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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Jan 03, 2012 4:47 pm
von Limette
Hallo Mikki, schön zu hören, dass Du positive Erfahrungen hier im Forum sammeln konntest. Ich glaube Dir blind, denn gerade unter uns, sollte man von ausgehen dürfen, das Ehrlichkeit gross geschrieben wird. Zu meinen Bedauern muss ich auch sagen, dass es in anderen Foren nicht der Fall ist, um hier nicht eines erwähnen zu müssen. Dieses Forum ist ja auch speziell für uns geschaffen, was ich wichtig und richtig finde, zum Austausch dienlich ist.

:) Jetzt aber genung Gutes :wink:

Liebe Grüsse
Limette

Akteneinsicht im laufenden OEG-Verfahren

Verfasst: Mo Jan 09, 2012 11:26 am
von Silberlicht
Hallo,

mir wurde vom zuständigen Versorgungsamt mitgeteilt, dass ich keine Akteneinsicht erhalte, solange kein Bescheid ergangen ist.

Wie sind eure Erfahrungen?
Mir würde es sehr helfen, wenn ich nach dem Glaubhaftigkeitsgutachten zur Vorbereitung der versorgungsärztlichen Begutachtung und des weiteren Verfahrens jetzt schon Akteneinsicht für meinen Anwalt erhalten könnte.

Völlig verwirrt hat mich die Aussage, dass der Anwalt Akteneinsicht beantragen könne und dann darüber entschieden werden würde.

Hilfe!

Vielen Dank!
silberlicht

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Jan 09, 2012 1:43 pm
von ks
Hallo alle zusammen hier.

Ich bin nun auch auf das Thema OEG gestoßen und habe auf anraten von meinem Therapeuten den Antrag gestellt.
Vielleicht kurz zu mir. Ich bin nun 26 Jahre alt und wurde 1999 von meinem damaligen Jugendleiter missbraucht. Er war zu der Zeit sowas wie ein Vater, ich habe ihm vertraut und er war mein Vorbild :( . Da war ich gerade 14 geworden. Er hat mich unter Alkoholeinfluss gebracht und hat mein ganzes Vertrauen ausgenützt. Ihr wisst bestimmt was ich mein. Mir ging es sehr schlecht danach. Ich habe direkt als ich zuhause war mit einem "Magen-Darm-Infekt" reagiert.

Etwa ein Jahr später bin ich das erste Mal in psychologische Behandlung gekommen. Meine Hausärztin wusste nicht mehr weiter mit mir. Ständige Bauchschmerzen und Depressive Verstimmungen. 4,5 Monate in einer Psychosomatischen Klinik waren nur eingeschränkt erfolgreich. Im jahr 2001 habe ich alles zur Anzeige gebracht. Es folgte das übliche Prozedere. Beim Amtsgericht wurde er für 8 Monate auf 3 Jahre Bewährung und Geldstrafe wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlener verurteilt.
Ich selbst war Nebenklägerin und musste zum Glück ohne seine Anwesenheit und ohne Öffentlichkeit aussagen. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten wurde im Laufe des Verfahrens erstellt und meine Glaubwürdigkeit bestätigt. Ich habe das Gutachten selbst gelesen und alles sprach für mich. In der Verhandlung haben sie noch versucht die Gutachterin auseinander zu nehmen, aber das hat zum Glück nicht geklappt. Im Urteil steht, dass nun das Geschehe sich auch so zugetragen hat.
Er hat dann zwar Revision eingelegt und es kam zu einer weiteren Verhandlung beim Landgericht, aber da hat er dann kurz vor Ende des ersten Verhandlungstages zurückgezogen. Die Richterin hatte seinen Anwalt gebeten doch nocheinmal mit seinem Mandanten zu sprechen, da er doch genau wüsste, dass es eher zu seinen Ungunsten ausfallen würde. Naja Urteil wurde rechtskräftig und die Schikanen gingen erst richtig los :-(

Nun erst 10 Jahre später habe ich vom OEG erfahren, eben durch meinen Therapeuten. Da mein Antrag nun erst seinen Weg zum entsprechenden Versorgungsamt gefunden hat, habe ich ja noch keine Erfahrungen wie es damit läuft. Also kann hier noch keinem auf dem Gebiet helfen. Bisher weiß ich nur, der Antrag muss in dem Bundesland gestellt werden wo die Tat passiert ist. Bei mir ist das Hessen.

Was denkt ihr, muss ich trotzdem wieder ein Glaubwürdigkeitsgutachten machen? Es ist doch eigentlich bewiesen, dass ich nicht gelogen habe oder? Bei mir wird es eher schwierig die Folgen zu beweisen. Zum einen waren sich alle Therapeuten nicht einig, ob nun Borderline oder PTBS. Die aktuelle Diagnose ist wohl eine komplexe PTBS. Es ist von Anfang an schriftlich festgehalten, dass es mit dem Missbrauch und den Dingen danach zusammenhängt. Dazu habe ich einige körperliche Probleme. Doch das wird schwer. Ich habe Morbus Crohn und nun auch meinen kompletten Dickdarm verloren. Ausgebrochen ist der Crohn bei der ersten Gerichtsverhandlung. Den nächsten heftigen Schub hatte ich nach der zweiten Verhandlung. Selbst die Mediziner sind sich nicht einig, wodurch Crohn kommt. Naja mal sehen wie sie damit umgehen.
Ich bin nun seit einem Jahr im Krankenstand und es wird nicht wirklich besser. Eine Reha wurde mir genehmigt, aber keiner weiß wann ich in der Klinik aufschlagen darf. Vielleicht kennt ihr die - Bad Mergentheim Taubertalklinik.

Ohje nun ganz schön viel geschrieben. Wie seit ihr mit der Warterei umgegangen bzw. geht ihr damit um? Im Kopf beschäftige ich mich ständig damit. Ich würde mich gerne gar nicht mehr mit dem Thema beschäftigen, aber mir ist es doch wichtig. Alle in meinem Freundeskreis und engen Verwandtschaft wissen, dass was war. Aber irgendwie sind die wohl der Meinung das kann man doch einfach vergessen und warum sollt ich jetzt damit noch Probleme haben. Es kann keiner nachempfinden wie es innerlich ist. Ständig habe ich FB und ihn ständig in meinem Kopf. Blöderweise erinnert mich mein Stoma auch tagtäglich an ihn (für mich hängt das im Kopf immer zusammen) und spüre die Folgen hier im Umkreis immernoch. Er selbst ist ausgewandert, aber im Verein war ich die Böse und nicht er. Entschuldigt mein Wirrwarr.

Ihr hattet fast alle soviele Schwierigkeiten den Antrag durch zu kriegen und irgendwie wirds mir da ganz anders. Würde euch auch gerne moralisch unterstützen soweit es geht. Hier zuhause habe ich eigentlich keine Unterstützung. Aber ich habe einen sehr guten Therapeuten und langsam kommen wir voran. Der erste seit nun 10 Jahren eben, wo tatsächlich was bewegt.

Danke fürs Zuhören, vielleicht kann mir auch einer was dazu sagen. Aber das loswerden war schon ganz gut. Ach und noch zu meinen Erfahrungen, es kennt sich keiner damit aus. Niemand wusste wo ich das beantragen muss und wie genau. Selbst das Versorgungsamt wusste es nicht so genau. Es gibt dort nur einen der dafür zuständig ist und der war schon länger krank.

LG ks :)

Re: Akteneinsicht im laufenden OEG-Verfahren

Verfasst: Mi Jan 11, 2012 4:06 pm
von Meli-2006
Silberlicht hat geschrieben:Hallo,

mir wurde vom zuständigen Versorgungsamt mitgeteilt, dass ich keine Akteneinsicht erhalte, solange kein Bescheid ergangen ist.

Wie sind eure Erfahrungen?
Mir würde es sehr helfen, wenn ich nach dem Glaubhaftigkeitsgutachten zur Vorbereitung der versorgungsärztlichen Begutachtung und des weiteren Verfahrens jetzt schon Akteneinsicht für meinen Anwalt erhalten könnte.

Völlig verwirrt hat mich die Aussage, dass der Anwalt Akteneinsicht beantragen könne und dann darüber entschieden werden würde.

Hilfe!

Vielen Dank!
silberlicht

Meines unmaßgeblichen Wissens nach hat der Anwalt immer Akteneinsicht. Vor allem die Gutachtentexte werden meinem Anwalt zumindest immer sofort zugesandt, er muss doch Gelegenheit zur Stellungsnahme haben. Sprich doch mal mit deinem Anwalt darüber und bitte ihn, ein diesbezügliches Schreiben zu verfassen für das Amt.

LG
Meli

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Jan 11, 2012 4:09 pm
von Meli-2006
Hi, ks,

wenn du einen Antrag auf OEG stellst, werden die sicher die alten Akten heranziehen, soweit noch vorhanden. Da das letzte Gutachten schon 10 Jahre her ist und sich gerade auf dem Gebiet der Aussagepsychologie bezüglich der Anforderungen an diese seit dem BGH-Urteil von 1999 einiges getan hat, könnte ich mir vorstellen, dass das Amt eventuell eine erneute Begutachtung in Auftrag gibt. Da in deinem Fall jedoch der Täter benannt und verurteilt wurde, müsste das eigentlich genügen.

Du solltest, falls du noch keinen hast, dir unbedingt einen Anwalt nehmen für deinen OEG-Fall. Anwälte (s.o.) bekommen viel schneller Akteneinsicht und können dich beraten bezüglich des weiteren Vorgehens. Der Weiße Ring vergibt auf Anfrage Beratungsscheine für Anwälte (falls du arm bist) und sie kennen auch meist die Anwälte vor Ort, die sich wenigstens auf dem Papier angeblich "gut" mit OEG auskennen.

LG
Meli

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Jan 13, 2012 7:51 pm
von ingebommel
Hallo, ich habe auch einen Antrag auf OEG laufen. Mir wurde schon einmal eine kleine Rente zugesprochen. War auch bei Gutachterinnen, alles o.k. Im März 2011 (ich habe die Rente ein halbes Jahr bekommen) wurde die Rente wieder gestrichen, mit der Begründung, dass sie übersehen hatten, dass ich vor 1976 ve++++gt wurde. Erst ab 1976 zahlt das Ld. Niedersachsen einen Betrag oder eine Rente. In meinem Fall gibt es eine Härteregelung die besagt, dass man/ich einen Grad der Schädigung von 50 % haben muss, ich habe aber leider nur 30 %. Also mache ich weiter, das sehe ich nicht ein. Es ist doch egal ob ich 1976 oder 1977 ver*** worden bin, der Schmerz ist doch der gleiche. Diese Art der Behandlung hat mich einfach nur wütend und sehr traurig gemacht.
Ich habe vom Weissen Ring einen Beratungsschein für einen Anwalt bekommen. Die Kosten bezahlt der Weisse Ring. Nun warte ich schon wieder auf den heutigen Tag genau 1 Jahr auf irgendeine Reaktion vom Ld. Niedersachsen. Je länger der Termin dauert, umso schlechter fühle ich mich. Ich hoffe, ich muss nicht noch einmal die Begutachtungen durchstehen.
LG ingebommel

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Jan 13, 2012 8:57 pm
von Mikki
Hallo,ich versteh dich zu gut Ingebommel, es ist wirklich unglaublich wie manche gesetze mit einem umgehen,das von einer Jahreszahl abhängig zu machen...so wie du sagst,der Schmerz ist der gleiche und der Schmerz bleibt...
wenn ein kind sex.missbraucht wird und erst im Erwachsenenalter darüber reden kann,kann man dem Täter nix mehr...verjährt. Das macht mich auch wütend und man muß damit leben das so ein mensch ungeschoren davon kommt.
Hat aber einer Steuerschulden....die verjähren nie...ein Hohn
Das sind nur einige von vielen....das werden wir wohl nie ändern und verstehn,kann man auch nicht,
Aber ich finde es gut das Du nicht aufgibst,nimm jede Chance wahr...man muß es tun,für einen selber,für die Seele,mit der Hoffnung es geht gut aus,man hofft man wird dadurch stärker.
Aber der Weg ist hart,hab auch eine Begutachtung hinter mir...
Ich wünsch Dir viel Kraft und viel Erfolg!

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Jan 13, 2012 11:07 pm
von Meli-2006
Ich finde es sehr daneben, sich hier darüber zu beschweren, dass man ein Gesetz nicht beanspruchen kann, bevor es existiert. Mal ernsthaft. Welches Gesetz kennt ihr noch, das man rückwirkend anwendet? Ich finde das eine ungeheuer großzügige Haltung vom Gesetzgeber 1976, dass er sich überhaupt Gedanken darüber gemacht hat, was mit den Opfern ist, die vor diesem Stichtag geschädigt wurden.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Jan 14, 2012 12:45 pm
von Gast Rubber
@ingebommel

Deine Wut kann ich sehr gut nachvollziehen, zumal dir eine Rente erst bewilligt und nachfolgend entzogen wurde.
Das ist ganz bestimmt nicht gut zu heissen, seitens des Amtes.

Das Gesetz an sich ist schon prima, doch hapert es immer, denn Gesetze können nicht alle Opfer und ihr Leid miteinbinden, so geht es "leider" mit allen Gesetzen.

Ich gehe mal davon aus, das du damlas mit deiner psychiatrischen Diagnose einverstanden warst und somit deine Prozente erworben hast. Es ist aus dem Augen der Professionellen unglaubwürdig, wenn du jetzt auf einen höheren Prozentsatz plädierst.

Gab es denn nach 1976 keinen Missbrauch ? Entschuldige mich für die sehr intime Frage.

Ich verstehe dich in deiner Traurigkeit.

lg

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Jan 14, 2012 6:13 pm
von Mikki
Hallo, da wurde was mißverstanden,das OEG-Gesetz wurde nicht in Frage gestellt,es ist toll das der Staat sowas möglich macht,aber mir ging es um die anderen Opfern.
Und hauptsächlich ging es mir um das Täterverjährungsgesetz....und ich bin auch der meinung würde es ein höheres Strafmaß geben,würde es viel. ich betone viel. manche abschrecken...aber das ist ein endlos-Thema.
Wir müssen froh sein wenn uns geholfen werden kann,es kann nicht jedem geholfen werden,leider.
Mir tut es leid für diejenigen.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Jan 14, 2012 9:28 pm
von Gast Rubber
@ Mikki

Ich teile deine Meinung.

Im Eigentlichen muss man allen Opfern helfen, ganz egal, ob man die Tat mit einem Zeugen nachweisen kann. Jeder muss das Recht haben, zumindest fachgerecht psychotherapeutisch geholfen zu werden, dies auch über die Richtlientherapie hinaus. Wer krank ist benötigt Hilfe und zwar allumfassend. Diverse organische Krankheitsbilder werden auch so lange über die KV finanziert, bis sie auskuriert werden oder solange bis man mit den Umständen leben kann. Darüber hinaus braucht man auch keinen Zeugen, wie es zum Krankheitsbild bzw. Verlauf gekommen ist. Die KV zahlt.

Mag sein, das ich gerade fernab vom Thema bin. :)

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Jan 14, 2012 9:31 pm
von Gast Rubber
Korrektur

Im Eigentlichen muss man allen Opfern helfen, ganz egal, ob man die Tat mit einem Zeugen nachweisen kann oder nicht.

:oops:

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Jan 14, 2012 9:53 pm
von Mikki
@ Gast Rubber

ja natürlich muss man allen Opfern helfen,ist leider nicht so....
ich bekomm auch keine Therapie mehr bezahlt,nur wenn evt das OEG-Verfahren positiv verläuft,aber davon geht man ja nicht aus....
Aber wie gesagt ich bin auch der Meinumg das allen Opfern geholfen werden muss.
Vielleicht können wir ja noch Hoffen auf Hilfe für alle.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Jan 14, 2012 10:11 pm
von Gast Rubber
@ Mikki

Sollte man den Prozess gewinnen . . .
Ich hatte mal gelesen, dass die Kosten einer Psychotherapie nur so lange übernommen werden, wie es die KV tut.

(???)

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Jan 14, 2012 11:40 pm
von Meli-2006
Ich verstehe eure Anspruchshaltung echt überhaupt nicht. Was ich verstehe, ist Mikkis Frust über die Verjährung. Das finde ich auch, dass die abgeschafft werden müsste. Aber es besteht ja jetzt schon die Gelegenheit - wenn ich richtig informiert bin, ist das schon Gesetz, oder? - per Zivilklage vom Täter Schadensersatz zu verlangen.

Einfach mal eben so dem Staat zu sagen, er solle gefälligst allen Opfern lebenslang eine Rente zahlen, finde ich unlauter. Und unangemessen. Vielleicht sollten wir mal reflektieren, was hinter der Idee einer "Entschädigung" steht. Es gibt Länder dieser Erde, in denen den Leuten unendlich viel Schlimmes widerfährt und niemand hilft den Betroffenen. Für mich klingt das vor diesem Hintergrund hier doch wie Jammern auf hohem Niveau. Und das sage ich, die ich mit Grundsicherung leben können muss, was echt wenig Geld ist. Aber ich habe es warm, ich habe eine Wohnung für mich alleine, niemand quält mich, ich habe warmes Wasser aus der Leitung, Internet, den Luxus eines unglaublich gut organisierten Stadtlebens - uns fehlt echt nix, wenn man sich mal das Leid der gesamten Welt anschaut...

Nachtrag: ich merk echt, dass mich diese Haltung der letzten Postings echt erschüttert. Ich helf hier gerne, aber ich gehe dabei eigentlich immer davon aus, dass die Leute echt - wie sag ich das - dass sie kapieren, dass die Entschädigung nicht das Wichtigste auf Erden ist. Das Wichtigste ist und bleibt doch noch immer die eigene Entwicklung, das Lebenszufriedenseinsgefühl, das Geerdetsein, das - ich weiß nicht, wie ich das formulieren soll damit nicht jeder denkt: "Hä?" - aber im Grund ist die Basis von allem doch, dass wir möglichst gut leben - und das geht - weiß ich aus Erfahrung - mit viel weniger Geld als man denkt. Das Hier-und-Jetzt, das ist doch unser wahrer Prüfstein. Schaffen wir es, diesem einen Tag eine Bedeutung zu geben, Freude zu erleben etc.

Ich geb zu, es ist vage formuliert, ich kann es nicht besser in Worte fassen.