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hallo kira
Verfasst: Mo Mär 30, 2009 10:56 am
von charmiene
hallo kira,
du darfst deinen mut und deine kraft nicht verlieren, ich bin von meinem vater über 10 jahre lang sexuell mißbraucht und auch schwer geschlagen worden, ich bin auch eine borderline, schaue du hattest die kraft zum überleben, ich weiß das klingt abgedroschen, aber du hast viel kraft in dir ich bin inzwischen 49 jahre alt und die verhandlung gegen meinen vater hat auch lange gedauert, aber bei wildwasser kann man dir auch helfen und gehe auch zum weissen ring die werden dich auch unterstützen. am besten du nimmst dir eine anwältin ich meine eine frau ist darin besser glaube mir und ich hoffe und bete für dich das der ....... verurteilt wird.
ich habe oft in meinen gedanken meinen eigenen vater umgebracht, weil er das mit mir gemacht hat und ich keine chance hatte mich zu wehren als es passierte war ich ca 6 jahre alt und hat erst aufgehört als ich 16 war. gib nicht auf gehe in eine selbsthilfe gruppe bei wildwasser dort kannst du mit frauen sprechen die das gleiche durch gemacht haben also mir hat das sehr geholfen. stelle auch gleich beim landratsamt einen antrag nach dem Bundesversorgungsgesetz, dann werden deine ganzen behandlungskosten bezahlt und du kannst ja auch eine kur machen da gibt es leute die sind auf trauma spezialisiert so etwas würde ich dir empfehlen und wenn es ein video gibt kann er gar nicht alles abstreiten sondern wird verurteilt auch wenn es lange dauert, ich sage immer kopf hoch wenn der hals auch dreckig ist. und du hast kraft sonst hättest du das nicht überlebt, sondern du wärst schon lange tod. deine kraft wird dir helfen auch das durch zu stehen.
liebe grüße
ann
Re: hallo ich heiße ann
Verfasst: Di Mär 31, 2009 6:31 am
von Jenni
Hallo Ann,
vielen lieben Dank für deine Antwort und deine Tipps.
Mein Gott, seit 1997 prozessierst du schon. Das ist ja verdammt lang. Dass man da nicht den Mut verliert....
Aber zum Glück bist du ja durch deinen Beruf in die rechtlichen Dinge involviert.
Tut mir sehr leid, wie schlimm das alles bei dir war. Da kann ich dir nur von ganzen Herzen wünschen, dass der Täter verurteilt wird und du eine Entschädigung bekommst, auch wenn es keine Widergutmachung in dem Sinne ist.
Ich habe in meinem Antrag auf Beschädigtenversorgung aus dem OEG weiterhin folgedes beantragt:
um Prüfung gebeten, welche weiteren Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen aus dem OEG vorliegen,
z.B. Grundrente,
Ausgleichsrente,
Berufsschadensausgleich etc..
Das habe ich gleich mit in mein Antragsschreiben reingeschrieben.
Aber in wie weit mir jetzt wirklich etwas von diesen Leistungen zusteht, keine Ahnung. Da kenne ich mich leider nicht so aus.
Der Täter wurde rechtskräftig verurteilt. Das Ganze ist ein Altfall nach § 10 a.
Daher bin ich mir halt nicht wirklich sicher, ob die OEG Leistung auf meine Grundsicherung angerechnet wird und es sich unterm Strich vielleicht garnicht "rechnet", zumal die Tat vor Entstehung des OEGs und auf DDR Gebiet stattfand.
Kannst du mir da evtl. etwas dazu sagen? Würde mich riesig freuen.
Die Beweise habe ich dem Amt schon erbracht, da die Aktenkopien zum Glück noch existierten, auch nach sooooo langer Zeit.
Nun kämpfe ich allerdings noch um einen höhreren GdB wegen meiner seelischen Diagnosen, die auf die Tat zurückzuführen sind. Das kann dauern, wie ich erfahren habe.
Und vorher wird das Amt auch nicht in der OEG Sache entscheiden, nehme ich mal stark an.
Weißt du, ob man laut § 10a mindestens 50 GdB haben muss, da es hieß, man müsse schwerbehindert sein, auf Grund der Tat?
Nochmals vielen Dank im Voraus für deine bzw. eure Antworten.
Dir alles Gute und viel viel Kraft weiterhin, das Ganze durchzustehen.
Liebe Grüße Jenni
charmiene hat geschrieben:hallo,
ich heiße ann und prozessiere seit Feb 1997 mit dem versorgungsamt bzw mit dem land baden würrttemberg, da ich rechtsanwaltsgehilfin bin könnte ich dir einige tipps geben deine ansprüche kannst du geltend machen ab dem tag wo du den antrag gestellt hast. dir steht eine opferrente zu und die wird dir bezahlt ab antragstellung außerdem solltest du gleich noch einen antrag auf berufschadenausgleich stellen das steht dir zu, außerdem bist du von sämtlichen zuzahlungen die den opferschaden betreffen für medikamente, behandlungen, krankenhaus auch fahrtkosten zu den ärzltichen behandlung von einer bezahlung befreit. es schickt dir
liebe grüße
ann
Re: hallo ich heiße ann
Verfasst: Di Mär 31, 2009 6:32 am
von Jenni
Hallo Ann,
vielen lieben Dank für deine Antwort und deine Tipps.
Mein Gott, seit 1997 prozessierst du schon. Das ist ja verdammt lang. Dass man da nicht den Mut verliert....
Aber zum Glück bist du ja durch deinen Beruf in die rechtlichen Dinge involviert.
Tut mir sehr leid, wie schlimm das alles bei dir war. Da kann ich dir nur von ganzen Herzen wünschen, dass der Täter verurteilt wird und du eine Entschädigung bekommst, auch wenn es keine Widergutmachung in dem Sinne ist.
Ich habe in meinem Antrag auf Beschädigtenversorgung aus dem OEG weiterhin folgedes beantragt:
um Prüfung gebeten, welche weiteren Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen aus dem OEG vorliegen,
z.B. Grundrente,
Ausgleichsrente,
Berufsschadensausgleich etc..
Das habe ich gleich mit in mein Antragsschreiben reingeschrieben.
Aber in wie weit mir jetzt wirklich etwas von diesen Leistungen zusteht, keine Ahnung. Da kenne ich mich leider nicht so aus.
Der Täter wurde rechtskräftig verurteilt. Das Ganze ist ein Altfall nach § 10 a.
Daher bin ich mir halt nicht wirklich sicher, ob die OEG Leistung auf meine Grundsicherung angerechnet wird und es sich unterm Strich vielleicht garnicht "rechnet", zumal die Tat vor Entstehung des OEGs und auf DDR Gebiet stattfand.
Kannst du mir da evtl. etwas dazu sagen? Würde mich riesig freuen.
Die Beweise habe ich dem Amt schon erbracht, da die Aktenkopien zum Glück noch existierten, auch nach sooooo langer Zeit.
Nun kämpfe ich allerdings noch um einen höhreren GdB wegen meiner seelischen Diagnosen, die auf die Tat zurückzuführen sind. Das kann dauern, wie ich erfahren habe.
Und vorher wird das Amt auch nicht in der OEG Sache entscheiden, nehme ich mal stark an.
Weißt du, ob man laut § 10a mindestens 50 GdB haben muss, da es hieß, man müsse schwerbehindert sein, auf Grund der Tat?
Nochmals vielen Dank im Voraus für deine bzw. eure Antworten.
Dir alles Gute und viel viel Kraft weiterhin, das Ganze durchzustehen.
Liebe Grüße Jenni
charmiene hat geschrieben:hallo,
ich heiße ann und prozessiere seit Feb 1997 mit dem versorgungsamt bzw mit dem land baden würrttemberg, da ich rechtsanwaltsgehilfin bin könnte ich dir einige tipps geben deine ansprüche kannst du geltend machen ab dem tag wo du den antrag gestellt hast. dir steht eine opferrente zu und die wird dir bezahlt ab antragstellung außerdem solltest du gleich noch einen antrag auf berufschadenausgleich stellen das steht dir zu, außerdem bist du von sämtlichen zuzahlungen die den opferschaden betreffen für medikamente, behandlungen, krankenhaus auch fahrtkosten zu den ärzltichen behandlung von einer bezahlung befreit. es schickt dir
liebe grüße
ann
Re: hallo ich heiße ann
Verfasst: Di Mär 31, 2009 6:32 am
von Jenni
Hallo Ann,
vielen lieben Dank für deine Antwort und deine Tipps.
Mein Gott, seit 1997 prozessierst du schon. Das ist ja verdammt lang. Dass man da nicht den Mut verliert....
Aber zum Glück bist du ja durch deinen Beruf in die rechtlichen Dinge involviert.
Tut mir sehr leid, wie schlimm das alles bei dir war. Da kann ich dir nur von ganzen Herzen wünschen, dass der Täter verurteilt wird und du eine Entschädigung bekommst, auch wenn es keine Widergutmachung in dem Sinne ist.
Ich habe in meinem Antrag auf Beschädigtenversorgung aus dem OEG weiterhin folgedes beantragt:
um Prüfung gebeten, welche weiteren Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen aus dem OEG vorliegen,
z.B. Grundrente,
Ausgleichsrente,
Berufsschadensausgleich etc..
Das habe ich gleich mit in mein Antragsschreiben reingeschrieben.
Aber in wie weit mir jetzt wirklich etwas von diesen Leistungen zusteht, keine Ahnung. Da kenne ich mich leider nicht so aus.
Der Täter wurde rechtskräftig verurteilt. Das Ganze ist ein Altfall nach § 10 a.
Daher bin ich mir halt nicht wirklich sicher, ob die OEG Leistung auf meine Grundsicherung angerechnet wird und es sich unterm Strich vielleicht garnicht "rechnet", zumal die Tat vor Entstehung des OEGs und auf DDR Gebiet stattfand.
Kannst du mir da evtl. etwas dazu sagen? Würde mich riesig freuen.
Die Beweise habe ich dem Amt schon erbracht, da die Aktenkopien zum Glück noch existierten, auch nach sooooo langer Zeit.
Nun kämpfe ich allerdings noch um einen höhreren GdB wegen meiner seelischen Diagnosen, die auf die Tat zurückzuführen sind. Das kann dauern, wie ich erfahren habe.
Und vorher wird das Amt auch nicht in der OEG Sache entscheiden, nehme ich mal stark an.
Weißt du, ob man laut § 10a mindestens 50 GdB haben muss, da es hieß, man müsse schwerbehindert sein, auf Grund der Tat?
Nochmals vielen Dank im Voraus für deine bzw. eure Antworten.
Dir alles Gute und viel viel Kraft weiterhin, das Ganze durchzustehen.
Liebe Grüße Jenni
charmiene hat geschrieben:hallo,
ich heiße ann und prozessiere seit Feb 1997 mit dem versorgungsamt bzw mit dem land baden würrttemberg, da ich rechtsanwaltsgehilfin bin könnte ich dir einige tipps geben deine ansprüche kannst du geltend machen ab dem tag wo du den antrag gestellt hast. dir steht eine opferrente zu und die wird dir bezahlt ab antragstellung außerdem solltest du gleich noch einen antrag auf berufschadenausgleich stellen das steht dir zu, außerdem bist du von sämtlichen zuzahlungen die den opferschaden betreffen für medikamente, behandlungen, krankenhaus auch fahrtkosten zu den ärzltichen behandlung von einer bezahlung befreit. es schickt dir
liebe grüße
ann
Kleiner Nachtrag...
Verfasst: Di Mär 31, 2009 6:40 am
von Jenni
Liebe Ann,
weißt du zufällig, wie die staatliche Hife heißt, die man in Anspruch nehmen kann, wenn man eine Rechtsanwältin finanzieren möchte.
Ich habe z.B. keine Rechtschutzversicherung und dann habe ich gelesen, dass man anstelle von Beratungskostenbeihilfe auch eine staatliche Leistung bzw. Unterstützung in Anspruch nehmen kann.
Ich kann die Webseite, wo ich das las, leider nicht finden.
Es gab einen bestimmten Begriff, wie diese Leistung/Unterstützung heißt.
Liebe Grüße Jennni

Kleiner Nachtrag...
Verfasst: Di Mär 31, 2009 6:47 am
von Jenni
Liebe Ann,
weißt du zufällig, wie die staatliche Hife heißt, die man in Anspruch nehmen kann, wenn man eine Rechtsanwältin finanzieren möchte.
Ich habe z.B. keine Rechtschutzversicherung und dann habe ich gelesen, dass man anstelle von Beratungskostenbeihilfe auch eine staatliche Leistung bzw. Unterstützung in Anspruch nehmen kann.
Ich kann die Webseite, wo ich das las, leider nicht finden.
Es gab einen bestimmten Begriff, wie diese Leistung/Unterstützung heißt.
Liebe Grüße Jennni

...
Verfasst: Di Mär 31, 2009 6:47 am
von Jenni
...
Verfasst: Di Mär 31, 2009 10:53 am
von *****
Hallo jenni,
google mal unter Prozesskostenhilfe! (PKH)
Hallo Charmiene-
eine etablierte userin des Forums hat mich gebeten,Dir in ihrem Auftrag zu schreiben-da sie will,dass ihre Anonymität gewahrt bleibt
und sie auch nicht merh zum Thema OEG von usern ausgesaugt werden möchte oder Hilfestellung geben wird.
Nur soviel @Charmiene !
Die userin selbst (46 J.) hat bis zum LSG BWB prozessiert.
Ende war Nov.2008 ! (seit 2001 OEG Verfahren anhängig)
Hat bei einem renommierten Forensiker in Tübingen ein Gutachten bestanden,in dem es heißt: es spricht merh für die Glaubwürdigkeit der Frau xyz,als dagegen-selbst der Sachverhalt,dass es SMB in der Biografie der Frau xyz gegeben haben muss-wurde von diesem renommierten Forensiker bestätigt.
Die etablierte userin hat in ihrer Biografie exzessive körperliche Gewalt durch den tragenden innerfamiliären Täter/incl. Mutter-als auch 9 Jahre SMB durch diesen Täter erlebt ,letzter Übergriff war mit knapp 23 J.-sowie zus. SMB durch einen weiteren innerfamiliären Täter ab einem Alter von 9J- bis zum 18. Lebensjahr. erlebt.sowie 2 weitere Täter in Bezug auf sexualisierte Gewalt.
Das LSG hat selbst im März 2008 ,beim 1.Verhandlungstag,über den §15 KOV-diskutiert-dieser ist inzwischen in einem Grundsatzurteil bestätigt.
Der etablierten userin wurde damals ein Vergleich von 30% angeboten-die Gegenseite war nicht bereit diesem Vorschlag des Vorsitzenden entgegen zu kommen.
Die etablierte userin des Forums wurde von einem hohen Sozial-Berufsrichter des Landes BWB an diesem Tage noch vernommen.
Die etablierte userin konnte erwirken-dass im Nov 2008 der innerfamiliäre Täter,sowie die Mutter-als auch der Bruder vernommen wurden bei Gericht.
Die userin führ auf eigene Kosten zu dieser Vernehmung nach Stuttgart und sah den Täter nach 17 Jahren Kontaktabbruch von ihrer Seite, wieder.
Ein angebotener Vergleich von 30% der diesmal vorsitzenden Richterin,-wurde wieder von der Gegenseite abgelehnt.
Die etablierte userin hat inzwischen einen GDB von 50%,sowie ist in EU Rente-möglicherweise droht ihr die dauerhafte Berentung.
So Charmiene-warum ich dies hier schreiben soll-liegt daran,dass das LSG BWB a.G. Borderline Diagnose-welches dieses Gericht der Entscheidung zu Grunde gelegt hat-das OEG nicht zugesprochen bekam.
Allerdings war dem Gericht bekannt-dass diese 17 Jahre alte Diagnose längst überholt ist-und diese userin die F43.1,als auch die F44.81 fachärztlich bestätigt als Folge hat. (siehe ICD Katalog).
So-Chamiene-diese etablierte userin lässt dir ausrichten-dass du mit Borderline verlierst-da diese Diagnostik auch genetische Veranlagung beinhaltet und du vor dem Gericht in BWB keine Chance haben wirst.
Im übrigen machten die Familienangehörigen der etablierten userin Falschaussagen-und in dem Urteil steht-dass den Familienangehörigen nicht geglaubt wurde.
Die userin kennt bis dto. zu ihrem eigenen Schutz noch nicht die detaillierte Urteilsbegründung-das Urteil liegt bis dto bei ihrem behandelnden Arzt.
Die Aussage des behandelnden Arztes ist:
Das LSG BWB hat VA loyal entschieden.
Das Urteil hat nichts mit der Person zu tun-die er kennt.
Die RW, der etablierten userin des Forums bemängelt-dass das Gericht auf einer 17 Jahre alten Diagnose entschieden wurde-die längst nicht merh stimmt.
Revision wurde nicht zugelassen!
Die etablierte userin warnt dringend davor in diesen Verfahren den Realitätssinn zu verlieren und Dinge zu behaupten-die so möglicherweise nicht stimmen können !
-mit Borderline,als Folge- kommt keiner durch!
Selbst in BWB nicht !
Die Realität sieht so aus-dass die Gerichte oft an die juristischen Grenzen kommen und dann gegen den Geschädigten entscheiden !
Auch hilft es nichts-dass es inzwischen 2 urteile gibt-wo die Erkrankung der beweis dafür ist-dass die Straftaten stattgefunden haben.
Eines dieser Urteile war dem LSG BWB bekannt.
MFG
**** die freundin der etablierten userin des WIWA Forums
Verfasst: Fr Apr 03, 2009 9:04 pm
von biene779
Leider kann ich keine Entschädigung verlangen, denn es liegt zu lange zurück. Es ist verjährt. Und auch wenn es das nicht währe, hätte ich weitere Gründe warum ich keine Entschädigung bekommen würde. Ich habe keine Anzeige erstattet, denn ich kenne den Namen nicht. Ich weiß zwar wie er aussah, aber eben vor 20 Jahren. Selbst wenn es noch Akten darüber geben würde kann ich mir nicht vorstellen, dass ich über das OEG eine Entschädigung erhalten würde. Das tut sehr weh, aber ich werde es auch ohne das OEG schaffen. Ich hab liebe Eltern und ganz tolle Freunde, mit denen ich über alles reden kann.
Das war leider nichts hilfreiches von mir.
Verfasst: Sa Apr 11, 2009 12:34 pm
von piju
ich habe eine ganz wichtige frage bitte helft mir
ich habe jetzt mein oeg durch lebe von grundsicherung,darf mir das amt meine entschädigung abnehmem bzw.anrechnen??
als ich den antrag vor ca.2 jahren gemacht habe wurde mir überall mitgeteilt das es nicht angerechnet werden darf.der mann vom lvr sagte auch das es so ist aber der VDK sagte mir jetzt das es angerechnet wird.
der mann vom LVR sagt das gegenteil da es eine grundrente ist und anrechnungsfrei....ich weiss echt nicht was jetzt stimmt,was ist denn mit der nachzahlung?helft mir bitte
euro piju
Verfasst: Mi Apr 15, 2009 4:04 pm
von Festung
Die Gelder vom OEG sind anrechnungsfrei. Verlaß dich drauf.
Wenn es einer weiß dann doch sicher der LVR. Der VdK ist m.M. nach beim OEG nicht versiert genug.
Die Nachzahlung ist auch frei. Kann nur sein, daß einige Behörden das nicht wissen und du mußt halt ein bißchen hartnäckig bleiben. Die sollen sich dann mal schlau machen.
Herzlichen Glückwunsch!
@Biene: Verjährung, keine Anzeige, keine Zeugen. Nicht zwingend ein Grund keinen Antrag zu stellen. Höchstens noch mehr erschwerend als das Verfahren ohnehin. Es geht um Glaubhaftmachung. Wenn du es (dem Versorgungsamt gegenüber) glaubhaft machen kannst (so das sie es akzeptieren) dann kriegst du auch ohne Zeugen, Anzeige und Verjährung die Anerkennung. Ist nur immer das Problem es wirklich durchzukriegen.
Das sind harte Hunde.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Di Mai 05, 2009 7:59 pm
von Ingrid
Hallo, Ihr Lieben,
erstmal möchte ich sagen, daß ich froh bin, Euch hier gefunden zu haben, auch weil ich in Zukunft sicherlich jede Hilfe/Info gebrauchen kann. Ich hab´s erst seit kurzem geschafft, meine Geschichte öffentlich zu machen und einen Antrag beim VA Westfalen-Lippe gestellt, der jetzt nach etlichem Schriftverkehr abgelehnt wurde, wg. Fehlens von Beweisen.Zeugen gibt es nur eine vom "Hörensagen" für einen einzigen Vorfall 1976, an den ich mich aber auch nicht erinnere, hab bis zum 40. Lebensjahr alles verdrängt, bis erste FBs kamen. Mutter ist Mitwisserin/Mittäterin, aber "konnte keinerlei Aussagen zu den von mir geschilderten Vorfällen machen".
"Die Umstände des Falles erscheinen daher nicht glaubhaft im Sinne des § 15 VfG/KOV (????) und können daher nicht im Sinne eines Vollbeweises zugrunde gelegt werden."
Die Sache ist die, daß ich nur sehr, sehr wenige konkrete Erinnerungen habe, die eben nur durch FBs und jetzt so langsam durch die erste!!! Traumatherapie seit Anfang 2008 wieder ins Bewußtsein kommen, aber es dauert eben alles sehr lange, weil ich natürlich auch große Angst davor habe.
Die Täter sind beide tot, die Taten fanden zwischen 1952 und 1968 + 1x? 1976 statt, ich bin 49 geboren, also fast 60 geworden über dem ganzen Schei...und noch immer kein Ende in Sicht...
Ich war heute bei einer Anwältin, die den Widerspruch formuliert und Akteneinsicht verlangen wird, aber leider keinerlei Erfahrung mit dem OEG hat. Ich bin bedürftig und war froh, daß sie sich eingelassen hat, erstmal damit anzufangen.
Meine aktuelle Diagnose ist chronifizierte PTBS, ich hab aber noch eine Menge davon, so die gängigen, außer Borderline fast alles.
Habt Ihr irgendwelche Tips oder Erfahrungsberichte, was für mich wichtig sein könnte bzw. was die Anwältin noch machen kann oder soll und was auf keinen Fall? Meine Therapeutin wird mich dabei unterstützen, endlich mal die Richtige gefunden
Ich hab große Lust zu Kämpfen, würde auch prozessieren, aber eben doch nur, wenn eine kleine Chance besteht. Ach so, meinen GdB hab ich jetzt auch zur Neufeststellung beantragt, bis jetzt sind´s nur 40 %.
Freue mich über jedes Echo und versprech auch zu antworten.
lg ingrid aus berlin
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Do Mai 07, 2009 7:09 pm
von Liriell
Hm, ein großes Manko in deinem Fall ist, das du selber nicht genau weißt was war.
Dadurch wird natürlich alles einfach unsicher und das Versorgungsamt hat alle Möglichkeiten den Fall als nicht glaubhaft anzuerkennen.
Letzten Endes, ist zwar schwierig aber möglich, muß es keine Zeugen geben (gibt es ja auch ehrlicherweise in der Regel nicht, da die Täter selbstverständlich zusehen, möglichst alleine mit dem Opfer zu sein!). Es reicht, wenn die Aussage glaubhaft ist. Und da ist genau das Problem. Wenn du nicht genug weißt und unsicher bist, KANN deine Aussage nicht glaubhaft sein. Sie mag wage sein, bruchstückhaft. Und da hacken die beim Versorgungsamt ein und du hast keine Chance.
Wenn du genau wüßtest, wann was war, wo unter welchen Umständen, glaubhaft geschildert dann kann man unter Umständen Glück haben und das Vers.-Amt läßt sich überzeugen.
Natürlich ist es Quatsch eine Mutter zu befragen, natürlich wird die immer sagen "da war nichts". Überprüfe Deine Chance selber. Zur Not, stelle den Antrag zurück auf später, wenn du wirklich mehr weißt und sicher bist und konkrete Angaben machen kannst.
Das wäre mein Tipp dabei. Denn abgelehnt zu werden mit dem Hinweis "Es ist nicht glaubhaft" ist sehr schwer auszuhalten.
Wenn du das Verfahren weiter betreiben willst, suche dir eine Anwältin, die sich mit dem OEG auskennt. Das ist ein ganz spezifischer Zweig im Verfahrensrecht und mit jedem Satz den man ans Versorgungsamt schreibt, kann man schon seinen Anspruch verlieren. Und das ist schnell passiert, wenn man sich nicht auskennt. Ein Anwalt "der sich ein bißchen einarbeiten will" wird dort kläglich versagen, weil er die spezifischen Gesetze und Möglichkeiten dort nicht kennt.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Di Jun 16, 2009 11:51 am
von rosenblatt
Hi,
ich habe vor drei Jahren den Antrag gestellt und fange jetzt wieder von vorne an - das erste Verfahren ruht.
Das Problem sind meine Ängste, mich mit frühkindlichen Traumata auseinanderzusetzen.
Obwohl ich auch im Erwachsenenalter Opfer wurde, eine Strafanzeige vorliegt UND eine RA`in involviert war, hat das VA
geschrieben, es lägen keine Beweise vor, es gäbe keine Unterlagen bei der Polizei-was ich durch die Kopie widerlegt hatte.
Jetzt habe ich panische Angst, mich mit diesen "Stasi-Schergen" vom VA anzulegen und weiterzumachen-wobei ich natürlich weiß, dass ich weitermachen "muss".
Habt ihr Rat und Hilfe für mich ?
Liebe Grüße
Rosenblatt
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Di Jun 16, 2009 10:09 pm
von Merkur
Warum "musst" du weitermachen?