OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
bertas

OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von bertas »

Moderatorenteam hat geschrieben:Hier ist der Informationslink dazu:

http://forum.wildwasser.de/viewtopic.php?t=25018
wünschen euch alle kraft der welt-
habt ihr schon mal bei huber und dem Arne Hoffman nachgefragt, ob die was wissen oder emdria?
lg BERTAS
Haselmaus

Beitrag von Haselmaus »

Danke, für die Info !
Das noch nicht wußte- aber gut finde, daß das möglich ist!
Kleiner Engel

Beitrag von Kleiner Engel »

Hat einer von euch eine Ahnung ob man Ansprüche auch rückwirkend geltend machen kann? Oder zählt alles erst ab dem Datum der Antragstellung?

Kleiner Engel
acinos

Beitrag von acinos »

Hallo kleiner Engel !
Ansprüche gelten grundsätzlich ab OEG- ANTRAGSTELLUNG

Bin mir aber nicht sicher,wie das ist-wenn z.b. ein Strafverfahren erfolgreich war(wie bei @haselmaus)-dann erst zig Jahre später OEG-Antrag gestellt wurde !

Ob dann immer noch gilt-erst ab Antragstellung ???-oder ob dann Ansprüche ab dem gewonnenen Strafprozeß geltend gemacht werden können !

Das musst du selber recherchieren!

Genauso musst du das entsprechend deines Heimatlandes recherchieren.

Hier ist Deutsches Sozialrecht gepostet-nicht österreichisches-es sei denn Tatort ist in Deutschland gewesen-dann ist das VA des zuständigen deutschen Tat-Wohnortes zuständig !


acinos
Kleiner Engel

Beitrag von Kleiner Engel »

Ist mir schon klar, dass in Deutschland stellen muss. Wohne ja noch nicht so lange in Österreich. Wüsste auch gar nicht ob es hier was gleichwertiges überhaupt gibt.

Ermittlungsverfahren läuft bei mir noch, da wäre der Termin der Antragstellung dann doch der frühere Zeitpunkt. Na mal sehen, sollte ich mich also beeilen, wenn ich nicht auf meinen ganzen Therapiekosten sitzen bleiben will.

Danke erstmal.

Kleiner Engel
Shinigami

Beitrag von Shinigami »

Ich wollt mal was zu diesem Opferentschädigungsgesetz sagen:
Ist ja ganz nett das es das gibt , aber was bringt uns das ?
Was wollen sie uns denn schon geben bzw nehmen? Die verlorene Kindheit ,all die schmerzen, die Angst, die Gefühle, die Erinnerungen oder die jungfräuligkeit?
All diese Dinge kann man nicht wieder gut machen, in keiner weise dieser Welt.
Das Geschehende hat uns für unser ganzes Leben geprägt.

Selbst wenn die Täter hinter Gittern sitzen, bringt uns dies kaum erleichterung. Nur der Abstand und das nicht wieder sehen gibt uns für einige Zeit die Kraft das ganze durchzustehen. Doch die Angst sitzt uns weiter hin im Nacken die Peiniger wieder zu sehn, denn wer weiß was sie machen wenn sie wieder da sind und vor allem mit wem.

Mfg
S&A
acinos

Beitrag von acinos »

Hallo shinigami,
ist ja gut und schön was du über das OEG denkst.

In diesem Thread aber deplaziert!
Dann stelle das Thema zur Diskussion-ist mir auch egal !

Dieser Thread ist eine INFO nichts anderes !

und wem das OEG nicht passt-der soll es gefälligst bleiben lassen!
Der soll die Anträge oder diese Info als Clopapier benutzen!

Das muss jeder für sich selbst wissen !

Mfg
acinos
Schattentanz

Beitrag von Schattentanz »

@iShinigami
selbstverständlich kann geld ncihts wieder gut machen.

aber es kann dafür sorgen dass man nciht ZUSÄTZLICH zu allem was man durch den MB zerstört bekommen hat auch noch auf Schulden sitzt, keine Thera mehr bezahlen kann usw.

und das finde ich durchaus wichtig.

jeder muss seinen weg alleine gehen und verarbeiten, und kein gesetzt und keine "wiedergutmachung" durch den täter kann jemals etwas daran ändern. Aber manchmal, an der armutsgrenze nämlich, kann geld durchaus doch einen grossen Unterschied in Lebensqualität ausmachen, auch als Opfer.

ich denke wir sprechen hier nicht von millionärinnen die sich oeg erkämpfen sondern von einfach menschen, die durch ihren MB zT arbeitsunfähig usw sind, und das geld ebenso wie die thera bitter nötig haben.

lieben gruss
julia
Shinigami

Entschuldige bitte

Beitrag von Shinigami »

@acinos

Entschuldige bitte wir wollten niemanden verärgern!
Natürlich sind wir nicht gegen das OEG, wirklich nicht, aber wir haben nur OEG gelesen und es nur durch den namen allein kam in uns so eine wut hoch. Entschuldige das wie dies in diesem Info teil rausgelassen haben!


@Schattentanz

Danke für die liebe zusammenfassung!

Mfg

S&A
acinos

Beitrag von acinos »

Shinigami,
ist schon in Ordnung :P ,ich war deshalb ein wenig genervt,weil dieser Thread eine reine Info bleiben sollte :!: für alle-die das OEG in Anspruch nehmen wollen.

Eure Wut kann ich nachvollziehen.

Meine Wut läßt mich aber meinen eigenen Kampf durchhalten ,um meine Ansprüche irgendwie geltend zu machen- seit fast 6 Jahren. :!: :!:

Und für mich :!: wird es eine Genugtuung sein-wenn einem meiner tragenden Täter,hoffentlich bald das Lachen vergeht !-indem er vom VA regresspflichtig gemacht wird :!: und somit indirekt für meine heutigen Schwierigkeiten,incl. Arbeitsunfähigkeit zur Verantwortung gezogen wird.

Ich werde sehen ob ich in der 2. Instanz dies erreichen kann ! :!:

@Schattentanz :oops: ,ich danke Dir-dass du mir die "spitze" Bemerkung etwas abgemildert hast-mit Deiner Zusammenfassung ! :!: :!:

Diese Info sollte weiterhin eine Info bleiben-für jeden,für den auf strafrechtlicher Ebene keine Möglichkeiten mehr bestehen.

acinos
Dini84

Beitrag von Dini84 »

Hab dazu mal kurz ne Frage, also, könnte man so einen Antrag auch stellen, wenn der Missbrauch schon ewig zurück liegt?
(Damals war ich 6 und heute bin ich 22.)
Außerdem steht ja drin, dass man eigentlich nur Anspruch drauf hat, wenn man unverzüglich Anzeige erstattet hat und zur Aufklärung der Straftat und Verfolgung des Täters beigetragen hat. Allerdings muss man dazu sagen, ich war 6 und man kann ja nicht von mir verlangen, dass ich mal so eben zur Polizei gehe und sage: "Hey, Leute, meine Mutter glaubt mir zwar nicht, aber ich bin sexuell missbraucht worden."
Weiß da jemand was.

Liebe Grüße, Dini
Schattentanz

Beitrag von Schattentanz »

Ja du kannst den Antrag auch viel Später stellen.
Verjährung für MB im Kindesalter "zählt" erst ab dem 18ten Lebensjahr, also hast du selbst für "normale" Anzeige noch zeit bis zu dienem 28ten Lebensjahr!

alles liebe
julia
mellie

widerspruch

Beitrag von mellie »

hallo zusammen!

ich such mich schon seit längerem quer durchs internet und finde dennoch nicht die richtige antwort. außerdem fühle ich mich ziemlich mies, bei dem, was ich jetzt als post bekommen habe vom versorgungsamt.
sie haben meinen antrag auf opferentschädigung abgelehnt, weil nicht ausreichend festgestellt werden kann, ob die seelischen schäden durch die tat entstanden sind.
hey, wodurch denn sonst?
außerdem sei ich meiner beweispflicht nicht nachgekommen.
bitte? glaubwürdigkeitsgutachten und gerichtsurteil reichen nicht? was wollen die denn noch haben?

fühl mich wiedermal alleingelassen. bin so traurig und enttäuscht und wütend und entsetzt über diese menschen, die hinter ihren schreibtischen sitzen.. einfach sowas entscheiden zu wollen..

ich hör jetzt besser auf zu schreiben...

weiß jemand rat? würde mich sehr freuen.

mellie

p.s.: ich hoffe, dass ich durch meinen beitrag niemanden hier nerve. wenn doch, möchte ich mich schonmal dafür entschuldigen. ich weiß einfach nicht, was ich noch machen soll....
acinos

Beitrag von acinos »

@Mellie,
dringend rechtliche Schritte dagegen unternehmen!!!
Dringend RW einschalten!!!!

Deine Unterlagen vom Weissen Ring prüfen lassen-dann über Prozeßkostenhilfe Dein RECHT einklagen!!!!

Die Versorgungsämter klatschen heutzutage sehr oft die Ansprüche ab-die machen es sich zu einfach :twisted:
Ist doch klar-die wollen nicht zahlen :twisted: (das ist realer Opferschutz :twisted: )und hoffen darauf,dass du resignierst !

Nimm Kontakt zu WIWA oder ähnlichen Gruppen auf-lege sofort Widerspruch ein!!! :!: :!: :!: :!:

Und schau dir hier in der Info-die verlinkten Beiträge dringend an :!: ich bin in der 2. Instanz inzwischen,gegen ein VA !!!! :!:

LG
acinos
mellie

Beitrag von mellie »

vielen dank für deine schnelle antwort, acinos!

den widerspruch habe ich bereits geschrieben und es grad noch rechtzeitig geschafft, ihn abzusenden. mir gings nach dem bescheid so schlecht,..

aber jetzt wieder anwalt, wieder gericht.. :shock:

von der anzeige bis zur verhandlung hat es bei mir fast 5 jahre gedauert. *tränenwegwisch* in der zeit war ich mehrmals in kliniken untergebracht, brauchte unmengen an medikamenten und meine familie ist zerbrochen.
ich weiß einfach nicht, ob ich so eine kraft zum kämpfen noch einmal aufbringen kann. *malganzleisesag*

liebe grüße an euch alle,
mellie
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