OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

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Bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Bruni5 »

Hallo ,


ich hatte ja im Mai meine Begutachtung nach § 109 weil das erste Glaubhaftigkeitsgutachten fehlerhaft war und ausserdem behauptet wurde das ich zu gestört sei um überhaupt eine verwertbare, glauhafte Aussage machen zu können ( wegen dissoziation) Das neue Gutachten fiel dann für mich Positiv aus ,ich werde als glaubhaft eingestuft und ich bin durchaus in der Lage angaben zu machen da diese ja auch durch Zeugen bestätigt wurden .Ich muss jetzt schon seit einigen Monaten darauf warten ob das Gericht das erste oder das neue Gutachten animmt.
Wie ist das eigentlich.Wenn der Richter sagen würde er will lieber das erste Gutachten berücksichtigen und das zweite verwerfen, ist dann meine OEG Klage vorbei oder gibt es dann weitere Schritte die ich machen kann?

Lg Bruni
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Kommt darauf an, in welcher Instanz du bist... nach der 1. Klage kannst du - nach einem Urteil des Sozialgerichts - Berufung einlegen beim Landessozialgericht.

LG
Meli
Bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Bruni5 »

Danke Meli :) .Also habe ich auch wenn der Richter das Gutachten jetzt ablehnen sollte noch eine Chance . Gut zu wissen


Lg Bruni
Vanillya

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Vanillya »

Hallo,
Ich bin neu hier und vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Habe schon Kontakt zum Weißen Ring aufgenommen, aber die haben sich noch nicht zurückgemeldet. Vor ca. 2 1/2 Jahren habe ich mit meiner Therapeutin einen Oeg Antrag gestellt nun habe ich letztens Post vom LWL bekommen, dass ich zu einer sozialmedizinischen Begutachtung soll. Jetzt habe ich gelesen dass es einmal Gutachten zur Glaubwürdigkeit und zum Grad der Schädigung gibt. Davon steht nichts im Brief. Kann ich davon ausgehen, dass es um den GDS geht, weil es damals vor Gericht ging und der Täter verurteilt wurde? Ich habe auch gehört dass ich beim Gutachten vom Tathergang erzählen soll, aber ehrlich gesagt, kann ich mich bis auf einzelne Fragmente oder Bilder an nichts erinnern. Noch ein Punkt der mich verunsichert, dass ich lese, die Folgeschäden werden auf das Milieu geschoben. In meinem Umfeld gab es auch Probleme, Traumatisierumgen, die sicherlich auch ihren Teil zu meinen Erkrankungen beitragen. Ich frage mich aktuell ob es sich überhaupt lohnt es zu versuchen (oeg). Je mehr ich darüber lese, desto größer sind meine Zweifel, dass ich überhaupt eine Chance habe und am Ende mehr Schaden anrichtet als Nutzen.
Ging es euch ähnlich?
Bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Bruni5 »

Hi Vanillja,


ich glaube den meisten geht es so die den OEG Antrag gestellt haben. Es wird in den allermeisten Fällen behauptet das man einen Millieuschaden hat oder schon krank geboren wurde. Die versuchen halt mit allen Mitteln das die nicht bezahlen müssen. Darum musst Du zu einem Gutachter der sich das ganze ansieht und beurteilt. So viel ich weiss wird bei einem GDS Gutachten nicht nach den Smb Vorgängen gefragt ( vielleicht liege ich da falsch) sondern nur inwieweit Du jetzt deswegen unter Einschränkungen zu leiden hast. Bei einem Glaubhaftigkeitsgutachten musst Du alles haarklein erzählen was passiert ist.
Auch wenn ein Täter verurteilt worden ist ,man Zeugen hat usw. heisst das noch nicht das die vom Amt das ganze für bare Münze halten.Das ist so bei mir passiert und ich kämpfe jetzt schon seit 11 Jahren .
Ich würde sagen jetzt hast Du den Antrag ja schon gestellt da würde ich Dir raten auch weiterzumachen. Es ist sehr sehr schwer das ganze auszuhalten aber es gibt ganz viele Fälle die es dann nach Jahren endlich geschafft haben das OEG Verfahren zu gewinnen.
Sorge nur dafür das Du Stabilisierung hast in Deinem Umfeld.

Lg Bruni
Vanillya

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Vanillya »

Liebe Bruni,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Gutachterin hat auf meine Mailbox gesprochen und um Rückruf gebeten, da werde ich gleich mal nachfragen, ob es um die Glaubwürdigkeit oder den Schaden geht. Denke dann kann ich mich besser darauf einstellen. Ist es sinnvoll mir jetzt schon einen Anwalt zu nehmen oder reicht es später - zb. wenn eine Ablehnung kommt nach dem Gutachten?
Ich muss zugeben, dass ich beim Stellen des Antrags gar nicht wusste auf was ich mich eingelassen habe. Zu dem Zeitpunkt war ich auch nicht stabil da gerade ein weiteres Verfahren wegen SMB am laufen war. Mittlerweile bin ich schon länger stabil, aber natürlich mache ich mir Gedanken ob ich das durchhalte. Das Gute Ist, dass ich mir ein gutes Helfernetz aufgebaut habe, das gubt schonmal mehr Sicherheit.
Liebe Grüße
Vanillya
Bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Bruni5 »

Hallo Vanillya,

das ist schon mal gut wenn Du ein gutes Netzwerk hinter Dir hast das ist sehr wichtig damit Du aufgefangen wirst .
Ich würde auf jeden Fall das OEG Verfahren nur mit einem Anwalt ,der sich mit OEG auskennt, durchziehen. Alleine ist das noch schwerer durchzubeissen .Ich würde Dir raten schon jetzt einen Anwalt zu nehmen ,denn der muss sich noch in Deinen Fall einarbeiten und das dauert auch wieder eine Weile. Das ist besonders dann brenzlig wenn es darum geht Fristen einzuhalten wegen Ablehnung usw.Da ist es besser wenn er Deinen Fall schon kennt weil er dann besser argumentieren kann.


Lg Bruni
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

stimme Bruni zu!
Punkte

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Punkte »

Hallo Vanillya,

es stimmt leider, dass sehr viele sehr schlechte Erfahrungen mit dem OEG machen müssen und das finde ich sehr unfair.
Dennoch möchte ich dir schreiben, dass es auch Fälle gibt, in denen es keine größeren Schwierigkeiten gab. Ich habe das Glück gehabt, dass die eigentliche Anerkennung bei mir sehr unproblematisch verlief.
Leider ist für mich selbst auch absolut nicht nachvollziehbar wieso es bei einigen so problemlos läuft und anderen so viele Steine in den Weg gelegt werden (zumindest wenn die Ausgangssituation eine ähnliche ist).
Trotzdem wollte ich dir einfach ein bisschen Mut machen, dass es auch gut laufen kann.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Im Hilferuf Forum hat ein User (Weltenbummler25), unter der Rubrik "Gewalt" eine Zusammenfassung gestellt, indem es um die kommende Reform im Jahr 2022 kommen soll, mit dem Thema "geplante Veränderung des Opfer-Entschädigung-Gesetzes", soll heissen das bestehende OEG Gesetz soll neu reformiert werden.

Ich möchte darauf aufmerksam machen, denn die kommenden Veränderungen werden wohl sehr gravierend sein. Z.B. wie Weltenbummler darlegt, sollen anerkannte Opfer alle 5 Jahre sich begutachten müssen, wenn sie weiterhin die Grundrente beibehalten möchten. Die Opfer müssen beweisen, dass sie noch krank sind.

Ich möchte jetzt nicht alles vorwegnehmen, informiert euch selber, sodass es hier evt. zu einer Gesprächsgrundlage dienen kann.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

@Gast, wenn das tatsächlich so kommt wie Sie bereits erwähnt haben dann wäre das unter aller würde.

Gruss

Anderl02
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Dem kann ich nur voll zustimmen. Die meisten Antragsteller, spüren doch heute schon die Tragik des Gesetzes. In der Regel werden mehrere Gutachten, in einem Gerichtsverfahren in Auftrag gegeben, um dem Versorgungsamt zu beweisen, dass Erkrankungen in der jeweiligen Höhe vorhanden sind. Trotz dieser gutachterlichen Beweise, findet das Amt fortlaufend Gründe das entsprechende Gutachten nicht zu akzeptieren.

Sollte es zu dieser fünfjährigen Überprüfung kommen, werden hier natürlich nur Gutachter des Versorgungsamt zu Rate gezogen, die erfahrungsgemäss nicht neutral arbeiten. Das würde bedeuten, das man sich ein ganzes Leben, um auf sein Recht zu kommen, in einem Rechtsstreit befinden würde - für Opfer unzumutbar, zumal man jetzt schon in der zweiten Instanz 10 oder mehr Jahre kämpft. Das ergibt kein Sinn.

Mein Anliegen - ich hoffe, dass hier viele OEG Bezieher oder Antragsteller von dieser Nachricht Kenntnis gewinnen. Möglicherweise wird auch rechtzeitig eine Petition im Auftrag gegeben. Vielleicht vom weissen Ring (???) Ich weiss es nicht. Einer muss ja was unternehmen, der, der hinter Gewaltopfer steht, sie unterstützen kann.
Gasrt02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gasrt02 »

dem kann ich nur zustimmen, sollte das Versorgungsamt das Bedürfnis haben ein neues Gutachten in Auftrag zu geben brauchst es eine Entbindung von der Schweigepflicht diese einfach verweigern und die Gutachterin bzw. den Gutachter wegen Befangenheit zurückweisen (§ 17 SGB X) und dem Versorgungsamt die Weitergabe der Daten an die Gutachterin den Gutachter Untersagen, sowie der Gutachterin dem Gutachter die Speicherung und Verarbeitung der Daten untersagen.


Gruss

Anderl02
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Die Sache mit dem Datenschutz wäre eine gute Sache, dem Gutachter des Versorgungsamts den Datenschutz zu verwehren. Die Frage nur, ob das auch greift, denn die Gutachter sind ja vom Versorgungsamt. Sie könnten dann auch schreiben, „der nach mir bekannten Aktenlage . . . . „ und setzen den GdS dann trotzdem runter und werfen die nicht vorhandene Mitwirkungspflicht vor.
Im Endeffekt würde man dann wieder vor Gericht landen und damit hätten sie dann auch wieder das erreicht was sie erreichen wollten. Die aktuelle Lage schaut ja so aus, dass die Gerichte überladen sind, sie kaum noch hinterherkommen und somit Prozesse sich über Jahre oder Jahrzehnte hinweg ziehen. Was ja schon von der Sache her ein unzumutbarer Zustand ist. Und solche einst abgeschlossene Verfahren sollen dann wieder nichtig werden ?
Das die Dinge geprüft werden müssen, ist einleuchtend, aber wir sehen ja jetzt schon wo die Reise hingehen soll.

Was mir nicht bekannt ist, ob das neu reformierte Gesetz 2022 auch für die alten Antragsteller zählen mag, insbesondere die 5 jährigen Begutachtungen.

LG
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

da würde ich § 65 SGB I den Herrschaften unter die Nase reiben. Und die bereits erteilte Entbindung von der Schwehgepflich würde ich im Vorfeld in dieser Richtung Einschränken.
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