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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mo Jan 02, 2017 1:10 am
von lara64unl.
Hallo frage - ich,
Straftaten die vor Inkrafttreten des Gesetztes (1976) geschehen sind, werden nach der Härtefallregelung bearbeitet.
Das bedeutet, dass man nur Anspruch auf Leistungen hat, wenn eine besondere Schwere der Straftat vorliegt, man auf Grund der Straftat in seiner beruflichen Ausübung eingeschränkt ist usw....
Wir sind da gerade mitten drin und es ist ein Gutachter-Marathon und ein Rechenexempel, ob es sich überhaupt lohnt, dass ganze vor Gericht zu bringen. Denn bei der Härtefallregelung gilt auch die Bedürftigkeit. Und da ist man z.B. selbst mit einem Teilzeitjob schnell raus...
Von daher würde ich solche Sachen NIE anlaufen lassen, ohne vorher mit einer/einem Fachanwalt für OEG bzw. Sozialrecht und guten Kenntnissen aus dem OEG.
Shalom - lara64
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mi Jan 04, 2017 11:43 pm
von Gast999
Habe, allerdings nicht in Härtefallregel einen OEG Antrag ohne Anzeige nach Tot des Täters gestellt und anerkannt bekommen.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Fr Jan 13, 2017 2:56 pm
von frage-ich
Hallo Evenstar, hallo lara64unl., und hallo Gast999,
danke an Euch allen für die Antworten. Dann lohnt sich also der Versuch, beim OEG etwas zu versuchen?
Da in meinem Fall (volle EM Rente) die Härtefallregel gelten würde.
Ich habe u.a. die Diagnose DIS und denke,
besondere Schwere der Straftat vorliegt, man auf Grund der Straftat in seiner beruflichen Ausübung eingeschränkt ist
das wäre damit erfüllt.
Rückblickend betrachtet, hab ich nie eine Chance gehabt, dass aus mir mal was wird. Dafür hätte man die DIS viel, viel früher entdecken müssen.
@Gast999
War das bei Dir auch so? (Mit der DIS?)
Mich würde mal interessieren, wie die Diagnose DIS mittlerweile vor Gericht angesehen wird. Ich kenne aus dem Internet nur diese 2-3 Urteile, wo das Wort DIS (oder Multiple Persönlichkeit) drin vorkam und das sah in den Urteilen nicht so gut aus. Man stritt quasi noch darum, ob die Tatsache, dass man DIS hat, nciht schon "Beweis" genug wäre, dass die Schödigung durch schweren, gewalttätigen, wiederholten, sexuellen Missbrauch zustande kam.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Do Jan 26, 2017 6:29 pm
von lara64
hallo frage-ich
für die Härtefallregelung ist die Diagnose DIS nicht zwingend = schwere des Erlebten. Nicht grundsätzlich und nicht bei jedem Versorgunsamt gleich...da hängt einfach total vieles vom Amt, dem Bundesland, den SachbearbeiterInnen usw.
Man kann OEG eben auch ohne DIS erhalten, wenn z.B. klar angezeigt wurde oder wenn die Straftaten nach 1976 passiert sind und dann die Kriterien ein wenig "lockerer" sind..
Die schwere der Tat muss sich aus dem Herleiten lassen, was du schildern kannst an Taten und Ereignissen dessen du dich noch erinnerst...
Die EM-Rente ist da vielleicht ein Baustein, da du unter der Einkommensgrenzte liegen kannst...wenn die EM-Rente so "hoch" dass sie über der Bedürftigkeitsgrenze liegt nützt dir auch die EM-Rente nichts...sprich bekommst du außer der EM-Rente noch weiter aufstockende Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung etc...
Denke wenn die wesentlichen Straftaten vor 1976 passiert sind, ist es hilfreich eine Fachanwältin einzuschalten...die Quote für OEG ist bei Härtefallregelung nicht gerade sehr hoch...zumindest nicht, wenn nicht angezeigt wurde...
Shalom - lara64
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mi Feb 01, 2017 2:57 pm
von frage-ich
Hallo lara64,
danke für die Informationen, das sieht dann ja leider "mau" aus. Ich finde das unmöglich, dass für Opfer die Hürden vor der Gerechtigkeit so hoch liegen. Aber so ist es halt in unserer Welt, hart und ungerecht.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mo Jul 24, 2017 1:29 pm
von Stöpsel
Sep hat geschrieben:Das Versorgungsamt macht es einem nicht leicht, man hingt nach einem Prozess an einem Krückstock,
wenn der nicht auch noch vom Amt weggetreten wird. Ich habe gerade das Gefühl . . . .
Ohne Hilfe(n) kann man es nicht durchstehen, es ist verdammt hart und oft auch menschenfeindlich,
wie die Herrschaften reagieren. Mir geht es mit der Sache momentan auch nicht gut.
Ich stehe das Verfahren nach dem OEG gegenwärtig alleine durch. Das geht schon, ist aber sehr hart.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Do Aug 31, 2017 12:35 am
von Andreas1971
Hallo,
ich habe 2009 OEG beantragt, die Anerkennung als Opfer ging ziemlich problemlos, obwohl der Missbrauch 18 Jahre zurücklag. Aber der GdS wurde nur mit 20 bewertet. Dann habe ich mich an den weißen Ring gewandt und mir eine Anwältin genommen und erst Widerspruch und dann Klage eingereicht. Der weiße Ring ist übrigens super, die helfen sofort und übernehmen in meinem Fall auch die Prozesskosten. Der OEG-Antrag war damals retraumatisierend für mich, da ich die Taten noch nie zuvor in dem ganzen Zusammenhang gesehen habe, soweit ich mich überhaupt erinnern kann. Das hat mich ziemlich abstürzen lassen und mir ging es jahrelang richtig dreckig. Und es nagt immer noch. Ich habe so gut wie keine sozialen Kontakte mehr, habe eher eine Art Doppelleben, in der Arbeit geht inzwischen wieder alles, aber zuhause im Haushalt ist es echt schwierig. Zwischendrin hätte ich fast den Job verloren, weil ich zu viel Tavor eingeschmissen habe. Den Entzug habe ich damals dann alleine zuhause gemacht, da die Psychiaterin, die ich inzwischen gewechselt habe, mich nicht in eine Klinik einweisen wollte. Inzwischen habe ich meine Wohnung entmüllt und geputzt, aber mir fällt es jetzt schon wieder schwer, das zu halten. Die Flashbacks wurden immer schlimmer, ebenso die Panikattacken. Ich habe Dissoziationen, Albträume und reagiere heftig auf Trigger. Zum Glück zahlt mir KK die Therapien schon seit mehreren Jahren. Und mein jetziger Therapeut ist echt super.
Nach 6 Jahren nach Klageeinreichung scheint sich jetzt endlich am Sozialgericht was zu tun. Und jetzt steht es wieder an, zum Gutachter zu müssen, und ich habe Angst, dass mich das wieder abstürzen lässt, wenn ich alles zusammenhängend erzählen muss. Ich ertrag das nur in Fragmenten. Und ich habe mit Gutachtern für Schwerbehindertenausweis, halbe EU-Rente, Reha und OEG schlechte Erfahrung gemacht. Inzwischen habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 60, die halbe EU-Rente (und halbtags arbeiten) und auch die Reha durchbekommen, aber alles mit Widerspruch einlegen. Der schlimmste Gutachter meinte, als ich im alles aufgeschrieben mitgebracht hatte. "Nehmen Sie das bloß wieder mit, da krieg ich ja Albträume von. Ich brauche jetzt einen Schnaps, sie kriegen von mir die Reha befürwortet aber gehen Sie bitte!" Unglaublich, heute kann ich darüber fast schon lachen.
Die Gutachterin für's OEG hatte sich damals gerade mal eine Stunde Zeit für mich genommen und hinterher alles chronologisch verdreht und damit die Kausalitäten total falsch hergestellt. Mir graust's da echt vor.
Sorry für den langen Beitrag, aber ich musste den Horror mal loswerden.
Ich habe hier gelesen, dass man den Berufsschadensausgleich gesondert beantragen muss? Wie ist das, wenn ich jetzt nach 8 Jahren vielleicht meinen Prozess gewinnnen sollte. würde das dann rückwirkend zur Antragsstellung 2009 gezahlt werden, oder gilt das dann erst ab diesem Extra-Antrag für den Berufsschaden?
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Do Aug 31, 2017 8:06 pm
von August
Andreas ich glaube das die wenigsten Menschen bzw. Antragsteller (OEG) positive Erfahrungen mit Gutachtern oder mit ähnlichen Instituten machen, wo es um Bewilligung von Geldern geht. Da muss man sich viele Sachen anhören und gefallen lassen. Leider. Drei Instanzen scheinen mittlerweile Pflicht, um ein einigermassen objektives Gutachten zu bekommen.
Wie hoch ist denn dein erkämpfter GdS nun ?
Ich habe hier gelesen, dass man den Berufsschadensausgleich gesondert beantragen muss? Wie ist das, wenn ich jetzt nach 8 Jahren vielleicht meinen Prozess gewinnnen sollte. würde das dann rückwirkend zur Antragsstellung 2009 gezahlt werden, oder gilt das dann erst ab diesem Extra-Antrag für den Berufsschaden?
Den Berufsschadenausgleich gibt es ab Antragsstellung, so das Gesetz. Den Antrag solltest du somit möglichst früh stellen, dies kannst du aber immer noch im laufenden Prozess nachholen. Ja, man muss ihn gesondert stellen. Zu wissen sei, dass der BSA Antrag meistens jedoch viele Jahre dauert, bis er durch ist. Leider.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Do Aug 31, 2017 8:58 pm
von Andreas1971
Der GdS steht ja noch nicht fest, die Klage läuft ja noch, deswegen muss ich ja wieder zum Gutachter. Meine Anwältin hatte ich damals so verstanden, dass mit dem Prozess der GdS festgelegt wird und auch gleichzeitig damit Dinge wie Ausgleichsrente und BSA. Ich ärgere mich gerade, wenn ich das gewusst hätte, hätte ich den Antrag für BSA ja schon damals gestellt. Das geht ja schon 8 Jahre, wenn das dann jetzt noch mal so lange dauert. Ich weiß nicht, ob ich das packe. Mal abgesehen von der Nachzahlung, die mir so entgangen ist. Es ist echt unglaublich, was Opfern zugemutet wird.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Do Aug 31, 2017 10:29 pm
von August
Andreas, womöglich hat deine Anwältin bereits einen BSA Antrag mitgestellt, erkundige dich dort mal.
Ja es ist hart und langwierig, total zermürbend. Aber das sollst du wissen, diese Scheissgefühl, benenn es mal so, erleben bzw. durchleben die allermeisten Antragsteller, wenn sie den Weg vor Gericht gehen. Dies nur als kleiner Trost.
Ja, ich selbst habe vieles "erleben" müssen, weiss nur zu gut, wovon du sprichst.
mfg
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Fr Sep 01, 2017 3:09 pm
von Andreas1971
Viellen Dank für Deine Antworten.In der Rechtsanwaltskanzlei habe ich heute niemanden erreicht Aber wenn es da einen Briefwechsel bzw.Antrag gäbe hätte ich ihn eigentlich als Kopie erhalten müssen. Die Rechtsanwältin schickt mir solche Dinge zu, allerdings warte ich jetzt auch gerade auf die Befunde von ihr.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Di Sep 05, 2017 10:03 am
von August
Andreas, konntest du zwischenzeitlich deine RA erreichen und dich bezüglich des Antrags (BSA) erkundigen ?
mfg
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Di Sep 05, 2017 1:58 pm
von Andreas1971
Lieber August,
ich habe sie nicht erreicht. Ich habe ihr jetzt Mails geschrieben. Ich wundere mich, dass der Richter schrieb, dass der letzte Befund neben der Begutachtung, der meines Therapeuten sei. Ich habe seit zwei Jahren aber auch eine neue Psychaterin, die mich betreut und in zwei Krisensituationen erlebt hat. Da hat er keine Befunde angefordert, ebenso bei einer Einrichtung, in der mich Psychologen ambulant in Krisensituationen schnell und unkompliziert betreuen. Die Adressen hatte sie seit einem Jahr und wollte sie dem Gericht mitteilen, was sie sicher auch getan hat. Irgendwie haben Juristen eine andere Zeitrechnung habe ich das Gefühl, so lang wie es immer mit Antworten dauert. Naja sie wird schon wissen, was sie tut. Sie ist auf Sozialrecht und OEG spezialisiert und ist mir vom weißen Ring empfohlen worden.
Aber ich hoffe nur, bei dem Gutachter alles zu sagen, ich bin da immer total gehemmt. Ich überlege, ob ich alles vorher aufschreibe. Aber mein Peiniger war ein Psychiater und ich hoffe, mich nicht wieder in der Situation von damals wieder zu finden. Das macht mich schon etwas panisch. Aber zum BSA hatte sie damals auch gesagt, dass das erst nach der Feststellung des GdS käme, soweit ich mich erinnere. An Nachzahlung wäre das allerdings eine sechsstellige Summe gewesen. Aber das kann ich ja jetzt ohnehin nicht mehr ändern. auf die drei oder vier Monate kommt es dann jetzt auch nicht mehr an. Ich versuche mich gerade mit Atemtechnik und Imaginationstherapien zu entspannen und die Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann.
Liebe Grüße
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mi Sep 06, 2017 12:23 pm
von Rioabajorio
@darkflame
Hallo! Könntest Du mir vielleicht verraten, wie Deine Anwältin heißt und wo sie sitzt?
Vielen Dank!
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mo Sep 18, 2017 5:48 pm
von die ulkigen UBoote
Hallo
ich wollte fragen ob mal jemand das OEG sozusagen nur als Drohkulisse verwendet hat, also kein Verfahren angestrengt hat sondern mittels Anwalt nur damit gedroht hat um sein Erbteil gegen Sozialhilferegress zu schützen?
Also nehmen wir mal als Beispiel an ich wurde sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des OEG vergewaltigt, hauptsächlich innerhalb der Familie, leide deswegen an komplexer PTBS, DIS und dissoziativer Amnesie, therapiere mich selbst und will kein Verfahren führen weil ich mir damit gesundheitlich selbst schaden würde. Mangels Erinnerung konnte ich vor Verjährung keine Anzeige estatten. Da ich nie straffällig wurde kann ich nicht gegen meinen Willen zu Therapie oder Betreuung gezwungen werden und da ich mich bei jedem Kontakt aufspalte konnte ich nie richtig behandelt werden. Daher wurde bei mir auch keine DIS sondern eine angebliche Psychose diagnostiziert, um mich zumindet vor Suizid zu bewahren.
Ich lebe inzwischen, Jahrzehnte später, ausschließlich von Hartz IV-Frührente bzw. GruSi wegen voller Erwerbsminderung und habe nur den Freibetrag von 5000 Euro (April dieses Jahres von der Bundesregierung erhöht), so dass mir der Staat im Erbfall fast alles wieder vom Existenzminimum abziehen würde.
Meine innerfamiliären Vergewalitger bieten mir zwar Geld an, aber da sie ihre Taten kaum bis gar nicht einräumen will ich von denen nichts annehmen, zumal ich nur ein Viertel behalten könnte (Einkommensfreibetrag).
Für den MB nach 1975 ist die Mutter Zeugin, da ich aber wegen der DIS keinen eigenen Willen artikulieren konnte ging sie wohl von Einvernehmlichkeit aus.
Jetzt gelingt es mir aber eine Neubegutachtung zu erwirken, ich bekomme aber das Gutachten nicht selbst. Kann ich nun nach dem Erbe einen Anwalt einschalten, der das Gutachten einsehen kann und mein Erbe damit gegen Regress schützt, weil ein Prozess meiner Gesundheit schaden, finanziell vielleicht wenig Unterschied machen und den Staat teurer kommen würde?
Grüße
die ulkigen UBoote