OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
Tau

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Tau »

Hallo blaues Blut, konntest du die Dinge denn nicht wieder richtig stellen ? Das Wörtchen triggern ist doch heute mehr als bekannt, gerade im modernen Zeitalter. Das dir ein Gutachter daraus ein Strick gedreht hat ist unverständlich.
Katja5678H

Meine 2 Jahre OEG Erfahrung

Beitrag von Katja5678H »

Meine Erfahrungs Bericht durch 2 Jahre OEG
Meine Schädigung an mir liegt 35+ Jahre zurück und ich habe OEG zugesprochen bekommen....
Vor 5Jahren fing ich an eure Berichte zu lesen. Wollte mich Informieren was da so auf mich zu kommt wenn ich den Antrag auf oeg nach so langer Zeit ohne Zeugen stellen würde.
Nach euren Berichten her war ich eingendlich entmuttigt und demutiviert worden soviel negatives fitback zu Erfahren. DAS immer wieder zu auf die BEHÖRDEN Geschimpft wurde. Wir haben hier alle umsere schlimmen schlimmsten Erfahrungen mit unsere Psychen Problemen und Traumata usw. Mir geht es nicht anders wie euch. Wir werden nie geheilt wir können nur mit unseren Erkrankungen so gut es geht leben. Daher dachte ich mir ich gehe meinen Kampf mit den Behörden alleine ohne die Hilfe dieses Forums. Da dieses Forum mich nur Runterziehen würde anstatt mich Aufzubauen. Sorry sol kein Angriff sein ist aber der erste Eindruck den man hier bekommt.
Ich hätte mir gewünscht das sich hier auch Personen melden die es geschafft haben. Die mich dadurch eher mutivirt hätten. Daher Melde ich mich hier auch. So ein OEG Antrag ist nicht immer so fürchterlich wie es hier zu haufe Beschrieben wird.

Meine Schritte die ich vor dem OEG Antrag gegangen bin.
1. MEINE 4 ALTEN
PSYCHOSOMATISCHE KLINIK
Gutachten GEORDNET,
sind alle zu alt gewesen!
2. In Den VDK eingetreten
Wenn ich doch Rechtsbeistand benötigen sollte!
3. EINEN WEITEREN KLINIK
AUFENTHALT von 3 Monaten GEMACHT. Psychosomatisch
jetzt ein frisches Gutachten erhalten!
4. SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
BEANTRAGT.
60% erhalten
5. 3 Wochen KLINIK AUFENTHALT DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
Volle befristet Erwerbsminderungsrente erhalten!
6. ANTRAG PFLEGEGRAD GESTELLT
Pflegegrad 2 eingestuft, was uns Psychos nun mal seit 2017 zusteht
7.OEG Antrag gestellt
Die Unterlagen die Benötigt wurden Eingereicht natürlich dauerte jedes Anschreiben seine Zeit. Die Zeit muss man den Behörden auch geben.
Und jetzt kommts... Die Behörde hatte durch ihre Recherchen einen Zeugen gefunden und das nach fast 40 Jahren. Ich war so erleichtert ohne die recherchieren währe er nie gefunden worden. Da siehst sie tuen auch was... Nicht nur Zettel hin und her schieben... Das die Behörden Zeit brauchen ist doch logisch... Dann musste ich noch einmal zum Gutachter. Das ganze Prozedere hat 2 Jahre gedauert. Dann kamm die unbefristet 30% OEG Anerkennung. Berufschadensausgleich (1150€. Kann ich selbst ausrechnen.. )erhält man erst mit fristende einer Erwerbsminderung das wird 2025 sein. Ich habe Zeit... Ich kann warten.
Parallel wird das OEG 2024 Reformiert umgestellt. Dann werden aus meinen 156€ "400€"
Natürlich hätte ich auch auf 50% kämpfen können. Aber mir reicht das mir würde geglaubt. Das war mir mehr wert als das Geld. Mein Ziel meines Antrags ist erfüllt und ich bin dem Deutschen Staat und den Sachbearbeitern beim OEG dankbar..... Meine Lebenserwartung sind wahrscheinlich noch 15-20 Jahre und die möchte ich ohne Stress mit weiteren Gutachten. (nur wegen einer 50% Erhöhung) in Ruhe mit meinem Partner erleben. Das ist es mir nicht wert. Mir reicht es doch schon das ich alle 2 Monate zu meinen Psycho Terminen gehe.
Wie gesagt es soll kein Angriff sein sondern ein Erfahrungs Bericht für die die Ihre Anträge in der Zukunft stellen.
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Wie ekelhaft, hier so zu prahlen :-( - ich finde das einen sehr unangenehmen Post... als wenn alles ein Spaziergang wäre, und wir uns hier nur blöd anstellen... sei froh, dass du so gut durchgekommen bist, aber höre bitte auf, auf andere herabzusehen :-(
silan
Beiträge: 195
Registriert: Do Jul 18, 2019 9:17 am

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von silan »

Hallo Katja5678H
das freut mich für dich, dass es bei dir so glatt gegangen ist. Aber dein Post ist keiner der Mut macht, sondern eher einer der diejenigen als unfähig hinstellt, die viele Jahre hart kämpfen oder gekämpft haben und dennoch nicht gesehen werden.
Natürlich darf man hier auch positive Erfahrungen posten, doch sollte man das Leid derer dabei nicht aus den Augen verlieren, die bis an ihre äußersten Grenzen gegangen sind und abgelehnt, wieder einmal nicht anerkannt wurden. Mir persönlich ist dieser Respekt vor den Leuten hier viel wichtiger als damit zu pralen wie toll ich doch war und wie blöd die sich anstellen.
Dann noch der Hinweis, dass du sowieso den Überblick hast, was du an Geld bekommen wirst... mein Sachbearbeiter damals konnte das nicht, da die Berechnung kompliziert ist.
Auf sowas kann man echt verzichten.
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Ganz toller Post, silan, ich hätte auch gern so vernünftig geschrieben, konnte das in dem Moment aber leider nicht... (bin halt auch nur ein Mensch)... danke für deinen tollen Text.
Tau

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Tau »

Hallo Katja, ich kann deine Auffassung verstehen allerdings scheinst du zu den Ausnahmen gehören, obwohl du auch nicht das bekommen hast, was du dir erhofft hast. Viele der Opfer haben einen wirklich schweren Gang und es stimmt, die Wunden verheilen leider nie. Ich freue mich für dich.
Die Welt der vielen Antragsteller schaut leider oftmals anders aus, das berichten nicht nur Opfer, sondern auch hiesige Institutionen. Sie werden durch die Gutachten retraumatisiert, wollen auch zu ihrem Recht kommen und da ist es nur ein kleiner Trost, wenn man sich bei einem GdS von 80 oder höher sieht und zum Schluss mit 30 GdS den Saal verlassen muss, weil der/die Gutachter die Gutachten nur unzureichend schreiben, weil das Versorgungsamt und deren Gutachter sich Vermutungen aus ihren Krallen saugen um die Kausalität zu unterbrechen, um dem Opfer Dinge zu unterstellen die so nicht stimmen und weil Opfer auf gute Rechtsanwälte bauen müssen die selbst oftmals keine Verteidigung sind.
Silberlicht
Beiträge: 461
Registriert: Di Jun 30, 2020 9:57 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Silberlicht »

Hallo Katja,
Die Behörde hatte durch ihre Recherchen einen Zeugen gefunden und das nach fast 40 Jahren.
ich freue mich für dich und mit dir, dass der gefunde Zeuge sich erinnern können wollte.

Bei dem Zeugen würde ich mich bedanken wollen, dafür, dass dieser sein/ihr Schweigen gebrochen hat.

Viele Grüé

Silberlicht
Bitte keine Gastbeiträge nichtregistrieter UserInnen in meinem Thread. Danke.
Elayne

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Elayne »

Hallo,

ich schreibe hier zum ersten Mal im Forum und bitte zu verzeihen falls mir bei irgendwas ein Fehler unterläuft.


Im Thread Opferentschädigungsgesetz OEG INFO steht folgender Hinweis:
EMDR oder traumatherapeutische Aspekte-können Euch das Genick brechen!
Kann mir jemand erklären was das genau bedeutet?



Zur mir und warum ich frage:
Ich habe vor 1,5 Monaten einen Antrag auf OEG gestellt, der noch in der Bearbeitung ist.
Ich habe seit über einem Jahr wieder massive psychische Probleme, bin aber bei der Krankenkasse noch bis Juli diesen Jahres in der Wartezeit. Das bedeutet ich erhalte die ganze Zeit keine therapeutische Unterstützung und würde mir wünschen, dass ich wenn ich mal nach OEG anerkannt wäre dann Hilfe erhalten könnte, wenn ich sie benötige.

Jetzt bin ich auf der Warteliste für einen Aufenthalt in einer Traumaklinik, wo dann auch EMDR angeboten würde. Ich halte diesen Aufenthalt in der Klinik und eben Traumatherapie und EMDR für absolut wichtig für mich gerade. Es liest sich aber so, als wenn mir das bezüglich des OEG-Antrags Schwierigkeiten bereiten könnte. Ist das so? Kann mir das jemand genauer erklären?



Ich denke, dass es für mich mit dem Antrag eh sehr schwierig wird. Es handelt sich um den MB in meiner Kindheit durch meinen älteren Bruder. Ich habe dies nie angezeigt, will das auch nicht anzeigen. Ich werde nun aufgefordert Zeugen anzugeben oder Familienmitgliedern/Freunden denen ich das erzählt habe. Ich habe aber mit niemanden aus meiner Familie jemals darüber geredet. Ich erwarte von denen keine Hilfe oder Verständnis, im Gegenteil. Auch habe ich mich viel zu sehr geschämt damals mit Freunden darüber zu reden. Das einzige was ich als "Beweis" vorlegen könnte sind die Berichte von den Klinikaufenthalten, wo ich den MB zumindest erwähnt hatte, aber niemals wirklich besprochen. Ich begann Therapie aber erst mit 27 Jahren, also viele Jahre später.

Nachdem ich mir so einiges hier(und Gerichtsurteile) durchgelesen habe, habe ich wenig Zuversicht, dass ich überhaupt irgendwelche Chancen habe mit dem Antrag durchzukommen. Mir wurde vom Weißen Ring gesagt, dass ich nicht verpflichtet bin in meiner Situation (damals Kind + Täter = Familienangehöriger) den Täter anzeigen zu müssen. Im Schreiben des LVR liest es sich so, dass ich die Beweispflicht habe und mir die Leistungen versagt werden (können), wenn ich die Strafanzeige unterlasse.

Hat jemand Erfahrungen mit den Erfolgsausichten ohne Strafanzeige gegen den Täter und ohne Zeugen ?

LG Elayne
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Elayne, es ist unglaublich schwierig, dir zu antworten, ohne dich komplett zu entmutigen. Man muss einfach realistisch sagen: die Chance, dass dein Antrag abgelehnt wird, ist sehr hoch, wenn es keine Zeugen gibt. Was du auf jeden Fall brauchst, ist einen engagierten (!!!) Anwalt, der sich 1000 prozentig mit dem OEG und der derzeitigen Rechtsprechung auskennt, dafür könnte dir der Weiße Ring eventuell Tipps geben - allerdings garantieren diese Tipps auch nicht, dass sich ein Rechtsanwalt wirklich engagiert, leider. Was du natürlich mithilfe des Anwalts dem Amt anbieten könntest, ist, dass du bereit wärest, ein sogenanntes "Glaubwürdigkeitsgutachten" anfertigen zu lassen - es nennt sich "aussagepsychologische Begutachtung" und unter dem Stichwort findest du sicher auch einige Infos über eine Suchmaschine deines Vertrauens. Ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem EMDR dir negativ ausgelegt werden kann, in der Regel lautet die Empfehlung immer, dass man das während eines Antragsverfahrens nicht machen sollte. Was dir auf jeden Fall klar sein muss, ist, dass die Behörde deinen Antrag ganz sicher nicht bewilligen will (!!!) und sie alles tun werden, dein Anliegen zu torpedieren u.a. indem sie dich zu falschen, unqualifizierten Gutachtern zu schicken, die dir Phantasiediagnosen verpassen, indem sie behaupten, du wärest schon in der Vorgeschichte "psychisch defekt" gewesen (dank was weiß ich was für Gründen), etc. - und dann, nach 2-3 Gutachten sagen sie, dass du selbst das Glaubwürdigkeitsgutachten nicht mehr machen darfst, weil dadurch, dass du schon öfters zur Sache ausgesagt hast, sich die Erinnerungsinhalte verfälschen etc. Man muss den Behörden zugute halten, dass sie darin sehr erfinderisch sind.

Es kann JAHRE dauern, bis es zu einem endgültigen Bescheid kommt, nachdem du Widerspruch eingelegt hast, 1. Instanz, 2. Instanz, etc. - von daher wäre mein Vorgehen momentan, das aussagepsychologische Gutachten jetzt schon zu machen, bzw. darauf zu bestehen. Eventuell hätte das dann Chancen auf Erfolg. Ich wünsch dir sicher alles Gute, aber ich kann auch sagen, dass nichts so brutal, gemein und böswillig gewesen ist, wie das Verhalten der Behörden bei meinem Antrag. Also, lass dich nicht entmutigen, aber sei schlau! (Es gibt von Gudrun Doering-Striening wohl ein Buch über Opferrechte - eventuell macht es Sinn schon vorab bei dem Anwalt deiner Wahl nachzufragen, ob er es kennt - und auch dieses Buch sollte er vom Inhalt her kennen: Gabriele Jansen: Zeuge und Aussagepsychologie - wenn er beide kennt, hat er echt Ahnung :-)
Elayne

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Elayne »

Vielen Dank für Deine Antwort liebe Meli!
Auch für den Tipp mit den (Opferrecht) Büchern. Ich werde den Anwalt drauf ansprechen, wenn es soweit ist.



Ich habe es nicht geschafft alle 95 Seiten von diesem Thread zu lesen, aber dass es sehr anstrengend und langwierig mit diesem Antrag werden kann, den Eindruck hatte ich schon gewonnen.

Dass der Behörde Kostenminimierung wichtiger ist als jetzt der menschliche Aspekt, das verwundert mich noch nicht. So arbeiten Behörden leider. Dass jetzt extra unqualifizierte Gutachter herangezogen werden, fände ich krass. Ich dachte immer solche Gutachter müssten unabhängig und eben per se qualifiziert sein.
Ich dachte auch es wäre ihre Aufgabe unvoreingenommen zu sein. Jetzt hab ich aber folgende Beschreibung zur Methodik bei Glaubwürdigkeitsgutachten im Netz gefunden:
Das entscheidende Grundprinzip besteht in der Nullhypothese. Danach soll der Gutachter so lange in seiner Prüfung davon ausgehen, dass eine Aussage unwahr ist, bis diese Hypothese mit den Fakten nicht mehr vereinbar ist.
Das erklärt dann auch schon so einiges. Es wird also grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Begutachtete lügt und er/sie muss quasi das Gegenteil beweisen.



Ich bin wirklich am Hadern, ob ich das durchziehen soll.
Hab Angst, dass meine Schwerbehinderung ( GdB 60 % ) runtergestuft werden könnte. Habe ich das richtig verstanden, das sowas passieren kann je nachdem zu welchem Schluss der Gutachter kommt?

Ich vermute irgendwie auch, dass der „psychische Defekt“ mit anderen Ursachen begründet werden wird. Tatsächlich gab es halt insgesamt schwierige familiäre Bedingungen und auch andere traumatische Erfahrungen unabhängig vom MB, davor und danach.
Wahrscheinlich macht auch die Diagnose Borderline Probleme. Habe hier gelesen, dass man damit auch schlechte Karten hat, da ja mit genetische Veranlagung. Ich habe jetzt kürzlich die Diagnose PTBS erhalten und vermute, dass das vielleicht hilfreich sein könnte um zumindest ein Trauma als Ursache der psychischen Erkrankung zu vermuten und nicht die Genetik.

Also es wäre wohl ein Wunder, wenn ich da gut durchkommen würde ohne Zeugen, Gerichtsurteil etc. Leider glaube ich nicht an Wunder.
Es ist gerade nicht die beste Zeit für mich sich dem allen auszusetzen, auch (noch) ohne therapeutische Unterstützung. Ich werd jetzt erstmal step by step gehen und dann weiter entscheiden ob ich mir das antue…
Eigentlich bin ich jemand, der seine Sachen durchkämpft. Wenn jetzt aber jahrelanges kräftezehrendes Ringen zu nichts führt, dann wäre das schon sehr bitter... Aber hier kann ja leider auch niemand orakeln was wird... verflixt...
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Ja, bei mir ist das passiert, dass die Schwerbehinderung runtergestuft wurde. Bin im Widerspruch, seit 1 Jahr und 3 Monaten, Ende noch nicht in Sicht. Was deinen Antrag angeht, es kann ja auch gut gehen, ne? Wenn das Amt dir das Glaubwürdigkeitsgutachten gewährt, und das gut für dich ausfällt... man muss sich halt gut balancieren, auch im Hier und Jetzt gute Erlebnisse haben, Freunde, Dinge, die einen erden... gib nicht zu schnell auf - nur, sei halt vorbereitet darauf, dass es schwierig werden kann.

Alles Gute!
Meli
Shadowgirl76

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Shadowgirl76 »

Ja genau das selbe wie meli schreibt ist mir passiert :evil:
Mir wurde die ptbs anerkannt aber nicht die Depressionen wegen angeblicher Persönlichkeitsstörung.. finde ich furchtbar. Keine Ahnung ob ich klagen soll. Der Widerspruch wurde abgelehnt 😢weiß jemand ob ich erstmal alles andere ausrechnen lassen kann so den bsa und die evtl. Ausgleichsrente und irgendwann wenn ich wieder Kraft habe zum weiterkämpfen. Die Diagnose richtig stellen kann?
Liebe Grüße Shadowgirl76
Gast_Wolke

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast_Wolke »

Hallo
zur Info.
das OEG ist reformiert. das neue gesetz gilt ab ab 1.1.2014.
dann soll man angeblich weniger Beweislast haben. als jemand mit Sex mb wird es angeblich viel leichter Geld zu kriegen.
auch Therapie über das Kontingent hinaus ist ausdrücklich vorgesehen.

abwarten ob es 2024 kommt. wurd wohl schon öfter verschoben und wieviel besser es dann ist. bin skeptisch habe es aber bereits überflogen. hab aber keinen Vergleich zum jetzt geltenden OEG.

könnt das neue Gesetz sowie weitere Infos googeln. mehr weiss ich auch nicht. würde jedenfalls jedem raten bis 2024 zu warten mit einem Antrag. denn wenn man jetzt stellt gilt halt das jetzt geltende Gesetz. also das sagte eine Freundin bzw ihre Anwältin.

alles gute
wolke
Wolke

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Wolke »

ich meine natürlich im ersten Satz 2024
Frage

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Frage »

Kann man gegen die Behörden Willkür irgendwas machen, damit Unterlagen bei Behörde am Tatort bearbeitet werden und nicht nach Jahren einfach an die Behörden am Wohnort weitergeleitet werden? Fühlt sich an wie Verletzung des Datenschutzes beim OEG.
Antworten