OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
Ratsuchende 1

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Ratsuchende 1 »

Hallo zusammen !

Ich hätte da mal eine Frage.

Wie seht ihr das - einige von euch sind bestimmt schon nach dem OEG anerkannt, hattet demzufolge eine jahrelange juristische Unterstützung. Nach positivem Ausgang könnte man den gerichtlichen Vertreter auch eine Kleinigkeit zur Anerkennung seiner Leistung überlassen. Ich denke an Kleinigkeiten bzw. an ein Päckchen guten Kaffee oder einen Blumenstrauss. Ist das eher altmodisch oder lässt man es lieber ?

LG
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Ich würde dem - falls du gewinnst - einen Riesenblumenstrauß schenken :-)

LG
Meli
Ratsuchende 1

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Ratsuchende 1 »

Okay, danke für deine Zeit hier zu antworten. Es schaut mittlerweile alles recht positiv aus,
drum mache ich mir auch so meine Gedanken im Vorfeld.

Dann ein Blumenstrauss :wink: für die Fachkraft des Wissens.

LG
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Ratsuchender, es mag gut gemeint sein dieser Person etwas zu kommen lassen zu wollen jedoch sollte es sich um einen s.g. Amtsträger handeln bitte mach das nicht könnte so ausgelegt werden als sollte die Person bestochen werden, ich denke mal die jeweilige Person ist auch mit einem Dankeschön einverstanden.

Das Sie Ihr Verfahren voraussichtlich gewonnen haben freut mich Gratulation.
Ratsuchende 1 hat geschrieben: Di Jun 26, 2018 1:08 pm Hallo zusammen !

Ich hätte da mal eine Frage.

Wie seht ihr das - einige von euch sind bestimmt schon nach dem OEG anerkannt, hattet demzufolge eine jahrelange juristische Unterstützung. Nach positivem Ausgang könnte man den gerichtlichen Vertreter auch eine Kleinigkeit zur Anerkennung seiner Leistung überlassen. Ich denke an Kleinigkeiten bzw. an ein Päckchen guten Kaffee oder einen Blumenstrauss. Ist das eher altmodisch oder lässt man es lieber ?

LG
Littlefoot*

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Littlefoot* »

Ich denke, wenn etwas abgeschlossen ist, dann kann ruhig mal ein Blümchen geschenkt werden. Ich z.B. darf von meinen Klienten während eines Arbeitsverhältnisses keine Geschenke über einen Wert von 5 Euro annehmen (eben wegen Beeinflussung, Bestechung). Ich rate dir nachzufragen, ob es erlaubt ist, eine Freude am Ende einer Arbeitsbeziehung zu machen. Dann bist du auf der sicheren Seite!

Liebes Grüßchen, Littlefoot
submarine
Beiträge: 51
Registriert: Di Aug 06, 2013 8:13 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von submarine »

M.E. ist es kein Sozialbetrug da nur Sie und der Täter wissen was damals geschah, der Täter wird alles andere tun und das was er getan hat zu geben, sollte es eine Absprache geben welche die an Ihnen begangenen Gräueltaten vertuschen helfen sollen würde ich nicht darauf eingehen und diese als Wahrheitswidrig zurückweisen. Anträge nach dem OEG sind an das Versorgungsamt zu richten in welchem Bezirk der MB Stattfand.

Sollten Ihnen Leistungen nach dem OEF / BVG zu erkannt werden so sind diese nicht auf die Sozialleistung anrechenbar im SGB XII (Grundsicherung) währe das der § 82 SGB XII im übrigen gibt es eine Freigrenze bei der Grundsicherung die soweit mir bekannt ist bei ca. 5000 € liegen dürfte. Was die Rentenversicherung angeht mal nachfragen wie da die Leistungen nach dem OEG / BVG als Einkommen angerechnet werden gleiches gilt beim SGB II.

Es dürfte sich der Urteilsfähigkeit aussenstehender Entziehen was Ihnen Angetan wurde. <br/>

Gast02
Hallo Gast02

Ob mit den Absprachen etwas vertuscht werden soll weiß ich nicht, ich wurde da nicht richtig eingebunden. Ob der Haupttäter oder andere Täter etwas zugegeben haben ist mir auch unbekannt. Nach der Härtefallregelung wäre meines Wissens der Bezirk zuständig in dem ich derzeit wohne, abgesehen davon fanden Vergewaltigungen an mir in verschiedenen Bezirken und außerhalb Deutschlands statt.<br/>
Die Leistungen sind zwar freibleibend, könnten aber über Regress mit meinem Erbteil verrechnet werden, nicht wahr?<br/>

Es scheint noch eine zweite, etwas aktuellere Zeugenabsprache zu geben, bei der es um manipulerte Psychiatrie-Unterlagen gehen soll, aber mir wurde nicht erklärt was mir das für einen OEG-Antrag bringen soll. Für diese aktuellere Sache wäre vielleicht eher der frühere Bezirk zuständig, außer der Gutachter würde ein Retraumatisierungskontinuum ferststellen,das bis in aktuellere Zeit reicht, dann könnten vielleicht auch die Missbrauchsfälle dort bearbeitet werden. Richtig oder falsch?

Bezüglich der Abspache der Mutter weiß ich vieles nur vom Hörensagen weil ich an dissoziatver Amnesie zu leiden scheine. Daher kann ich eigenständig keinen Antrag stellen und habe Angst vor einer Einvernahme bei der die falschen Fragen gestellt werden. Der einzige Helfer den ich habe, einer vom sozialpsychiatrischen Dienst, scheint mir die Teilamnesie nicht abzunehmen.<br/>

Grüße
sub
Wer Amnesie nachmacht oder verfalscht, oder nachgemachte oder verfälschte in Umlauf bringt, wird mit Enteigung, Enterbung und Entmündigung nicht unter lebenslänglich bestraft.
submarine
Beiträge: 51
Registriert: Di Aug 06, 2013 8:13 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von submarine »

Hallo

der Haupttäter, mein Vater, ist inzwischen verstorben. Nachdem ich das Sozialamt darüber vorschriftsmäßig informiert habe, behaupten die auf einmal ich sei verpflichtet das Pflichtebre anzutreten, da das für Grundsicherungsempfänger eine "vorrangige Leistung" sei. Das würde bedeuten dass ich nur noch den Freibetrag vom Erbe des Vaters bekomme und damit die Hälfte meiner Altersvorsorge verliere, mal abgesehen davon dass ich noch immer nicht weiß wie und ob ich verhindern kann dass das Sozialamt auch noch das Erbe meiner Mutter anrechnet.

Ich kann das alles nicht glauben weil ich überzeugt bin dass meine Erwerbsunfähigkeit mindestens teilweise das Resultat von Gewaltverbrechen und Sexualstraftaten ist. Viele davon können meines Erachtens auch nicht als "interpretiert" abgetan werden, weil ich dafür schon viel zu alt war. Zum Beispiel ließ meine eigene Mutter mich als traumatisiertes, nicht aufgeklärtes Kind zwei Jahre lang von einem Pubertierenden vergewaltigen, nachdem sie mich zur Abgabe einer unfreiwilligen aber öffentlichen "Willenserklärung" systematisch genötigt hatte. Außerdem vergewaltigte mich mein Bruder systematisch und wiederholt als er bereits im strafmündigen und später auch im volljährigen Alter war, nachdem er mich zuvor und zwischendurch immer wieder bis zur Ohnmacht strangulierte und anderweitig misshandelte, auch da war ich viel zu alt als dass man es als "interpretiert" abtun könnte.

Nur weil ich mich gegen meine nächsten Angehörigen als Traumatisierter nicht wehren konnte heißt das ja noch nicht dass ich nicht gewusst hätte dass alles gegen meinen Willen geschah. Oder kann es wirklich sein dass die Behörden das anders interpretieren? Dann kann man sich das mit dem OEG-Antrag ja wohl abschminken, aber wo bleibt da die soziale Chancengleichheit?

Grüße
sub
Wer Amnesie nachmacht oder verfalscht, oder nachgemachte oder verfälschte in Umlauf bringt, wird mit Enteigung, Enterbung und Entmündigung nicht unter lebenslänglich bestraft.
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

submarine hat geschrieben: Do Jul 19, 2018 5:45 pm Hallo

der Haupttäter, mein Vater, ist inzwischen verstorben. Nachdem ich das Sozialamt darüber vorschriftsmäßig informiert habe, behaupten die auf einmal ich sei verpflichtet das Pflichtebre anzutreten, da das für Grundsicherungsempfänger eine "vorrangige Leistung" sei. Das würde bedeuten dass ich nur noch den Freibetrag vom Erbe des Vaters bekomme und damit die Hälfte meiner Altersvorsorge verliere, mal abgesehen davon dass ich noch immer nicht weiß wie und ob ich verhindern kann dass das Sozialamt auch noch das Erbe meiner Mutter anrechnet.

Ich kann das alles nicht glauben weil ich überzeugt bin dass meine Erwerbsunfähigkeit mindestens teilweise das Resultat von Gewaltverbrechen und Sexualstraftaten ist. Viele davon können meines Erachtens auch nicht als "interpretiert" abgetan werden, weil ich dafür schon viel zu alt war. Zum Beispiel ließ meine eigene Mutter mich als traumatisiertes, nicht aufgeklärtes Kind zwei Jahre lang von einem Pubertierenden vergewaltigen, nachdem sie mich zur Abgabe einer unfreiwilligen aber öffentlichen "Willenserklärung" systematisch genötigt hatte. Außerdem vergewaltigte mich mein Bruder systematisch und wiederholt als er bereits im strafmündigen und später auch im volljährigen Alter war, nachdem er mich zuvor und zwischendurch immer wieder bis zur Ohnmacht strangulierte und anderweitig misshandelte, auch da war ich viel zu alt als dass man es als "interpretiert" abtun könnte.

Nur weil ich mich gegen meine nächsten Angehörigen als Traumatisierter nicht wehren konnte heißt das ja noch nicht dass ich nicht gewusst hätte dass alles gegen meinen Willen geschah. Oder kann es wirklich sein dass die Behörden das anders interpretieren? Dann kann man sich das mit dem OEG-Antrag ja wohl abschminken, aber wo bleibt da die soziale Chancengleichheit?

Grüße
sub
Leider ist es so das Grundsicherung Nachrangig ist, was Bedeutet das Sie den Pflichteil des Erbes Antreten müssen es sei den es handelt sich um einen Nachlass welcher Überschuldet ist dann kann Sie niemand zur Annahme des Erbes "zwingen".

Den Antrag nach dem OEG würde ich in jedem Fall stellen den nur Sie und die Täter wissen was geschehen ist Aussenstehende können sich hierüber Urteil erlauben da es sich deren Urteilsfähigkeit entziehen dürfte. Im übrigen werden die Täter alles daran setzen das die von denen begangenen Taten nicht ans Licht kommen.

Im OEG Verfahren haben Sie die Möglichkeit Ihrer Sicht der Dinge darzustellen

Viel Kraft und Erfolg

Gruss

Gast02
submarine
Beiträge: 51
Registriert: Di Aug 06, 2013 8:13 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von submarine »

Hallo

ich habe noch keine amtl. Aufforderung zum Antreten des Pflichtteils erhalten,, aber vielleicht nur weil die sichergehen wollen dass er nicht überschuldet ist. Da auf meinem Konto Ersparnisse vom Existenzminimum liegen, sehe ich mich durch das Amt dazu genötigt mein Geld unterm Kopfkissen zu verstecken um nicht vom Staat um das betrogen zuwerden, was ich mir über Jahre vom Munde abgespart habe. Desnn das würde dann ja auch als "Vermögen" mit angerechnet...

Was den OEG-Antrag angeht, ich weiß eben einfach nicht was ich da reinschreiben soll nachdem mein erster Antrag bereits abgelehnt wurde, in meinem jetzigen Wohnsitz-Bezirk. Ein neuer Antrag im früheren Bezirk müsste ganz anders begründet sein, sonst sind die nicht zuständig. Ich weiß nicht warum Sie auf meine Argumente nicht eingehen?

Ich kann keinen Antrag schreiben der nur aus Luft besteht und mich einem Begutachtngsverfahren aussetzen bei dem keiner weiß was ich will. Das wäre der direkte Weg zurück in die Klapse, aber da komme ich schon her.
Was soll die Basis eines Neuantrags sein? Soll ich eine Story erfinden? Riskieren, mich von Zeugen und Gutachtern in zirkulierende Schilderungen, Verwirrung und Widersprüche verwickeln zu lassen?

Grüße
sub
Wer Amnesie nachmacht oder verfalscht, oder nachgemachte oder verfälschte in Umlauf bringt, wird mit Enteigung, Enterbung und Entmündigung nicht unter lebenslänglich bestraft.
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Hi, sub, ich würde dir dringend raten, keinen neuen Antrag zu stellen. Begutachtungen sind hammerhart, und ein Wohlwollen der Behörden kann ich leider auch nicht erkennen. Tu dir das nicht an, wenn du nicht musst. Es fordert alle Kräfte bis ins Unendliche.

Alles Gute für dich!
Meli
bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von bruni5 »

Ich kann Meli voll zustimmen mit ihrer aussage . Ich habe mein zweites Glaubhaftigkeitsgutachten im Mai gemacht und ich versuche immer noch mit den nachwirkungen davon fertig zu werden.( zusätzlich weiss ich bis jetzt noch immer nicht das ergebnis des gutachtens und das ist nochmal eine zusätzliche starke belastung) .Ich würde keine empfehlung für einen antrag aussprechen weil das verfahren und die gutachten plus die lange wartezeiten einen kaputt machen . Und bei mir waren sogar zeugenaussagen usw. und es ist trotzdem so schwer durchzukriegen. Bitte überlege dir das ganz genau ......

lg bruni
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Und die ganzen Kränkungen durch die Gutachter nicht zu vergessen... es ist echt unfassbar, was reiche Leute - die kriegen richtig viel Geld für ihre Gutachten - über arme Leute zu sagen haben, ich knabber noch immer an den beiläufigen Aussagen mancher Gutachter... :-(
~SteinHart~
Beiträge: 4911
Registriert: Di Mai 05, 2009 11:38 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von ~SteinHart~ »

DAS hier sollte so mancher lesen... :(


Wurde gefragt letzten Monat ob und dann warum ich nicht OEG beantragt habe...

Neee… so nötig hab ich es dann auch nicht... da macht man sich ja nur erneut zu Opfer...


SH
Die Zeit bewegt sich in eine Richtung, die Erinnerung in eine andere.
(William Gibson)
Cafe

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Cafe »

Das stimmt - man muss viel über die Jahre einstecken bzw. über sich ergehen lassen. Meine Erfahrungen sind tatsächlich, bis auf eine Ausnahme, schlechter, als schlecht.

Die gute Seite, jaaaah, es gibt sie tatsächlich, ist schliesslich die Anerkennung und meistens folgt die Anerkennung erst vor Gericht. Zuvor durchläuft man aber viele äusserst unangenehme Termine (einige Gutachten, ärztliche Stellungnahmen des LVRs / Letztere, die es nie gut mit einem meinen, trotz positive Gutachten).

Ich selbst würde diesen Weg aber immer wieder gehen(müssen), denn ich bin von den Renten des OEGs aufgrund der Schädigungen angewiesen.

LG
Gast02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast02 »

Cafe hat geschrieben: Sa Aug 11, 2018 6:10 pm Das stimmt - man muss viel über die Jahre einstecken bzw. über sich ergehen lassen. Meine Erfahrungen sind tatsächlich, bis auf eine Ausnahme, schlechter, als schlecht.

Die gute Seite, jaaaah, es gibt sie tatsächlich, ist schliesslich die Anerkennung und meistens folgt die Anerkennung erst vor Gericht. Zuvor durchläuft man aber viele äusserst unangenehme Termine (einige Gutachten, ärztliche Stellungnahmen des LVRs / Letztere, die es nie gut mit einem meinen, trotz positive Gutachten).

Ich selbst würde diesen Weg aber immer wieder gehen(müssen), denn ich bin von den Renten des OEGs aufgrund der Schädigungen angewiesen.

LG
Café dem kann ich nur zu stimmen vor allem die Tatsache das es die LVR`s nicht gut mit einem meinen sondern es darauflegen nicht leisten zu müssen und wenn diese dann doch zur Leistung verurteilt werden dann wird der GdS runtergeschraubt, nach der Erfahren die ich mittlerweile gemacht habe würde ich de Weg wieder gehen.

Da braucht man sehr viel Kraft und Ausdauer um sich gegen die "Vorwürfe" und oder Unterstellungen zur Wehr zu setzen.

Viel Kraft und Erfolg und nicht unterkriegen lassen.

lg

Gast02

Anmerkung: Bin schon über 10 Jahre dabei habe zwei Gutachten hinter mir die Zweit Gutachterin hat erst gesagt das sie einen GdS von 30 ansetzen könne im Gutachten hat diese sich der erst Gutachterin angeschlossen welche sich über etwas ein Urteil erlaubt hat was sich Ihrer Urteilsfähigkeit dürfte (habe die erst Gutachterin der lüge überführt) ich bin jetzt das zweite mal mit der Sache vor dem hiesigen Sozialgericht.
Antworten