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Verfasst: Mo Feb 16, 2009 3:17 pm
von lisa489
mein oeg antrag wurde von münster nach langem hin und her auch abgelehnt, obwohl mein alter 85 jähriger vater nun auch nach 30 jahren geredet und mich mit seiner aussage umgehauen hat. trotzdem hat das versorgungsamt ihn und mich nicht als glaubwürdig eingestuft. nun habe ich die klage eingereicht. bin gespannt. weiss einer wie lange diese verfahren dauern?
liebe frustrierte grüsse lisa489
ich könnte alles hinschmeissen. es reicht nicht was man uns angetan hat. sie machen auch noch lustig weiter

Verfasst: Mi Feb 25, 2009 6:26 pm
von anonym08
bei mir hat es 8 Jahre gedauert. Allerdings noch ohne Klage.

Das ist ein Hammer. Dein Vater hat es zugegeben und sie glauben dir nicht? Ist wahrscheinlich so ungewöhnlich, daß mal ein Täter es zugegeben hat? Hammer, die kommen auch immer wieder auf neue Ideen keine Anerkennung geben zu müssen.

Viel Kraft

Verfasst: Mi Feb 25, 2009 6:29 pm
von anonym08
bei mir hat es 8 Jahre gedauert. Allerdings noch ohne Klage.

Das ist ein Hammer. Dein Vater hat es zugegeben und sie glauben dir nicht? Ist wahrscheinlich so ungewöhnlich, daß mal ein Täter es zugegeben hat? Hammer, die kommen auch immer wieder auf neue Ideen keine Anerkennung geben zu müssen.

Viel Kraft

schädigungszeiten

Verfasst: Di Mär 03, 2009 9:34 pm
von lisa489
wusstet ihr dass es auch noch eine frage des Jahres ist, indem ihr geschädigt worden seit. meine Schädigungen liegen zwischen 1945 und 1976. bis 1945 und ab 1976 gelten andere Regelungen als in den Jahren dazwischen. meine Schädigungen erfolgten zwischen 1963-1969 und das Sozialgericht Dortmund lässt mich nun schön erst einmal meine Bedürftigkeit nachweisen und interessiert sich einen Scheissdreck für meinen Täter.
Wer von Euch hat eine ähnliche Situation?
Liebe Grüsse Lisa489

Ähnliche Situation - 1973

Verfasst: Mo Mär 09, 2009 2:31 am
von Jenni
Hallo Lisa,

bei mir ists leider ähnlich. Es geschah in den Jahren 1971 - 1973, also auch vor der Gründung des OEG.

Ich komme aus den neuen Bundesländern.

Auf meinem Merkblatt steht, dass man bedürftig und schwerbehindert auf Grund der Taten sein müsse. Dies sei im § 10 a verankert.

Weißt du zufällig wie es mit der "Bedürftigkeit" aussieht?

Würde das heißen, dass eine evtl. OEG Rente mit auf eine Sozialleistung wie z.B. Grundsicherung angerechnet werden darf, was ja normaler Weise sonst nicht der Fall wäre?

Wünsch dir alles Gute und würde mich sehr über deine Antwort freuen. :)

Liebe Grüße
Jenni

ungeheuerliche schwierigkeiten für uns

Verfasst: Mo Mär 09, 2009 12:21 pm
von lisa489
hallo jenni,
die oeg renten sind grundsätzlich auf hartz 4 und andere solzialleistungen nicht anrechenbar, da sie eine entschädigung aus den taten darstellen. anders die berufsschadensausgleichsrente, die ist wesentlich höher und du solltest mal nach googeln, was alles damit verbunden ist. wenn -wie bei mir- du nachweisen kannst, dass du in einer berufausbildung gestanden hast und diesen beruf danach nicht mehr ausüben konntest sieht die sache, dann anders aus.
ich hoffe das hilft dir. mir hilft im übrigen nicht, dass ich 80% schwerbehindert bin auf Grund der Taten.
Liebe Grsse lisa489

Verfasst: Di Mär 10, 2009 3:13 pm
von lisa489
hallo sanöle,
da has du aber glück gehabt. mein täter lebt heute noch und hat überseine anwälte mitteilen lassen, dass er ein EINVERNEHMLICHES VERHÄLTNIS MIT EINER 12 JÄHRIGEN HATTE,das bis zu ihrem 16. Lebensjahr ging,- NATÜRLICH OHNE GEWALT; wo jeder Mediziner bestätigt, dass Sex zwischen einem 32 Jahre alten Mann damals und der 12 Jahrigen gewalt ist.
Desweiteren habe ich nun Pech, nach der OEG Ablehnung musste ich meine Bedürftigkeit dem Sozialgericht Dortmund nachweisen, damit sie sich überhaupt meiner Klage- trotz der Beweismittel annehmen. Paragraph 10 a oeg gesetz macht mir da die Probleme.
Liebe Grüsse Lisa489

Warum aber Bedürftigkeit....

Verfasst: Fr Mär 20, 2009 2:31 am
von Jenni
Hallo Lisa,

vielen Dank für deine Antwort, die ich jetzt leider erst gefunden habe.

Bei dir ists genau umgekehrt. Du hast "genug" Prozente beim GdB und die Behörden bzw. das Gericht glaubt dir nicht, was die Straftat betrifft.

Ich konnte ja nun inzwischen die Taten belegen an Hand der Kopien der Strafakte des Täters. Ich hatte Riesenglück, dass diese in einem speziellen Archiv für immer archiviert wurde.

Habe zwar auch einen GdB von 80 % aber die Diagnosen, die von der Straftat herrühren, habe ich voriges Jahr erst beim VA eingereicht und auf diese benötige ich 50 %, da für ich, genau wie bei dir, dieser § 10 a maßgebend ist.

Du schreibst, dass die OEG Rente generell NICHT auf Sozialleistungen angerechnet wird, auch nicht beim § 10 a.

Aber da frage ich mich:

Warum muss ich da bedürftig sein, laut diesem § ???

Oder ist da mit der Formulierung "bedürftig" etwas anderes gemeint.

Ich bekomme EU-Rente und Grundsicherung und habe nun Bedenken, dass sich der OEG-Antrag für mich vielleicht gar nicht "lohnt", wenn mir dann vielleicht von der Grundsicherung wieder etwas abgezogen wird und ich unterm Strich genau das Gleiche raus bekomme wie jetzt.

Bitte klärt mich auf, wenn ich hier etwas falsch sehe.

Würde mich sehr über deine/eure Antwort freuen.

Vielen lieben Dank im Voraus und alles Gute und viel Kraft.

Liebe Grüße Jenni

wie kommst du an die akten ran?

Verfasst: Fr Mär 20, 2009 1:27 pm
von lisa489
Hallo jenny,
du machst mich neugiereig. wie bist du denn an die strafakten des täters ran gekommen. meines kenntnisstandes ist das doch nur durch vitamin b möglich, es sei denn das gericht bequemt sich im laufe des verfahrens.
ganz liebe grüsse und viel kraft.
hast du mall die paragrafen bei google nachgelesen, muss ich auch noch machen.
liebe grüssse lisa

Vielen Dank für deine PN

Verfasst: Fr Mär 20, 2009 8:09 pm
von Jenni
Hallo Lisa,

danke für deine PN und deine Antwort im Forum.

Anfangs habe ich die Akte von einer Rechtsanwältin anfordern lassen, da es hieß, ich dürfe das nicht als Privatperson.

Die Anwältin hat die Staatsanwaltschaft schriftlich kontaktiert und diese hat dann leider erst ein viertel Jahr später der Anwältin die Auskunft gegeben, dass sich die Akte in einem gesonderten Archiv befände und die Anwältin sich selber an dieses Archiv wenden solle.

Dies hat sie dann auch getan und einige Unterlagen ,wie Anklageschrift und Urteil mit Urteilsbegründung in Kopie bekommen.

Das habe ich dann bei ihr abholen können.

Darin lag auch ein Schreiben, welches die Anwältin von besagtem Archiv bekam mit der Mitteilung, wenn noch mehr Unterlagen benötigt werden sollten, solle sich die Anwältin noch mal an das Archiv wenden.

Darauf hin habe ich selber bei dem Archiv angerufen, um zu erfragen, welche weiteren Unterlagen in der Akte vorhanden sind.

U.a. sagte mir die Mitarbeiterin des Archives, dass ich auch SELBER hätte die Aktenkopien direkt im Archiv anforden hätte können, da ich ein BERECHTIGTES Interesse daran habe.

Also, ich hätte nicht unbedingt die Anwältin dazu gebraucht.

Habe dann die noch fehlenden Unterlagen der Akte schriftlich nach der telefonischen Absprache im Archiv angefordert und auch kostenfrei bekommen.

Bevor ich mich an die Anwältin wandt, hatte ich selber auch schon schriftlich und tel. die Staatsanwaltschaft kontaktiert und denen mein Anliegen geschildert. Aber komischer Weise kam da nie eine Reaktion, so dass ich dachte, es geht nur über einen Anwalt, zumal ich das so auch schon öfters gehört hatte.

Aber was dich betrifft....

Da gab es doch bestimmt kein Urteil, was deinen "Vater" betrifft, wenn er jetzt erst ausgesagt hat. Von daher nützen dir doch meine Infos auch nicht all zu viel, oder.

Oder gab es da schon mal eine Anklage oder einen Prozess etc.?

Weißt du zufällig bescheid, was die BEDÜRFTIGKEIT betrifft, laut § 10 a?

Du schriebst ja, dass die OEG Rente nicht mit auf Sozialleistungen angerechnet werden darf. Von daher kann ich mir keinen Reim drauf machen, warum man bedürftig sein muss.

Würde mich sehr freuen, wenn du mir da evlt. weiter helfen könntest.

Habe gestern mal nach der Berufsschadensausgleichsrente gegoogelt.

So richtig was gefunden habe ich leider nicht, außer, dass es die auch in anderen Fällen gibt.

Dir alles Gute und viel Erfolg weiterhin.

Liebe Grüße Jenni

Verfasst: Fr Mär 20, 2009 9:16 pm
von Evenstar
dich vermisse!!!

Dich so arg vermisse!!!!

Hoffe, dass du es besser hast!!!

Ich hab dich so unendlich lieb...
wie man Freunde lieben kann...

bedürftigkeit

Verfasst: So Mär 22, 2009 1:15 pm
von lisa489
die bedürftigkeit regeln die paragrafen die zuständig sind im 33 iger. dieser richtet sich aber nach der zeit, wann deine taten passiert sind. das kriegsopferentschädigungsgesetz gab es als erstes. für taten die danach passiert sind gibt es eine sogenannte übergngsreglung bis 1979. danach ist das aktuelle oeg zuständig. d.h. wenn deine taten nach 1979 passiert sind, könntest du theoretisch ganz reich sein, dann ist deine bedürftigkeit unwichtig, da allein die straftaten und die gewalt und deine schädigungen zählen. in dem zwischenzeitraum-meine taten waren von1963-1969 und nochamls 1983 gelten die übergangsregelungen, d. h. ich werde nur dann entschädigt, wenn ich bedürtig bin und das richtet sich nach deinen gesamten wirtschaftlichen verhältnissen, da gibt es freigrenzen u,. u, u. ich kann dir nur raten: vom weissen ring gibt es in jeder stadt zuständige berater, die dir das kostenlos errechenen können sonst wende dich an den weissen ring in mainz direkt.
wir müssen uns vor augen führen dass die oeg ein schmerzensgeld des täters ist, dass z.b. vom finanzamt nicht als einkommen angerechnet werden darf, meine anwältin meint nicht einmal auf harz 4. aber das ist unverbindlich was ich hier sage, sie hat sich auch schon geirrt.
liebe grüsse lisa

Verfasst: So Mär 22, 2009 1:23 pm
von Elfe
OEG darf nicht bei Hartz IV als Einkommen angerechnet werden.

Das ist so, es war ein Grund für mich zu überlegen, ob ich so einen Antrag stelle.

Aber ich glaube in der Zwischenzeit, dass ich dem Ganzen eh nicht gewachsen wäre.

Liebe Grüße
Elfe

Bedürftigkeit

Verfasst: So Mär 22, 2009 7:15 pm
von Jenni
Hallo Lisa,
danke für deine Antwort.

Du schreibst, dass sich die Bedürftigkeit nach meinen wirtschaftlichen Verhältnissen richtet.

Darum dachte ich ja, dass es in unserem Falle (in der Ausnahmeregelung - Tat bei mir 1971 - 1973) die OEG Leistung evtl. auf die Sozialleistungen angerechnet werden.

Ich bekomme quasi eine Mini EU Rente und dazu Grundsicherung, was ja ähnlich wie Hartz 4 ist, da es eine Sozialleistung ist.

Von daher war ich mir halt nicht sicher, dass in UNSEREM Falle die Grundsicherung minimiert wird, da ja der $ 10 a greift.

Danke für den Vorschlag mit dem Weißen Ring.

Hatte mich ja schon mal an den gewendet und Besuch von einer netten Mitarbeiterin voriges Jahr bekommen. Sie stellte mir den Scheck für die Anwältin aus, welche meine Aktenkopien besorgte.

Ggf. würde ich mich noch mal an die Mitarbeiterin vom W. Ring wenden.

Aber auch sie wusste leider in Altfällen und bezüglich des § 10 nicht bescheid, leider.

Naja, ich warte jetzt ab, habe noch diverse Schreiben an die Behörden geschickt und werde morgen mal bei einer Behörde, die jetzt meine SB- und OEG-Akte von den Ämtern bekommen hat, anrufen.

Ich will gemau wissen, was sie alles bekommen haben und welche weiteren Ärzte sie angeschrieben haben.

Hallo Elfe,

danke auch für deine Antwort.

Ja, ich würde den Antrag an deiner Stelle unbedingt stellen.
Wie sieht es denn bei dir aus, mit der Beweislage, hast du Unterlagen, gab es einen Prozess usw.?

Vielleicht kannst du dir vom W. Ring oder einer Anwältin Unterstützung holen.

Sicher ist das ganze Unterfangen nicht leicht. Aber ich sage mir, diese Sache auf Papier zu bingen ist zwar auch nicht leicht, aber dennoch nicht ganz so schlimm, als wenn ich es persönlich und mündlich vortragen müsste.

Und sollte ich doch zu einen Gutachter bestellt werden, dann werde ich auch das versuchen, irgendwie zu schaffen. Aber vielleicht ist das ja in meinem Falle garnicht mehr nötig, da ich ja die Beweise an Hand der Akten liefern konnte.

Aber jeder Fall ist eben anders.

Ich drücke die ganz doll die Daumen, dass du die nötige Kraft hast, diesen Antrag zu stellen. Wir dürfen uns das nicht mehr gefallen lassen.

Euch beiden alles Gute und

liebe Grüße Jenni :)

hallo ich heiße ann

Verfasst: Mo Mär 30, 2009 10:37 am
von charmiene
hallo,
ich heiße ann und prozessiere seit Feb 1997 mit dem versorgungsamt bzw mit dem land baden würrttemberg, da ich rechtsanwaltsgehilfin bin könnte ich dir einige tipps geben deine ansprüche kannst du geltend machen ab dem tag wo du den antrag gestellt hast. dir steht eine opferrente zu und die wird dir bezahlt ab antragstellung außerdem solltest du gleich noch einen antrag auf berufschadenausgleich stellen das steht dir zu, außerdem bist du von sämtlichen zuzahlungen die den opferschaden betreffen für medikamente, behandlungen, krankenhaus auch fahrtkosten zu den ärzltichen behandlung von einer bezahlung befreit. es schickt dir
liebe grüße
ann