Sozialpsychiatrischer Dienst

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Summaiperii
Beiträge: 1
Registriert: Di Feb 28, 2023 10:56 pm

Sozialpsychiatrischer Dienst

Beitrag von Summaiperii »

Hallo Zusammen

Habe eine Frage zum Sozial Psychiatrischen Dienst.
Wenn ich dort im Rahmen einer Beratung berichte das ich versucht habe mich zu Suizidieren, wäre das dann Gefahr in Verzug?

Unter Gefahr in Verzug verstehe ich das UNVERZÜGLICH Maßnahmen zur Prävention eingeleitet werden. Ist das so richtig? Bedeutet man hätte mich noch vor Ort in eine Psychatrie einweisen müssen? In meinem Fall wurde die Schweigepflicht unter eben diesen Deckmantel gebrochen.
6 Monate später will man mir jetzt zwangsmaßnahmen auferlegen. Hat jemand von euch vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Würde mich über Antworten freuen.

Wie kann ich mich jetzt am besten dagegen wehren?
Welcher Anwalt wäre hier nötig.

Vielen Dank
Eli

Re: Sozialpsychiatrischer Dienst

Beitrag von Eli »

Hallo

Ich denke die situation kann niemand bewerten der nicht dabei war.

Wenn du sagst du hast versucht dich umzubringen vor einem tag oder ein paar stunden ist es aus meiner sicht völlig legitim und sogar rechtlich zwingend (!) seine schweigepflicht zu brechen und dich zwangs einzuweisen.
Aber ich war wie gesagt nicht dabei und kenne die ganzen details nicht.

Dass man 6 monate später daraus was ableitet finde ich merkwürdig. Ausser du bist immer noch suizidal.
Anwalt für sozialrecht vielleicht?

Ich denke erstmal wäre eine mediation gut mit einem externen unbeteiligten moderator und einem zeugen für dich.

Es tut mir leid dass die situation so verfahren ist.
Vielleicht wissen hier andere mehr.

Eli
Die.Wolfsfrauen.
Beiträge: 3153
Registriert: Di Jun 25, 2013 7:43 pm

Re: Sozialpsychiatrischer Dienst

Beitrag von Die.Wolfsfrauen. »

Hallo...
wir haben leider schon Zwangseinweisungen hinter uns, aber eben genau so, wie Du vermutest, nämlich unverzüglich, weil nicht mehr bereit und/ oder fähig zuzusichern, dass manfrau bis zum nächsten Tag oder zum nächsten Termin mit z.B. Thera zusichern könnte, keinen (Achtung: Triggert vielleicht) ***Suizid-Versuch zu unternehmen.
Eine Zwangseinweisung, die sich auf eine Aussage diesbezüglich von vor 6 Monaten bezieht, halten wir für undenkbar und gesetzlich auch nicht zulässig!

So oder so muss (!) nach einer Zwangseinweisung oder wie sie offiziell schöner als "Einweisung gegen den Willen" benannt wird, wirklich eine richterliche Anhörung erfolgen. Findet diese z.B. nicht statt, muss manfrau unseres Wissens entlassen werden.

Wie eli schon sagte, denken auch wir, dass grundsätzlich ein Anwalt im Sozialrecht zuständig sein müsste.
Vielleicht kann es auch nicht schaden, sich z.B. an den VDK zu wenden, um diesbezüglich etwas mehr "Rückendeckung" zu haben.

Es gibt auch eine psychiatrische Patientenverfügung, in der manfrau in sogennannten stabilen Zeiten festlegen kann, wie im Falle einer Einweisung verfahren werden soll und wie eben möglichst nicht- wir wissen den offiziellen Begriff gerade nicht.

Und: Leider ist auch das alles von uns eher nur eine Art Laien- bzw. Erfahrungswissen und somit überhaupt nicht "rechtlich gesichert".

Vielleicht kannst Du Dir ja auch vorstellen, mit der- oder demjenigem vom soz.-psych.- Dienst noch mal ein persönliches Gespräch zu führen, wenn Du Dich sicher genug fühlst, bestimmte Themen wie Suizid glaubhaft verneinen zu können?
Aber das kommt halt auch immer auf die Einstellung und der Passung und Chemie zwischen den jeweiligen Akteuriennen an und ist somit etwas "Glückssache". :roll:

Wir wünschen Dir auf jeden Fall alles gute und wie gesagt noch einmal: Eine Einweisung, die sich auf eine Aussage bzgl. eines
Suizidwunsches oder auch -planungen bezieht, die vor 6 Monaten war, halten wir für absolut absurd und auch nicht für rechtlich haltbar.

Vielleicht beruhigt Dich das ja ein wenig...
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