OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

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Illi

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Illi »

Hallo , ich bin neu hier. Bekomme seid 2016 OEG Rente 60 Grad Schädigung. Ich hätte gern mal eine Frage und zwar wie das mit der Medikamentenzuzahlung ist. Ich habe gelesen bei Schwerbeschädigung ab 50% braucht man keine Zuzahlung bezahlen auch bei nichtbeschädigten Erkrankungen. Kennt sich da jemand mit aus? lg. Illi
Illi

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Illi »

Hallo , ich bin neu hier. Bekomme seid 2016 OEG Rente 60 Grad Schädigung. Ich hätte gern mal eine Frage und zwar wie das mit der Medikamentenzuzahlung ist. Ich habe gelesen bei Schwerbeschädigung ab 50% braucht man keine Zuzahlung bezahlen auch bei nichtbeschädigten Erkrankungen. Kennt sich da jemand mit aus? LG. Illi
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Bei deiner Krankenkasse kannst du eine Befreiung aufgrund deiner chronischen Krankheit(en) beantragen. Erkundige dich dahingehend mal.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Zusatz - das hat nichts mit OEG zu tun, die Befreiung bekommst du von deiner KV. Du musst dann 1 oder 2 % jährlich zahlen.
>Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von >Gast02 »

mal in § 10 ff BVG des Bundesversorgungsgesetz schauen
Bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Bruni5 »

Hallo ihr Lieben,

wie oft habt ihr bei Eurem Anwalt nachgefragt wenn ihr etwas Wissen wolltet? Leider sagt mir meiner nicht immer Bescheid wenn er z.B. ein Schreiben vom Gericht bekommen hat und es fällt ihm erst wieder ein wenn ich ihm eine Mail geschickt habe. Dadurch bekomme ich auch nicht mit was sich so gerade tut. Im Moment warte ich ja darauf ob der Richter mein Glaubwürdigkeitsgutachten nach § 10a annimmt oder nicht und ob ich zum Gutachter gehen kann wegen dem GdS. Ich Frage meinen Anwalt ca alle 6-8 Wochen ob sich was getan hat denn ich habe seit dem Gutachten das ich im August 2018 von ihm erhalten habe nichts mehr gehört. Da ich ja Prozesskostenbeihilfe bekomme möchte ich ihn auch nicht nerven denn ich bin ja sozusagen die Aldi-Version von einem Klienten und traue mich das nicht.
Wie habt ihr das gemacht wart ihr geduldig und habt halt gewartet oder habt ihr öfters mal nachgehakt?

Lg Bruni
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Das ist schon so,das du die "Aldi Version" bist, doch solltest du dich davon nicht abschrecken lassen. Dieses doofe Gefühl muss man unterdrücken und dir immer im Klaren sein, wofür du kämpfst, nämlich für dich. In den seltensten Fällen ist es so, das der RA für dich 100%ig kämpft. Du musst den Überblick behalten, ja, verlasse dich nicht auf andere und informiere dich immer bei deinem Anwalt. So alle 6-8 Wochen sollte kein Problem darstellen.

LG
Bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Bruni5 »

Danke für die Antwort Gast. Ich versuche mal meinen ganzen Mut zusammen zunehmen und meinen Anwalt anzuschreiben.


Lg Bruni
Gast 2019

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast 2019 »

Nur kurz zur Frage von Illi, ob man ab einem GdS von 50% eine Zuzahlungsbefreiung bekommt.

Ja, die bekommt man über das Opferentschädigungsgesetzt (hier in NRW der Landschaftsverband). Ich bin von allem, was ich aufgrund der Schädigung benötige, befreit - z.B. Rezeptgebühren, Befreiung der Zuzahlung in einer psychiatrischen oder Traumaklinik (also die täglichen 10 Euro entfallen) und ich bekomme auf einen beim Landschaftsverband, jeweils vorher zu stellenden Antrag,(mit Begründung und entsprechender Bescheinigung des behandelnden Psychiaters) die Mehrkosten für ein Einzelzimmer bezahlt (da ich traumabedingt, nachts mit niemandem in einem Zimmer sein kann), letzteres wird nicht nur für Psychiatrie oder T'raumaklinik, sondern auch auch für reguläre Krankenhäuser übernommen.

Ich habe es auch gelesen, dass ab 50% GdS auch bei nicht beschädigten Erkrankungen Zuzahlungen übernommen werden. Bei einer ersten Anfrage wurde das abgewiesesen. Aber meine Betreuerin will sich da nochmal hinterklemmen, wenn sie aus der Elternzeit zurück ist - das dauert aber leider noch :roll: .
Gast 2

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast 2 »

Illi hat geschrieben: Fr Feb 01, 2019 10:41 pm Hallo , ich bin neu hier. Bekomme seid 2016 OEG Rente 60 Grad Schädigung. Ich hätte gern mal eine Frage und zwar wie das mit der Medikamentenzuzahlung ist. Ich habe gelesen bei Schwerbeschädigung ab 50% braucht man keine Zuzahlung bezahlen auch bei nichtbeschädigten Erkrankungen. Kennt sich da jemand mit aus? LG. Illi
Hallo Illi, du musst dich mit dem VA in Verbindung setzen und eine Zuteilung beantragen. Dort wird dann geprüft, ob du nur für Schädigungsfolgen oder auch für Nichtschädigugsfolgen eine Befreiung erhältst. Es ist richtig, dass man ab einen GDS von 50 auch für Nichtschädigungsleiden eine Befreiung erhalten kann. Dafür muss man allerdings bestimmte voraussetzungen erfüllen. Und das prüfen die dort. Sind nur sehr wenige, die diese Voraussetzungen erfüllen, ich bin eine davon.
Schädigungsfolgen sind immer von den Zuzahlungen befreit, und du kannst auch Fahrtkosten abrechnen. Ich bekomme da jedes Jahr über 1000 € zurück, nur für die Fahrten zu Therapieen und Ärzten. Da sind keine Zuzahlungen mit drin. Fahrtkosten können übrigens vier Jahre Rückwirkend eingefordert werden.
Gast 2

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast 2 »

Gast 2019 hat geschrieben: Fr Mär 08, 2019 4:02 pm Ich habe es auch gelesen, dass ab 50% GdS auch bei nicht beschädigten Erkrankungen Zuzahlungen übernommen werden. Bei einer ersten Anfrage wurde das abgewiesesen. Aber meine Betreuerin will sich da nochmal hinterklemmen, wenn sie aus der Elternzeit zurück ist - das dauert aber leider noch :roll: .

Deine Betreuerin soll die Überprüfung nach BVG §10, Abs. 2 beantragen. Nur Nachfragen bringt einen da nicht weiter, dass muss formlos beantragt werden, sonst machen die nichts. Allerdings gibt es da viele Ausschlusskriterien. Z.B. wenn du selbst gesetzlich krankenversichert bist bekommst du keine Zuteilung, wenn du aber Famileinverichert bist hast du Anspruch darauf, der BVG steht über der Familienversicherung aber unter der gesetzlichen... Da gibt es so einiges, was vorher überprüft werden muss.
Bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Bruni5 »

Hallo ,

mein Anwalt hat mir vor 6 Wochen mitgeteilt das alle Beweisaufnahmen ,Gutachten und Stellungsnahmen bei dem Gericht abgeschlossen sind und es wohl relativ schnell zu einem Urteil kommen wird. Seitdem warte ich auf glühenden Kohlen schon seit 6 Wochen. Wie lange musstet ihr Warten bis euer Urteil verkündet wurde? Ich habe meinen Anwalt schon gefragt ob er einen Verkündungstermin hätte aber er hat bisher noch nichts von denen gehört. Ich habe solche Angst :shock: :shock:

Lg Bruni
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Die Sozialgerichte sind ziemlich überlastet, daher kann das dauern. Bitte doch deinen Anwalt, bei Gericht mal nach der Terminierung nachzufragen, dann weißt du Genaueres.

Alles Gute!
Meli
Bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Bruni5 »

Werd ich gleich mal machen danke Meli.

Lg Bruni
Bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Bruni5 »

Hallo ihr Lieben,


es wird wohl nichts aus einem schnellen Urteil. Jetzt wurde für nächsten Monat ein Erörterungstermin eingerichtet zur Klärung der Rechts und Sachlage. Ich muss da zum Glück nicht erscheinen sondern nur mein Anwalt und wohl die Sachbearbeiter des Versorgungsamtes. Findet sowas nnormalerweise nicht vor einer Verhandlung statt oder habe ich da was falsches gelesen. Wozu ist so ein Termin gedacht? Diese Angst vor dem was da so gesagt wird über mich und meinen Fall macht mich total fertig. :cry: :cry:

Lg
Bruni
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