OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
oeg007

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von oeg007 »

Hallo Bruni5, krasse Sache, das muss man erstmal bringen. Der ehemalige Richter war garantiert befangen. Zum Glück ist er weg !
Du musst was missverstanden haben, ich habe kein Gegengutachten in Beauftragung gegeben. Aber mein Fall ist noch nicht erledigt.
oeg007

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von oeg007 »

Hallo Bruni5, bitte nimm den Namen deines Gutachters hier aus dem Forum, lass es löschen, es dient deiner eigenen Sicherheit. (09.April geschr.)

Für Dienstag alles Gute.
bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von bruni5 »

:shock: :shock: ,

das wusste ich nicht .Danke Dir oeg007.

lg bruni
bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von bruni5 »

oeg007 ,


ich weiss leider nicht wie ich das löschen kann. Ich habe auch meine zugangsdaten vergessen und kann keine neue machen mit meiner emailadresse,da die hier schon für meine altes konto benutzt wird. leider habe ich schon seit jahren nicht mehr hier geschrieben und die zugangsdaten darum nie gebraucht und deswegen vergessen.
Kannst du mir da bitte einen Rat geben wie ich den Beitrag mit dem Namen löschen kann?

lg bruni5 :?: :?: :|
bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von bruni5 »

Liebes Moderatorenteam,

könnt ihr bitte den Beitrag von mir, bruni 5 vom 9 April 2018 ( Uhrzeit: 1:09) löschen ? In dem unter anderem der Name eines Gutachters genannt ist.
Ich wäre Euch sehr dankbar !!
Leider habe ich als Gast geschrieben und kann meine Zugangsdaten nicht mehr finden .
Ich bin total verzweifelt :shock: :(

Vielen lieben Dank wenn es möglich sein sollte
lg
bruni 5
kleine Bärin
Moderator
Beiträge: 10574
Registriert: So Aug 12, 2007 11:17 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von kleine Bärin »

hallo bruni,

ich habe jetzt einfach den teil mit dem namen entfernt.

wenn du uns eine mail schickst, können wir deinen alten account finden und löschen.
danach könntest du dich neu registrieren oder wir verraten dir deinen benutzernamen und
du forderst ein neues passwort an.

gruß die bärin

moderatorenteam ät wildwasser.de - die leerzeichen einfach rausnehmen und das ät ersetzen :wink:
for those who fight to light the dark

Ich habe die Verantwortung für mein Leben und meine Taten.
bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von bruni5 »

Kleine Bärin,

vielen Dank das erleichtert mich sehr .

lg bruni5
oeg007

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von oeg007 »

Hallo Bruni5, das freut mich für dich, das die Mods dir helfen konnten. Vielleicht wäre es tatsächlich besser, wenn wir uns hier anmelden würden. Was hältst du davon ?
bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von bruni5 »

Hi OEG007,


das würde sicherlich einiges leichter machen gerade in so einer Situation :P . Ich habe eigentlich einen Account hier weiss aber die Zugangsdaten leider nicht mehr. Ich werde eine Email an die Mods schicken damit sie mir die Daten wieder schicken können,so wurde es mir ja vorgeschlagen. Danke nochmal an Dich für die Warnung,ich bin manchmal einfach zu leichtsinnig mit solchen Sachen. Du hast da vollkommen recht.

lg bruni
Gast q

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast q »

Wenn hier schon über deinen Schutz gesprochen wird, bruni, lass das Datum des Gutachtens hier auch löschen. Werden wohl kaum so viele Gutachten am selben Tag durchgeführt.
schimi1977

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von schimi1977 »

Hallo,bin neu hier,

muss mich erstmal etwas umschauen.
Ist das Thema Opferentschädigung hier noch aktuell?
schimi1977

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von schimi1977 »

Möchte mich gerne austauschen über dieses Thema,
da es sehr langwierig und schwierig ist.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

schimi1977 hat geschrieben: Sa Mai 26, 2018 6:27 pm Möchte mich gerne austauschen über dieses Thema,
da es sehr langwierig und schwierig ist.
Willkommen hier im Forum.
das Thema ist so denke ich immer noch Aktuell.

Das Thema Opferentschädigung ist sehr komplex und schwierig ist da Stimme ich Ihnen zu.

Aber auf gar keinen Fall Entmutigen lassen.

Viel Erfolg Kraft und Durchhalte vermögen. Vor allem nicht beirren lassen, den nur das Opfer und der Täter wissen was geschehen ist, der Täter wird wohl kaum zu geben was er getan hat und Aussenstehenden dürfte es an Urteilsfähigkeit ermangeln sich über das was das Opfer über die Ihm angetanen Gräueltaten schildert ein Urteil zu erlauben.

Gruss

Gast02
submarine
Beiträge: 51
Registriert: Di Aug 06, 2013 8:13 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von submarine »

Hallo

ich wurde Opfer gewalltätgen, schwerwiegenden innerfamiliären Kindsmissbrauchs. Aber das gilt alles als interpretiert und wird von niemandem ernst genommen. Ich habe aber gehört dass meine Mutter in meinem damaligen Regierungsbezirk eine Zeugenabsprache eingefädelt hat, in der es um einen angeblichen außerfamiliären Einzeltäter gehen soll. Da soll ich mitmachen, weil das mein einziger Weg sein soll zumindest teilweise zu der Entschädigung zu kommen die mir zusteht, ohne formal Sozialbetrug begehen zu müssen, also Geld anzunehmen ohne es dem Sozialamt zu melden (da ich Hartz IV-Rente bekomme und nichts nehmen darf).

Jetzt gibt es aber einige Unbekannte:
Zum Beispiel möchte ich nicht mehr in meinen alten Bezirk zurück. Genügt für das Verfahren ein formal gemeldeter Wohnsitz?
Außerdem darf ich als GruSi-Empfänger nichts erben, von einem kleinen Freibetrag abgesehen.Muss ich dann für das Erbe einen zweiten OEG-Antrag, diesmal ein meinem derzeitigen Bezirk, stellen? Kann ich deswegen entmündigt werden, weil die Inhalte der beiden Anträge so unterschiedlich sind und das Ganze von außen betrachtet trotz allem nach Sozialbetrug aussieht? Beweisen kann man ja den innerfamliären MB nicht. Für den außerfamliären MB gibt es immerhin eine Zeugenabsprache, auch wenn sich das alles in Wirklichkeit völlig anders abgespielt hat. Es wäre quasi ein Betrug der der Gerechtigkeit dienen soll und den keiner beweisen kann. Aber genau das kann ich ja eben auch nicht beweisen.Es könnte eine Falle sein. Aufrgund meiner Erfahrungen misstraue ich jedem.

Soll ich mich darauf einlassen? Und genügt das mit dem Wohnsitz?

Grüße
Wer Amnesie nachmacht oder verfalscht, oder nachgemachte oder verfälschte in Umlauf bringt, wird mit Enteigung, Enterbung und Entmündigung nicht unter lebenslänglich bestraft.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

submarine hat geschrieben: Di Mai 29, 2018 5:44 pm Hallo

ich wurde Opfer gewalltätgen, schwerwiegenden innerfamiliären Kindsmissbrauchs. Aber das gilt alles als interpretiert und wird von niemandem ernst genommen. Ich habe aber gehört dass meine Mutter in meinem damaligen Regierungsbezirk eine Zeugenabsprache eingefädelt hat, in der es um einen angeblichen außerfamiliären Einzeltäter gehen soll. Da soll ich mitmachen, weil das mein einziger Weg sein soll zumindest teilweise zu der Entschädigung zu kommen die mir zusteht, ohne formal Sozialbetrug begehen zu müssen, also Geld anzunehmen ohne es dem Sozialamt zu melden (da ich Hartz IV-Rente bekomme und nichts nehmen darf).

Jetzt gibt es aber einige Unbekannte:
Zum Beispiel möchte ich nicht mehr in meinen alten Bezirk zurück. Genügt für das Verfahren ein formal gemeldeter Wohnsitz?
Außerdem darf ich als GruSi-Empfänger nichts erben, von einem kleinen Freibetrag abgesehen.Muss ich dann für das Erbe einen zweiten OEG-Antrag, diesmal ein meinem derzeitigen Bezirk, stellen? Kann ich deswegen entmündigt werden, weil die Inhalte der beiden Anträge so unterschiedlich sind und das Ganze von außen betrachtet trotz allem nach Sozialbetrug aussieht? Beweisen kann man ja den innerfamliären MB nicht. Für den außerfamliären MB gibt es immerhin eine Zeugenabsprache, auch wenn sich das alles in Wirklichkeit völlig anders abgespielt hat. Es wäre quasi ein Betrug der der Gerechtigkeit dienen soll und den keiner beweisen kann. Aber genau das kann ich ja eben auch nicht beweisen.Es könnte eine Falle sein. Aufrgund meiner Erfahrungen misstraue ich jedem.

Soll ich mich darauf einlassen? Und genügt das mit dem Wohnsitz?

Grüße
M.E. ist es kein Sozialbetrug da nur Sie und der Täter wissen was damals geschah, der Täter wird alles andere tun und das was er getan hat zu geben, sollte es eine Absprache geben welche die an Ihnen begangenen Gräueltaten vertuschen helfen sollen würde ich nicht darauf eingehen und diese als Wahrheitswidrig zurückweisen. Anträge nach dem OEG sind an das Versorgungsamt zu richten in welchem Bezirk der MB Stattfand.

Sollten Ihnen Leistungen nach dem OEF / BVG zu erkannt werden so sind diese nicht auf die Sozialleistung anrechenbar im SGB XII (Grundsicherung) währe das der § 82 SGB XII im übrigen gibt es eine Freigrenze bei der Grundsicherung die soweit mir bekannt ist bei ca. 5000 € liegen dürfte. Was die Rentenversicherung angeht mal nachfragen wie da die Leistungen nach dem OEG / BVG als Einkommen angerechnet werden gleiches gilt beim SGB II.

Es dürfte sich der Urteilsfähigkeit aussenstehender Entziehen was Ihnen Angetan wurde.

Gruss und viel Kraft und Erfolg

Gast02
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