Opferentschädigungsgesetz,OEG INFO !!!

Hier findet Ihr fachliche und inhaltliche Informationen zum Thema sexueller Missbrauch, wie z.B. Literaturhinweise, Adressen und mehr.
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Opferentschädigungsgesetz,OEG INFO !!!

Beitrag von Moderatorenteam »

:!: :!: Hinweis :!: :!: :!:

Bitte informiert Euch sehr genau zum Thema!
Diese Info ist eine kleine Hilfestellung dazu!
:!:

Recherchieren,informieren und Handeln müsst Ihr selbst!

Auf Seite 3 des Threads ,findet Ihr u.a.Infos dazu,wer das OEG beantragen kann!!!!!


Nachfolgende LINKS ENTHALTEN,von mir recherchierte rechtliche Infos ! Zum Gesetz selbst !

http://versorgung.breisgau-Hochschwarzw ... leoeg.html

http://www.bmas.bund.de/

http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsc ... ungsgesetz
http://www.opferperspektive.de/Beratung ... s/406.html


Zusätzlich einen Link von einem ähnlichen Verein,wie Wildwasser !

http://www.gegen-missbrauch.de/new.php? ... cht176.php

Wer sich damit beschäftigt oder sich damit rumschlagen muss :wink: findet hier wenigstens mal erste Informationen !!!

ich danke @gunilla und @haselmaus für ihre Hilfe und Hinweise ! :oops:
Derzeit aktive BEITRÄGE VON BETROFFENEN AUS DEM WIWA-FORUM könnt ihr über die "suchenfunktion" selbst finden

auch zum Thema aussagepsychologisches Gutachten-oder auch OEG in Zusammenhang mit strafrechtlichem Urteil und Beschädigtenrente!

Leider sind die hier ursprünglich eingestelltenThreads zum Thema Unterschied Sozialrecht und Strafrecht weg aus der Datenbank! :!:

Deshalb nochmals in der Kurzformulierung!

Im Strafrecht übernimmt der Staatsanwalt die Beweisführung!

Im Sozialrecht-wie hier im OEG :!: ist der Antragsteller verfplichtet die Beweise zu erbringen!!!
Zuletzt geändert von Anonymous am Sa Apr 26, 2008 9:58 am, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Moderatorenteam »

Lunatico hat geschrieben:Hier noch einen weiteren Link zum OEG:

http://www.zbfs.bayern.de/oeg/index.html

LG

Lunatico
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Beitrag von Moderatorenteam »

neue Zusatzinfo !!!!

Ich habe gestern erfahren---dass dieses Gesetz auch zum Tragen kommt-wenn der Straftäter bereits verstorben ist

Jetzt macht es bei mir "Klick",dass ich zu einem meiner "verstorbenen Täter" ausführliche Tateineinheiten schriftlich dokumentieren musste-auf Anfrage des bei mir zuständigen Versorgungsamtes.

Auch kommt das OEG zum Tragen---wenn Verfahren eingestellt wurden z.B.a.G. objektiver Beweislosigkeit , Verjährung !!!![/b]

Ein gewonnenes Strafverfahren ist nicht!!!! die Grundvoraussetzung für einen OEG-Antrag,wie fälschlicherweise immer behauptet wird :!: :!: :!: !
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Beitrag von Moderatorenteam »

Haselmaus hat geschrieben: www.anwalt-tip.de ,Wann habe ich Anspruch auf Opferentschädigung?" anklicken.

www.weisser-ring.de
Lung hat geschrieben: http://www.kinderschreie-rechtliches.de
hier wird auf Strafverfahren und die Gesetze in Deutschalnd, Österreich und der Schweiz eingegangen
kostenlose Infoline für Gewaltopfer 0800- 6546546
HIER SIND NOCH MEHR INFOS !!!! URTEILE !!!!!!


http://spiritsofsurvival.opfernetz.de/oeg_urteile.htm
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Beitrag von Moderatorenteam »

Haselmaus hat geschrieben:Beschädigtenversorgung wird ab Antragstellung gezahlt !
Habe neue Hlifsseite für uns entdeckt: www.opferhilfe.niedersachsen.de
LG,
Haselmaus.
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Beitrag von Moderatorenteam »

Wolfsgrau hat geschrieben:Vielleicht benötigt jemand dazu für Österreich Auskunft?

http://www.gegensexuellegewalt.at - Informationen sind wichtig!
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Beitrag von Moderatorenteam »

Nachtrag zum Opferentschädigungsgesetz ! OEG !

Auszug aus dem Merkblatt (allerdings bei mir Stand 1999 :!: :oops: )

Opfer von Gewalttaten,die durch die Tat gesundheitliche Beeinträchtigungen. Körperlicher und/oder seelischer Art erlitten haben,können Leistungen nach dem OEG bei den Versorgungsämtern beantragen.

Unter Gewalttaten im Sinne des OEG sind z.B. :!: :!: :!: :!:

Vorsätzliche Körperverletzungen
(auch körperliche Misshandlungen in der Kindheit!)

Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen

Der sexuelle Missbrauch von Kindern/Jugendlichen

Tötungsdelikte Zu verstehen. :!:

Als Leistungen nach dem OEG können u.a. gewährt werden: :!:

Arztliche und zahnärztliche Behandlungen
Psychotherapeutische Behandlungen
Laufende Renten an Geschädigte und an Hinterbliebene (Witwen,Witwer,Waisen und Eltern)
Maßnahmen zur Rehabilitation

Die Gewährung von Leistungen nach dem OEG setzt voraus:

Die Gewalttat muss sich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben

Die Mithilfe bei der Aufklärung der Straftat (z.B. die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei/Staatsanwaltschaft)

Einen Antrag beim Versorgungsamt

Diese Adresse ist Stand 2005! :wink:
Infos :!: erteilt die Bundesgeschäftsstelle des
Weissen Ring:
Weberstr 16
55130 Mainz

Telefon: 06131-8303-0
Telefax: 06131-830345

www.weisser-ring.de
e-mail: info@weisser-ring.de


Stand 26.03.2007
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Beitrag von Moderatorenteam »

Leider muss ich persönlich feststellen :oops: , dass immer noch die Meinung besteht :oops: - dass-wenn die Taten verjährt sind , keine Anzeige gestellt wurde ,Strafverfahren eingestellt oder es zu keiner Verurteilung des Täters führte,es keine objektiven Beweise gibt

es-keine rechtliche Handhabe mehr gibt - den Täter rechtlich zur Verantwortung zu ziehen. :?: :oops: :oops: :oops:

Das ist inhaltlich und sachlich falsch!

Fakt ist: :!:
Das dies sehr wohl möglich ist .- auf sozialrechtlicher Ebene.

Fakt ist: :!:
Das ich meine Unterlagen vom hiesigen Leiter des Versorgungsamtes ,juristisch habe prüfen lassen (incl. Strafsache!)
Sowie von der Bundesgeschäftsstelle des Weissen Rings und von WIWA –sowie von meiner Rechtsanwältin :!: :!: :!:

Fakt ist: :!:
Dass bei mir das Strafverfahren wegen teilw. Verjährung und objektiver Beweislosigkeit vom Oberstaatsanwalt eingestellt wurde ! :twisted:

Fakt ist: :!:
dass bei fehlenden objektiven Beweisen, diverse Paragraphen aus dem „Kriegsopferrecht“ zum Tragen kommen- ,als Beweiserleichterung für die/den Geschädigte/n!. :!:

b]Dass ich Kenntnis habe von einem 2.instanzlichen Urteil, aus dem Jahre 2006,dessen Sachverhalt Ähnlichkeiten aufweist- im „Krankheitsbild“, Folgeschäden durch die Straftatsinhalte und Vorgehensweise -des beklagten Versorgungsamtes. ,wie zu meinem Fall. :!: :!: :!: :!: [/b]

http://209.85.135.104/search?q=cache:hR ... cd=1&gl=de

Das Aktenzeichen ist: L13 VG 4/04 LSG Niedersachsen-Bremen verkündet am 27.4.2006,sowie S16 V 317/99 Sozialgericht Oldenburg :!:

:!: Die Klägerin bekam über die Entscheidung des zuständigen Landessozialgerichtes die Ansprüche zugesprochen. :!:

Fakt ist: :!:
dass auch ohne vorherige Anzeige-Ansprüche aus dem OEG beantragt werden können !

Allerdings verweise ich sehr deutlich darauf:!!!

Dass die Geschädigten im Gegensatz zum Strafrecht, wo der Staatsanwalt die „Nachweise zur Aufklärung der Tat“ ,in Zusammenarbeit mit dem Tatopfer, zu erbringen hat- hier die Antragsteller :!: diese Beweise alleine zu erbringen haben ! :!:

d.h. möglicherweise über Klinikberichte, oder erfolgreich bestandene aussagepsychologische Glaubwürdigkeitsgutachten. :!:

Die Gerichte entscheiden dann- inwieweit die vorgelegten, Indizien, Hinweise, Unterlagen ausreichen, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, die Taten stattgefunden haben. :oops:

Ich betone hier sehr deutlich. :!:

Dass die Versorgungsämter ,auch trotz Verurteilung eines Täters, manchmal dazu neigen -die OEG Ansprüche zu verwehren! :oops:

Mittlerweile scheint es schon Standard zu sein -dass die Anträge grundsätzlich abgewiesen werden -d.h. schaltet Rechtsanwälte ein und legt Widerspruch gegen diese abschlägigen Entscheidungen ein. :!: :!: :!:

Und geht vor allen nicht naiv in diese Verfahren- es kann u.U. jahrelanger Rechtskrieg bedeuten !. :oops:
Recht haben und Recht bekommen, sind bekanntlich 2 paar Stiefel! :oops:

Kleine Anmerkung: :oops:
Da die Täter i.d.R. vom VA regresspflichtig gemacht werden-kommen sie indirekt für die Kosten Eurer Therapien auf-und was tut einem „Täter“ am meisten weh ? :twisted:
wenn der Staat in deren Geldbeutel langt ! :twisted:

kleine Anmerkung der "Redaktion". :P :P :P :
Falsches Mitgefühl für den Täter/oder Angst vor ihm ist hier nicht angebracht ! :roll:

Mitgefühl haben die Täter auch nicht -wenn sie die Straftaten,bewusst ,wissentlich ,vorsätzlich ausüb(t)en ! :twisted: :twisted:

Und ich stehe jetzt in Wartestellung auf Verhandlungstermin OEG 2.Instanz! :!: :wink: :P
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Beitrag von Moderatorenteam »

Meli-2006 hat geschrieben:Generelll ist es mit einer Borderline-Diagnose nicht so ganz leicht, einen OEG-Antrag durchzubekommen, zwar gibt es ein Urteil des Landesgerichts NRW vom 01.06.2006, wonach auch jahrelanger sexueller Missbrauch zu einer Borderline-Schädigung führen kann, aber das Urteil scheint ausgerechnet in NRW nicht rezipiert zu werden von den Gutachtern. Borderline ist für die immer eine so genannte "multifaktorelle Genese", sprich, da kommt vieles zusammen: Vernachlässigung möglicherweise, genetischer Defekt möglicherweise und eben ganz zum Schluss möglicherweise auch Missbrauch, aber die Aufklärung des Ursachenzusammenhangs zwischen der Diagnose und dem verursachenden schädigenden Ereignis ist nicht leicht herzustellen.

Hier könnt ihr z.B. über Urteile recherchieren:
www.sozialgerichtsbarkeit.de

Dann hab ich noch einen Link zu einem super guten Artikel auf der Site einer Opferanwältin (die übrigens - um das gleich vorab zu sagen - nur gegen Vorkasse tätig wird, also nicht mit Prozesskostenhilfe arbeitet, weil sie sagt, dass gerade Altfälle sehr kompliziert sind und viel Arbeit erfordern und Prozess- oder Beratungskostenhilfe viel zu wenig Geld sind dafür). Der Artikel enthält Hinweise auf zwei wichtige Urteile, die vielleicht auch interessant hier sind:

http://www.rue94.de/downloads/kein_recht_fuer.pdf

hier finden sich noch mehr Infos dazu:
http://www.rue94.de/opferrecht_opferentschaedigung.html

Euch alles Gute!
Meli
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Beitrag von Moderatorenteam »

OPFERHILFE IN DER SCHWEIZ

:!: :!: Habe hier diverse Anlaufstellen zum Thema,Beratung in Rechtsfragen und Unterstützung gefunden-für user,welche in der Schweiz leben!!!!
:!: :!:
http://www.google.de/search?hl=de&q=opf ... uche&meta=
Hier der Link zu einem gewonnen Urteil OEG 2.Instanz vom 27.04.2006!!!
Habe hier noch wichtige Links bzgl. Aushändigung von Patientenunterlagen-falls ihr in Eurem OEG-Verfahren
als Beweisführung keinen Zugriff auf Unterlagen bekommt,sowie zu BSG/BGH Urteilen :!: :!:


sowie noch neue links zum Thema OEG!

incl. einen Einblick in das OEG Formular !!!

http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsc ... ungsgesetz

http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/leistungen/
unterstuetzungUndEntschaedigung/opferentschaedigung/index.php

http://db03.bmgs.de/Gesetze/oeg_inhalt.htm

http://www.opferanwalt-online.de/html/oeg.html

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/se ... index.html

ANTRAG
http://www.sozialverwaltung.nrw.de/serv ... /index.php

http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de ... /index.php


Einsichtnahme in Patientenunterlagen

http://www.nrwpatienten.de/Themen/Patie ... licht.html


http://www.gesundheits-planet.com/re-do ... tionen.php

http://209.85.135.104/search?q=cache:qS ... /download/
Leitfaden_Patientenfuersprecher.pdf+Anforderung+von+Patientenunterlagen&hl=de&ct=clnk&cd=17&gl=de

http://209.85.135.104/search?q=cache:3k ... n/eins.pdf
+Anforderung+von+Patientenunterlagen&hl=de&ct=clnk&cd=18&gl=de

Foren zur Klärung von OEG Fragen :!: :!: :!:

:!: http://forum.global-help.de/index.php :!: oeg/Sozialrecht etc. :!:

:!: :!: :!: http://forum.global-help.de/board.php?b ... 736d34514c

Urteile BGH,BSG :!: :!: :!:
Opferentschädigung+PTBS/SMB

:!: :!: :!: http://lexetius.com/



http://209.85.135.104/search?q=cache:hR ... cd=1&gl=de
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Beitrag von Moderatorenteam »

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Beitrag von Moderatorenteam »

Lung hat geschrieben:Hier ein paar hilfreiche Links

"Psychische Gesundheitsstörungen nach sexuellen Gewalterlebnissen aus versorgungsärztlicher Sicht

Zusammenfassung Im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes können psychische Gesundheitsschäden nach sexueller Gewalt beim Versorgungsamt als Schädigungsfolge geltend gemacht werden. Eine neunjährige Begutachtungspraxis am Versorgungsamt Bielefeld hat gezeigt, daß Vergewaltigungsopfer in der Regel unter einer posttraumatischen Belastungsstörung unterschiedlicher Dauer leiden. Opfer sexuellen Mißbrauchs zeigten in der Symptomatik eine Borderline-Störung. Opfer sexuellen Mißbrauchs, die besonders extremen, ungehemmt aggressiven Mißbrauchspraktiken ausgeliefert waren (Beginn im Kleinkindalter, in Verbindung mit Mißhandlung, mehrere Täter) wiesen die Kriterien einer dissoziativen Identitätsstörung auf.

http://www.medsach.de/content/e11/e291/ ... x_ger.html

geschrieben von

Anschrift des Verfassers:
Medizinaloberrätin Dr. Annegret Wächter
Ärztin für Neurologie undPsychotherapeutische
Medizin
Versorgungsamt
Bielefeld
Stapenhorststraße
6233615 Bielefeld


In diesem Link wird vieles zum OEG erklärt und durch Urteile belegt.
http://www.rue94.de/downloads/kein_recht_fuer.pdf

Bei diesem Link sind noch einige Urteile genannt.
http://spiritsofsurvival.opfernetz.de/oeg_urteile.htm

Die Versorgungsverwaltung NRW hat für Gewaltopfer den
kostenlosen Notruf als Infoline o8oo-654-654-6 eingerichtet.
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Beitrag von Moderatorenteam »

Stark hat geschrieben:Hallo,also es ist ein neues Buch erschienen,
September 2007

Kohlhammer Verlag
Opferentschädigungsgesetz(OEG)
von Dirk Heinz

Der Preis ist allerdings, Naja Rolling Eyes 60.- €

Vielleicht gibt es eine Bibliothek in eurer Stadt,oder eine Universitätsbücherrei wo ihr es Ausleihen könnt.
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Beitrag von Moderatorenteam »


Hinweise zu §15 KOV, Thema Beweisführung im OEG


http://www.global-help.de/informationen ... /879.shtml


Aufsatz mit Informationen rund um das OEG, auch mit GDB Berechnung bei psychischen Folgen bei vorsätzlich begangenen Straftaten, wie dem SMB auch mit Bezug auf diverse Urteile !


Wichtig! Lesen müsst ihr selbst und die nötigen Infos ziehen!

http://209.85.129.104/search?q=cache:xo ... cd=9&gl=de

siehe auch !

http://www.rue94.de
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