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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Dez 16, 2024 8:35 pm
von silan
Ach so, noch eine Frage. Was hat es mit diese 9 Jahresfrist auf sich? Ich beschäftige mich seit mehr als 10 Jahren ziemlich intensiv mit dem BSA, aber von einer 9 Jahresfrist habe ich bislang noch nie gehört... Würde mich wirklich interessieren.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Dez 18, 2024 7:33 am
von Katja5678H
Hallo
Dieses Betrifft die Erwerbsminderungsrente.
Wer Erwerbsminderungsrente (DRV) bezieht, wird diese meistens befristet bekommen. Nach 9 Jahre Befristung wird die DRV die Erwerbsminderungsrente Umstellen müssen in unbefristet. In dem Fall steht einen auch erst das BSA zu
zumindest in meinem Fall.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Dez 18, 2024 7:47 pm
von silan
Bist du dir sicher? Ich kenne einige, die BSA bekommen und gleichzeitig Erwerbsminderungsrente. Auch von denen habe ich das noch nicht gehört mit dieser 9 Jahresfrist.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Dez 19, 2024 6:00 am
von Gast
2 Anträge auf BSA wurden schon mit der Begründung abgelehnt. Es könnte eine Besserung kommen.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Dez 19, 2024 9:12 pm
von silan
Hast du mal überlegt, vors Sozialgericht zu gehen? Ich mein, was ist das füf eine Begründung? Dann dürften die au h niemandem BSA gewähren, der von Seiten des Versorgungsamtes noch regelmäßig übrrprüft wird. Denn die Überprüfungen machen die ja vorrangig um zu schauen, ob sich der Zustand verbessert. Ich kenne aber mehrere Leute, die BSA bekommen und noch zu Gutachten müssen ob sich was verändert hat. Und bei einem Bekannten ist es vor einigen Jahren tatsächli h so gewesen, dass es Verbesserungen gab und damit der BSA dann beendet wurde.
Ich würde klagen.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Dez 20, 2024 8:19 am
von Gast
Danke..Dir
Ich denke ich kümmere mich mehr drum. War gestern eh
beim Sozialanwalt dort habe ich das Thema angetippt.
Danke ich gehe den Weg.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Jul 28, 2025 1:50 pm
von Wildwuchs
Hallo ihr,
kurz zu meiner OEG- Geschichte und daraus folgende Fragen. Vllt. ist ja jemand von euch dabei, die/der sich auskennt.
Mein erster Antrag war 2010 ungefähr. Nach Widersprüchen und 2 Gutachten. Klage war zulässig, aber der Schädigungsgrad wurde " nur" mit 40 bewertet. Somit hatte ich keinen Anspruch, da für alte DDR Bürger eine Härtefallklausel gilt (mindestens.GdS 50).
Die Gutachten, vor allem das letzte 2012, hatten uns schwer retraumatisiert (das weiß ich heute). Seit 2013 Traumatherapie fortlaufend bis heute. Wenig vorankommen. Das Verfahren damals nicht weiter gegangen, da keine Kraft mehr gewesen.

Mit dem Neuen E.recht 2024 haben wir uns daran erinnert, und wir haben da erst unser OEG Verfahren von damals verstanden. Habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt Anfang 2024, allerdings in einem anderen Bundesland als damals. Inzwischen EM Rente.
Jetzt sagt mir meine Therapeutin, dass der KSV sämtliche Behandlungsunterlagen der letzten Jahre haben möchte, obwohl sie schon Befund geschickt hatte.

Meine Frage, kann der KSV überhaupt soetwas verlangen, daß ist ja doch sehr sehr grenzüberschreitend?

Die andere Frage, kann ich vom KSV des damaligen Bundeslandes meine alten Akten einschl. Strafakten als Privatperson einfordern, habe ich ein Recht dazu?

Danke fürs Lesen, ich dachte, hier kann ich es schreiben.

Grüße Wildwuchs

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Sep 04, 2025 4:58 pm
von Rübe
Hallo Wildwuchs,

ja, es dürfen alle relevanten Unterlagen angefordert werden, gerade Therapieverläufe sind ja maßgeblich. Mich wundert eher, wenn dies damals bei dir nicht geschehen ist. Dafür müsstest du eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Man kann natürlich immer bestimmte Ärzte oder Berichte ausschließen, aber dann könnte wegen mangelnder Mitwirkungspflicht abgelehnt werden.

Du darfst deine eigenen Akten einsehen und auch Fotos davon machen, oder Kopien anfordern. Vorenthalten werden dürfen sie dir jedenfalls nicht.

Gruß Rübe

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Sep 17, 2025 9:06 am
von Ottili
Hallo, ich versuche mich gerade durchs OEG Verfahren durchzuarbeiten. Bei mir sind es aktuell 1,5Jahre und ich steh noch immer am Anfang.

In dieser Zeit wurde die Tat wurde als glaubhaft eingestuft und alle Unterlagen wurden eingeholt. Jetzt wird erstmal geprüft ob die Tat überhaupt unters OEG fällt also vorsätzlich, widerrechtlich und vor allem tätlich war - auf den Körper einwirkte.
Erst wenn das positive entschieden wurde geht es in die medizinische Aufklärung mit Kausalitäten und Folgeschäden.

Ich hätte nie gedacht das das Verfahren sooo kompliziert und kleinschrittig ist. Und jeder Kontakt ist hoch belastend.

Mich würde interessieren ob und wenn auf welcher Rechtsgrundlage ich zb einen Gutachter ablehnen kann bei der Frage von Folgeschäden. Ich hab so viele verrückte Sachen gelesen… Ich möchte , wenn ich schon zu einem Gutachter muss, dann zu jemanden der sich definitiv mit Traumafolgestörungen auskennt und nicht zb zu jemanden der Verkehrspsychologie macht oder „nur“ Psychiater ist aber keine Weiterbildung oder wirklich Erfahrung hat in der Arbeit mit Traumatherapie.
Zum einen sehe ich nicht wie da eine fachkundiges Gutachten erfolgen soll, zum anderen hätte ich Angst vor einer Retraumatisierung. Weil derjenige eben nicht einschätzen kann was gewisse Frageformulierungen auslösen.

Hat da jemand Erfahrung mit?

Bei der DRV kann man Gutachter ablehnen aus obigen Gründen und hatte ich auch schon erfolgreich. Geht das dann beim OEG auch? Beides sind ja Ämter

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Sep 18, 2025 1:45 pm
von Ottili
Okay ich hab jetzt einfach nachgefragt beim OEG, ich muss nicht zum Gutachter, die machen dort alles per Aktenlage. Finde ich persönlich auch besser.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Okt 13, 2025 8:46 pm
von Sandifee
Hallo, ich möchte Dir kurz antworten. Also, ich war bei einer Gutachterin zur Frage der Schädigungsfolgen. Es war damals tatsächlich eine Gutachterin, die sonst nur Verjehrssachen macht. Allerdings war sie früher in der Psychatrie als Oberärztin tätig. Sie gab mir Schödigungsfolgen von 70 Grad. Das war doch überraschend für mich. Und ich bin so dankbar, dass nicht nach Aktenlage entschieden wurde.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Dez 24, 2025 7:56 pm
von Ahkira8
Hallo, ich habe im Juni 2019 einen Antrag auf OEG gestellt. Ich habe vieles geschrieben, Gutachten von meiner Psychologin, Psychiater, Gutachten vom Landesamt in meinem Wohnkreis.
Triggerwarnung:
Ich bin 60 Jahre alt und mein Missbrauch durch Großeltern, fand zwischen meinen 2. bis zum 9. Lebensjahr statt.
Der Täter verstarb vor 50 Jahren, Täterin vor 10 Jahren.
Meine Großcousine wurde auch von dem selben Täter missbrauch. Dieses habe ich von ihr schriftlich erhalten.
Meine Mutter habe ich erst 2018 davon erzählt, sie verstarb 2020.
Ich bin seit 14 Jahren in Terapie. leider ist das Trauma nicht heilbar, da zu viel passiert ist. Ich arbeite in der Therapie daran, dass mein Leben lebenswert ist und wird.
Triggerende...
Vom Landesamt habe ich ein GdB von 60 erhalten, wegen seelischer Belastungsstörung
Drei Gutachten von Traumakliniken.
Jetzt habe ich am 09.01.2026 ein Gespräch bei einer Fachpsychologin, die sich gut mit Trauma auskennt.
Dann wird entschieden ob ich die OEG-Rente genehmigt bekomme.
Es ist und war bislang ein sehr harter Kampf.
Jetzt geht das um meine Glaubwürdigkeit.
Noch einmal würde ich diesen Antrag nicht stellen.
Ich weiß, dass es sehr schwer ist die OEG Rente oder eine Entschädigung zu erhalten.

Ich habe seit 4 Jahren die volle Erwerbsminderungsrente, die innerhalb von drei Monaten, ohne Begutachtung, durch war.
Dann beziehe ich noch Geld aus dem Fond sexueller Mißbrauch. Von diesem Geld finanziere ich meine Therapien.

Ich berichte gerne weiter, wenn das OK ist.

Viele Grüße
Klara

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Dez 26, 2025 1:04 pm
von 089neu
Hallo zusammen

Ich habe leider erst letztes Jahr vom OEG und allen anderen Töpfen erfahren.

Seit meiner Kindheit habe ich Probleme mit der Psyche. Hab viele Jahre funktioniert obwohl es mir schlecht ging. Aber vor 8 Jahren war Schluss und es ging gar nichts mehr. Volle Erwerbsminderungsrente, Pflegegrad, Therapien, Kliniken.....

Ich bin etwas wütend das mir nie vom OEG erzählt wurde. Aber lieber spät als nie.

Ich habe den weißen Ring und auch Wildwasser kontaktiert. Der weiße Ring war eine totale Enttäuschung und bei Wildwasser habe ich nach dem ersten Telefonat auch aufgegeben.

Das ganze Jahr über war ich beschäftigt mit Unterlagen vom Jugendamt, Heimen und Gericht zusammen zu suchen. Obwohl die Vergewaltigung als 10 jährige aktenkundig war, wurde kein Strafverfahren eingeleitet. Auch als den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, kein Strafverfahren wegen der körperlichen Misshandlungen. Aber wenigstens ist alles in den Akten dokumentiert.

Ich habe jetzt den Antrag für die Soziale Entschädigung beantragt. Für den fond sexueller Missbrauch war es zu spät.

Ich würde mich auf Austausch freuen denn die Wartezeit ist schwer zum aushalten für mich.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Dez 27, 2025 11:26 pm
von 089neu
Gast hat geschrieben: Do Dez 19, 2024 6:00 am 2 Anträge auf BSA wurden schon mit der Begründung abgelehnt. Es könnte eine Besserung kommen.
Relevante Urteile:

- BSG, Urteil vom 24.04.2007-B 9/9a VG 3/06 R:

"Entscheidend für den BSA ist, ob der Verletzte infolge der Schädigung aktuell beruflich beeinträchtigt ist nicht, ob eine Besserung künftig denkbar ist."

-LSG NRW, Urteil vom 21.08.2013-L13 VG 11/10:

"Ein Verweis auf möglicherweise erfolgreiche Therapie in der Zukunft kann nicht die aktuelle Beurteilung ersetzen."

- BSG, Urteil vom 02.04.2009-B 9 VG 1/08 R:

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Jan 27, 2026 12:11 am
von Ottili
Hallo 089 wir können uns gerne austauschen, bin jetzt seit 2Jahren im OEG Verfahren. Und harre auch der Dinge die da kommen.

Auch wenn kein Strafverfahren bei dir eingeleitet wurde ist es sehr hilfreich das die Vergewaltigung aktenkundig ist! Vielleicht musst du dann nicht zur Glaubhaftigkeitsbeurzeilung

Lg