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Re: Opferentschädigung
Verfasst: Fr Feb 14, 2025 10:00 am
von silan
Bei unserm Erzeuger haben sie sich Haus und Hof geholt. Er war auch nicht Alleintäter, es gab viele. Aber zum Glück für uns war das bei Gericht auch so verhandelt worden und er als ''Zuführer'' zu weiteren Taten bestätigt worden. Daher konnte er belangt werden, weil er auch für diese Taten verantwortlich ist.
Wie gesagt, wenn deine Freundin nicht bis vors Sozialgericht gegangen ist, wir würden es ihr raten. Denn wenn der nix hat oder im Knast ist oder verstorben, ist das kein Ausschlussgrund. Nur für andere Täter kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Wenn er also der Mißbraucher war, hat sie gute Chancen, glaube ich. Aber entscheiden kann nur sie das.
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Fr Feb 14, 2025 10:23 am
von silan
Eli hat geschrieben: Di Feb 11, 2025 10:27 pm
Danke silan.
Das war mir neu
Kenne nur leute von vor einigen jahren die sehr wenig bekamen und das nach 5 oder 7 jahren kampf.
Dann haben die das wohl erhöht.
Evtl trigger
Naja und vermutlich bin ich nur neidisch...auf die die kämpfen und kämpfen wollen/müssen(?) und kämpfen können.
Denk eben mit einer dis und 20 jahren therapie erfahrung und ohne urteil haben wir keine chance. Bzw zu wenig als dass diese mini chance im verhältnis stünde zum aufwand.
Wir haben ja nicht mal mehr kraft zum normalen leben.
Also wie dafür kämpfen?
Darauf gibt einem keiner eine antwort.
Die die es am meisten bräuchten haben die geringsten chnacen drauf...das ist so herrlich "barrierefrei" und gerecht..
Tja und jetzt kommt die wut und so schliesst sich der kreis...
Wir werden nie aufhören diese gesellschaft dafür zu hassen was sie uns antut. Anders als täter. Weniger schlimm? Kann man diskutieren...täter waren wenigstens ehrlich in ihrem hass...
Eli
Sorry Eli, der Beitrag ist uns irgendwie durch gegangen. Daher erst jetzt eine Antwort.
Wir bekommen ja unsere OEG-Sachen schon seit 1998. Es idt immer was mehr dazugekommen, aber war nie unter 250 € ganz am Anfang 510 DM. Zusätzlich zur Sozialhilfe damals war das für uns megaviel Geld...
Liebe Eli, ich kenne hier Leute, die haben das nach viel Therapieerfahrung durchbekommen ( übrigens nur eine weitere mit Gerichtsurteil, alle anderen ohne...). Ja, leider gibt es genau so viele, die es nicht durchbekommen haben, aber es gibt eine ca 1 zu1 Chance. Der Aufwand ist mächtig, das ist eine Tatsache. Aber der Konsens von den Leuten mit denen wir zu tun haben ist tatsächlich, dass sie sagen dass es den Kampf wert war. Auch bei denen die leer ausgegangen sind. Das ist schlimm für diese Leute aber von 4 Leuten die ich in der Situation kenne sagt tatsächlich ''nur'' eine, dass sie es bereut hat es versucht zu haben. Die anderen sagen dass es hart war und sie endtäuscht sind, aber letztendlich wissen sie jetzt, dass sie das vergessen können und können mit dem Gedanken abschließen. Der längste Kampf hat 19 Jahre gedauert, bei uns waren es nur 1,5 Jahre bis zur Grundrente und dann kam nach 16 Jahren die Info, dass es auch noch mehr als die Grundrente gibt, wenn nix mehr geht. Es hat dann 4 Monate gedauert, bis wir alle möglichen Ansprüche bewilligt hatten und wir haben das 4 Jahre rückwirkend ab Antragstellung nahgezahlt bekommen, weil die versäumt hatten, uns über diese Möglichkeiten zu informieren. Da haben wir nicht einmal einen Antrag für gestellt, das haben die von sich aus gemacht.
Von allen die ich kenne, die da durch gegangen sind, und das sind mit mir 9 Leute, bestätigen mir alle, dass es im Grunde genommen gleich war, warum es uns Scheixe ging. Scheixe gings uns sowieso allen... dadurch kam halt ab und zu nochmal was oben drauf, aber wirklich zum Zusammenbruch haben uns eher die Taten gebracht als das OEG.
Das ist unser Erfahrungsbericht dazu und wir wünschen uns, dass das allen irgendwo auch ein bisschen Mut macht, es zu versuchen. Es ist hart, aber nicht unmöglich.
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Fr Feb 14, 2025 10:48 am
von silan
Eli hat geschrieben: Di Feb 11, 2025 10:27 pm
...
Denk eben mit einer dis und 20 jahren therapie erfahrung und ohne urteil haben wir keine chance. Bzw zu wenig als dass diese mini chance im verhältnis stünde zum aufwand.
...
Nach dem neuen SGB XIV soll die gesicherte Diagnose DIS als Beweis für erlebte Gewalt in der Kindheit gelten. Das ist eine der guten Entwicklungen. Und wie ich höre, soll es tatsächlich mittlerweile leichter sein. Die Ämter ruckeln sich noch zurecht mit dem neuen Gesetz, aber ich kenne zwei Leute, die nach 2024 ihre Anträge gestellt haben, die zumindest schon jetzt Reaktionen haben, die früher mindestens 4 oder 5 Jahre gebraucht hätten... Es ist Bewegung drin im neuen SGB XIV
Re: Opferentschädigung
Verfasst: So Feb 16, 2025 11:04 am
von Eli
Hallo silan
Danke für deine zeit und deine erklärungen.
Das mit der dis diagnose hat die thera uns auch erklärt. Aber das versteh ich nicht ganz weil da ist dann doch genauso unklar welcher täter anfing und dafür verantowrtlich ist.
Ausserdem haben wir ja nur eine pdis. Das gilt dann sicher wieder nicht...und eine kptbs ist ja als diagnose auch ein valider hinweis...nur für die anscheinend nicht.
Das sind jedenfalls interessante eindrücke. Wusste ich so nicht. Gerade schaffe ich es nicht neben der arbeit. Aber vielleicht in den nächsten jahren mal. Wäre enorm hilfreich und da wir nicht voll arbeiten können was wir gesund tun würden und das ja enorme rentenverluste sind etc wäre das schon mehr als fair...
Mmh und mit dem sch gehen...das ist für uns so ein trigger. Wir haben ja so einen hass weil uns niemand gerettet hat. Wir sind so oft neidisch und fühlen uns solchen institutionen so ausgeliefert dass es vielleicht anders wäre bei uns...im sinne schon eine grössere belastung als die traumata (also währenddessen). Mal sehen.
Würde mich gut beraten lassen und es erst machen wenn die chancen echt ziemlich gut sind. Allein um einen gutachter mit expertise würde ich schon extrem kämpfen...weisst du ob das verpflichtend ist mittlerweile dass die leute trauma forrbildungen haben? Die freundin wurde von einem menschen begutachtet der keine ahnung von trauma hatte...
Liebe grüsse und danke nochmal
Eli
Ps danke für den tipp. Ich glaub sie geht jetzt...er ist tot aber das ist ja kein grund.
Re: Opferentschädigung
Verfasst: So Feb 16, 2025 7:47 pm
von silan
Beim Gutachter hat man ein Mitspracherecht. Du kannsi immer zwischen Frau und Mann wählen, kannst sogar eigene Vorschläge machen.
Wir haben eine supergute Gutachterin für das zweite Gutachten gehabt. Die Erste war ein absoluter Reinfall, hat uns nur mt 25 GDS begutachtet und hat aus der schon bestätigten DIS mal eben eine Borderlinestörung gemacht. Wir haben das damals so hinhgenommen, weil wir es nicht besser wussten.
Erst ca 5 oder 6 Jahre später haben wir uns nochmal darum gekümmrrt, weil die Krankenkasse die Therapie nicht mehr zahlen wollte... unsere damalige Thera meinte, wir haben Anspruch weil wir durch das Urteil anerkannte ''Opfer'' ( mögen das Wort nicht) von Gewalt sind, da muss das VA die Kosten übernehmen, auch wenn die Kk nein sagt. Wir mussten da noch einmal den Antrag stellen und sind dann von Fr. Dr. Ursula Gast begutachtet worden. Die hat erstmal das alte Gutachten in der Luft zerrissen, die DIS nochmal bestätigt und einen GDS von 60 begutachtet. Und auch rückwirkend hst sie den GDS auf mindestens 40 begutachtet, eher höherm was aber im nachhinein schwer zu beurteilen sei. Übrigens hat das VA von sich aus die Überprüfung des alten Gutachtens veranlasst. Wir hatten das gar nicht auf dem Schirm.
Naja, was ich eigentluch sagen wollte, dass wir bei den Folgegutachten immer um Frau Dr. Gast gebeten haben und das VA uns da immer entgegengekommen ist, obwohl sie ja dann irgendwann das Bundesland gewechselt hat. Man darf wünsche öußern und wenn die Gutachter einen Vertrag mit dem VA haben, wird der Wunsch auch berücksichtigt. Wichtig dabei ist, dass es sich um keine Therapeutin handeln darf, bei der man schon in Therapie war oder aktuell ist. Ansonsten kann man sich erkundigen, ob jemand einen Vertrag mit dem VA hat und den dann vorschlagen. Oder eure Therapeutin kennt jemanden. Einfach immer fragen...
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Di Apr 29, 2025 8:29 pm
von Puzzled
Liebes Forum,
ich hoffe es ist okay, dass ich hier meine Fragen anbringen, da der große Thread zum Thema OEG keine aktuellen Beiträge mehr hatte und ich keinen neuen gefunden habe.
Bisher habe ich mich so gut es geht informiert, auch den langen Beitrag der Anwältin über Missbrauch im Kindesalter und OEG gründlich gelesen, es bleiben aber ein paar Fragen.
Ich hoffe auf euere Erfahrungen und euer Wissen
- Was bedeutet in der neuen Fassung 'rein psychisch Gewalttaten' ? Was mich verwirrt, ist das zuvor sexueller Missbrauch dort aufgezählt wird. Aber dann wiederum lange zurück liegender Missbrauch sich berücksichtigt wird. Das verwirrt mich rein vom der Wortwahl her.
- hat sich etwas geändert, erleichtert dadurch, dass jetzt im neuen Gesetz zB auch Vernachlässigung und andere psychische Gewalt mit aufgenommen wurde, dass ggf nicht mehr so um die Abgrenzung zwischen Schädigung als Folge des Familienmilieu vs Folge von Missbrauch gerungen wird?
- ich habe seit Jahren eine anerkannte kPTBS mit vollem EU Bezug, der nun nach 7 Jahren entfristet wurde. Der erste Missbrauch war als Kleinkind. Später kamen ganz deutlich weitere Traumen dazu. Wie ist eure Erfahrung im Praktischen wie mit KPTBS und der Gewalterfahrung umgegangen wird. Ergibt das eine unentwirrbare Verwicklung, so dass die Chancen auf Bewilligung quasi gleich null sind, oder gibt es positive Beispiele wo die Schädigung durch missbrauch auch anerkannt wurde, auch wenn in der Familie andere Dynamiken vorhanden waren. (Ich habe verstanden was in dem Artikel abstrakt dazu gesagt wurde,mich interessiert hier die praktische Dimension)
- Zum Nachweis: werden da zwingend Familienmitglieder befragt? Ich habe zu meiner Familie keinen Kontakt, meine Mutter ist schon sehr sehr alt und gebrechlich, meine Schwester wollen alles nur vergessen.
- Würden als Nachweise auch die Erwähnung des Themas in alten Klinik berichten anerkannt? Haben die Gewicht?
- zur Schädigung: würde es als Nachweis und Schädigung gelten, dass Symptome und auch.gerade körperliche Probleme bestehen, die einen klaren Bezug zum Missbrauch haben?
Und zuletzt: wie habt ihr Anwaltskosten stemmen können? Ich kann das leider gar nicht abdecken. Gibt es da Hilfen für die Antragstellerseite? (Ich habe aber eine Rechtsschutzversicherung)
Tausend Dank

Re: Opferentschädigung
Verfasst: Sa Jun 21, 2025 9:36 pm
von Samuel
Es ist erschütternd zu lesen, wie sehr Betroffene auch im Nachgang noch kämpfen müssen – nicht nur mit den Folgen, sondern zusätzlich mit einem System, das oft eher abschreckt als unterstützt.
Dass der Erfolg beim OEG so stark von juristischer Belegbarkeit und formaler Logik abhängt, ist für viele genau das Hindernis, das sie kaum überwinden können. Vielleicht wäre genau das mal ein Ansatzpunkt für echte Reform.
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Do Aug 21, 2025 2:15 pm
von Eli
Hallo
Sagt mal wo ist der oeg tread hin? Etwa weg? Ich finde ihn gerade nicht.
Ich werde nun auch einen oeg Antrag stellen...
Vor ein oder zwei Jahren war ja der Tenor es werde alles so viel besser ubd leichter mit dem ser und der reform des alten oeg, insbesondere mit dis Diagnose die ja Gewalt schon etwas beweise...Was ja im Grunde auch nicht stimmt.
Nunja, nun sagte die thera nach ihrer Erfahrung sei dem null so. Man brauche von Beginn eine gute spezialisierte Anwältin die dann auch den Widerspruch schreibe, weil eh erstmal alles abgelehnt werde und ohne Gerichts Urteil sei es nach wie vor sehr sehr schwer.
Wow. Wieso wundert mich das nicht.
Aber ist mir auch egal..werde solange kämpfen bis ich die Kohle habe. Es reicht so dermaßen und auf 100 Ebenen.
Das mit der Anwältin wollte ich aber allen ans Herz legen und ermutigen den antrag zu stellen. Wenn es keinen Fonds mehr gibt dann eben oeg! Weil wir ein Recht darauf haben angesichts all der sch...nicht nur durch Täter sondern auch durch die Behörden und eine Gesellschaft die uns immer noch so oft wie sch behandelt...
Der weisse Ring berät auch dazu aber langfristig ist Anwältin wichtig...
Alles Liebe allen die mit dem oeg bzw ser kämpfen und allen anderen natürlich auch..
Eli
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Do Aug 21, 2025 4:52 pm
von Ma.
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Di Aug 26, 2025 9:42 pm
von Eli
Danke ma fürs suchen, aber nein. Der ist ja total veraltet.
Es gab einen sehr langen tread (mindestens 30 seiten) meiner Erinnerung nach, aber er scheint leider gelöscht.
Nunja, mit dem seit 2024 neuen sozialen entschädigungsrecht (ser) wird ja nun eh alles anders bzw besser. Nicht.
Interessant sind auch Statistiken der Bundesländer. Da sieht man, dass es reine Willkür ist und Glück oder Pech je nachdem, wo man lebt. Keinerlei valide Kriterien woran man erkennen könnte, wer ein oeg bekommt und wer nicht...
Meine Anwältin klingt jedenfalls sehr nett. Ich bin gespannt wie es weiter geht.
Ich freue mich schon, wenn sie mich zum Wald und wiesen gutachter (ist er orthopäde oder gastroenterolge?

) schicken, der dann beurteilen soll, ob ich ne dis habe. Das wird ein spass. Der Widerspruch hat sich dann sehr gewaschen. Wenn es schon ätzend ist, sollte man es sportlich nehmen und eher als ein neues Hobby, eins das teuer ist, aber sich vielleicht auch irgendwann lohnt, finde ich.

Re: Opferentschädigung
Verfasst: Mi Sep 03, 2025 4:42 pm
von Rübe
Hallo Puzzle,
ich denke nicht, dass es einfacher mit dem SER geworden ist, da immer noch jede Tat für sich einzeln bewiesen werden muss. D. h. das Milieuschaden ganz sicher noch von einigen Ämtern als Argument genutzt wird, auch wenn jetzt Vernachlässigung oder emotionale Gewalt nun auch anerkannt werden kann. Aber dann müsstest du einen Antrag explizit aus diesem Grund stellen.
Ich verstehe es so, wenn du einen Antrag wegen sM stellst, dann geht es auch nur um diese Taten. Alles andere was du erlebt hast, kann deinen GdS nach wie vor mindern.
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Mi Sep 03, 2025 5:30 pm
von Rübe
So, ich schreibe mal, nachdem ich mich angemeldet habe weiter. Ja, es gibt eine Chance mit einer kPTBS einen Antrag durchzusetzen, auch wenn die Taten in der Kindheit, und damit lange zurück liegen.
Familienmitglieder werden befragt, wenn sie potentielle Zeugen sind, aber du kannst auch explizit jemanden ausschließen, wenn es dafür Gründe gibt. Diese Gründe sollten aber wichtig sein, und gut erklärt werden, da sie mit der Mitwirkungspflicht (zur Aufklärung der Straftat) kollidieren können. Soweit ich weiß haben die Familienmitglieder aber ein eigenes Zeugnisverweigerungsrecht.
Klinikberichte oder Diagnosen sind keine Beweise hinsichtlich der Straftat. Im Gegenteil, es muss bewiesen werden, dass die Folgen der Straftat diese Diagnosen sind.
Dennoch sind Klinikberichte relevant, weil sie
1. belegen, dass du Therapien benötigtest,
2. auch die Taten benennen, wegen denen du in Behandlung warst.
Sie sind eher ein Indiz als Beweis, aber dennoch wichtig.
Symptome sind kein Nachweis dafür, dass die Tat stattgefunden hat. Sie sind aber für den Fall wichtig, wenn die Straftat als solche anerkannt wurde, zur Einschätzung deiner Schädigungsfolgen.
Zum Beweis der Straftat wären Zeugenaussagen (Lehrer, Familie, Freunde,…), Berichte von Behörden, Gerichtsurteile etc notwendig. Falls dies nicht vorliegt, gibt es noch die Möglichkeit eines Glaubwürdigkeitsgutachtens.
Das alles ist kein einfacher Weg - ist aber mit guter Unterstützung (Anwältin, Therapeutin) machbar und lohnenswert. Da er idR sehr lange dauert, hast du viele Erholungspausen zwischen den einzelnen Schritten.
Ich wünsche dir viel Erfolg!!

Re: Opferentschädigung
Verfasst: Mi Sep 03, 2025 8:46 pm
von Eli
Danke rübe für deine Expertise.
Ich denke bei den meisten gibt es weder urteile noch beweise wie F*tos von Verle*zungen etc.
Wieso sollte man auch Täter befragen und wer hat schon Zeugen?
Was soll zb eine mutter über einen täter vater sagen mit dem sie ewig zusammen war, vermutlich finanziell abhängig ist und für die es der emotionale Tod wäre zuzugeben sie habe was geahnt oder schlimmer klar was gewusst??
Schon niedlich wie naiv Ämter nach wie vor sind. Oder eben sch...
Wichtig ist in Widerspruch zu gehen wenn gutachter benannt werden die keinerlei Expertise in komplex trauma haben.
Das war und isr meines wissens eher die Regel als die Ausnahme. Selbst bei einer Freundin erlebt. Die Person war Psychiater und hatte null Fortbildung im Bereich trauma. Die kennen dann nichts über kptbs etc.
Mit einem spezialisierten gutachter ging es dann durch.
Nach ewiger Zeit versteht sich.
Eli
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Do Sep 04, 2025 4:35 pm
von Rübe
Hallo Eli,
naja Zeugen könnten ja auch Geschwister, Nachbarn die Schreie gehört haben, Freundinnen oder Lehrer, denen du dich mal anvertraut hast, etc... sein. Manchmal wird das Jugendamt aufmerksam,... Ich weiß, dass dies oft nicht der Fall ist. Zudem geschehen diese Taten natürlich auch nicht öffentlich zur Mittagszeit auf dem Marktplatz des jeweiligen Ortes, sondern idR im stillen Kämmerlein. Der Täter weiß ja um die Strafbarkeit seiner Tat/en.
Dann muss eben das Glaubwürdigkeitsgutachten herhalten. Ich weiß, dass das unfassbar schwer ist, aber wer die Kraft dazu hat, sollte es versuchen.
Das Problem mit den Gutachtern ist, dass man oft gar nichts über sie erfahren kann. Man hört nur Dr Sowieso und weiß dann gar nicht für welche Fachrichtung der Doktortitel ist. Und wie du auch schreibst, kann man selbst bei einem Psychiater noch lange nicht Kenntnisse in Psychotraumatologie voraussetzen. Wenn jemand aber herausfindet, dass der Gutachter nicht vom Fach ist, oder etwas Merkwürdiges bei einem Gutachtertermin passiert/e, sollte auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Widerspruch ist eh immer wichtig, da oftmals einfach so abgelehnt wird, weil sich nicht jede/r wehrt und dadurch weniger Überlebende anerkannt werden müssen. Zum Glück wird nachgezahlt, da zählt die Zeit für den Antragsteller. Dennoch sind lange Zeiträume natürlich kräftezerrend, da es nie sicher ist, ob der Antrag überhaupt durchgeht. Ich finde es müsste ein Gesetz geben, welches die Antragszeit auf fünf Jahre begrenzt und alle Anträge, die bis dahin nicht entschieden sind, müssten anerkannt werden.
Der Gesetzgeber hat sich aber (bewusst?) viele Hintertürchen aufgelassen, wo Dinge besser und eindeutiger hätten geklärt werden müssen. So haben die Ämter oftmals zu viel Spielraum für eigene Interpretationen, die sich leider häufig gegen die Antragsteller richten.
Manchmal denke ich, es gibt eine bestimmte Quote oder Geldsumme, welche vom Bundesland oder Amt vorgegeben wird, die anerkannt, respektive gezahlt werden darf. Und umso weniger die Überlebenden "an der Hand haben", desto eher darf "aussortiert" werden.
Ich glaube das Allerwichtigste und gleichzeitig Superschwerste ist, eine Ablehnung nicht persönlich zu nehmen. Die Taten sind trotz Ablehnung dennoch geschehen und sie waren unfassbar schlimm. Das zu trennen halte ich für grundlegend, damit man einigermaßen durch den Prozess kommt.
Ich sehe gerade Puzzled hatte noch eine Frage zu den Anwaltskosten gestellt. Für Erstberatungen, oder, wenn man den Antrag schon alleine gestellt hat und dieser abgelehnt wurde, und man in Widerspruch gehen möchte, kann man einen Beratungsschein vom Weißen Ring beantragen - Voraussetzung ist Bedürftigkeit. Der Anwalt prüft dann auf Erfolgsaussichten und übernimmt ggf. den "Fall".
Gruß Rübe
Re: Opferentschädigung
Verfasst: Fr Sep 05, 2025 8:04 am
von Eli
Hallo rübe
Naja und dann haben sich die Geschwister abgesprochen...und nur weil Nachbarn einen schrei hören und dann noch leben und aussagen wollen ist das kein Beweis.
Aber ja weisst du ja auch selbst.
Ja ich denke es wird bei mir auf das Gutachten hinaus laufen. Ich werde die Person dann fragen über seine Ausbildungen und wenn er oder sie keine hat oder mir nichts dazu sagt geh ich in Widerspruch. Man hat ja wohl ein Recht auf Auskunft wer der gutachter isr bzw was er kann. Das wäre ja noch schöner. Opferschutz???
Und dann wird es vermutlich trotzdem noch scheitern. Nunja mal sehen. Mehr als verlieren geht nicht und dann hab ich es wenigstens versucht.
Und ja das was du beschreibst mit der festen Summe und dem Hintertürchen und die leute mürbe machen das sehe ich genauso. Nur die mit den meisten Ressourcen (also nicht die kränkesten) haben ansatzweise eine chance.
Meine Rechtsschutz bezahlt erst ab dem Widerspruch. Würde auch dringend zu einer Rechtsschutz raten. Man muss aber erst 1 oder 2 Jahre drin sein bevor man Leistungem bekommt. Und die können einem auch kündigen wenn man 2 fälle in einem jahr stellt.
Die Anwältin nimmt für die erste Beratung zum oeg 120 Euro.
Viele Grüße
Eli