OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
Gast11z

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast11z »

Zur Not googlen, die Frage. Zur Not zum Anwalt gehen. Zur Not beim Vdk eintreten (www.vdk.de), die haben auch Juristen - ich kann nicht zaubern, und ich glaube, die andern hier auch nicht.
Oder . . .

Zur Not hier im Forum nachfragen.
Das ist völlig legitim.

lg
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

genau, dann antworte du doch was Vernünftiges, statt einfach nur blöde Kommentare zu geben!
Silberlicht

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Silberlicht »

Meli-2006 hat geschrieben:genau, dann antworte du doch was Vernünftiges, statt einfach nur blöde Kommentare zu geben!
Tschuldigung, gehts noch? Wenn du einen "Fußabstreifer" brauchst, nutze den vor der Tür... *kopfschüttel*
Ma.
Moderator
Beiträge: 10843
Registriert: Di Nov 21, 2006 1:30 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Ma. »

STOPP!

Für eure Auseinandersetzung ist dieser Thread nicht gedacht.
Macht das bitte separat oder gar nicht.

Ma., Moderatorenteam
Heute weinte ich –
aber keine Träne benetzte eine Blume.
Still, leise und nutzlos!
Werde ich auch so von der Welt gehen?
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Ich hab eh beschlossen, dass ich hier nix mehr schreib. DANKE, dass ich immer weniger hilfsbereit werde.
Silberlicht

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Silberlicht »

Hallo Ma,
entschuldige bitte, dass ich mich habe hinreißen lassen.

@All,
Silberlicht hat geschrieben:Darf man einen Gutachter ablehnen?
Gilt das sowohl für die aussagepsychologische Begutachtung (erfolgreich hinter mir) als auch für die versorgungsärztliche Begutachtung?
Welche Konsequenzen hat das?
Ergänzt um die Frage, wie oft man einen Gutachter ablehnen darf, werde ich die Fragen an verschiedene Stellen weitergeben und die Antworten dann einstellen (und bitte einfach anfragen, falls in ein paar Wochen dazu von mir nix kommt, manchmal bin ich immer noch total vergesslich... :? - Danke!)

Viele Grüße
Silberlicht
Silberlicht

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Silberlicht »

Also, ich wurde von einer Anwaltskanzlei angerufen, an die der Mitarbeiter des Weißen Rings die Fragen weitergeleitet hat.

Hat man einen sehr guten Grund, kann man einen Gutachter im gesamten Verfahren ablehnen. Allerdings wäre es besser, wenn man vorher mit dem Versorgungsamt über den Grund spricht. - Für mich wäre z.B. ein Gutachter übelst triggernd, der die Augenfarbe des Täters hat. Man kann durchaus darum bitten, dass das berücksichtigt wird. Bei mir wurde das auch für das aussagepsychologische Gutachten berücksichtigt.

Man hat auch ein Vorschlagsrecht; allerdings ist das Gericht nicht daran gebunden.

Die Konsequenzen:
Verweigert man eine Begutachtung, hat dies negative Konsequenzen dahingehend, als jeder verpflichtet ist mitzuwirken; dazu gehört auch die Begutachtung.

Schlägt man selbst einen Gutachter vor, kann das Gericht verlangen, dass man dieses erst mal selbst bezahlen muss. Folgt das Gericht jedoch diesem Gutachten, bekommt man sein Geld zurück.

Das Vorschlagsrecht ist nicht auf eine Instanz im Verfahren beschränkt.
(Allerdings beschränken die Möglichkeiten das Bankkonto der/des einzelnen Betroffenen)
Jenny

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Jenny »

Hallo,

was ist denn überhaupt OEG? Ich habe auch einen OEG-Antrag gestellt. Heute habe ich ein Schreiben von denen bekommen. Wenn ich das richtig rausgelesen habe, dann wollen die mich unterstützen, wenn ich in eine Klinik muss und die wollen mich im Arbeitsleben wieder eingliedern. 1. wenn ich noch mal in eine Klinik muss, dann zahlt das doch meine Krankenkasse. 2. Um die Umschulung oder um eine neue Ausbildung kümmert sich bei mir das Arbeitsamt, wenn es denn so weit ist. Schattentanz schrieb, dass die die Therapie bezahlen. Das macht doch auch die Krankenkasse, oder nicht? Ich bräuchte finanziell monatlich Unterstützung, weil ich von dem Sozialgeld (SGB XII) nicht Leben kann. Habe zu hohe Fixkosten :-( und auch ständig Extrakosten. Dann könnte ich Hilfe gebrauchen, um einen Therapieplatz zu bekommen, und wenn ich gegen irgendwen mit einem Anwalt gegen an gehen muss, dann brauch ich da auch Hilfe. Machen die sowas?

Liebe Grüße Jenny
Gästin kk

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gästin kk »

Liebe Jenny,
was ist denn überhaupt OEG?
OEG = Opferentschädigungsgesetz, unter Wikipedia in einer Grobumfassung nachzulesen.
Mich wundert deine Frage, so hast du doch schon einen Antrag gestellt. :wink:
Dann könnte ich Hilfe gebrauchen, um einen Therapieplatz zu bekommen, und wenn ich gegen irgendwen mit einem Anwalt gegen an gehen muss, dann brauch ich da auch Hilfe. Machen die sowas?
Meines Erachtens - nein.
dieSophie

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von dieSophie »

Huhu ihr,

weiß jemand, welche Instanz/Behörde dem Regierungspräsidium überstellt ist (Beschwerdestelle)?
Versorgungsamt -> Regierungspräsidium -> ?

lg Sophie



eben noch gelesen:

PS: @Jenni
um Anwälte kümmert sich das Versorgungsamt nicht, aber es kann die Therapiekosten übernehmen (ist einfach ein anderer Kostenträger als die KH) - und ggf zahlen sie Dir eine Therapie, wenn Du bei der Krankenkasse die Wartezeitpause nach dem Psychotherapiegesetz einlegen musst oder keinen Platz bei einem kassenärtzlich zugel. Therapeuten bekommst.
Eine monatliche Rente bekommst Du, wenn der GdB (Grad der Behinderung) über 50 (glaube ich) ist.
Du kannst auch - soweit ich weiß - Heilbehandlungen, besondere gesundheitliche Fixkosten übers Versorgungsamt abrechnen.
Wenn Du den Antrag gestellt hast, bekommst Du ein Infoblatt, auf dem die Unterstützungsmöglichkeiten beschrieben sind - sonst einfach mal die Links hier durchklicken. Sind sehr informativ.
darkflame

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von darkflame »

Hallo miteinander,

vielleicht mag mir hier ja auch jemand ein paar Tipps, Erfahrungswerte oder ähnliches mit auf den Weg geben :)

Also, 2009 kam es durch eine Art "dummen Zufall" dazu (zu lange Geschichte, um sie hier zu erzählen), dass ich mich doch dazu entschloss, bei der Polizei auszusagen. Mein Erzeuger ist Täter, allerdings begann es mit dem Lebensgefährten meiner Oma (bereits verstorben) in frühen Kinderheitstagen. Erinnerungen sind sehr bruchstückhaft, einzig eine konkrete Erinnerung gibt es die meinen Erzeuger betrifft. Also, da hab ich sozusagen ein Anfang und ein Ende. Einen "vollen Ablauf". Bei den anderen Übergriffen gibt es nur "Bilder/Fotos im Kopf". Fühlt sich an wie fest gefrorene Fotografien im Hirn...

Wie dem auch sei, ich sagte bei der Polizei aus, es gab ein Ermittlungsverfahren, was wegen Verjährung eingestellt wurde. Meine damalige Anwältin gab mir auch einen OEG Antrag mit, den ich zu diesem Zeitpunkt aber nicht absendete. Ich las mich im Internet ein in das OEG Thema und dachte mir: "Das packst du im Lebtag nicht, das hältst du psychisch nicht durch" und ließ es bleiben.

Etwas vorweg noch: Es ist wohl so, dass mein Erzeuger da auch irgendwas bei der Polizei zugegeben hat. Was genau im Detail, weiß ich nicht, das wollte und will ich mir auch nicht durchlesen. Ich denke ja, er hat nur so viel zugegeben, wie er wusste, dass es keine negativen Auswirkungen hat wegen Verjährung...

Nun habe ich mich doch entschlossen, einen Antrag zu stellen. Ich denke, inzwischen schaffe ich das. Eingangsbestätigung ein paar Tage nach Antragsstellung bekommen, gestern kam ein Brief, dass das Ganze nach Hessen verschoben wird (da bin ich aufgewachsen, ich lebe inzwischen in Berlin). Hat jemand Erfahrungen mit dem Versorgungsamt in Hessen (genauer gesagt in Darmstadt)?

Es ist so, dass ich (etwa seit 2006) einen Schwerbehindertenausweis mit Grad 50 habe (Neubegutachtung nächstes Jahr). Ich beziehe seit 2006 eine, inzwischen unbefristete, EM-Rente. Kann mir das zu irgendeinem... "Vorteil" gereichen?

Ich fürchte mich ja ein wenig vor Anhörung und Gutachten. Gibt es das immer bei einem OEG Antrag oder wird manchmal darauf auch verzichtet?

Und wo finden Gutachten, Anhörung statt? In Hessen? Wird mir dann die Fahrt bezahlt (ist ja echt ein riesen Batzen Geld für mich so eine Bahnfahrt von Berlin nach Darmstadt)? Kann eine Begleitperson mit?

Hat jemand Erfahrung mit Berufsschadenausgleich? Muss da ein extra Antrag gestellt werden?

Würde mich über Antworten sehr freuen :) Danke schon mal!

Grüßchen
darkflame
*Sophie

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von *Sophie »

Huhu Du,

der BSA ist ein eigenständiger Antrag: Bekommst dann neben der normalen OEG-Rente noch ne Ausgleichsrente plus die 42,8% des Gehalts Deines nachweislich angestrebten oder zuletzt ausgeübten Berufs (abzüglich irgendwelcher Anrechnungen der Renten untereinander).

Geh da nicht ohne Anwalt ran (der Weiße Ring unterstützt hier bei den Anwaltskosten)!

Mein Verfahren zieht sich seit 5 Jahren hin und sie sagen, dass Reha vor Rente gilt und ich noch mehr Therapie machen und noch mehr Medikamente nehmen müsse und ich dann wieder voll arbeitsfähig sei. (Und das bei nem GdB von 100 wg. PTBS und ner unbefristeten EU sowie 900 stattgefundenen Th-Sitzungen) - weil sie nicht zahlen wollen.

lass Dich beraten.
lg
Sophie
Gast Enni

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast Enni »

Sophie heisst das, dass die Ausgleichsrente und die Grundrente automatisch mit der Anerkennung kommen oder aber hat man erst die Möglichkeit dazu, sobald man anerkannt ist, die Renten zu beantragen ?

Ich hatte mal im Hilferuf-Forum gelesen, das wenn man die Erwerbsminderungsrente unbefristet bekommt, auch den Berufsschadenausgleich ohne Probleme beziehen kann. Die meisten Opfer, die schwer psychisch erkrankt sind, haben oftmals auch schwere körperliche Einschränkungen zu tragen.

Dann gibt es die Opfer, die nicht unter Menschen aufhalten können, da sie Jahrzehnte weggespeert wurden, das man diese Kategorie von Klinikbesuchen aussparen muss (auch das Versorgungsamt). So einfach können die es sich nicht machen.

MFG
*Sophie

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von *Sophie »

Huhu,
Gast Enni hat geschrieben:Sophie heisst das, dass die Ausgleichsrente und die Grundrente automatisch mit der Anerkennung kommen oder aber hat man erst die Möglichkeit dazu, sobald man anerkannt ist, die Renten zu beantragen ?
1) OEG beantragen (Versorgungsamt) -> Anerkennung als Opfer nach dem OEG -> damit bekommst Du einen GdB und damit automatisch eine OEG-Grundrente (die durch den GdB bestimmt wird)
2) danach hast Du die Möglichkeit den BSA-Antrag zu stellen. Damit die hier "besondere berufliche Betroffenheit" gewürdigt wird, gibt es zusätzlich zur OEG-Grundrente eine Ausgleichsrente plus die 42.8% BSA-Rente minus der Abzüge durch die Kombination der Renten (frag mich nicht wie viel das genau ist - den Verwaltungsakt kapier ich selbst nicht). Muss aber alles beantragt werden.
3) die EU/EM-Rente geht über eine andere Stelle - nämlich über die Deutsche Rentenversicherung und hat mit OEG bzw BSA wenig zu tun. Man hat aber durch den EU-Positivbescheid ein starkes Argument: immerhin wurde von einer anderen Stelle *anerkannt*, dass man chronisch und unheilbar/unbefristet eingeschränkt ist.
Ich hatte mal im Hilferuf-Forum gelesen, das wenn man die Erwerbsminderungsrente unbefristet bekommt, auch den Berufsschadenausgleich ohne Probleme beziehen kann. Die meisten Opfer, die schwer psychisch erkrankt sind, haben oftmals auch schwere körperliche Einschränkungen zu tragen.
Das muss ich verneinen - dass ich EU-Rente beziehe, juckt die vom BSA überhaupt nicht. Ich sei noch jung, hätte nicht genug Therapie gehabt - und sei nach erfolgreicher Th wieder arbeitsfähig... :evil: Alle Atteste seien nicht aussagekräftig.
Dann gibt es die Opfer, die nicht unter Menschen aufhalten können, da sie Jahrzehnte weggespeert wurden, das man diese Kategorie von Klinikbesuchen aussparen muss
japp, hier *handheb*.
Die Kontraindikation eines stationären Klinikaufenthaltes wird leider oftmals als Therapieverweigerung gesehen - deshalb: ANWALT einschalten, nicht alleine den Weg gehen wollen.
Leider ist das ganze ein Verwaltungsakt und die persönliche Geschichte zählt nicht (weils um viel Geld geht).


lg
Sophie
Gast Enni

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast Enni »

@ Sophie
Die Kontraindikation eines stationären Klinikaufenthaltes wird leider oftmals als Therapieverweigerung gesehen - deshalb: ANWALT einschalten, nicht alleine den Weg gehen wollen.
Leider ist das ganze ein Verwaltungsakt und die persönliche Geschichte zählt nicht (weils um viel Geld geht).
Klar die Gutachter müssen dem Gericht ausführlich die Krankheiten des Antragssteller begründen, denn diese sind ausschlaggebend. Letztendlich resultieren die psychischen und physischen Krankheiten aus der Biographie, tja man kann es nicht trennen. Es gibt genügend Opfer die auch aus der physischen Gesundheit nie wieder arbeiten können, was nützt nur die Gesundheit auf der psychischen Ebene (??) Du verstehst was ich meine ? Durch ein schweres langhanhaltenes Trauma wird meistens auch der Körper krank, bis unheilbar krank, mit in Leidenschaft gezogen. Weder ist die Psyche zu "heilen", beides nicht zu trennen.
gibt es zusätzlich zur OEG-Grundrente eine Ausgleichsrente
Verstehe, die Ausgleichsrente gibt es automatisch zur Grundrente ?

Ausschliesslich die BSA Rente muss man gesondert beantragen, nicht wahr ?

MFG
Antworten