Opferentschädigung

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Rübe
Beiträge: 4
Registriert: Mi Sep 03, 2025 4:53 pm

Re: Opferentschädigung

Beitrag von Rübe »

Hallo Eli,

ich möchte dich keineswegs nerven, aber auch indirekte Beweise können wichtig sein, da sie als Indizien in einem Glaubhaftigkeitsgutachten evtl genutzt werden können. Will heißen, klar ist eine Nachbarin, die zB Schreie gehört hat, keine direkte Zeugin. Aber sie könnte schon mal was darüber sagen, wie sie euch so wahrgenommen hat. Nur als Beispiel…


Hast du deinen Antrag schon gestellt?


Ich habe gerade gelesen, dass deine Freundin Schwierigkeiten hatte, weil sie schon als Kind Opfer von Gewalt wurde. Das ist ja auch eine Straftat. Vielleicht dazu noch mal einen Antrag stellen oder das Amt/Gericht/Gutachter darauf hinweisen. Klar ist die Abgrenzung was die Schadensfolgen betrifft zu den anderen Traumatisierungen sehr schwierig, bis unmöglich. Aber dann wären alle folgenden Taten (ab Gewalt in der Kindheit) Verschlechterungen der 1. Tat(folgen).
So hätte ich’s vielleicht noch mal versucht aufzuziehen - als Idee.

Hat sie denn eine gute Anwältin?

Und du auch? Hast du auch eine Anwältin? Konntest du Fragen stellen, an denen DU ihre Qualifikation erkennen konntest. Es gibt leider einige Anwälte, die halten sich für gute Opferanwälte, sind es aber nur bedingt.

Gruß Rübe
Eli

Re: Opferentschädigung

Beitrag von Eli »

Hallo rübe,

Das oeg der Freundin ist schon lange positiv beschieden.

Ich hoffe meine Anwältin ist gut. Kann noch nichts zu sagen aber die thera hat sie mir empfohlen. Ich stelle ihn sobald die Beratung stattgefunden hat bei der Anwältin. Sie liest den antrag.
Ich werde sie fragen wieviel Erfahrung sie mit oeg hat etc.

Liebe grüsse
Eli
Hyäne

Re: Opferentschädigung

Beitrag von Hyäne »

Hallo! Ich hoffe, man kann als Gast schreiben, ich habe dieses Forum und diesen Thread eigentlich auf der Suche nach Infos gefunden, aber ich habe das Gefühl, ich kann wenigstens ein bisschen Hoffnung machen!
Auch bei mir geht es um solche Taten im frühen Kindesalter, Antrag wurde vor 3 Jahren gestellt. Es gab früher kein Urteil oder irgendwas, womit man den Täter hätte überführen können, und der einzige Zeuge, den ich angeben konnte (Elternteil) starb wenige Tage vor der Befragung des OEG (vermutlich auch deswegen, da Mittäterschaft). Ich habe keinen Anwalt an und für sich, aber eine gesetzliche Betreuerin, welche Anwältin ist und hilft. Außerdem habe ich den Antrag nicht allein gestellt, sondern bin als allererstes (mit Begleitung) zum örtlichen Opferhilfe-Büro gegangen. Und die sind eine riesige Hilfe. Die haben bis jetzt einen absoluten Löwenanteil der Kommunikation mit denen übernommen, und erklärt mir auch alles gut. Habe auch das Gefühl , dass so ein Antrag viel ernster genommen wird, wenn er von einer solchen Institution kommt, statt von einer Einzelperson (leider). Bis jetzt war das einzige, was wirklich schlimm für mich war, dass ich von Anfang an wusste, dass ich die Tat sehr detailliert beschreiben müsste, und das tat ich dann auch direkt am Anfang. Es war schrecklich, ich kann mir das Geschriebene immer noch nicht ansehen, aber jetzt endlich nach 3 Jahren gibt es Licht am Ende. Der Antrag hat es bis zum ärztlichen Dienst von denen geschafft, was nach meinem Verständnis bedeutet, dass die Tat als bewiesen/anerkannt gilt. Jetzt geht es nur noch um den Grad der Schädigung, wovon dann letztlich das Geld abhängig ist, welches man bekommt- sind ja Pauschal-Beträge, wo man zusätzlich noch übernahme von Sachen wie Therapien usw. beantragen kann.
Falls sich jemand hierher verirrt, der kaum Hilfe hat und wirklich stark eingeschränkt ist im Leben: bitte geht unbedingt zum örtlichen Opferhilfe-Büro. Ich habe bei meinem gehört, dass die wohl nur härteren Fällen helfen (im Sinne von "ist zu krank um einer Arbeit nachzugehen langfristig"), was ich als nicht unproblematisch ansehe, aber da das bei mir zutraf und bestimmt auch auf viele andere sage ich: versucht es. Bestenfalls schon vor erster Antragstellung, zur Not geht es aber bestimmt auch mitten im Verfahren. Viele, die dort arbeiten, scheinen auch vom Fach (im Sinne von Jura) zu sein. Und, falls ihr glaubt einen Bedarf auf gesetzl. Betreuung zu haben: versucht, eine/n gute Anwältin/Anwalt zu bekommen, die/der für den Fall, dass die Opferhilfe nicht kann, einspringt.
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