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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Aug 09, 2009 10:04 pm
von confident
danke Meli für die Erklärung. Wusste gar nicht das es so ein Gesetz gibt. Das ist ja nicht schlecht werd mich mal schlau machen.

lg. confident

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Aug 10, 2009 3:52 pm
von Gast
das ist Absicht, daß so ein Gesetz bei Opfern nicht bekannt ist. Je weniger davon wissen, desto weniger stellen einen Antrag.

Und desto billiger ist es für den Staat.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Aug 10, 2009 4:05 pm
von Meli-2006
stimmt exakt!

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Aug 10, 2009 8:32 pm
von Gast
Ich finds auch lustig, daß jetzt auch für Gewalttaten im Ausland ein Recht auf Opferschutz besteht (sark.).

Denn wenn noch nicht mal Inlandsopfer zu seiner Entschädigung kommen, warum nimmt man dann noch neue Leute im Berechtigungskatalog auf?

Die werden doch auch nur abgelehnt?!! Aber Hauptsache man kann vor der Wahl noch sowas "tolles" verkünden.

Und möglicherweise sind solche Auslandsgewalttaten viel medienwirksamer als so eine lausige innländische Vergewaltigung. Da machen doch so Auslandssachen wie Djerba viel mehr her. Und da sehen dann alle andere Länder wie toll Deutschland so ist.

Nur durchkriegen tuts dann auch kaum mehr einer.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Aug 10, 2009 8:51 pm
von Meli-2006
Ja, das habe ich auch gedacht, als ich das gelesen habe. Die werden dann sicher Gründe finden, warum die Leute schon angeblich vorher traumatisiert waren und das gar nicht auf das Ereignis bezogen ist, ihre Schädigung... oder noch besser, sie werden bestreiten, dass sie überhaupt geschädigt wurden durch einen Terroranschlag oder so...

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Aug 11, 2009 9:04 pm
von Ariesa
Genau!

Und das Schlimmste ist, wie ich finde, das die echt verlangen, dass du Strafanzeige stellst.
Was dann hinterher mit sowas losgetreten werden kann, darüber denken die offenbar nicht nach :?

Ein Grund, warum ich besser die Finger davon lasse.

LG Ariesa

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Aug 11, 2009 9:39 pm
von Gast
ich bin nicht dafür, daß man keinen Antrag stellt (damit macht man es dem Staat zu leicht). Ich finde, jedes Opfer muss einfach wissen, auf was es sich da einlässt. Und sich vorbereiten und sich wehren kann. Und die Ressourcen hat, die Kraft, die Unterstützung. Alle, die naiv an die Sache herangehen, werden scheitern. Unweigerlich. Und dabei kaputt gehen.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Aug 11, 2009 11:19 pm
von Meli-2006
Naja, das ist was anderes, ob du einen Terroranschlag erlebst zusammen mit anderen, oder ob dir dein terroristischer Vater von Kindheit an alle Rechte weggenommen und dein gesamtes Selbst-Denken-Können zerstört hat... ich musste 40 werden, um diese blöde "Verzauberung" aller Wahrheiten aufräumen zu können... Und ja, man kann einen Opferentschädigungsantrag echt nicht blauäugig stellen, das ist so komplex und die Behörden sind so wenig daran interessiert, Opfern wirklich zu helfen, dass man wirklich sehr viel Kraft und kompetenten Beistand (Rechtsanwalt) braucht, sofern man keine Zeugen hat oder Strafanzeige erstattet hatte...

Ich finde ja, die Verjährung für sexuellen Missbrauch dürfte es nicht geben. Das müsste analog zu M*rd geregelt sein, der verjährt auch nie. Aber, so lange die Gesellschaft als Ganzes nicht kapiert, wie enorm sehr sie selbst geschädigt wird durch jede solche Straftat, wie viel Intelligenz, Kraft, Kreativität ihr als Ganzem entgeht... so lange werden sie weiter so tun, als sei dieses Verbrechen reine Privatsache und die Opfer hätten eben Pecht gehabt... Barbara Kavemann forscht zu den gesellschaftlichen Folgekosten sexueller Gewalt... für mich ist sie eine Heldin, die vielen Opfern Stimme gibt indirekt!

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Aug 26, 2009 9:51 pm
von Gast
Guter Tipp: Jetzt vor der Wahl wendet Euch an das zuständige Ministerium! Schildert Eure Probleme dort eindringlich und bittet um Hilfe! Wichtig: Sofort, noch vor der Wahl!

Da sind die immer gerne bereit etwas zu tun.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Aug 26, 2009 10:04 pm
von Meli-2006
Ich käme niemals auf die Idee, mich derart dort anzubiedern:-(

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Aug 27, 2009 3:28 pm
von wildundvorsichtig
Wenn du das als "anbiedern" siehst, ist dir nicht zu helfen.

Jeder Bürger des Staates Deutschland hat das Recht sich mit Petitionen an sein Ministerium zu wenden oder an den Landtag oder den Bundestag. Das ist ein verbrieftes Menschenrecht.

Schade nur, das sich niemand mit seinen Rechten so genau auskennt. Natürlich sollte man sich nur an solche Stellen wenden, wenn tatsächlich Not am Mann ist und man das Recht auf seiner Seite hat. Denn sonst steht man da doof da. Es soll aber auch schon Fälle gegeben haben, wo man trotzdem Recht bekommen hat.

Dumm nur, wenn man es als anbiedern sieht.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Aug 27, 2009 4:32 pm
von Meli2006
Ich finde das nicht dumm! Mein Opfer geworden sein trage ich vor der Stelle vor, die dafür zuständig ist, dem Versorgungsamt... dann geht das seinen Gang, Ablehnung - Widerspruch - Ablehnung des Widerspruchs - Klage... 1. Instanz, 2. Instanz - das dauert Jahre, ist aber eben der Weg, den man - auch im Grunde gerechtfertigt, denn Ansprüche müssen ja überprüft werden - gehen muss in einem Rechtsstaat... was glaubst du, erzählt mir ein Ministerium, wenn ich denen vorweine, dass ich kein Geld zum Leben habe und mein OEG-Antrag nun schon so lange dauert???

Ich empfände das wirklich als würdelos, so als näme ich mir selbst meine Würde!

sorry, so empfinde ich eben.
Meli

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Aug 27, 2009 5:12 pm
von Gast
ja, wie gesagt, wenn du es so siehst, ist es dein Ding.

Frage dich mal, ob alle Entscheidungen tatsächlich so richtig sind, in einem Versorgungsamt. Frage mal danach, welche Entscheidung eines Sachbearbeiters beeinflusst ist von Dingen, die er sich nicht vorstellen kann oder will. Frage dich mal, ob ein Sachbearbeiter schlechte Laune hat an seinem Schreibtisch und keinen Bock drauf hat, DIR etwas zu schenken, wo er doch selber gerade.... Frage mal, ob der Sachbearbeiter selber mit Missbrauch zu tun hat und deshalb lieber wegguckt, um nicht selbst erinnert zu werden. Frage dich mal, ob wirklich alle Entscheidungen, die ein Sachbearbeiter trifft richtig sind? Frage dich mal, ob es wirklich nötig ist, durch alle Instanzen zu gehen. Ob man alle Deine Hinweise ernst genommen hat. Alle Beweise gesichtet worden sind. Frage dich ob der Gutachter fachlich kompetent ist und wirklich Ahnung hat in deinem Fall. Meist sind es Ärzte, die woanders nicht untergekommen sind. Fürs Versorgungsamt reichts dann gerade noch. Was ich da schon zu hören bekommen habe, da stehen mir die Haare zu Berge. Da machen Ärzte verwaltungsrechtliche Hinweise, obwohl sie nur medizinische Aussagen machen dürfen. Und und und. Sie schreiben sie können sich etwas nicht vorstellen. Sie schreiben "kann ich nicht beurteilen", tun es aber im gleichen Schreiben unter Strich dann doch. Sie drehen einem die Worte im Munde um. Und du selber hast keine Möglichkeit etwas dagegen zu tun. Sie sagen du darfst niemandem mit ins Gespräch hineinnehmen, es würde dich ablenken... Sie selber sitzen dann aber zu zweit da und einer schreibt mit und du kannst nicht kontrollieren, was derjenige da mitschreibt und wie sie das auffassen, was du sagst. Falsch oder richtig?

Und dann frage dich, ob du wirklich 10 Jahre Kampf mit dir machen lassen musst, wenn es um Willkür und falsche Entscheidungen geht. Schön brav, wie ein Schaf.

Frage dich, ob du noch andere Rechte hast, die du wahrnehmen kannst. Frage dich, ob du im Recht bist und ob du ein Recht darauf hast, gesehen zu werden. Wenn du diese Fragen alle für dich abgeklärt hast und du weiter bei deiner Meinung bleibst, sei sie dir unbelassen.

Aber vielleicht sehen andere Opfer das auch anders als du. Das muss jeder für sich selber entscheiden. Ober er sich ernst nimmt und ob er seine Rechte wahrnimmt. Ich rede nicht von Almosen, sondern von Rechten. Und wie du schon sagst, wir sind ein Rechtsstaat. Genau!

Ich empfinde es als würdelos, alles mit sich machen zu lassen. Aber wie gesagt, das muss jeder für sich entscheiden.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Okt 28, 2009 8:45 pm
von spange
Hallo,Habe mal eine Frage!
Hat schon mal einer versucht,Entschädigung für Jahrelange Psychische Gewalt zu beantragen.
Die sexuelle Gewalt lässt sich ja nachweisen,bei mir zumindest per Akten.Aber wie kann man psychische Gewalt und Missbrauch nachweisen?

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Okt 29, 2009 11:20 pm
von Gast
Beim Opferentschädigungsgesetz kann man eine Entschädigung beantragen für einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff (z.B. Körperverletzung, sexueller Mißbrauch, Überfall, Angriff) gegen die eigene oder eine andere Person oder bei dessen rechtmäßiger Abwehr. Auch die vorsätzliche Beibringung von Gift oder die wenigstens fahrlässige Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben eines anderen durch ein mit gemeingefährlichen Mitteln begangenes Verbrechen (z. B. Brandstiftung, Sprengstoffanschlag) zählt dazu.

Du müsstest von einem Anwalt prüfen lassen, ob psychische Gewalt hierunter fällt. Ich glaube eher nicht, da es kein "tätlicher" Angriff ist. Ich kann mich aber auch irren, keine Frage. Psychische Gewalt ist eher ein nicht greifbarer Angriff auf die Psyche und daher eher nicht "tätlich". Tätlich heisst "physische Kraft". Stalker z.B. verfolgen ihre Opfer, das ist noch kein Angriff auf den Körper. Es ist eher eine psychische Gefahr. Das wird wohl durchaus rechtlich bestraft. Ich glaube aber nicht, das man dafür Opferentschädigung beantragen kann.

Auszug aus HP Globel help:
Definition:
Die gesundheitliche Schädigung muss durch einen tätlichen Angriff bewirkt worden sein. Der Gesetzgeber hat auf diesen Begriff zurückgegriffen, um klarzustellen, dass entgegen der Überschrift des Gesetzes nicht die Opfer aller Gewalttaten entschädigungsberechtigt sind. Mit dem Rückgriff auf die Bezeichnung "tätlicher Angriff" wird klargestellt, dass nicht alle unter den strafrechtlichen Begriff der Gewalt fallenden Handlungen zur Entschädigungsberechtigung führen.

Mein bescheidener Beitrag zu deiner Frage.