von silan » Sa Feb 04, 2023 8:31 pm
Fakt ist, wenn der Anwalt des Täters Wind davon bekäme, dass ihr vorher miteinander gesprochen habt, wird der euch in der Luft zerreißen und der Täter lacht sich ins Fäustchen.
Ich vermute sogar, dass solche Umstände dazu führen, dass eine Klage so gar nicht angenommen wird, weil es nicht mehr überprüft werden kann, ob ihr euch nicht einfach abgesprochen habt. Im Zweifel für den Angeklagten...
Und der Gedanke, dass das die Dunkelziffer verringern könnte halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass viele Gebrauch von solch einer Liste machen würden, sollte sie überhaupt lange bestehen. Denn es gälte die Persönlichkeitsrechte der Täter zu wahren. Niemand darf einfach eine Liste mit Namen von mutmaßlichen Kinderschändern einfach so ins Netz stellen oder anders öffentlich machen, weil diese Taten nicht bewiesen sind, also sie nicht von einem Gericht schuldig gesprochen wurden. Und selbst dann ist es verboten, solch eine Liste öffentlich zu machen, eben weil sogar verurteilte Täter Rechte haben, ob wir das gut finden oder nicht.
Und dann stell dir mal vor, da steht ein Name auf so einer Liste und jemand liest den und denkt sich: Oh kuck mal, dass ist doch mein Nachbar von drei Türen weiter... und niemand tut was dagegen, dass der Kinder vergewaltigt. Und denkt dann, dass man da unbedingt mal ein Exempel statuieren muss...
Auch sowas hat es schon gegeben, irgendwann gab es mal solch eine Liste von entlassenen Sexualstraftätern, ich glaube in den USA, die dann gnadenlos von irgendwelchen Möchtegernhilfssheriffs zu Tode gehetzt wurden Es hat damals auch den ein oder anderen unschuldigen erwischt, durch Namensgleichheiten oder andere Missverständlichkeiten.
Wenn sowas funktionieren könnte, würde es sowas unter Garantie schon geben. Aber niemand darf jemand Unschuldigen (es gilt so lange die Unschuldsvermutung, bis die Schuld von einem Gericht festgestellt ist und das Urteil rechtskräftig ist) öffentlich als Kinderschänder anprangern. Das darf ja nicht einmal Vater Staat bei Kinderschändern, die aus der Haft entlassen werden. Die dürfen ja nicht einmal die zukünftige Nachbarschaft vorwarnen, welcher nette Herr oder welche nette Dame da bald in die Gegend zieht.
Fakt ist, wenn der Anwalt des Täters Wind davon bekäme, dass ihr vorher miteinander gesprochen habt, wird der euch in der Luft zerreißen und der Täter lacht sich ins Fäustchen.
Ich vermute sogar, dass solche Umstände dazu führen, dass eine Klage so gar nicht angenommen wird, weil es nicht mehr überprüft werden kann, ob ihr euch nicht einfach abgesprochen habt. Im Zweifel für den Angeklagten...
Und der Gedanke, dass das die Dunkelziffer verringern könnte halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass viele Gebrauch von solch einer Liste machen würden, sollte sie überhaupt lange bestehen. Denn es gälte die Persönlichkeitsrechte der Täter zu wahren. Niemand darf einfach eine Liste mit Namen von mutmaßlichen Kinderschändern einfach so ins Netz stellen oder anders öffentlich machen, weil diese Taten nicht bewiesen sind, also sie nicht von einem Gericht schuldig gesprochen wurden. Und selbst dann ist es verboten, solch eine Liste öffentlich zu machen, eben weil sogar verurteilte Täter Rechte haben, ob wir das gut finden oder nicht.
Und dann stell dir mal vor, da steht ein Name auf so einer Liste und jemand liest den und denkt sich: Oh kuck mal, dass ist doch mein Nachbar von drei Türen weiter... und niemand tut was dagegen, dass der Kinder vergewaltigt. Und denkt dann, dass man da unbedingt mal ein Exempel statuieren muss...
Auch sowas hat es schon gegeben, irgendwann gab es mal solch eine Liste von entlassenen Sexualstraftätern, ich glaube in den USA, die dann gnadenlos von irgendwelchen Möchtegernhilfssheriffs zu Tode gehetzt wurden Es hat damals auch den ein oder anderen unschuldigen erwischt, durch Namensgleichheiten oder andere Missverständlichkeiten.
Wenn sowas funktionieren könnte, würde es sowas unter Garantie schon geben. Aber niemand darf jemand Unschuldigen (es gilt so lange die Unschuldsvermutung, bis die Schuld von einem Gericht festgestellt ist und das Urteil rechtskräftig ist) öffentlich als Kinderschänder anprangern. Das darf ja nicht einmal Vater Staat bei Kinderschändern, die aus der Haft entlassen werden. Die dürfen ja nicht einmal die zukünftige Nachbarschaft vorwarnen, welcher nette Herr oder welche nette Dame da bald in die Gegend zieht.