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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mo Jun 29, 2015 11:04 pm
von Gast02
Das Geld aus dem Fond ist auf kein Leistung anrechenbar das ist Fakt mein SB beim hiesigen Sozialamt sagte er brauche nur einen Nachweis darüber er sagte er darf es nicht anrechnen. das Geld aus einer Erbschaft ist wiederum als Einkommen anrechen bar im Sinne des SGB XII bei der Rente denke ich ist es nicht anrechenbar.
gruss
Gast02
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Di Jun 30, 2015 2:25 pm
von Igelie
Ich habe die Info, dass eine Erbschaft anzurechnen ist, sofern man Renten aus dem OEG bekommt.
Sollte man ein Erbe antreten so ist dies unverzüglich dem Versorgungsamt (Landschaftsverband) anzuzeigen,
dies weiss ich aus erster Hand.
Gruss
Igelie
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Di Jul 14, 2015 8:51 pm
von submarine
Igelie hat geschrieben:Sollte man ein Erbe antreten so ist dies unverzüglich dem Versorgungsamt (Landschaftsverband) anzuzeigen
Hallo
nein, also ich bekomme nichts vom Versorgungsamt, aber wenn die Erbschaft von meinen Eltern bekannt gemacht wird schalte ich unmittelbar einen Anwalt ein, d.h. bevor ich entscheide ob ich überhaupt antrete oder ausschlage.
Ich nehme an dass es einen Streit mit dem Staat gibt, weil ich dann OEG-Leistungen als Ersatz für das vom Sozialamt angerechnete Erbteil haben will. Die Beweislage wird sich mit dem Ableben meiner Eltern gewiss ändern (da innerfamiliärer Missbrauch).
Grüße
sub
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Do Jul 16, 2015 5:30 pm
von lara64
hallo gast02,
Fond ist nicht anrechenbar aus Leistungen nach SGB XII, für Psychotherapie und Hilfsmittel sind jedoch erst die anderen Leistungsträger also die KK, Rentenversicherungsträger oder Unfallversicherungen anzufragen und erst nach Ablehnung oder im Anschluss deren Leistungen greift der Fond...
Shalom - lara64
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Sa Jul 18, 2015 10:46 pm
von estoy
Hallo liebes Forum,
ich kenne mich noch nicht so gut hier aus und hab auch nicht alles gelesen. Ich bin als Kind im Alter von 5-7 Jahren einer schweren Straftat ausgesetzt gewesen. Ich habe die Tat vor ein paar Wochen beim LKA angezeigt. Ich bin durch den Täter schwer beschädigt worden. Es gibt dafür keine Beweise, bis auf meine Symptome, Klinikberichte seit 2003.
Jetzt befinde ich mich in einer modifizierten Psychoanalyse und ich weiß, dass mein Kontingent von 300 h nicht ausreicht.
Ich habe die Anzeige jetzt gemacht, da ich in knapp zwei Jahren sonst keine therapeutische Unterstützung mehr haben werde. Es geht mir derzeit sehr schlecht, da ich zusätzlich vom Stiefvater Misshandlung erfahren musste und von seinem Stiefvater bis zur ersten Pubertät sexuell missbraucht wurde. Das mit dem Täter Nr2, hab ich angezeigt, er ist bereits gestorben. Ich hab jetzt angezeigt, da der Antrag zirka zwei Jahren dauern kann, und meine Therapie dann ausläuft.
Ich wollte jetzt mal erfragen, wie meine Chance stehen, dass mir die Therapie weiterhin bis zur zwei Jahres Überbrückung in einem zwei Stunden Kontinent weiter finanziert wird?
Und was kann ich zusätzlich tun, um schon vorher Dinge zu besorgen, wie stehen meine Chancen?
Einen netten Gruß in für Runde. Estoy
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: So Jul 19, 2015 12:58 pm
von Sinaa
Bedauerlich zu lesen was dir widerfahren ist. Leider kann dir hier niemand sagen wie deine Chancen stehen,
dafür müsste man juristisch bewandert sein und deinen Fall kennen.
Eins kann ich dir schreiben. Ein OEG Verfahren zieht sich meistens über viele Jahre hin, gerade auch wenn die Beweislast schwer ist.
Aber man kann es schaffen, gerade auch dann, wenn man ein Helferteam hinter sich stehen hat.
Ich wünsche dir auf der Reise* viel, viel Glück und Mut und ja, lass dich bitte nie entmutigen !
*Reise insofern, da du auf dem Weg viele Erfahrungen gerade was die Menschlichkeit anbetrifft sammeln wirst, oftmals negativer Natur.
Leider.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: So Jul 19, 2015 3:02 pm
von estoy
Danke für deine Antwort
Beweise in dem Sinne gibt es ja für die Mehrzahl von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch meistens nicht.
Wie definiert sich ein Beweis, wenn ein Täter Tod ist und den anderen kann ich nicht verklagen, da ich dann Angst um mein Leben haben würde. Mein Stiefopa war nicht pädophill, sondern ich war gerade da, da seine Frau nie zur Verfügung stand, in Grunde immer, wenn er alkoholisiert war.
Ich hab psychiatrische Gutachten, ich könnte ein Gutachten meiner Thera einreichen,
ich hab Post von der Krankenkasse, dass ich Opfer einer Gewalttat war und mir Anspruch nach dem OEG zustehen würde,
ich habe Klinikberichte mit immer der selben Diagnose seit 2003.
Ich habe einen Bericht aus der vt und ich wohnte vor Jahren in einer therapeutischen Wohngemeinschaft, von denen ich auch Berichte der Gründe für den Bezug der TWG anfordern könnte.
aber mir ist nicht deutlich in welchem Umfang jetzt Therapiekosten erstattet werden können? Muss ich mich vorerst Rechtsschutz versichern?
Und bezahlen Sie zwei ständigen Therapie in der Woche?
weiterhin kann ich alles auch was ich habe, auch ein Gutachten meiner Therapeutin dort einreichen?
LG
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: So Jul 19, 2015 5:10 pm
von Gast02
Den Antrag stellen und die vorhandenen Beweise die man hat dem Antrag beifügen.
Und gleichzeitig einen Antrag dir auf Grund der Beigefügten Berichte zum zwecke der Therapie vorläufig einen GdS von 30 zu zuerkennen. Ansonsten würde ich sagen rechnen die Krankenkassen das mit der zuständigen Stelle im Rahmen des Regresanspruches ab.
Auch ich wünsche Dir viel Erfolg und kann mich meinem vroredner nur Anschliesen du wirst Seiten von Menschen kennenlernen.
Was die Angst um dein Leben kann ich gut verstehen trotzdem solltest du die Sache nunmehr in Angriff nehmen den Täter spielen genau mit dem Punkt das Ihre Opfer vor lauter Angst und Scharm gefühl sich niemandem Anvertrauen und die Taten dann Ihrgendwann nicht mehr verfolgbar sein werden bzw. sind.
Bin seit fast 8 Jahren Verfahren und nun seit einigen Jahren vor Gericht.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mo Jul 20, 2015 1:45 pm
von Sinaa
Wenn der Landschaftsverband dich als Opfer anerkennt, erst dann hast du anrecht auf Therapiehilfen und Renten.
Du hast aber die Möglichkeit dich auf deine Gutachten und ärztliche Berichte zu berufen, selbst wenn sie vor Antragstellung gestellt worden sind. Ja, das macht dich sogar sehr glaubwürig, dies mal nur ganz nebenläufig gesagt.
Dich jetzt noch rasch über den Rechtschutz zu versichern, wird so nicht gehen, denn du hast ja die Absicht einen Prozess anzugehen. Es gibt da ja noch andere Wege. Sicherlich wirst du Prozesskostenbeihilfe bekommen. Ferner gibt es noch den VdK. Informiere dich mal. Aber immer schön eins nach dem anderen.

Stell erst mal deinen Antrag und versuche all deine ärztlichen Berichte dirket mit einzuzureichen.
Dir viel Glück dabei.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mo Jul 20, 2015 6:02 pm
von Gast02
Im ersten Rechtszug ist ein Verfahren vor dem Sozialgericht bzw. Verwaltungsgericht kostenlos es sei denn man klagt mutwillig es besteht kein Anwaltszwang gerade bei einem derartigen Sachgebiet ist es Empfehlenswert einen Fachanwalt / Fachanwältin hinzuzuziehen.
Den Antrag auf PKH mit einem Antrag auf Beiordnung des von dir ausgesuchten Rechtsbeistandes dir beizuordnen wenn dein Antrag auf PKH durchgeht weist du in welche Richtung es geht.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mi Jul 22, 2015 4:57 pm
von Johanna Montmatre
Hallo
Ich war schon einmal da und aber leider ewig mein Adressbuch nicht gefunden , um mich hier wieder zu zeigen.
Aber habe es wieder gefunden

Ich mag wissen wie es Euch geht - .... warum ? einfach so... mir geht das doof
Hat jemand etwas erfolgreiches zu berichten ? Bei mir schleppt sich das sooooo ewig
Ich muß weg von da wo ich bin und mir fehlt das Geld vom VA dazu - alles Sch.... marrn
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mo Jul 27, 2015 7:15 pm
von Johanna Montmatre
Hallö
Keiner mehr da ? Ich habe Post bekommen vom LVA , man bittet um meine Kontodaten und eine Kopie der Rentenanpassung.
Ich denke mir- eine Ablehnung ist das nicht, wegen der Kontodaten. Für die Grundrente brauchens ja aber auch kein Einkommen.
Sind des Chancen auf einen BSA ?
Beantragt war ja beides - Erhöhung und BSA
Und wenn ich das hier und auf Netzwerk b richtig rausgelesen habe wird die Grundrente nich als Einkommen gezählt- darf ja bei ALGII
auch nicht angerechnet werden. Habe aber nirgends etwas gefunden ob die Grundrente auf den BSA angerechnet wird. Wissts Ihr da Bescheid ?
LG Johanna

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mo Jul 27, 2015 7:32 pm
von Gast
Doch wir sind da

, manchmal nur keine Lust zum Schreiben, weil es kommt ja von den anderen nichts zurück, quasi kein Dankeschöööön.
Wenn vom LVR deine Kontodaten verlangt werden, dann kann es nur positiv zu bewerten sein.
Ich denke nicht, dass die Grundrente auf BSA angerechnet wird. Die Grundrente bleibt gerell anrechnungsfrei, so meine Infos.
Bist du zeitlich gesehen schon lange am kämpfen ? Bei welchem GDS würdest du dich denn einordnen ? Der LVR gibt dir garantiert nicht freiwillig einen gerechten GDS, da muss man oftmals kämpfen, kämpfen, kämpfen um an sein Recht zu kommen. Ich bin dabei.
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Mo Jul 27, 2015 8:36 pm
von Johanna Montmatre
Das ist fein
Zum Danken habe ich generell,- schon durch zulesen - wissen, dass man mit dem Schmarrn nicht alleine ist- wobei es gar
nicht so was geben dürfte !
Vorgestellt und so in etwa meine Situation hatte ich beschrieben so Seite 63 / 64
Ich mich in welchem GDS ? Den gibt es nicht... ich hatte 30 bis 19992 rum denne nur noch 20 - 2001 wurde wegen was neuem 60- 70 veranschlagt- war nix.
Muß nur schnell los meine Daten übermitteln, hoffe der Bescheid kommt dann auch bald .
Also mir hilft der SoVD da supergut .
Habe jetzt nich mit gerechnet so fix Antwort zu bekommen und tut mir leid- muß nun auch weg- bin aber morgen / übermorgen wieder da
GLG und merci beaucoup ♫♪♫
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Verfasst: Di Jul 28, 2015 12:21 pm
von Elona
Hallo zusammen,
ich war jetzt länger nicht hier, daher auch nix geschrieben.
Kurz mal so. Die Grundrente ist überall nicht anrechenbar und zählt nicht als Einkommen. Sie ist im Prinzip unantastbar.
Anders siehts mit den Einkommensabhängigen Dingen ab wie BSA und AR. Die zählen als Einkommen.
Die Bankdaten sind schon mal gut. Dann heißt es, es kommt endlich mal zu einem Bescheid. Ob der BSA bei dir gleich mitgemacht wird kann ich nicht sagen. Das sie den Rentenbescheid wollen spricht zumindest dafür. Manche Versorgungsämter prüfen das gleich mit und man muss keinen seperaten Antrag stellen und manche (wie bei mir) muss man speziell einen Antrag stellen. Was ich nur gelernt hab, alles was mit dem OEG zu tun hat zieht sich.
Ich hab von der Antragsstellung bis zum ersten Bescheid 36 Monate gebraucht. Damals im November haben wir gleich BSA, AR... beantragt und bis heute ist noch nicht beschieden. Es lag wieder Monate einfach nur rum, da die SB nix tat. Nun ist endlich ein anderer und es tut sich was. Naja oder wiedereinmal die Androhnung einer Klage.
LG Elona