OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
Bruni5

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Bruni5 »

Hallo Lilie,

ja das stimmt genau was Du sagst. Auch ich bin mittlerweile am Ende meiner Kraft , das ganze Gekämpfe und die Erniedrigungen zermürben unglaublich. Ich hoffe das mir zumindest überhaupt eine Schädigungsfolge zugesprochen wird und nicht dauernd so hahnebüchener Zeugs wie Millieuschaden , schwere Lebensumstände oder ähnliches untergeschoben wird. Ich denke doch die meisten hier haben ein eher schweres Leben und ich sehe die Hauptursache davon als Folge der SmB Taten. Wären wir behütet und beschützt aufgewachsen hätte unser Leben ganz anders ausgesehen. Ich verstehe nicht wie die denken können das nur Menschen mit einem schönen einfachen Leben einen Schaden haben können wenn ihnen mal was passiert.Zumal ich auch denke das es keinen Menschen auf dieser Erde gibt der nicht zwischendurch mal auch nicht so einfache Zeiten durchlebt. Die Schäden dann auf diesen Punkt zu fixieren und das man vielleicht da mal was schwieriges hatte und dort mal nicht so gutes ....Hm . Nicht gerecht und definitiv verwerflich vom Versorgungsamt diese Vorgehensweise.

Lg Bruni
Anderl02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Anderl02 »

Hallo Lilie,

da gebe ich Dir Recht, die Verantwortliche bauen auf Zeit, weil die genau wissen das die Antragssteller ihrgendwann zermürbt aufgeben, wenn dann ein Gutachter eine Gutachterin einen bestimmten GdS sagen wir mal einen GdS von 80 festsetzen dann geht die Behörde in die nächste Instanz weil sie die Meinung vertritt das ein GdS von 30 völlkig ausreichend sei bzw. ist dabei hst die Behörde das Gutachten in Auftrag gegeben aber sich dan daran halten nein das wollen die dann doch nicht.

Ein derartiges Verhalten ist unter aller Würde.
Anderl02

Re:

Beitrag von Anderl02 »

dem kann ich mich nur Anschliesen, du hast auch die Möglichkeit falls die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs verstricghen sein sollt einen s.g. 44 er (§ 44 SGB X)Antrag zu stellen das ist ein Überprüfungsantrag, anhand diesem wird die Entscheidung der Behörde überprüft,
acinos hat geschrieben: Do Feb 22, 2007 6:04 pm @Mellie,
dringend rechtliche Schritte dagegen unternehmen!!!
Dringend RW einschalten!!!!

Deine Unterlagen vom Weissen Ring prüfen lassen-dann über Prozeßkostenhilfe Dein RECHT einklagen!!!!

Die Versorgungsämter klatschen heutzutage sehr oft die Ansprüche ab-die machen es sich zu einfach :twisted:
Ist doch klar-die wollen nicht zahlen :twisted: (das ist realer Opferschutz :twisted: )und hoffen darauf,dass du resignierst !

Nimm Kontakt zu WIWA oder ähnlichen Gruppen auf-lege sofort Widerspruch ein!!! :!: :!: :!: :!:

Und schau dir hier in der Info-die verlinkten Beiträge dringend an :!: ich bin in der 2. Instanz inzwischen,gegen ein VA !!!! :!:

LG
acinos
suse.suse.suse

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von suse.suse.suse »

Danke, für alle die das geplante OEG Gesetz nach lesen wollen:
https://www.hilferuf.de/forum/gewalt/26 ... all-2.html
Danke
Anderl02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Anderl02 »

Das die Herrschaften nicht gerecht handeln das dürfte uns doch bereits bekannt sein, da hat man oder Frau es gerade geschaft einen "angemssenen" zu erhalten dann muss man noch darum bangen das einem dieser wieder aberkannt wird, dadurch erhält die Behörde durch die Hintertür die Möglichkeit den zuerkannten GdS im Nachhinein abzusenken.
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

und das alles wird verkauft als eine "Reform" und von wegen "wir tun was für die Opfer" :-(
Anderl02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Anderl02 »

Meli-2006 hat geschrieben: Mo Okt 07, 2019 12:46 pm und das alles wird verkauft als eine "Reform" und von wegen "wir tun was für die Opfer" :-(
@Melli 2006, ja die tun etwas für die Opfer die sorgen dafür das ein Opfer so schwer wie Möglich zu seinem Recht kommt, wenn es dann sein Recht bekommen hat dann wird alles daran gesetzt das euin GdS der vom Gutachter vorgeschlagen wurde nicht in der Höhe gewährt wird sondern einer der bei ca. 30 und somit die Behörde weniger zahlen muss, und jetztt noch eine "Reform" des OEG da kann man sich doch nur Fragen wer diesen Unsinn verbockt hat.
Anderl02

Re:

Beitrag von Anderl02 »

Kleiner Engel hat geschrieben: So Feb 04, 2007 2:35 am Hat einer von euch eine Ahnung ob man Ansprüche auch rückwirkend geltend machen kann? Oder zählt alles erst ab dem Datum der Antragstellung?

@kleiner Engel ja wenn man unverschuldet an der geltendmachung seiner Rechte / Ansprüche gehindert war.

Kleiner Engel
Meli-2006
Beiträge: 375
Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Meli-2006 »

Anderl, sehr schön formuliert!
Lilie

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Lilie »

Hallo Anderl02,
bis zu vier Jahre rückwirkend, vor Antragstellung (mit Zinsen 4%), gewährt. Das was "Engel" geschrieben hat, ist folgend richtig.

Schau mal unter Google .....
Mit Anwalt rückwirkende Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz durchsetzen!


LG
Lilie
Anderl02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Anderl02 »

Lilie hat geschrieben: Di Okt 08, 2019 2:03 pm Hallo Anderl02,
bis zu vier Jahre rückwirkend, vor Antragstellung (mit Zinsen 4%), gewährt. Das was "Engel" geschrieben hat, ist folgend richtig.

Schau mal unter Google .....
Mit Anwalt rückwirkende Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz durchsetzen!


LG
Lilie
Hallo Lilie: ich bin immer noch vor dem hiesigen Sozialgericht zum zweiten mal in erster Instanz mit dem zuständigen Bundesland dergestalt einer Behörde. Leistungen kann man sogar wenn die Schädigungsfolge einen GdS von wenigstens 50 ausmacht besteht sogar die Möglichkeit ab Eintritt der Schädigung sprich ab dem Zeitpunkt der Tat Ansprüche geltend zu machen, wenn man unverschuldet an der Beantragung der Leistungen gehindert war.
Lilie

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Lilie »

Hallo Anderl02,
das ist richtig, aber rückwirkend ab Antragstellung, maximal vier Jahre - Geldleistungen/Renten, ansonsten wären wir ja alle später Millionäre :wink: und das möchte das Versorgungsamt noch viel weniger. :lol:

Dann hoffe ich mal für dich das es mal langsam zum Abschluss kommt. Bist du wenigstens schon anerkannt oder geht es um die Höherstellung des GdS ?

LG
Lilie
Anderl02

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Anderl02 »

Lilie hat geschrieben: Mi Okt 09, 2019 11:44 am Hallo Anderl02,
das ist richtig, aber rückwirkend ab Antragstellung, maximal vier Jahre - Geldleistungen/Renten, ansonsten wären wir ja alle später Millionäre :wink: und das möchte das Versorgungsamt noch viel weniger. :lol:

Dann hoffe ich mal für dich das es mal langsam zum Abschluss kommt. Bist du wenigstens schon anerkannt oder geht es um die Höherstellung des GdS ?

LG
Lilie
Hallo Lilie: Weder bin ich Anerkannt noch habe ich einen GdS, weil die zuständige Behörde von mir etwas verlangt was diese selbst nicht beibringen kannundicht die Beweisführenden Unterlagen nicht bekomme, die Behörde hat von mir genannte Zeugen nicht ermittelt sondern gleich ein Glaubhaftigkeit Gutachten in Auftrag gegeben das Gutachten ging erwartungsgemäss zu Gunsten der Beklagten aus, im Gutachten standen wurden Wahrheitswidrige Behauptungen aufgestellt, gegen diese muss ich jetzt erneut vorgehen (ich habe der Beklagten untersagt das von Ihr in Auftrag gegeben Gutachten zu nutzen) da das Gutachten mit Fehlern durchsetzt ist.
Lilie

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Lilie »

Hallo Anderl02,
das hört sich ja alles mies an, erbärmlich für das Amt und den beauftragten Gutachter, der sicherlich noch vom Amt in Auftrag gegeben wurde. Du kämpfst ein Jahrzehnt und wurdest bis Dato noch nicht mal anerkannt, da gehört schon einiges zu. Quasi stehst du ja noch mitten drin. Es müssen objektive Gutachter her bzw. mindestens einen, der fest hinter dir steht, der dir einen entsprechenden GdS erteilt. Da kann man nur hoffen, dass der Wert gerecht auf dein Krankheitsbild ausfallen mag. Wie schon mal erwähnt, nicht immer wird das Amt den vorgeschlagenen GdS auch befolgen, selbst nach einem Urteil nicht. Es geht meistens immer in die höhere Instanz. Ja, das ist ein Spiessrutenlauf sondergleichen. Und wenn du ausser deine psychischen Erkrankungen auch noch deine körperliche Erkrankungen mit anerkannt haben möchtest, so wirst du mit aller Höchstwahrscheinlichkeit alle drei Instanzen durchlaufen müssen.

Es ist sooooooo traurig !
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