OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

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Meli-2006
Beiträge: 375
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Beitrag von Meli-2006 »

Dass es jetzt vermehrt Bücher darüber gibt - von dem Sachsse ja auch - lässt mich etwas zynisch sein... da verdienen jetzt Leute Geld damit, dass andere Leute leiden... aber, ich glaub, ich sehe das nicht richtig!

LG
Meli
acinos

Beitrag von acinos »

@Meli2006,
dreh es mal positiv um!

Ich persönlich bin froh-dass es für alle Berufsgruppen Fachliteratur gibt-die das Thema SMB aufgreifen und dort für die beteiligten Juristen und Psychologen etc. aufgezeigt wird-wie die jeweilige Berufsgruppe "tickt"-von ihrer Grundausbildung her.

Ich verstehe es eher als gegenseitige Unterstützung und nicht als Kommerz.

Im übrigen hasse ich persönlich das Wort "leiden/Leiden"-irgendwie sehe ich da innerlich feuermelderrot :oops:
Ich identifiziere mich damit nicht :!: -spüre,registriere zwar deutlich die Folgeschäden und Einschränkungen in meinem Leben-aber ich versuche das Beste daraus zu machen.

Und dass die Folgeschäden jemand anderes verursacht hat-dazu den kausalen Zusammenhang herzustellen,diejenigen zur Verantwortung zu ziehen,der a.G. ihrer, an mir begangenen Straftaten, diese Folgeschäden verursacht haben-
Das hilft mir,die bittere Pille zu schlucken-nämlich,dass spekulativ gesagt,-mein Leben mit Sicherheit anders verlaufen wäre-als es jetzt der Fall ist,abgesehen von der wirtschaftlichen Situation in der BRD.

Ich betone-dass ich meine speziell innerfamiliären Täter (incl. meiner gewaltbereiten-ausübenden Mutter!) nicht für alles,was negativ gelaufen ist in meinem Leben verantwortlich mache-so klar differenziert und reflektiert bin ich-aber sie haben die Grundlagen dazu gelegt!

Umso mehr bedarf es der Kooperation,Information und Aufklärung aller beteiligten Berufsgruppen untereinander,die in Rechtsverfahren (egal. ob sozialrechtlich/strafrechtlich )involviert sind !

LG
acinos
Meli-2006
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Beitrag von Meli-2006 »

Danke für deine Antwort, Acinos...

ich hatte es ja im Gefühl, dass meine Konnotation vielleicht nicht richtig ist... :-)

Liebe Grüße
Meli
acinos

Beitrag von acinos »

Sag ich doch Meli2006 :P
und somit sind wir in Bezug auf OEG wieder einer Erkenntnis näher -

OEG ist doch eigentlich was feines! 8)

Die VA`s legen sich die Sachverhalte der Geschädigten so zurecht-damit sie Kosten einsparen können: :idea:
Und wir Geschädigten bekommen durch die jahrelangen OEG Prozesse ein kostenloses Fulltime Studium in Psychologie,Medizin und Jura . :?
zusätzlich erweitern wir noch unseren Philosophischen Horizont 8)

LG
acinos
Meli-2006
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Beitrag von Meli-2006 »

Liebe Acinos,

jetzt hast du mir doch echt einen wunderbaren Schmunzler beschert:-)))

Ich muss noch immer lachen, das ist zu köstlich!!!:-)

Liebe Grüße
Meli
Bazille

Einige Fragen.....

Beitrag von Bazille »

Moin!
Ich häng mich mal hier ran, der Thread ist zwar schon alt, aber hier passt es....

Erstmal wollte ich fragen, wie das beim OEG-Antrag läuft, ich muss ja "Beweise" erbringen - heißt das, ich sollte da schon alles, was zu dem Zeitpunkt an ärztlichen Gutachten und Stellungnahmen vorhanden ist, mit beifügen oder eher abwarten bis die was anfordern? Fordern die beim ersten Antrag überhaupt was von allein an oder lehnen die dann eher ab???

Und die nächste Sache wäre, es gibt ja dieses tolle Urteil in Niedersachsen, dass eigentlich für alle Bundesländer verpflichtend wäre(?) was aber in NRW nicht so klappt.... Wird das denn zumindest in Niedersachsen direkt von den Versorgungsämtern beachtet, oder muss man auch hier erst klagen?

Und weiß jemand, wie das mit der Kostenübernahme läuft wenn man privat versichert ist? Ich bin nämlich privat vesichert, und meine Versicherung hat zwar keine Höchstgrenze was sie an Therastunden bezahlt, allerdings muss ich inwzischen 30% selbst bezahlen - würde das Versorgungsamt das dann übernehmen?

Und wie ist das mit den Gutachten, wer bezahlt die? Und vor allem, wer bezahlt sie, wnn ich verliere???

Irgendwie zweifle ich immer noch daran, das machen zu wollen... *seufz*
acinos unl.

Beitrag von acinos unl. »

hallo Bazille-
sicher wartest du schon lange auf Rückmeldung.
Anscheinend will mich mal keiner entlasten :!: -hab selbst gerade genug um die Ohren :? und die Moderatoren auch! :!:

-wenigstens mit dem Hinweis auf die OEG Info :!:
-in der auch ein Link zum OEG Antrag steht-so dass du sehen kannst-was dort alles auszufüllen ist!,um dir selbst ein Bild zu machen-was alles erforderlich ist!

http://forum.wildwasser.de/viewtopic.php?t=25018

(Falls andere fragen für dich noch zu anderen Themen relevant sind-findest du einiges in der INFO-LEISTE!)

Ich kann dir nur empfehlen alles was Du an ärztlichen Unterlagen hast und noch anfordern kannst,sofort mit einzureichen
Genauso wichtig die Sachverhalte zu schildern,wie bei einer Anzeige-detaill genau +sachlich!
Falls es irgendwelche Zeugen gibt-auch die zu benennen.

Du als Antragstellerin hast eine Mitwirkungsverpflichtung!

Allerdings vergessen die VA`s oft,dass auch sie eine Verpflichtung haben :twisted: Amtsermittlungsmaxime :!:

Was dieses Urteil vom LSG Niedersachsen 2006! anbelangt kann ich es persönlich noch nicht beurteilen
Möglicherweise kommen da erst jetzt langsam Zusatzurteile-und somit die Bestätigung,dass dieses von anderen Bundesländern anerkannt wird!
Revision wurde bei diesem Urteil nicht zugelassen-ergo bestitzt es Gültigkeit!

Bzgl. PTSD-gibt es jetzt einige neue Urteile.
Auch dazu habe ich in die OEG Info einiges an links eingestellt-so dass sich jeder selbst zu seinem eigenen Fall informieren kann-auch über die neuesten Gerichtsurteile!

Was deine Privatkrankenversicherung anbelangt-stelle diese Frage möglicherweise in dieses Rechtsforum,was auch in der OEG Info ist-oder gezielt nochmals hier in einen eigenen Thread.
Vielleicht äußern sich ja privatversicherte user/innen zu Deinem Thema.
:!: :!: :!: :!:

Oftmals wird ein Glaubwürdigkeitsgutachten vom Gericht selbst angeordnet :!: oder auch über das zuständige VA!
Diese tragen dann auch die Kosten,weil sie den Auftrag dazu erteilt haben!

Übrigens,soweit ich informiert bin-übernimmt eine Rechtsschutzversicherung keine OEG Fälle.
Falls es zum Prozess kommt-ggf alles über Prozesskostenhilfe dann möglich!
Informiere dich bitte zusätzlich fachlich über einen RW und den Weissen Ring oder eine Anlaufstelle wie z.B. WIWA in Deiner Nähe!

seufz--- :cry:
<-----sich jetzt wieder auf ihre eigenen Belange konzentriert

MFG
acinos
Bazille

Beitrag von Bazille »

Hey, dankeschön für deine lange Antwort! :)

Die OEG-Info hab ich schon entdeckt, allerdings erst nachdem ich mir die meisten Inhalte auch schon über google erschlossen hatte.... Darüber bin ich überhaupt hier auf dieses Forum gestossen! :wink: Bei der Gelegenheit wollt ich mich mal bei dir und allen anderen, die Infos dazu mitsammeln, bedanken... Das ist echt superpraktisch, das alles hier zu finden. Google selbst durchwühlen ist da leider ne ziemlich langwierige Sache.
Und einfach so zum Weißen Ring zu traben und da wen suchen der Ahnung hat - das hieße ja jemanden im rl um Hilfe bitten! *hust* :roll:

Das niedesächsische Urteil finde ich besonders interessant, weil ich den Antrag eben in Niedersachsen stellen müsste... Das LSG müsste sich also daran halten... Die Frage ist halt nur, inwieweit das den Ämtern bekannt ist. Zumindest mit dem Sozialamt in meiner Stadt hab ich da keine guten Erfahrungen gemacht und daher zweifle ich irgendwie ein wenig daran, dass ein OEG-Antrag ohne Klage überhaupt funktionieren kann. :(

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich eh nicht, aber Prozesskostenhilfe würde bei mir wohl in Frage kommen... Werde danach konkret nochmal googlen. Da hab ich überhaupt keinen Plan, was die übernehmen könnten und was nicht, denn grundsätzlich bräuchte man ja beim Sozialgericht keinen Anwalt.... Obwohls wohl besser ist.
acinos

Beitrag von acinos »

Hallo @bazille
Hey, dankeschön für deine lange Antwort! :)
Danke! für das Danke sagen :!:
Und einfach so zum Weißen Ring zu traben und da wen suchen der Ahnung hat - das hieße ja jemanden im rl um Hilfe bitten! *hust* :roll:
Und was machst Du hier 8)
WIWA-Forum ist nicht das rl ?+ um Hilfe bitten ??? 8) :P :P :P :P Uhhhh WIWA---- das ist rl pur :!: :P
Das niedesächsische Urteil finde ich besonders interessant, weil ich den Antrag eben in Niedersachsen stellen müsste... Das LSG müsste sich also daran halten... Die Frage ist halt nur, inwieweit das den Ämtern bekannt ist. Zumindest mit dem Sozialamt in meiner Stadt hab ich da keine guten Erfahrungen gemacht und daher zweifle ich irgendwie ein wenig daran, dass ein OEG-Antrag ohne Klage überhaupt funktionieren kann
.

Dieses Urteil ist allen Ämtern bekannt-aber da es hier um leere Kassen geht :roll: ist es eben manchmal diversen VA`s plötzlich nicht merh bekannt 8)

Achtung nicht Sozialamt-Versorgungsamt @ Bazille!
Wer weiß-vielleicht kommst du ja ohne Klage durch-auch das soll es geben! :!:
... Werde danach konkret nochmal googlen. Da hab ich überhaupt keinen Plan, was die übernehmen könnten und was nicht, denn grundsätzlich bräuchte man ja beim Sozialgericht keinen Anwalt.... Obwohls wohl besser ist.
Stell erst mal den Antrag @bazille-kalkuliere zunächst mal einen ablehnenden Bescheid ein-und dann kannst du immer noch einen Anwalt einschalten!
Ich würde es trotzdem nicht unbedingt empfehlen-diesen Weg ohne Anwalt zu gehen.längerfristig gesehen.
Es sei denn du selbst hast eine juristische Vorbildung oder kennst jemanden,der diese hat!

Gib hier mal Bescheid-wenn du den Startschuss gibst :wink:

LG
acinos
Bazille

Beitrag von Bazille »

Na jaaa, das hier ist schriftlich.... Hier steht mir niemand direkt gegenüber.... Und ich frage auch niemanden direkt, sondern frage die Allgemeinheit.... Ist schon irgendwie was anderes - für mich jedenfalls! :wink: Aber wenn ich die Sache mit dem OEG dann angehe, werde ich das mit Sicherheit mit ner Beratungstelle der ein oder anderen Sorte durchziehen (WiWa gibts hier nicht, aber andere...)

Ich weiß, dass das Sozi nicht das Versorgungsamt ist.... aber mit dem Sozi hab ich hier schon einige schlechte Erfahrungen (zum Glück nicht in meiner Sache) gemacht und traue daher Ämtern im Allgemeinen nicht mehr so über den Weg.

Eine gewisse Vorbildung in Sachen Sozialgerichtsverfahren ist bei mir durchaus vorhanden, aber wenns dabei um diese Sache geht, will ich das wirklich nicht allein machen.

Mein Startschuss wird wohl noch ne Weile warten müssen - ab nächstem Monat mach ich ne stat. Thera, das wird dann erst danach (oder viellicht von dort aus?) laufen.
Meli-2006
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Registriert: Do Nov 23, 2006 5:52 pm

Beitrag von Meli-2006 »

Ein Tipp: Achte darauf, dass die in der stationären Therapie einen vernünftigen Abschlussbericht schreiben, denn den wird das Versorgungsamt als erstes anfordern... sprich mit den Theras darüber vorher, weil... da erlebt man die manchmal Überraschungen, die verwechseln Zeiten, Daten, vergessen Dinge, etc. - das ist dann eher nicht so förderlich...

Und ich würde auch raten, zwar nicht blauäugig vorzugehen, aber doch den Ämtern zumindest ansatzweise zuzusprechen, dass es ja eventuell auch sein könnte, dass sie tatsächlich im Sinne der Opfer zu handeln gewillt sind...

könnte ja sein:-)

LG
Meli
LuziFair

Frage zu OEG und EU-Rente

Beitrag von LuziFair »

Hallo, ich brauche mal einen Rat.
Bekomme seit 2000 eine Entschädigung nach dem OEG, aufgrund PTBS 30% erwerbsgemindert. Habe jahrelang alles erfolgreich verdrängt, wurde 2007 von den Ereignissen jedoch eingeholt und umgehauen. 2007 war auch die letzte Untersuchung bzgl. meines OEG-Anspruchs. Nach wie vor 30%. Habe auch 2007 mit einer Therapie angefangen, da ich mein Leben nicht mehr geordnet bekomme. Die Konfrontation mit meiner Vergangenheit zog mir ziemlich den Boden unter den Füßen weg, nehme nun ADs um überhaupt noch zur Ruhe zu kommen. Verdrängen war irgendwie lustiger...

Die ARGE schickte mich, da ich zu nichts was mit Menschen zu tun hat, in der Lage bin, zu einem Gutachter --> nicht arbeitsfähig --> soll Rente beantragen. Die Rentenkasse schickte mich zu noch einem Gutachter --> nun kriege ich Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Kann nun die Rente nach dem OEG neu festgestellt werden? Meine akuten Probleme sind auf die Therapieaufnahme zurückzuführen, zwar wurde ich auch als Kind jahrelang gequält und missbraucht, die Angelegenheit, auf die sich die OEG-Rente bezieht, war allerdings ein späterer Überfall. Die EU-Rente bezieht sich wohl auf das "Gesamtkunstwerk" meines verpfuschten Lebens, und das Thema Missbrauch ist in der Therapie noch nicht mal richtig angegangen worden. Momentan sind wir noch beim PTBS. Will gar nicht wissen, wie es mir später geht...

Besteht Hoffnung auf eine Erhöhung der OEG-Rente, d.h eine Angleichung von den 30% des Versorgungsamts an die 100% der Rentenkasse? Ich brauche zumindest die Aussicht auf Erfolg bevor ich mich noch einmal dem Ämterwahn hingebe. Zwar gibt es ja etliche "frische" Gutachten (ARGE und Rentenversicherung), allerdings befürchte ich, dass das Versorguingsamt ein weiteres Gutachten will. Aufgrund meiner diagnostizierten Sozialphobie ist ein solches Gutachten jedes mal eine Qual. Daher schrecke ich vor einer Neufeststellung etwas zurück.
Habe ich Chancen auf Angleichung?

Danke für Aufklärung,
Luzi
acinos

Beitrag von acinos »

Hallo LuziFair,
welchen GDB hast du grundsätzlich-abgesehen von den 30% aus dem OEG.?

Ich hatte bisher 30% GDB-obwohl ich derzeit noch im OEG Verfahren stecke.(2.Instanz!)
Dieser wurde a.G. der BFA Gutachten nun auf 50% erhöht-durch das VA bei mir am Wohnort.,weil sich mein Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat :!:
Das ist nicht :!: das VA gegen das ich prozessiere!

Ggf kannst du ev auch eine Erhöhung des GDB beantragen auch über das OEG-wenn sich Dein Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat.
Da bin ich jetzt absolut überfragt! :?

Reiche auf jeden Fall die EU Rente mit ein-Fakt ist,dass du!!! nachweisen musst-dass es einen kausalen Zusammenhang gibt zwischen Deinen Folgen aus der Vergangenheit und Deiner jetzigen Situation!

Was mich einfach wundert ist-dass damals keiner möglicherweise nachgefragt hat-ob es noch andere Täter in Deinem Leben gibt,als dir das OEG zugesprochen wurde-bzgl. der zu Grunde liegenden Straftat und den jetzigen Bezug des OEG.! :?

Zur Not stell Deine Frage mal in diesem Forum! :!:

http://forum.global-help.de/index.php .

http://forum.global-help.de/board.php?b ... 736d34514c

LG
acinos
acinos

Beitrag von acinos »

Wichtige Information an alle OEG Antragsteller :!:

Wenn ihr in diesen Verfahren steckt-bitte!!!sagt dies Euren Therapeuten! :!:

EMDR oder traumatherapeutische Aspekte-können Euch das Genick brechen! :!:

Genauso-wenn das Gericht verlangt-wen es als Zeugen befragen will-gebt unbedingt die Daten frei! :!: :!:

Ich habe ein leider verlorenes OEG Urteil gefunden-die Begründung sagt alles :cry: :!:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/

Klickt im link-ganz rechts unten auf E-SGB :!:
dann klickt nur den Bereich Entschädigungsrecht an-alles andere blanko hochscrollen-erscheint dann blau unterlegt!

So-das verlorene OEG Urteil ist vom 5.6.2008 :!: -eingestellt am 18.07.08

AKZ: L13 VG 1/05! :!:

acinos
acinos unl.

Beitrag von acinos unl. »

Urteil vom 16.06.2008

:!: :!: 58 jähriger wurde vor 48 Jahren SMB und bekam OEG zugesprochen!

Kleine Info für alle diejenigen-die der Auffassung sind -sie könnten rechtlich nichts mehr machen,auch wenn die Taten z.T. Jahrzehnte zurückliegen. :?

Täter wurde in diesem fall zwar strafrechtlich verurteilt-aber OEG greift auch bei Taten die verjährt sind-oder wo der Täter nicht strafrechtlich verurteilt wurde :!:

MFG
acinos

siehe:

http://www.focus.de/panorama/vermischte ... 11488.html

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... b&id=79124
Antworten