jul 13, 2012 2:31 pm
von :-)
Hallo Dani,
dann beide Daumen hoch !!!!

lg
:)

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Jul 14, 2012 12:17 pm
von dani0303
Danke dir,
bin schon ganz unruhig.
Lg dani

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Jul 15, 2012 2:52 pm
von :-)
Dani wie verlief denn eigentlich dein Gespräch beim Gutachter ?
Hattest du das Gefühl das er voll hinter dir stand ?

Was sagt dein Bauch ?

lg