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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Aug 10, 2015 2:01 pm
von Gast
hi, bitte noch so viel wie möglich den ablauf .... der anhörung beschreiben! Danke!
diktiergeräte sind heute so gut, auch, wenn der rücksack unter dem tisch steht....

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Aug 10, 2015 4:06 pm
von Gast
Also, nochmal ich . . .
die Anhörung hatte ich nicht vorm Versorgungsamt, sondern vorm Gericht und Gutachter. Das dazu.

Wenn du dein Diktiergerät im Rucksack unterm Tisch mitlaufen lässt, dies jedoch ohne Einverständnis, kannst du deine Aufnahmen vor Gericht nicht verwenden !

Zu deinen Fragen -
wie läuft eine anhörung beim versorgungsamt ab?
wie lange dauert eine anhörung?
ist diese anhörung auch ein glaubwürdigkeitsgutachten oder gibt es dort noch einen unterschied?
welchen beruf hat der gutachter?
Wie lange eine Anhörung dauert, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Ob es ein Glaubwürdigkeitsgutachten wird, wenn es nicht konkrett geäussert wurde, kann dennoch (muss aber nicht), an einen Termin stattfinden.
Der Beruf des Gutachters sollte vornehmlich ein Psychiater sein. Wenn du aber auch langfristige körperliche Schäden abbekommen hast, dann befürchte ich, das du auch noch zu diversen Gutachtern wie z.B. Orthopäde oder Fachärzten vorstellig werden musst, je nach Kranlheitsbild.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Aug 14, 2015 6:34 pm
von LungalsGast
Hallo,

ich habe heute mein zweites Gutachten gelesen. Ich musste dieses Jahr wieder zur psychiatrischen Begutachtung,
ob mein Anspruch für die OEG Rente noch erhalten bleibt.
Ich habe beim Versorgungsamt um eine Kopie des Gutachtens gebeten und sie diese Woche erhalten.
Der Psychiater hat sachlich falsche Angaben gemacht. Er behauptet dann auch noch, dass ich mit meiner Aussage
diese Angaben bestätigte.
Er behauptet, dass ich Alkohol-, Nikotin-, und Cannabisabhängig war. Zu keinem Zeitpunkt in meinem Leben
hatte ich eine Substanzabhängigkeit, dies habe ich hinreichend mit meiner Psychologin, bei der ich 3 Jahre
lang eine Therapie gemacht habe, geklärt. Ich hatte lediglich vor 10 Jahre eine einmalige Einweisung wegen
zu viel Alkohol ins Krankenhaus. Beim Rauchen habe ich ihm erklärt, dass ich als Jugendliche vor 14 Jahren dreimal
an einem Joint gezogen habe und mal eine Zigarette ausprobiert habe. Nicht mehr und nicht weniger.
Außerdem behauptet er, ich hätte wegen meiner angeblichen Substanzabhängigkeit mein Abitur abgebrochen.
Ganz im Gegenteil ich habe meine Ausbildung als Erzieherin und mein Vollabitur gleichzeitig gemacht
und erfolgreich abgeschlossen. Dies beweisen doch meine Abschlusszeugnisse.
Er behauptet weiterhin, dass eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung hätte- sprich ein Borderlinesyndrom.
Obwohl alle Tests beweisen, dass ich nur 4 Kriterien nach dem DSM 5 erfülle anstatt 5 um ein Borderlinesyndrom diagnostizieren zu können.
Dabei beruft er sich auf den Abschlussbericht meiner Psychologin. Die hat jedoch geschrieben, dass ich eine Persönlichkeitsakzentuierung
der emotional instabilen Art habe. Dies macht einen riesigen Unterschied. Denn eine Persönlichkeitsakzentuierung ist nur vorrübergehend
und nicht in der Persönlichkeit verankert.
nachdem DSM 5 wird sowieso die ganzen Symptome zur Traumafolgestörung zusammengefasst. Was er auch in seinem Gutachten so schreibt.
Ich möchte dass die falschen Behauptungen aus der Akte und dem Gutachten gestrichen werden.

Hat jemand Erfahrungen damit gesammelt? Ist ein Rechtsanwalt dafür notwendig, im Notfall?
Noch habe ich mit dem Versorgungsamt nicht telefoniert, aber ich möchte vor dem Telefonat Informationen sammeln.

Mich macht diese Gutachten wirklich wütend und ich fühle mich dadurch gedemütigt.

Grüße Lung

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Aug 14, 2015 8:59 pm
von lara64
Hallo Lung

du hast selbstverständlich die Möglichkeit dem Gutachten zu widersprechen. Und wenn dieses für dich OEG rechtliche ungünstige Aspekte aufweist, ggf. verlangen, dass ein erneutes Gutachten erstellt wird. Ein Gutachten zu korrigieren ist nicht ganz so einfach, aber ein zweites erstellen zu lassen eben möglich.

Also Versorgungsamt anschreiben - schriftlich ist besser als telefonisch- und dem Gutachten widersprechen. Im Widerspruch, dabei gleich die Passagen benennen/zitieren, die deiner Ansicht nach nicht richtig sind.

Shalom - lara64

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Aug 15, 2015 1:01 am
von Gast02
Guten morgen

Bei mir war es ähnlich die Gutachterin hat im Gutachten das Gegenteil widergegeben was ich bei der Begutachtung sagte.

Du hast die Möglichkeit eine Richtigstellung zu verlangen insbesondere hinsichtlich des angeblichen Abbruchs deines Abiturs das scheint offensichtlich falsch zu sein und du kannst so zweifel am Gutachten wecken.

JHabe dies zweimal durch bei zwei Gutachterinen die zweite gab mir recht das dass erst Gutachten einseitig geschrieben sei und im Gutachten hat sie mich dann runtergemacht.

habe das Gutachten angefochten und eine Erklärung zum Gutachten abgegeben welche der Gutachterin zur Stellungnahme zu geleitet wurde sie hat einiges korigiert.

Du kann eine Richtigstellung verlangen.
Du kannst schreiben das die vom Gutachter gemachte Aussage Zitat die Aussage zitieren Zitat ende falsch ist Richtig ist dann deine Darstellung des Sachverhaltes. dann immer so weiter.

Ich wünsch dir viel Erfolg.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Aug 15, 2015 12:37 pm
von LungalsGast
Danke, für die schnellen Antworten.

Die Richtigstellung der Sachverhalte im Gutachten muss ich demnach schriftlich
beim Versorgungsamt einreichen.
Der Psychiater wird sicherlich nicht begeistert sein. Er war ja schon bei der Begutachtung
selbst darauf erpicht mich auf die Probe zu stellen, weil ich in meinem STudium selbst
auch lerne diagnostische Gutachten zu schreiben, jedoch keine rein medizinisch.psychiatrischen.
Ich habe nur Bedenken, dass er die Richtigstellung als persönliche Beleidigung empfindet
und sich in seiner medizinische Expertise untergraben fühlt. Daraus könnte resultieren, dass er mich
auflaufen lässt.
Aber da ich die Sachverhalte durch das Zeugnis und den Abschlussbericht untermauern kann,
sollte das nicht schief laufen.

Grüße Lung

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Aug 15, 2015 1:24 pm
von Gast02
Ob der beleidigt ist oder Peng kann dir egal sein wenn eine falscher Sachverhalt im Gutachten steht und du kann das Gegenteil mit schriftstücken untermauern hast Du ein recht daruf das der Sachjverhalt korigiert wird.

Achtre nur drauf das der Gutachter keine Fang oder Sugestivfragen stellt.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Aug 29, 2015 10:30 am
von Schmetterlinge
Die Macht unserer Gutachter !

Dieses Video kann triggern !!!! Also Vorsicht !

http://www.daserste.de/information/repo ... d-100.html

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Sep 03, 2015 8:12 pm
von Elona
Also ob der es persönlich nimmt, soll echt nicht dein Problem sein. Ggf wird es ein weiteres Gutachten geben und nicht beim selben Gutachter. Bei mir hat die Gutachterin wo es per Aktenlage gemacht hat, so einige Dinge an den Haaren herbei gezogen. Ich wurde nochmals persönlich begutachtet, von der wo ich schon persönlich begutachtet wurde (wirklich mal eine gute Gutachterin) und die hat das andere Gutachten komplett auseinander genommen und mit vielen Fakten unterlegt und das Versorgungsamt hat dann nix mehr gesagt und hat sich nach ihrer Empfehlung gerichtet. Es gibt einige Voraussetzungen die ein Gutachter in so schwierigen Fällen erfüllen muss und oft ist das eben nicht der Fall.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Sep 09, 2015 2:38 pm
von Elona
Hallo zusammen,

so langsam werd ich :evil: . Kein Mensch tut was. Jeder schiebt die Verantwortung zum anderen. Die tun rum wegen dem §29 BVG, da geht es drum, dass ich einen BSA, AR und Höherbewertung des GdS bekommen soll. Vorab muss geprüft werden, wie es mit der Arbeitsfähigkeit aussieht. Aber da ist nicht nur das Versorgungsamt dann mit zuständig, nein dann noch angeblich der Landeswohlfahrtsverband. Wobei der ausdrücklich sagt, dass er nicht für medizinische Rehas zuständig ist, sondern nur für berufliche. Naja sie wären noch für eine Teilhabe am Arbeitsleben zuständig, aber ich bin in Rente, daher doch wieder nicht. Aber solange von dene kein offzielles Nein kommt, machen die im Versorgungsamt wieder nicht weiter. Wobei die noch zuständig wären für die medizinische Reha. Allen ist eigentlich klar, dass es absolut witzlos ist und sinnlos, da ich derzeit absolut nicht arbeitsfähig bin und eine Reha keinen Sinn macht (hab erst 2012 eine als arbeitsunfähig verlassen und bin 2013 berentet worden) Ich bin aber noch nur zeitlich befristet berentet und dann dieser Heckmeck. Ich bin allein auf den anerkannten Schädigungsfolgen von der DRV berentet, nach deren Gutachten wird keine Besserung in den nächsten Jahren gesehen. An meinem Gesundheitszustand hat sich nichts geändert. Ahhhhh ich krieg die Krise :x
Ist doch reines Zeit schinden. Wobei es ihnen ja nix bringt und sie es ja dann nachzahlen müssen. Und ich die Zinsen werden die mir aber sowas von zahlen müssen. Wollten sie mir bei der Nachzahlung der Grundrente schon vorenthalten.
Ich hab eigentlich den VDK mit ins Boot geholt, damit ich mich nicht rumärgern muss, aber war wohl nix. Die haben keine Ahnung. Die machen nur was, wenn ich es sage und wirklich Ahnung haben sie vom Gefühl her nicht.

Manchmal möcht ich einfach nur noch laut losschreien und mit dem Kopf gegen ne Wand. Bei soviel Unfähigkeit bzw. Unwilligkeit. Da waren die 3 Wochen Mutter-Kind-Kur auch schon vom Erholungsgrad hin.

Wer hat auch noch so Probleme? Bei wem sind mehr Behörden wie das Versorungsamt involviert? Danke fürs zu"hören". Ich musste es gerade nur loswerden.

LG Elona

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Sep 10, 2015 11:00 am
von Gast02
Moin,
wie kange bist du in Rente für welchen Zeitraum? bis zur klärung der Zuständigkeit bitte um einen vorläufigen Bescheid.

Bin seit 01.05.2008 zu 100 % EU Rentner das hat damals die Reha Abteilung auf Grud der vielen Sachverhalte unter anderem ein Vorfall in der Kindheit und Jugend.

Weiter setz mit deiner Rentenversicherungsträger in verbindung und schildere denen deinen Sachverhalt da lässt sich m.E. eine lösung finden.

Das der eine dem anderen die Verantwortung zu schiebt ist allgemein bekannt. (Verantwortungs Abwehr Systeme).

Viel Erfolg

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Okt 12, 2015 6:24 pm
von Elona
Hallo
ich hab ganz vergessen zu schreiben. Ich bin in voller EM-Rente seit Oktober 2013 und das erstmal befristet für 3 Jahre (war damals erst grad 28 Jahre alt geworden). Die Anerkennung hab ich ja seit November 2014.

Mit der DRV Bund hab ich zum Glück derzeit keine Probleme. Die haben mit dem OEG soweit nichts zu tun. Da werd ich in einem halben Jahr etwa einen Verlängerungsantrag stellen müssen.

Mit vorläufigen Bescheid nicht möglich. Es geht ja um die Entscheidung ob BSA usw oder eben nicht und das ist davon abhängig was die anderen sagen. Jetzt ist wohl endlich der Knoten gelöst und da kommt eine Antwort wo ich gleich wieder einen dicken Hals bekomm. Es ist eigentlich alles fertig berechnet und alles soweit, dass meines Empfindens nur ein paar Minuten investiert werden muss um den Bescheid zu erstellen. Aber O-Ton "zwischenzeitlich gab es auch noch neben dem sonstigen Posteingang, weitere Akten die beschieden werden müssen. Dadurch bin ich gezwungen dies nach und nach zu erledigen". Entschuldigung??? Mein Antrag ist in 6 Wochen ein Jahr alt und es wäre wirklich nur kurze Zeit aufzubringen um es endlich fertig zu bringen.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Nov 15, 2015 8:26 pm
von Gast02
Wenn mir jemand einer derartige Antwort gibt bekäme er oder sie von mir zu hören das ich das in keinster weise Entschuldige stattdessen ihn Auffordere den Bescheid unverzüglich zu erstellen.

Ggf. den Vorgesetzten mal in kentnis setzen was dieser von einem derartigen "Arbeitseifer" seiner Mitarbeiter hält bzw. von einem derartigen Verhalten hält.

Hier scheint mir eine Verfahrensverschleppung vorzuliegen.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Nov 21, 2015 9:58 pm
von Elona
Der Sachbearbeiter handelt auf Anweisung seiner Vorgesetzten :evil: Ich hoffte noch auf Unterstützung des VDKs, aber die machen wenn dann nur Sachstandsanfragen und das auch nur, wenn ich darauf bestehe und die können mich langsam am Ar... lecken. Jetzt ist es so, dass der SB alles fertig hat. Wie gebeten, hat er mich darüber per Email in Kenntnis gesetzt. Jetzt liegt alles dem Chef vor und das nun auch schon seit 10 Tagen :evil: :evil: :shock: Ich hab nochmal nachgeschaut, der Antrag wegen BSA (also der seperate nach Anerkennung und Grundrente), war vom 26.11.14 und Eingang 28.11.14. Ach ist ja noch eine läppische Woche Zeit vor der Jährung.

Nun hab ich die Namen des Vorgesetzten und der Dienststellenleiterin. Die hat er mir geschrieben, dort kann bzw. soll ich mich beschweren wegen zu langer Bearbeitungszeiten. Was soll ich jetzt tun? Bringt eine Beschwerde überhaupt was oder lassen sie es dann erst recht liegen? Liegt ja derzeit am Chef. Eigentlich müsste mir der VDK doch helfen und mich unterstützen oder hab ich da vom System was falsch verstanden?

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Nov 25, 2015 10:57 pm
von Gast
Wie schaut es eigentlich mit OEG Nachzahlungen aus, die man sich auf dem Sparbuch legt.

Ich hatte mal gehört, dass man innerhalb eines Jahres das Geld verbrauchen muss,

ansonsten fallen Steuern an. Stimmt das ? Wer weiss mehr . . . . . . .

lg