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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Apr 23, 2018 4:06 pm
von oeg007
Hallo bruni 5, da hast du aber schon arg einstecken müssen. Was ich mich gerade frage, kannst du dich aus deinem Befinden sprich komplexe PTBS nicht mehr an die letzten 10 Jahre zurück erinnern ? In welcher Instanz befindest du dich derzeit ?

Hallo Gast02, ja das sehe ich auch so. Ich befinde mich in der 2.ten Instanz /10J. Kampf, Gutachten sind gelaufen, hoffe, dass ich nicht noch in der 3.Instanz gehen muss. Es wäre bitter. Anerkannt bin ich jedoch schon.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Apr 23, 2018 7:10 pm
von bruni5
Hi oeg007,

ich muss zugeben das ich gar nicht richtig weiss in was für einer instanz ich mich befinde.Vielleicht kannst Du es mir sagen du scheinst da ein bisschen mehr auf dem kasten zu haben wie ich. Ich kann nur sagen das ich letztes Jahr die 1. Anhörung seit der Antragsstellung hatte. Danach war ich bei einem forensischen Institut zum Gutachten. Dagegen hat mein Anwalt einen Einspruch eingelegt und ein neues Gutachten verlangt.Dieses Gutachten wird jetzt im Mai stattfinden. Mein Fall liegt inzwischen beim Landessozialgericht in Koblenz ( vorher Speyer). Ist das dann 2. oder 3. Instanz?

Über die letzten 10 fast 11 Jahre seit der Antragsstellung kann ich nur sagen das ich vorher eine andere Anwältin hatte die mich nur sehr ,sehr spärlich informiert hatte was gerade ablief in meinem Fall.Sie liess auch alles schleifen und machte nur Anfragen bei Gericht wenn ich sie lange genug nervte .I Das war mit ein Grund weshalb ich dann nach 8 Jahren den Anwalt gewechselt habe. Zudem sind noch ganz viele andere Sachen abgelaufen in der ganzen Zeit wie z.B. Klinikaufenthalte, Retraumatisierung,abgelehnte Rehaanträge,abgelehnte Anträge für Gestaltungstherapie usw.usw.Bekam schwere Depression und wurde Hoffnungslos das überhaupt mal was positives gelingt,habe den OEG Antrag eher beiseite gedrückt aus meiner Gedankenwelt und alles in die Hände der Anwältin gegeben .Ich hätte wahrscheinlich mehr Druck machen müssen von Anfang an aber ich war nicht mehr stabil genug dafür. Mit meinem neuen Anwalt habe ich aber jetzt wieder mehr Elan um an die Sache ranzugehen denn er bemüht sich wirklich und hält zu mir. Obs klappt wird sich dann in den nächsten Jahren zeigen.

Lg bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Apr 23, 2018 9:48 pm
von oeg007
Hallo bruni5,

es gibt diese 3 Instanzen

SG steht für das Sozialgericht /erste Instanz

LSG für das Landessozialgericht/ zweite Instanz

BSG für das Bundessozialgericht / dritte Instanz

Aus deinen Worten kann ich herauslesen, dass du dich möglicherweise in der zweiten Instanz befindest, was auch mit dem Zeitrahmen von 10 Jahren hinkommen würde. Du müsstest in deinen Unterlagen theoretisch aus der ersten Instanz ein Urteil besitzen. Um in die nächst höhere Instanz zu gelangen (quasi die Zweite), müsstest du die Erste per Gerichtsurteil abgeschlossen haben. Erreicht man in der ersten Instanz nicht das, was man persönlich angestrebt oder ist die Gegenseite (Versorgungsamt) mit dem Urteil nicht einverstanden, klagt man weiter. In diesem Fall würde man Rechtsmittel einlegen wie z.B. erste Instanz „Berufung“ oder zweite Instanz in „Revision“ gehen.

Verwundert hat mich nur, dass du erst einen Gutachter hattest, was in der zweiten Instanz untypisch wäre. Du schreibst aber nun vom „Landessozialgericht“(wäre die zweite Instanz) und nicht das Sozialgericht.

Dein anstehendes Gutachten im Mai, wer trägt die Kosten bzw. bezahlt dieses Gutachten ? Es sei dir noch anzuraten, dich mit deiner Akte auseinander zu setzten. Solltest du die Schriftstücke nicht vorliegen haben, dann deine Anwalt/in. Kontaktiere sie, ihn.

Mit welcher Begründung bist du denn in die zweite Instanz gegangen (??) Dies beantworte dir aber bitte selber, nicht hier öffentlich, denn es geht hier niemanden etwas an.

Du machst mich schon stutzig.
LG

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Apr 24, 2018 4:21 pm
von bruni5
Hallo oeg007,

danke für Deine Erklärung . Mein zweites Gutachten wird vonm Weissen Ring bezahlt. Ich selbst könnte mir das nicht leisten.


Lg bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Mai 06, 2018 3:32 am
von Gast 007
Ein selbst beauftragtes und/oder oder vom weißen Ring bezahltes privates Gutachten braucht nicht anerkannt zu werden,
und ist somit vor Gericht nutzlos .

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Mai 06, 2018 12:06 pm
von Meli-2006
naja, wenn es komplett nutzlos wäre, gäbe es wohl kaum die Möglichkeit eines solchen Gutachtens. Pessimismus ist schon gut, aber auch den muss man relativieren. In Wahrheit weiß man einfach nicht, ob und wie es nützen kann.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Mai 06, 2018 12:58 pm
von bruni5
Hi,

Mein Gegengutachten wurde von meinem Anwalt bei Gericht beantragt und die haben dann den Gutachter beauftragt. Das Geld für sämtliche Kosten die das Gutachten verursacht wurden vom Weissen Ring an das Gericht geschickt und diese bezahlen dann den Gutachter. Wenn ich den Prozess erfolgreich abschliesse werden diese Kosten vom Gericht zurückerstattet. Ist das dann trotzdem so das mein Gutachten ,wenn es z.B. positiv für mich ausfällt,dann nicht vor Gericht anerkannt wird sondern nur das erste? Da würden ja die neuen Strapazen vollkommen unnötig werden.


lg Bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Mai 06, 2018 6:43 pm
von Gast 007
Meine Anwältin hat mir damals davon abgeraten, da so ein Gegengutachten sich auf einen Kostenrahmen von zwischen 3 bis 5tausend -
beliefe (ob Anerkennung ja oder nein der Hoheit des jeweiligen Richters wäre).

Ich habe es dann letztenendes nicht gemacht, da anerkennung nicht sicher (und neues Gutachten hätte von der Beurteilung her auch noch
schlimmer sein können als das Vorherige) - und wie schon beschrieben, Kostenübernahme (vom weißen Ring o.ä.- wenn überhaupt - hör ich zum 1. Mal,
dass die solche Summen rauskloppen), nur bei positivem Ausgang.
Bei negativem Ausgang noch mehr Schulden... nee, das Risiko wollte ich damals nicht eingehen.

Erkundige dich da bloß nochmal ganz genau BEVOR du sowas anleierst.
Und manchmal sind die vom Gericht bestellten Gutachter ne reine
Katastrophe - bei der Tochter meinen Freunding (da ging es um MB von seitens
des Erzeugers) wurde ein Gutachten über eine Dreijährige erstellt (die komplex
traumatisiert war) von einer (und jetzt haltet euch fest) Gutachterin,
die noch nie vormals mit Kindern gearbeitet hatte - sondern nur mit
fallschirmspringenden Soldaten von der Bundeswehr
aus ehemaligen Kriegsgebieten.
Soviel mal dazu.

LG Gast 007

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Mai 07, 2018 6:19 am
von bruni5
Hi gast007,

Anwalt hat eine schriftliche Zusage für die Kostenübernahme.Er hat auch den Antrag dafür beim Weissen Ring gestellt .
Das erste Gutachten habe ich nicht gelesen weil mir die Kraft dazu fehlt. Der schlimme Richter der die seit 2 Jahren meinen Fall bearbeitet hatte ist Anfang diesen Jahres in Pension gegangen.Natürlich hab ich keine Ahnung wie der neue Richter eingestellt ist aber schlimmer wie der letzte kann er auch nicht sein.
Ich weiss auch von einem anderen Fall hier am Ort.Da war vor ein paar Wochen die Verhandlung .Der Täter hat zugegeben das die Anschuldigungen des Kindes wahr sind, es wurden am Kind eindeutige Spuren und DNA des Täters gefunden .Trotzdem hat die Gutachterin befunden das das Kind lügt und alles nicht stimmt. Da wird jetzt auch ein zweites Gutachten gemacht das vom Weissen Ring bezahlt wird. Vielleicht kannst Du Dich nochmal erkundigen und sehen ob die das auch für Dich übernehmen würden?

lg
Bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Mai 08, 2018 7:06 am
von Jeremy
Wie hier schon oft beschrieben wurde: das Geschehene kann nicht ungeschehen gemacht werden.
Schön das es soetwas wie das OEG gibt.
Traurig, dass es für Betroffene mit so hohen bürokratischen Hürden verbunden ist.
Einfach wieder in einem normalen Alltag funktionieren zu können, sich integrieren zu können, ist sicher ein Wunsch vieler Betroffener.
Das OEG sollte dabei eigentlich greifen und Betroffene unterstüzen.
Ein interessanter Erfahrungsbericht zum OEG und zum Thema minderjährige Missbrauchs-Opfer findet sich in dem Büchlein "Die Würde der Opfer".
Ich denke es kommt letztlich auf die eigene Kraft an, wie man sein weiteres Leben bewältigen wird.
Auf Unterstützung von Außen zu hoffen ist meiner Erfahrung nach aussichtslos und kostet nur zusätzlich Kräfte und Energie.
Allein der Bürokratische Kampf kann so zermürbend sein.
Das wichtigste ist als Betroffener dafür zu sorgen, nicht allein zu bleiben, sich nicht zu isolieren.
Sicherliche nicht immer ganz leicht die eigene Schutzzone zu verlassen aber letztlich überlebenswichtig!

Jeremy

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Mai 09, 2018 1:58 pm
von oeg007
Hallo bruni5, was der "neue" Richter anbetrifft. Befindest du dich immer noch in der gleichen Instanz (weisst du zwischenzeitlich in welcher Instanz ??), wird sich im Grunde auch nicht viel ändern, trotz Richterwechsel, so ganz nach dem bewährtem Sprichwort, "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Erst in einer neuen Instanz kann sich das Blatt wieder wenden. Es sei dir aber nur zu wünschen, das der neue Richter, hinsichtlich deiner Angelegenheit dir objektiv weiterhelfen kann.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Mai 09, 2018 10:21 pm
von Gast02
Jeremy: Es ist seitens der verantwortlichen Behörden Beabsichtigt es den Opfern so schwer als Möglich zu machen um diese davon abzuhalten Ihre Ansprüche geltend zu machen, hier wird schon mal auf Zeit gespielt um Opfer zu zermürben Beweisführende Unterlagen verschwinden aus den Betreffenden Akten bei gewissen Behörden da werden Akten Geblattert nicht geblättert soll heissen die Akten werden den Bedürfnissen der verantwortlichen Behörde Angepasst so das ein Beweisführung Ad Absurdum geführt wird bzw. unmöglich gemacht wird. So geht die Zeit ins Land.

Obiger Darstellung ist meine Erfahrung es kann anders sein muss aber nicht.

Ein kleiner vielleicht Hilfreicher Tip Behörden sind gem. § 20 SGB X verpflichtet zu ermitteln weigern diese sich so muss sich die Behörde so stellen lassen als währe dem Anspruchsteller die Beweisführung gelungen. So steht es ich einer Randziffer zu § 20 SGB X

Allen wünsche ich viel Kraft Erfolg und Durchhalte vermögen.

BITTE LASST EUCH NICHT UNTERKRIEGEN

Gruss

Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Mai 11, 2018 9:14 am
von bruni5
Hi OEG007,

nein ich weiss nicht in welcher Instanz ich mich befinde.Ich muss in der nächsten Woche meinen Anwalt anrufen ,versuche mich da auch gleich mal zu informieren. Mein Gutachtertermin wurde wieder mal um eine Woche verschoben :cry: So zieht sich das wie ein Kaugummi und geht einfach nicht weiter.Sehr ermüdend......
Der Richter den ich vorher hatte war sehr ,sehr Täterfreundlich und findet alle Opfer die sich beklagen sind nur auf einen schnellen Euro aus .Er wollte den Prozess gleich abblocken weder ein Gutachten machen lassen noch sonstwas. Auch Prozesskostenbeihilfe wollte er mir nicht stattgeben.
Zum Glück hat mein Anwalt nicht locker gelassen und die Sache wegen Prozesskostenbeihilfe ging dann nach Mainz. Diese haben mir das ganze dann bewilligt. Bei der darauffolgenden Anhörung hat der Richter dann ganz schön abgerockt und das Gericht in Mainz beschimpft weil er jetzt dastehen muss wegen denen, meine Zeugen hat er zusammengeschissen bis meine Anwalt ihm übers Maul gefahren ist.
Also schlimmer kann der neue Richter nicht sein und ich hoffe das er etwas objektiver an die Sache herangeht.

lg bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Mai 11, 2018 3:34 pm
von oeg007
Hallo bruni5, *kopfschüttelnd* habe ich deine Worte gelesen. Unglaublich was sich dein Richter geleistet hat. Was für ein Horror !! Jemand der so reagiert ist nicht normal. "Nette Geschichte".

Um Prozesskostenbeihilfe zu bekommen, gibt es ja bestimmte Auflagen und da kann ein Richter nicht einfach sagen . . . das gibt es nicht. Man möchte da nicht weiterdenken, was er in den vorherigen Fällen so gerichtet hat. Wahrscheinlich sind ihn diese Fälle über die Jahre alle über den Kopf gewachsen, man weiss ja nie, zu welchen Pillen er gegriffen hat . . . . . sehr bedenklich. Dann bleibt ja nur zu hoffen, dass der Aktuelle frei von allen Skrupel ist.

Wann steht denn dein Gutenchten an ?

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Mai 11, 2018 5:02 pm
von bruni5
@ oeg007,


mein Gutachten soll jetzt im Sommer stattfinden .

Ich glaube Du hast recht mit dem Richter.Leider gibt es ja auch immer wieder Menschen die z.B. wegen Sorgerecht,Rache gegen Ex usw. anschuldigungen aussprechen und diese sich dann als Unwahrheit herausstellen.Dadurch wird es für '' echte Opfer'' fast unmöglich noch ein offenes Ohr zu finden wenn wir um Hilfe bitten.Wir werden deswegen von allen Seiten misstrauisch angeschaut und es ist fast unmöglich jemanden von der Wahrheit zu überzeugen.
Der Richter hatte gesagt das es in den Fällen um richtig viel Geld geht.Da hat ihm mein Anwalt gesagt das es in meinem Fall nicht so ist sondern es um eine kleine Rente in höhe von gerade mal 100 Euro geht. Da wusste der Richter auch nicht mehr was für Argumente er vorbringen könnte und hielt den Rand.
Zum Abschluss pfiff er meine Zeugin an das sie sich nicht denken soll das sie den Rest des Tages in Koblenz spazieren gehen könnte und sich vom Gericht dafür das Geld bezahlen lassen könnte ( Verdienstausfall usw) .Sogar das Versorgungsamt/ Prozessgegnerin war über seine Aussagen entsetzt gewesen. Ich weiss auch nicht was den Mann geritten hat aber ich bin froh das er jetzt in Pension ist und nichts mehr anrichten kann.
Nachdem Du ja das Gegengutachten nicht gemacht hast, ist Dein Fall erledigt oder geht es bei Dir noch weiter oeg007. Was ist Dein nächster Schritt?

lg Bruni5

*Datum editiert*